Ab wann darf man vorne sitzen ohne kindersitz

Kinder dürfen unabhängig von ihrem Alter grundsätzlich auch auf dem Beifahrersitz mitgeführt werden. Sind Airbags vorhanden, dürfen aber nach hinten gerichtete Sitze (bspw. Maxicosi) nur dann verwendet werden, wenn der Frontairbag für die Beifahrerseite deaktiviert ist.

Detaillierte Angaben zur Kindersitzpflicht in Fahrzeugen finden Sie auf der Website des Bundesamt für Strassen.

Nur jedes dritte Kind ist vorschriftsmäßig gesichert im Auto unterwegs. Lesen Sie hier mehr zu den gesetzlichen Bestimmungen der Kindersicherung im Auto.

Kindersicherung im Auto © ÖAMTC

Egal, ob Kinder bei Eltern, Großeltern oder der Nachbarin im Auto mitfahren. Jeder Fahrzeuglenker trägt die Verantwortung zur vorschriftsmäßigen Sicherung der Kleinen im Auto.

  • Kinder bis 14 Jahre, die kleiner als 1,35 Meter sind, benötigen eine dem Gewicht und der Größe des Kindes entsprechende Rückhaltevorrichtung, die nur auf Fahrzeugsitzen, die mit einem passenden Sicherheitsgurt ausgestattet sind, verwendet werden darf.
  • Kinder ab 1,35 Meter können einen üblichen Sicherheitsgurt benützen (bei Beförderung auf Sitzen, die mit Sicherheitsgurten ausgerüstet sind).

    Rechtsgrundlagen:  § 106 KFG, § 1c KDV

  • Kindersitze und Airbag:
    Die Verwendung von Reboardsitzen, bei denen das Kleinkind entgegen der Fahrtrichtung transportiert wird, ist auf dem Beifahrersitz ist nur mit deaktiviertem Airbag erlaubt. Achtung: Auch für größere Kinder kann ein Frontairbag gefährlich sein. Der sicherste Platz für Kinder ist auf der Rückbank!
     
  • Sicherung durch Beckengurt:
    Für Kinder ab 18 kg genügt zur Sicherung dann ein Beckengurt, wenn alle anderen Sitzplätze im Fahrzeug besetzt sind. 
  • Ab dem Alter von drei Jahren dürfen Kinder unabhängig vom Gewicht auch dann ohne Kindersitz, lediglich mit einem Beckengurt in der Mitte des Fahrzeugs gesichert befördert werden, wenn durch auf den äußeren Sitzen befestigte Kindersitze eine weitere Rückhalteeinrichtung keinen Platz mehr findet.

Welches Rückhaltesystem für das betreffende Kind geeignet ist, bestimmt sich vor allem nach Größe und Körpergewicht des Kindes. Es empfiehlt sich daher, vor dem Kauf eines Auto-Kindersitzes diesen unbedingt mit Kind und Auto auszuprobieren. Jeder Kindersitz muss ein ECE-Prüfzeichen haben.
Mehr Infos zu den Rückhaltesystemen und ECE-Gruppen.

Auf jedem ECE-geprüften Sitz findet sich ein Aufkleber oder Hinweis, der zeigt, ob nach der aktuellsten Version der ECE 44 geprüft wurde. Beginnt die lange Zahl unterhalb des eingekreisten E mit 04, handelt es sich um die aktuellste Version der ECE-Regelung.

  • Bei Kauf müssen die Kindersitze mindestens der ECE-Regelung 44.04 entsprechen.
  • Bei Verwendung müssen die Kindersitze mindestens der ECE-Regelung 44.03 entsprechen.
  • Verboten sind Kindersitze der Klassen 0, 0+ und 1, die für die Rückhaltung des Kindes ausschließlich den Sicherheitsgurt des Fahrzeuges - und kein sitzeigenes Gurtsystem (Hosenträgergurt) verwenden.
  • Die Verwendung von Kindersitzen, die der ECE-Regelung Nr. 129 ("I-Size") entsprechen, ist seit 18.11.2014 erlaubt.

