Was muss ich alles beantragen vor der geburt

Sie sind schwanger und sehnen den Tag herbei, an dem Sie Ihr Kleines endlich in den Armen halten können? Wahrscheinlich vertreiben Sie sich die lange Zeit des Wartens damit, zu Hause alles für den Nachwuchs vorzubereiten. Doch neben Kinderzimmer einrichten und Kliniktasche packen müssen leider auch ein paar leidige Formalitäten erledigt werden.

Elternzeit beantragen

Sind Sie berufstätig und möchten Sie Elternzeit nehmen, müssen Sie dies spätestens sieben Wochen vor dem geplanten Beginn bei Ihrem Arbeitgeber schriftlich anmelden. In diesem Schreiben müssen Sie bereits festlegen, wie Sie die ersten 24 Monate Ihrer Elternzeit gestalten möchten. Planen Sie beispielsweise in Teilzeit zu arbeiten? Dann geben Sie am besten gleich die gewünschte Stundenzahl und die genauen Arbeitszeiten an. Tipp: Lassen Sie sich schriftlich bestätigen, was Sie mit Ihrem Vorgesetzten vereinbart haben.

Für Unverheiratete: Vaterschaftsanerkennung

Vater eines Kindes ist nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch der Mann, der zum Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter verheiratet ist, der die Vaterschaft anerkannt hat oder dessen Vaterschaft gerichtlich festgestellt ist. Erwarten Sie also Nachwuchs und sind nicht miteinander verheiratet, kann der werdende Vater bereits während der Schwangerschaft die Vaterschaft mit Zustimmung der Mutter anerkennen. Die Anerkennung der Vaterschaft kann beim Standesamt, Jugendamt, Amtsgericht oder beim Notar erfolgen. Beim Jugend- und Standesamt ist sie gebührenfrei.

Der Vater benötigt dazu seine Geburtsurkunde oder eine beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch. Beide Eltern müssen zudem einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen. Die Mutter sollte zudem den Mutterpass dabei haben, um den voraussichtlichen Geburtstermin des Kindes nachzuweisen.

Gemeinsames Sorgerecht

Wenn Sie nicht miteinander verheiratet sind und auch nach der Geburt keine Hochzeit geplant ist, sollten Sie ein gemeinsames Sorgerecht beantragen und eine sogenannte Sorgeerklärung abgeben. Diese muss beispielsweise vom Jugendamt oder einem Notar öffentlich beurkundet werden. Geben Sie keine Sorgeerklärung ab und sind nicht miteinander verheiratet, so hat die Mutter die elterliche Sorge allein.

Anmeldung zur Geburt

Ganz gleich, ob Sie Ihr Baby in der Klinik, im Geburtshaus oder zu Hause auf die Welt bringen möchten – melden Sie sich rechtzeitig in der betreffenden Einrichtung an oder suchen Sie sich frühzeitig eine kompetente Hebamme für die Hausgeburt. Die meisten Kliniken und Geburtshäuser bieten Informationsabende an. Sie können sich dann die Geburtszimmer ansehen und alles fragen, was Ihnen auf dem Herzen liegt. Haben Sie sich für eine Geburt im Krankenhaus entschieden, sollten Sie sich spätestens in der 32. bis 36. Schwangerschaftswoche dort anmelden, im Geburtshaus mindestens drei Monate vor Geburtstermin. So haben Sie noch genug Zeit, die Hebammen kennenzulernen und sich auf die Geburt vorzubereiten. Planen Sie, Ihr Kind in den eigenen vier Wänden zu bekommen, sollten Sie noch früher Kontakt zu einer erfahrenen Hebamme aufnehmen. Diese Art der Entbindung kommt allerdings nur in Frage, wenn die Schwangerschaft problemlos verläuft und bei der Geburt keine Komplikationen zu erwarten sind.

Endlich ist das Baby da und alles dreht sich nur noch um den kleinen Neuankömmling. Doch auch jetzt müssen einige Formalitäten und Ämtergänge erledigt werden.

Anmeldung des Babys beim Standesamt

Melden Sie Ihren Sprössling in der ersten Woche nach seiner Geburt beim Standesamt an. Sie bekommen dann mehrere beglaubigte Geburtsurkunden ausgehändigt. In manchen Kliniken nimmt das Sekretariat Ihnen diesen Behördengang ab.

