Show Betreiber Facebook ändert zum 8. Februar 2021 die Nutzungsbedingungen von WhatsApp. Wer den Messenger weiter nutzen möchte, muss bis spätestens dann aktiv zustimmen. Wie das geht und was sich ändert, verrät TECHBOOK. Benachrichtigungen in WhatsApp
Mit Inkrafttreten der neuen Nutzungsbedingungen von WhatsApp zum 8. Februar 2021 geht laut der gut informierten Seite WABetainfo ein neues Kommunikationskonzept an den Start. Laut diesem soll WhatsApp seinen Nutzern in Zukunft in der App Benachrichtigungen schicken können. Der Dienst will so demnach über Updates bzw. Neuerungen und Änderungen informieren. WABetainfo stellt aber klar, dass sie sich nicht auf Werbung beziehen. Aktive Zustimmung notwendigGrundsätzlich ist es bei jeder App so, dass man die Nutzungsbedingungen akzeptieren muss, um sie zu nutzen. In der Regel tut man dies aber automatisch mit dem Öffnen der App. Oft kommt auch eine einmalige Frage beim ersten Starten. Alle weiteren Updates werden dann ohne weitere Zustimmung installiert. Das liegt daran, dass sich die Nutzungsbedingungen bei Updates eigentlich nie verändern. Die Möglichkeit In-App-Nachrichten zu verschicken, scheint dies aber zu erfordern. Auch interessant: Was Sie bei WhatsApp auf keinen Fall tun sollten
WhatsApp-Nutzer müssen deshalb auf Nachfrage aktiv zustimmen. Eine entsprechende Nachricht sollte zeitnah in der App aufpoppen und muss dann akzeptiert werden. Was passiert, wenn ich nicht zustimme?Wer sich weigert zuzustimmen, wird die App in Zukunft nicht mehr nutzen können. Das gilt übrigens für alle Apps und Dienste und ist keine Schikane von WhatsApp. TECHBOOK meintAn der Zustimmung kommen Nutzer nicht vorbei. Grundsätzlich ist diese auch nicht schlimm und Sie sollten einwilligen. Was das Feature betrifft, bin ich gespannt, wie WhatsApp es einsetzt. Für News und Updates dürfte es eine tolle Sache sein. Hoffentlich ist es nicht das Einfallstor für reichlich Werbung im Messenger. Mit der Ankündigung, die Nutzungsbedingungen ändern zu wollen, hat Whatsapp für Aufsehen gesorgt. © Quelle: Ritchie B. Tongo/EPA FILE/dpa Whatsapp aktualisiert seine Datenschutzrichtlinie. Eine Möglichkeit, dieser zu widersprechen und die App trotzdem weiter zu nutzen, gibt es nicht. Allerdings: Die Änderungen beim Datenfluss zwischen Whatsapp und Facebook sollen laut den Unternehmen keine Nutzer innerhalb der EU betreffen. Bei vielen Whatsapp-Nutzern war die Verunsicherung groß: „WhatsApp aktualisiert seine Nutzungsbedingungen und seine Datenschutzrichtlinie“ war auf vielen Smartphone-Displays Anfang Januar zu lesen. Bis zum 8. Februar 2021 sollten Nutzer ursprünglich zustimmen, um die App weiter nutzen zu können. Wer das nicht wollte, dem blieb nur eines: deinstallieren. Weiterlesen nach der Anzeige Weiterlesen nach der Anzeige Nach heftiger Gegenwehr verschob das Unternehmen die Deadline auf den 15. Mai. Doch was passiert dann, und was will Whatsapp mit den neuen Nutzungsbedingungen überhaupt erzwecken? Wir klären die wichtigsten Fragen. Whatsapp ändert seine Nutzungsbedingungen. Deshalb ploppt diese Info momentan bei vielen Nutzern und Nutzerinnen auf, wenn sie die App starten. © Quelle: Screenshot/RND Schon seit 2014 gehört Whatsapp zu Facebook. Wenn nun ein Pop-up in der App eine geänderte Datenschutzrichtlinie ankündigt, gehen bei vielen Nutzerinnen und Nutzern vielleicht die Alarmleuchten an. Allerdings soll es in der für die EU und Großbritannien geltenden, überarbeiteten Richtlinie keine Änderungen geben, die das Teilen von Daten mit anderen Facebook-Unternehmen betreffen, wie ein Whatsapp-Sprecher erklärt. Weiterlesen nach der Anzeige Weiterlesen nach der Anzeige Anders sieht es global aus. Denn für den Rest der Welt gilt eine andere Datenschutzrichtlinie. Außerhalb der EU fließen Whatsapp-Nutzerdaten an Facebook zu Werbezwecken oder zur Verbesserung von Produkten – allerdings bereits seit dem Jahr 2016. Doch welche Änderungen