Das Führerschein-Vormerksystem sieht vor, dass bei Verstößen gegen die Kindersicherungsbestimmungen neben einer Verwaltungsstrafe (Strafrahmen bis EUR 5.000,–) auch eine Vormerkung im Führerscheinregister vorgenommen wird. Bei der zweiten Vormerkung innerhalb von zwei Jahren wird der Besuch eines Kurses angeordnet, der die Wichtigkeit der richtigen Kindersicherung bewusst machen soll. Bei weiteren Verstößen kommt es sogar zur Entziehung der Lenkberechtigung.

Der ÖAMTC und seine Schwesterclubs nehmen bei jährlichen Vergleichstests gängige Kindersitz-Modelle auf dem europäischen Markt in Hinblick auf Sicherheit und Gebrauchstauglichkeit unter die Lupe. Unter "ÖAMTC-Kindersitztests" findet man alle detaillierten Testergebnisse.

Die ÖAMTC Fahrtechnik bietet in ihren neun Zentren Kindersicherungskurse an - eine praxisorientierte Hilfestellung mit umfassenden Informationen rund um das Thema Kindersicherung, die Eltern wachrütteln soll. Sollte es Fragen oder Unsicherheiten in punkto Kindersicherung im Auto geben, stehen auch die Mitarbeiter aller ÖAMTC-Stützpunkte gern beratend zur Seite.

Tipps für eine entspannte Urlaubsfahrt.

Für Kinder von Mitgliedern von 0-14 Jahren

Die Welt zu erkunden ist das Recht der Kinder. Ihnen das sicher zu ermöglichen, liegt in der Verantwortung der Erwachsenen. Der ÖAMTC informiert, wie Sie mit Kindern sicher ans Ziel gelangen.

Mit Kindern vergeht die Zeit wie im Fluge. Gerade gestern noch lächelten wir unser kleines Bündel Mensch in seiner Babyschale verliebt an und wunderten uns darüber, wie winzigklein so ein Neugeborenes ist. Und heute? Aus unserem Baby ist quasi über Nacht ein ziemlich großes Schulkind geworden, das seit Tagen darauf pocht, dass ein Kindersitz ziemlich peinlich ist und es darin gewiss keinen Meter mehr fahren wird.  Wir waren alle einmal jung und vielleicht fällt uns in diesem Moment sogar wieder die Situation aus unserer Kinderheit ein, in der wir unsere eigenen Eltern davon überzeugen wollten, dass wir keinen Sitz mehr brauchen. Erinnern Sie sich noch? Tatsache ist: Die aktuell gültige Kindersitzpflicht, nach der Kinder bis zu einer Größe von 150 cm bzw. bis zu ihrem 12. Geburtstag im Auto mit einer Kinderrückhalteinrichtung gesichert werden müssen, besteht als solche bereits seit 1993. Seitdem hat sich im Kindersitzbereich zum Glück vieles verändert und verbessert, die Diskussionen um den Kindersitz werden gewiss aber auch unsere Enkel noch führen.

Braucht mein Kind noch einen Kindersitz?

Dass Ihr Kind bis zu einem Alter von 12 Jahren bzw. bis zu einer Größe von 150 cm in einem Kindersitz transportiert werden muss, ist der Tatsache geschuldet, dass der Fahrzeuggurt für die Größe und Statur eines durchschnittlichen Erwachsenen ausgelegt ist. Ist Ihr Kind kleiner als 150 cm, verläuft der Gurt in der Regel nicht optimal (am Hals statt über der Schulter, über dem Bauch statt am Becken etc.). Zudem besteht die Gefahr, dass das Kind bei einem Unfall aus dem Sicherheitsgurt rutscht. Der Touring Club Schweiz bzw. die TCS Mobilitätsberatung hat ein solches Szenario innerhalb eines Crashtests per Video festgehalten:

