Entspannt in Rente mit 63. Für viele Arbeitnehmer ist das möglich. © Michael Meister / Die Kleinert.de Viele Menschen können früher in Rente gehen. Wer lange gearbeitet hat, muss dabei kaum Einbußen hinnehmen. Wir bringen alle wichtigen Informationen zur Rente mit 63.
Mit unserem Renteneintrittsrechner können Sie Ihre individuellen Renteneintrittstermine bestimmen. Geben Sie Ihren Geburtstag in das entsprechende Feld ein und wählen Sie aus, ob bei Ihnen eine Schwerbehinderung vorliegt. Der Rechner zeigt Ihnen dann Ihre Eintrittsdaten für die unterschiedlichen Rentenarten an. Die Voraussetzungen für die unterschiedlichen Renten finden Sie weiter unten.
Der Renteneintritt ist für Menschen eine magische Grenze. Wer 1958 geboren wurde, kann regulär 2024 in Rente gehen, sobald er 66 Jahre alt ist. Doch ist diese Grenze nicht so starr, wie sie scheint. Hat der Arbeitnehmer mindestens 35 Beitragsjahre zusammen, kann er sich schon mit 63 in die Rente verabschieden. Er muss dann allerdings mit einer geringeren gesetzlichen Rente leben. Besser haben es die Arbeitnehmer, die auf 45 Versicherungsjahre kommen. Sie dürfen ohne Abschläge früher in Rente. Allerdings nicht mit 63, sondern später: 1958 Geborene erst mit 64 Jahren. Für noch später Geborene erhöht sich diese Grenze stufenweise weiter.
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© Stiftung Warentest / René Reichelt Die „Altersrente für besonders langjährig Versicherte“ mit 63 gibt es seit 2014. Sie erlaubt es Menschen mit besonders langer Erwerbsbiografie, ohne Abschläge früher in Rente zu gehen. Nur Versicherte, die vor 1953 geboren sind, konnten allerdings tatsächlich mit 63 Jahren in Rente. Für alle anderen steigt das Renteneintrittsalter schrittweise auf 65 Jahre an. Wichtig: Zwar fallen bei besonders langjährig Versicherten keine Abschläge auf die Rente an. Sie bekommen durch ihre geringere Anzahl von Rentenpunkten jedoch trotzdem weniger Rente, als wenn sie bis zu ihrem regulären Rentenalter weitergearbeitet hätten. In der Regel lohnt es sich aber nicht, für die etwas höhere Rente weiterzuarbeiten. Beispiel: Werner Müller ist 1958 geboren, hat 45 Beitragsjahre in der Rentenversicherung zusammen und bisher 45 Entgeltpunkte in Westdeutschland gesammelt. Er kann ohne Abschläge mit 64 Jahren in Rente gehen. Seine Rente beträgt dann 1 539 Euro. Entschließt er sich stattdessen, erst in seinem Regelrentenalter von 66 Jahren in Rente zu gehen und arbeitet er mit einem Durchschnittsgehalt weiter, käme er dann auf 47 Entgeltpunkte. Seine Regelaltersrente würde dann 1 607 Euro betragen. Versicherte brauchen eine Mindestversicherungszeit von 45 Jahren. Als Zeiten zählen: Pflichtbeiträge aus sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung und selbstständiger Tätigkeit, ALG 1, Betriebliche Ausbildung, Kindererziehungszeit, Pflege von Angehörigen, Krankengeld, Berufliche Weiterbildung, Kurzarbeitergeld, Insolvenzgeld, Wehr-und Zivildienst und freiwillige Rentenbeiträge, wenn Pflichtbeiträge für mindestens 18 Jahre vorhanden sind. Nicht berücksichtigt werden Zeiten mit ALG 2, Zeiten aus einem Versorgungsausgleich sowie aus einem Rentensplitting unter Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartnern. Die Altersgrenze für besonders langjährig Versicherte steigt von 63 Jahren in Zwei-Monats-Schritten. Ab 1964 Geborene können erst mit 65 Jahren ohne Abschlag in Rente gehen.