Das brauchen Sie dazu:

  • eine ärztliche Bescheinigung oder eine Bescheinigung der Hebamme (bei einer Hausgeburt oder der Geburt im Geburtshaus) über die Geburt
  • einen gültigen Personalausweis der Mutter und gegebenenfalls auch des Vaters
  • sind Mutter und Vater miteinander verheiratet, muss die Heiratsurkunde oder eine beglaubigte Abschrift von ihr vorgelegt werden
  • sind die Eltern ledig, wird eine Abstammungs- beziehungsweise Geburtsurkunde der Mutter und gegebenenfalls des Vaters, eventuell ein Nachweis über eine bereits abgelegte Vaterschaftsanerkennung und eine Sorgeerklärung verlangt

Anmeldung beim Einwohnermeldeamt

Meist wird das Einwohnermeldeamt automatisch vom Standesamt über den kleinen Neubürger unterrichtet. Erkundigen Sie sich aber sicherheitshalber, ob Sie der Behörde ebenfalls einen Besuch abstatten müssen. Für spätere Reisen können Sie sich auf dem Einwohnermeldeamt auch einen Kinderreisepass für Ihr Kleines ausstellen lassen. Dafür benötigen Sie ein biometrisches Passfoto.

Arbeitgeber über Geburt des Kindes informieren

Vermutlich wollen Sie sowieso Ihrem Chef und den Kollegen Bescheid geben, dass das Baby nun endlich da ist. Ihren Arbeitgeber müssen Sie aber in jedem Fall über den tatsächlichen Entbindungstermin informieren, denn danach berechnet sich die Mutterschutzfrist. Denken Sie daran, gegebenfalls auch den schriftlichen Antrag auf Elternzeit beizulegen.

Kindergeld und Elterngeld beantragen

Elterngeld wird rückwirkend nur drei Monate gezahlt. Deshalb sollten Sie es gleich nach der Geburt Ihres Babys beantragen. Nicht zu lange warten sollten Sie auch mit dem Antrag auf Kindergeld. Den Antrag müssen Sie bei der Familienkasse oder beim Arbeitsamt stellen. Das Formular dafür gibt es im Internet zum Herunterladen.

Angabe des Familiennamens

Wie soll das Baby heißen? Haben Sie das gemeinsame Sorgerecht für Ihr Kind, aber tragen Sie unterschiedliche Familiennamen, müssen Sie spätestens einen Monat nach Babys Geburt den gewünschten Familiennamen Ihres Nachwuchses beim Standesamt eintragen lassen. Hat nur ein Elternteil das Sorgerecht, erhält das Kind grundsätzlich dessen Familiennamen. Soll das Kind den Namen des anderen Elternteils bekommen, kann dieser mit Einwilligung beider Elternteile eingetragen werden.

Anmeldung bei der Krankenversicherung

Ihr Baby ist automatisch krankenversichert, sobald es das Licht der Welt erblickt hat. Haben Sie eine Familienversicherung bei einer gesetzlichen Krankenkasse, wird Ihr Kleines kostenlos mitversichert. Ist ein Elternteil jedoch privat versichert und der andere gesetzlich, kann das Baby nicht kostenlos bei der gesetzlichen Kasse mitversichert werden, wenn der privat Versicherte das höhere Einkommen hat. Ist dies der Fall, muss die private Krankenversicherung Ihr Kind ohne Risikoprüfung aufnehmen, aber gegen einen eigenen Beitrag. Innerhalb von zwei Monaten sollten Sie dann Ihr Kleines bei der Versicherung mit einer Geburtsurkunde anmelden.

Den Arbeitgeber benachrichtigen, zum Geburtsvorbereitungskurs anmelden, einen Krippenplatz suchen – Schwangere müssen viel erledigen. Mit unserer Checkliste vergessen Sie nichts Wichtiges

Von Daniela Frank, Aktualisiert am 12.05.2015

Was muss ich alles beantragen vor der geburt

Auch, wenn es einiges zu erledigen gibt: Lassen Sie sich nicht stressen!