bringt dann die neue EU-Datenschutzrichtlinie? Als „wesentliche“ Änderungen stellt Facebook „klarer formulierte, detailliertere Nutzer-Informationen, wie und warum Daten verarbeitet werden“ heraus, sowie Informationen darüber, wie Firmen, die über Whatsapp mit ihren Kundinnen und Kunden kommunizieren, Chats speichern und verwalten können. Demnach betreffen die neuen Richtlinien nur Nutzerinnen und Nutzer, die Unternehmen via Whatsapp kontaktieren. Erst einmal: Chatnachrichten speichert der Messenger in der Regel nur auf dem Gerät, nicht auf den Servern des Unternehmens. Facebook sichert zudem zu, nicht mitzulesen, wenn wir uns online unterhalten. Weiterlesen nach der Anzeige Weiterlesen nach der Anzeige Ausnahmen sind: Nachrichten, die nicht zugestellt werden können. Sie bleiben bis zu 30 Tage in verschlüsselter Form auf den Servern gespeichert. Außerdem werden weitergeleitete Medien „temporär in verschlüsselter Form“ auf den Servern gespeichert. Unter anderem diese Daten erhebt und nutzt Whatsapp wie folgt: Automatisch erhobene Informationen:
Weiterlesen nach der Anzeige Weiterlesen nach der Anzeige Wie Whatsapp mit anderen Facebook-Unternehmen zusammenarbeitet:
So verarbeitet Whatsapp unter anderem Daten:
Whatsapp zu nutzen ist bisher für Nutzer kostenfrei. Geld verdienen will Facebook mit dem Messenger aber trotzdem. „Im harmlosesten Fall blendet euch Whatsapp kontextbezogen Vorschläge ein“, mutmaßt das Magazin „t3n“. Weiterlesen nach der Anzeige Weiterlesen nach der Anzeige Den Zweck der Metadatensammlung legt Whatsapp in der neuen EU-Datenschutzrichtlinie wie folgt dar: Gemeinsam wolle man „gegen Spam, Drohungen, Missbrauch oder Rechteverletzungen“ vorgehen, heißt es. „Whatsapp arbeitet auch mit den anderen Facebook-Unternehmen zusammen und teilt Informationen mit diesen, damit sie uns dabei helfen können, unsere Dienste zu betreiben, bereitzustellen, zu verbessern, zu verstehen, anzupassen, zu unterstützen und zu vermarkten.“ Dann wird aber eingeschränkt: „Keine der Informationen, die Whatsapp auf dieser Grundlage weitergibt, dürfen für die eigenen Zwecke der Facebook-Unternehmen verwendet werden.“ Soll laut der Nachrichtenagentur dpa heißen: keine Produktverbesserungen und keine personalisierte Anzeigen bei Facebook und seinen Diensten mithilfe dieser Daten. Nutzer, die bis zum 15. Mai noch nicht zugestimmt haben, können Whatsapp erst einmal in vollem Umfang weiter nutzen und sollen regelmäßig daran erinnert werden, die Nutzungsbedingungen zu akzeptieren. Diesen Kulanzzeitraum hat jedoch Whatsapp nicht genau definiert. Wer bis dann immer noch nicht eingewilligt hat, kann „für kurze Zeit“ Anrufe und Benachrichtigungen erhalten. Das Verschicken oder Lesen von Nachrichten soll schließlich aber nicht mehr möglich sein. Noch haben App-Userinnen und -User die Chance, ihren Chatverlauf auf einem Android-Gerät oder einem iPhone zu exportieren und einen Bericht zu ihrem Account herunterzuladen. Weiterlesen nach der Anzeige Weiterlesen nach der Anzeige Ja. „Gemäß den geltenden Datenschutzgesetzen hast du das Recht auf Auskunft, Berichtigung und Übertragbarkeit beziehungsweise Löschung deiner Informationen sowie das Recht, bestimmte Verarbeitungen deiner Informationen einzuschränken beziehungsweise ihnen zu widersprechen“, steht in der Datenschutzrichtlinie des Messengers und an anderer Stelle: „Wenn wir von dir bereitgestellte Daten auf Grundlage deiner Einwilligung verarbeiten, hast du das Recht, diese Einwilligung jederzeit zu widerrufen.“ Allerdings: Wer den Bedingungen widerspricht, darf die App nicht mehr in vollem Umfang nutzen. Alternativen zu Whatsapp sind einige auf dem Markt zu finden. Die hierzulande bekanntesten sind Threema, Signal und Telegram. Was diese Messenger können und welche es noch gibt, lesen Sie hier. Wir haben diesen Artikel zuletzt am 13. Mai 2021 aktualisiert. Weiterlesen nach der Anzeige Weiterlesen nach der Anzeige RND |