© Stiftung Warentest / René Reichelt Geringere Hürden hat die „Altersrente für langjährig Versicherte“, deren Renteneintrittsalter mit 63 Jahren konstant bleibt. Hier sind 35 Jahre in der Rentenversicherung notwendig. Der Ausstieg als „langjährig Versicherter“ ist aber im Gegensatz zum Ausstieg als „besonders langjährig Versicherter“ recht teuer. Denn zu den geringeren Entgeltpunkten kommen hier noch Abschläge auf die erarbeitete Rente hinzu. Für jeden Monat, den der Versicherte früher als regulär in Rente geht, fällt die Rente um 0,3 Prozent geringer aus. Bei 24 Monaten kommt einiges zusammen und die vorzeitige Rente wird um 7,2 Prozent gekürzt. Durch das steigende Regelrentenalter steigt auch für jeden Jahrgang der Abschlag, den Versicherte in Kauf nehmen müssen, wenn sie mit 63 in Rente gehen möchten. Ab dem Jahrgang 1964 kostet der Renteneintritt mit 63 Jahren Abschläge in Höhe von 14,4 Prozent. Wichtig: Die Höhe der Rente bleibt auf diesem Niveau und steigt nicht auf den Wert ohne Abschläge an, wenn der Rentner das Regelrentenalter erreicht hat. Beispiel: Elena Hauptmann ist 1959 geboren. Ihr reguläres Rentenalter hätte sie mit 66 Jahren und 2 Monaten erreicht. Wenn sie bis dahin durcharbeitet, bekäme sie eine Rente von 1 476 Euro. Bis zu ihrem 63. Geburtstag käme sie nach heutigem Stand auf eine monatliche Bruttorente von 1 368 Euro, wenn sie in den alten Bundesländern bis dahin 40 Jahre lang durchschnittlich verdient hat. Bei Rentenbeginn mit 63 Jahren beträgt der Abschlag 11,4 Prozent (38 Monate x 0,3). Der Abschlag ergibt dann knapp 156 Euro, sodass 1 212 Euro übrig bleiben. Diese Abschläge würden bis zum Ende ihres Lebens bestehen bleiben. Durch mögliche prozentuale Rentensteigerungen wächst die absolute Differenz sogar noch. Versicherte müssen 35 Beitragsjahre erreichen. Zusätzlich zu den Zeiten als pflichtversicherter Arbeitnehmer oder Selbstständiger und Jahren mit freiwilligen Beiträgen zählen auch Kindererziehungs- und Pflegezeiten. Darüber hinaus zählen zu den Beitragsjahren auch Zeiten aus einem Versorgungsausgleich und sogenannte Anrechnungszeiten, in denen aus persönlichen Gründen nicht in die Rentenkasse eingezahlt werden konnte. Dazu gehören zum Beispiel Krankheit, Schwangerschaft, Arbeitslosigkeit und Studium. Bei der Rente für langjährig Versicherte mit 35 Versicherungsjahren wird der Renteneintritt mit 63 Jahren immer teurer. Ab 1964 geborene Versicherte müssen Abschläge von 14,4 Prozent auf ihre Rente hinnehmen. Versicherte müssen nicht mit der gekürzten Rente leben. Es gibt die Möglichkeit, die Abschläge vor Renteneintritt durch freiwillige Einzahlungen in die Rentenversicherung auszugleichen. Die Konditionen sind hier besser, als wenn man das Geld in eine private Rentenversicherung zahlen würde. Das liegt daran, dass sich die Einzahlungen Steuern sparen lassen. Alles dazu in unserem Special Die Rente erhöhen und Steuern sparen. Richtig planen, mehr herausholen. Das gesammelte Finanztest-Expertenwissen über Rentenversicherung, Vorsorge, Riester-Rente, Flexirente und Mütterrente finden Sie in unserem im März 2021 erschienenen Buch Meine Rente. Der Ratgeber der Stiftung Warentest geht anhand vieler anschaulicher Praxisbeispiele auf die wichtigsten Fragen rund um den Renteneintritt ein. Mit unseren Tipps können Sie mehr herausholen!
Ebenfalls ohne Abschläge früher in Rente können Schwerbehinderte gehen. Das Renteneintrittsalter steigt bis 65 Jahre für Menschen, die ab 1964 geboren wurden. Ein früherer Renteneintritt mit Abschlägen ist möglich. Das kostet 0,3 Prozent Rente für jeden Monat, den die Rente früher beginnt. Genaue Infos in unserem Special Rente für Menschen mit Schwerbehinderung. Als Schwerbehinderte gelten Rentenversicherte, deren Grad der Behinderung mindestens 50 beträgt. Außerdem müssen sie die Mindestversicherungszeit von 35 Jahren erfüllen. Zusätzlich zu den Zeiten als pflichtversicherter Arbeitnehmer oder Selbstständiger und Jahren mit freiwilligen Beiträgen zählen auch Kindererziehungs- und Pflegezeiten. Darüber hinaus zählen zu den Beitragsjahren auch Zeiten aus einem Versorgungsausgleich und sogenannte Anrechnungszeiten, in denen aus persönlichen Gründen nicht in die Rentenkasse eingezahlt werden konnte. Dazu gehören zum Beispiel Krankheit, Schwangerschaft, Arbeitslosigkeit und Studium. Auch für Schwerbehinderte steigt das Alter, in dem sie abschlagsfrei in Rente gehen dürfen. Früher konnten viele Versicherte sogar noch früher in Rente gehen. Bei besonderen Renten für Frauen und Arbeitslose lag das frühestmögliche Renteneintrittsalter bei 60 Jahren. Diese Rentenarten sind jedoch ausgelaufen und können nicht mehr in Anspruch genommen werden.