Das Baby ist bald da? Dann gilt es nicht nur, die Erstausstattung zu besorgen, sondern auch einige Formalitäten zu erledigen. Von ersten Anträgen für Mutterschafts- und Elterngeld bis zum Packen der Kliniktasche: Mit unserer “Checkliste vor der Geburt” bist du vorbereitet.

Die Vorbereitung auf die Geburt ist aufregend – da kann man schon einmal den Überblick verlieren. Hier hilft dir unsere “Checkliste vor der Geburt”, die neben dem Kauf der Erstausstattung und dem Einrichten des Babyzimmers zu erledigen sind. Welche Fristen rund um Elterngeld und Elternzeit gibt es, welche Unterlagen können werdende Eltern schon vor der Geburt ausfüllen und was sollte eigentlich in die Kliniktasche gepackt werden? Kümmerst du dich vorab um viele Formalia und Behördengänge, so schaffst du dir etwas Luft in der Zeit nach der Geburt – und kannst die erste Zeit mit der kleinen Familie so richtig genießen.

Checkliste vor der Geburt: Mutterschafts- und Elterngeld

Antrag auf Mutterschaftsgeld

Punkt eins auf der “Checkliste vor der Geburt” heißt: Mutterschaftsgeld beantragen. Darum solltest du dich rund sieben Wochen vor dem errechneten Geburtstermin kümmern. Das Mutterschaftsgeld ist bei deiner Krankenkasse zu beantragen. Dafür brauchst du eine Bescheinigung deines Gynäkologen über Schwangerschaft und Geburtstermin sowie einen ausgefüllten Antrag deiner Krankenkasse. 

Antrag auf Elternzeit

Dieser Punkt, der in jede Checkliste vor der Geburt gehört, richtet sich an beide Elternteile. Väter müssen einen Antrag auf Elternzeit beim Arbeitgeber sieben Wochen vor dem Entbindungstermin einreichen, wenn sie diese direkt ab der Geburt nehmen möchten. Und auch sonst liegt die Frist für Väter in den ersten drei Lebensjahren des Kindes bei sieben Wochen vor dem gewünschten Beginn der Elternzeit. 

Mütter können Elternzeit mit der gleichen Frist während ihres Mutterschutzes beantragen, der acht Wochen nach der Geburt eines Kindes endet.

Was muss ich alles beantragen vor der geburt
Füllt am besten so viele Anträge und Formulare wie möglich aus, bevor das Kind da ist – etwa für das Elterngeld. © iStock/Liderina

Zwar kann man die Anträge auf Elterngeld und Kindergeld erst stellen, sobald Geburtsurkunde und Steuer-ID für euer Neugeborenes vorliegen. Und dennoch machst du dir vieles leichter, wenn dieser Punkt schon vor der Geburt auf eurer Checkliste steckt. Denn vorbereiten kannst du die Anträge bereits vorab. So sparst du dir nach der Geburt etwas Zeit, die du sicher viel lieber für den Nachwuchs oder etwas Erholung nutzen willst. 

Tipp: Ihr wollt euch schonmal mit den schönen Dingen für die Zeit nach der Geburt beschäftigen? Werft doch mal einen Blick auf unsere bezaubernden Geburtskarten

Was muss ich alles beantragen vor der geburt

Dieser Punkt auf der Checkliste betrifft alle Paare, die bei der Geburt ihres Kindes unverheiratet sind. Während bei Ehepaaren automatisch das Sorgerecht auf beide Elternteile übertragen wird, müssen unverheiratete Väter die Vaterschaft anerkennen und das Sorgerecht offiziell übernehmen. Wichtig ist, vor der Geburt über all diese Fragen zu sprechen – und da die Vaterschaft vor oder nach der Geburt anerkannt werden kann, könnt ihr diesen Schritt auch schon abhaken, bevor das Baby auf der Welt ist. Vater und Mutter können dies gemeinsam bei einem Standesamt, beim Jugendamt oder Amtsgericht sowie bei einem Notar tun – die Zustimmung der Mutter ist immer erforderlich. Erkundigt euch vorher, welche Unterlagen die zuständige Stelle verlangt. Eine Sorgerechtserklärung kann der Vater des Kindes kostenlos beim Jugendamt oder kostenpflichtig bei einem Notar abgeben. 