Fakt ist: Jedes Jahr verunglücken laut statistischem Bundesamt in Deutschland rund 1.000 Kinder unter 12 Jahren im Fahrzeug der Eltern im Rahmen eines Schulwegunfalls. Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) wies deshalb u. a. in ihrer Pressemitteilung vom 26. Mai 2010 wiederholt auf die Wichtigkeit von Kindersitzen für größere Kinder hin (pdf zum Download). Auch der ADAC klärt seit vielen Jahren darüber auf, dass auch größere Kinder im Rahmen der Kindersitzpflicht und der gesetzlichen Bestimmungen zur Verhütung schwerer Unfallfolgen mit und in Kindersitzen gesichert werden müssen.

Trotzdem bestehen bei Eltern oft noch Unsicherheiten und viele unter Ihnen fragen sich:

Muss mein Kind noch in einem Kindersitz sitzen und wie sitzt es korrekt, wenn es nur mit dem Fahrzeuggurt gesichert ist?

Ihr Kind muss mindestens 12 Jahre alt sein oder 150 cm groß, um es ohne Kindersitz im Auto transportieren zu dürfen. Sofern Ihr Kind das erforderliche Alter bereits erreicht hat, aber noch kleiner als 150 cm ist, empfehlen wir Ihnen, auch weiterhin einen Gruppe II/III-Sitz zu benutzen, da ansonsten kein optimaler Verlauf des Anschnallgurtes gewährleistet werden kann.
Diese Sitze sind bis zu einem Gewicht von 36 Kilogramm zugelassen, sie dürfen und müssen aber auch darüber hinaus benutzt werden, wenn das Kind noch nicht alt bzw. groß genug ist, um ohne Kindersitz zu fahren (Quelle).

Folgendes sollten Sie beachten, wenn Ihr Kind ohne Kindersitz im Auto mitfährt:

Ab wann darf man vorne sitzen ohne kindersitz

1. Das Kind ist mindestens 150 cm groß oder mindestens 12 Jahre alt.

2. Der Rücken Ihres Kindes muss am Fahrzeugsitz anliegen.

3. Achten Sie darauf, dass die Knie Ihres Kindes mit dem Autositz abschließen. Sind die Oberschenkel Ihres Kindes zu kurz, um die Knie anwinkeln zu können, sollten Sie noch eine Weile warten bis Sie Ihr Kind ohne Sitz transportieren. Nur ein perfekt sitzendes Kind ist im Falle eines Unfalls optimal geschützt.

4. Beachten Sie den Verlauf des Gurtes: Der Beckengurt muss auf der Hüfte entlanglaufen und darf sich auf keinen Fall im Bauchraum befinden. Ein Gurt, der quer über den Bauch geht, kann bei einem Unfall schwerste innere Verletzungen verursachen.

5. Der Schultergurt muss zwischen Hals und Schulter verlaufen und auf dem Schlüsselbein aufliegen. Nur so kann der Sicherheitsgurt Ihr Kind bei einem Unfall ausreichend schützen. Niemals darf sich der Gurt direkt am Hals befinden: Dies ist nicht nur unbequem, sondern kann bei einem Unfall zum Tod führen. Sollte die Gurthöhe in Ihrem Fahrzeug verstellbar sein, achten Sie darauf, dass sie korrekt eingestellt ist.

6. Appellieren Sie an die Eigenverantwortung Ihres Kindes. Der Sicherheitsgurt schützt Ihr Kind nur dann optimal, wenn es korrekt sitzt. Ihr Kind sollte sich nicht nach vorne lehnen, nicht zappeln und auch nicht mit dem Gurt spielen.

Prüfen Sie unbedingt, ob Ihr Kind schon groß und reif genug ist, um ohne einen Kindersitz zu fahren und beachten Sie die gesetzlichen Regelungen.