In der Phase zwischen vorzeitigem Renteneintritt und Erreichen des regulären Rentenalters dürfen Neu-Ruheständler mit einem Job nicht unbegrenzt hinzuverdienen: Oberhalb eines Freibetrags von 6 300 Euro werden 40 Prozent des Gehalts angerechnet und mindern die Rente. Erst mit Erreichen des Rentenalters ist es egal, wie hoch der Zuverdienst ausfällt. Durch das „Sozialschutzpaket“ zur Corona-Pandemie können vorzeitige Rentner 2022 jedoch deutlich mehr hinzuverdienen, ohne dass ihre Rente gekürzt wird. Der Freibetrag beträgt wie auch 2021 nun 46 060 Euro. Das ermöglicht zum Beispiel Frührentnern aus dem Gesundheitsbereich, wieder zu arbeiten – ohne Nachteile bei der Rente. Die Regelung ist nicht an einen bestimmten Beruf gebunden. Für Erwerbsminderungsrentner gilt sie allerdings nicht. Beispiel: Eine Frau erhält eine Rente in Höhe von 17 576 Euro im Jahr. Ihr Zuverdienst beträgt 25 000 Euro. In normalen Jahren erfolgt die Anrechnung des Freibetrags von 6 300 Euro wie folgt:
2022 sieht die Rechnung anders aus: Da ihr Gehalt von 25 000 Euro unter dem Corona-Freibetrag von 46 060 Euro liegt, erhält sie ihre Rente weiter ungekürzt in Höhe von 17 576 Euro ausgezahlt – und macht damit ein Plus von fast 7 500 Euro. Mit unserem Rechentool können Sie selbst errechnen, wie sich ein Hinzuverdienst auf Ihre vorgezogene Rente auswirkt:
Frührentner dürfen nicht in beliebiger Höhe dazuverdienen. Es gilt ein Hinzuverdienstdeckel. Darüber liegendes Einkommen wird komplett mit der Rente verrechnet. Ziel ist, dass niemand durch die Kombination aus vorzeitiger Rente und Arbeit mehr Einkommen bezieht als mit seinem höchsten Einkommen aus den vergangenen 15 Jahren. Der Deckel wird also individuell berechnet. Auch für den Hinzuverdienstdeckel hat die Corona-Sonderregelung eine Ausnahme vorgesehen: Für 2022 entfällt er komplett. Die am weitesten verbreitete Form der Arbeit von Rentnern ist der Minijob oder 450-Euro-Job. Die bis zu 5 400 Euro Zuverdienst im Jahr bleiben nicht nur unter dem in anderen Jahren geltenden Freibetrag von 6 300 Euro. Im Unterschied zu Renten und regulären Gehältern müssen Frührentner auf einen Minijob auch keine Sozialabgaben zahlen und üblicherweise auch keine Steuern – weil der Arbeitgeber den Minijob pauschal versteuert. Bei einem „richtigen“ Job jedoch werden „richtige“ Steuern und Sozialabgaben fällig. Häufig bleibt dann netto nicht viel mehr übrig, als hätte der Frührentner einen Minijob mit deutlich weniger Arbeitsstunden gemacht. Wollen Frührentner hinzuverdienen, empfiehlt es sich für sie, mit einem Steuerberater durchgehen, ob es sich lohnt. Den Hinzuverdienst bei der Rentenversicherung abzurechnen, ist kompliziert. Der Rentner muss bei Bezug einer gekürzten Rente mit Hinzuverdienst eine eigene Einkommensprognose für das kommende Jahr abgeben. Erst am 1. Juli des Folgejahres wird das tatsächliche Einkommen festgestellt und die Rente dann nachträglich verbindlich berechnet und gegebenenfalls korrigiert. Das sorgt manchmal für Irritationen, vor allem wenn ein Teil der erhaltenen Rente zurückgezahlt werden muss. Menschen, die in nächster Zeit sowieso in Rente gegangen wären, können sich überlegen, die Rente vorzuziehen und trotzdem weiterzuarbeiten. Sie können dann 2022 für einige Monate parallel zu ihrer Rente das volle Gehalt beziehen, wenn sie unter der Freigrenze von 46 060 Euro bleiben. Sie sollten mit ihrem Arbeitgeber abklären, ob etwa Tarifverträge die Möglichkeit ausschließen. Wer mindestens 35 Versicherungsjahre zusammen hat, kann eine vorzeitige Rente als „langjährig Versicherter“ beziehen. Dabei wird die Rente für jeden Monat vor dem eigentlichen Rentenalter um 0,3 Prozentpunkte gekürzt. Beantragt ein Arbeitnehmer seine Rente sechs Monate früher und würde dann eigentlich eine Rente von 1 200 Euro bekommen, wird die Rente auf 1 178 Euro gekürzt. Diese Kürzung bleibt auch bestehen, wenn das reguläre Rentenalter erreicht wird. Dafür bekommt er aber parallel zum Gehalt sechs Monate früher Rente, in seinem Fall insgesamt rund 7 000 Euro. Alle Abgaben außen vor gelassen, müsste er über 25 Jahre Rente beziehen, damit er mit dieser Entscheidung insgesamt weniger Rente bekäme. Ein guter Deal.
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