Ist die leibliche Mutter mit einer Frau verheiratet, greift das sogenannte Abstammungsrecht nicht – hier muss die Partnerin den Weg einer Stiefkindadoption wählen, wenn beide Mütter die rechtlich eingetragenen Eltern des Babys werden wollen.

Was muss ich alles beantragen vor der geburt
Sind die Eltern nicht verheiratet, muss der Vater die Vaterschaft ©iStock

Checkliste vor der Geburt: Geburtsort, Hebamme und Kliniktasche

Hast du dir bereits überlegt, wo du dein Kind zur Welt bringen möchtest? Auch diese Frage darf auf der Checkliste vor der Geburt nicht fehlen. Du hast verschiedene Möglichkeiten und die Wahl liegt ganz bei dir: Krankenhaus, Geburtshaus, oder wünscht du dir eine Hausgeburt? Du kannst dich vorab in Kranken- sowie in Geburtshäusern über die jeweiligen Verhältnisse vor Ort informieren. Oft ist an diesen Orten auch eine Anmeldung vorab sinnvoll. Eine Hausgeburt solltest du am besten mit deiner Hebamme besprechen. Vor der Geburt gehören auch wichtige Experten auf die Checkliste, die dir in den ersten Monaten zur Seite stehen. Beide Aspekte lassen sich sehr schnell abhaken und sollten doch keinesfalls vergessen werden. Kläre mit deiner Hebamme, die dich vor und während der Geburt betreut, ab, ob sie auch eine Nachsorge anbietet. Außerdem solltest du schon vor der Geburt nach einem Kinderarzt Ausschau halten. So kannst du dich unter Umständen unmittelbar mit Fragen oder einem Anliegen an ihn wenden, ohne in Sorge um dein Kind nach einer Adresse suchen zu müssen. Bist du bereits Mutter und nun erneut schwanger? Dann solltest du dir vor der Geburt überlegen, wie die Geschwisterkinder beaufsichtigt werden, wenn die Wehen einsetzen. Vielleicht die Großeltern, Freunde, Tanten oder Onkel? Frage die verantwortliche Person früh genug und stelle sicher, dass sie im Fall der Fälle auch spontan erreichbar ist und die Aufsicht für die Geschwisterkinder übernehmen kann. Zu guter Letzt steht die Kliniktasche auf der “Checkliste vor der Geburt”. Damit wappnest du dich für den Tag, an dem es an den Geburtsort deines Kindes geht. Die Kliniktasche vorab zu packen erleichtert es dir, dich ganz auf deine Wehen zu konzentrieren und entlastet auch deinen Partner. Diese Dinge sollte deine Kliniktasche oder dein Koffer für die Geburt unbedingt enthalten:
  • Pyjama oder Nachthemd
  • Hausschuhe
  • Still-BH
  • Waschzeug und ein Handtuch sowie andere Hygieneartikel (denke auch an Stilleinlagen und Binden) bequeme Kleidung für den Aufenthalt im Krankenhaus/Geburtshaus sowie für die Fahrt nach Hause Fotoapparat
  • Papiere (Mutterpass und Krankenversicherungskarte)
  • eine Erstausstattung für das Baby (Kleidung, Schnuller, Deckchen)

Übrigens: Wenn ihr jetzt schon auf der Suche nach originellen Geschenkewünschen zur Geburt seid – wir hätten da ein paar Ideen.

Checkliste vor der Geburt: Alle Punkte im Überblick

  • Mutterschaftsgeld beantragen
  • Antrag auf Elterngeld und Kindergeld vorab ausfüllen
  • Elternzeit beantragen
  • Fragen zu rechtlicher Vater- bzw. Elternschaft klären
  • Geburtsort wählen
  • Nachsorgehebamme und Kinderarzt organisieren
  • Aufsicht für Geschwisterkinder für den Tag der Geburt finden
  • Kliniktasche packen

Du hast alle Punkte abgehakt? Dann kannst du dich jetzt endgültig entspannen! Denn auf die Geburt deines Babys bist du nun zumindest formal perfekt vorbereitet. Nun solltest du dich dem widmen, wofür der Mutterschutz und die Zeit vor der Geburt vor allem da sind: Entspannung. 

Ihr seid auch noch auf der Suche nach passenden Geburtskarten? Wir hätten da ein paar Tipps für euch.

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