Wo bekommt man visum für ägypten

  • Offizieller Landesname: Arabische Republik Ägypten
  • Standort: Nordafrika
  • Hauptstadt: Kairo
  • Fläche: 1,01 Mio. km2
  • Sprache: Arabisch
  • Währung: Ägyptisches Pfund
  • Klima: Mediterran
  • Zeitzone: UTC +2 bis +3

Sicherheit : Es wird davon abgeraten, in den Sinaizu der libysche Grenze bis zur sudanesischen Grenze. Es wird davon abgeraten, Folgendes zu besuchen das Nildelta von östlich von Alexandria bis Port Said und Suezmit Ausnahme der Umgebung der Westufer des Kanals. Mittelägypten ist ebenfalls zu vermeiden.


Gesundheit
: Für Reisen nach Ägypten sind keine Impfungen vorgeschrieben. Die allgemeinen Impfungen sollten jedoch aufgefrischt werden. Kairo ist eine der am stärksten verschmutzten Städte der Welt.

Weitere Informationen zu Impfungen

Achtung! Das Auswärtige Amt warnt vor nicht notwendigen, touristischen Reisen ins Ausland. Es gibt weiterhin starke und zunehmende drastische Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr. Es bestehen weltweit Einreisebeschränkungen, Quarantänemaßnahmen und Einschränkungen des öffentlichen Lebens. Dies gilt bis auf weiteres fort, vorerst mindestens bis einschließlich 3. Mai 2020.

Auf dieser Website können Sie einfach und bequem Ihr Visum für Ägypten online beantragen. Hierzu füllen Sie das Antragsformular aus, welches Ihnen in der deutschen Sprache zur Verfügung steht. Das Ausfüllen dauert wenige Minuten. Sie können zwischen verschiedenen Zahlungsmethoden wählen, wie PayPal, SOFORT und Kreditkarte. Ein E-Visum online zu beantragen, ist die einfachste und schnellste Methode, eine Einreisegenehmigung für Ägypten zu erhalten. Wir kontrollieren Ihren Antrag, bevor wir diesen an die Ägyptische Regierung weiterleiten. Darüber hinaus sind wir per E-Mail erreichbar, sollten Sie Fragen zum Visumantrag haben. Sie erhalten Ihr Visum für Ägypten bereits ab 44,95 € pro Person.

Wer benötigt ein Visum für Ägypten?

Alle Reisende, die nach Ägypten reisen, benötigen ein Visum. Wenn Sie in Ägypten Urlaub machen möchten, dann benötigen Sie ebenfalls ein Visum für Ihren Aufenthalt. Die Regierung Ägyptens empfiehlt, den Antrag für ein E-Visum spätestens 7 Tage vor der Einreise zu stellen. Möchten Sie Freunde in Ägypten besuchen? Dann benötigen Sie ebenfalls ein Visum. Möchten Sie in Ägypten arbeiten oder dauerhaft leben, dann wenden Sie sich bitte an die Botschaft, denn für diese Zwecke können Sie das E-Visum für Ägypten nicht nutzen. Kleinkinder und generell Reisende, die minderjährig sind, benötigen einen eigenen Reisepass und eine eigene gültige Einreisegenehmigung. Im Antrag können Sie weitere Personen hinzufügen, wenn Sie die Schaltfäche "+ Reisender" aktivieren.

Was ist ein Ägypten E-Visum?

Die Regierung Ägyptens hat, wie viele andere Länder auch, ein E-Visum eingeführt. Mit einem E-Visum wird der Antragsprozess eines Visums vereinfacht, sodass die Reisevorbereitungen schneller vonstattengehen können. Mit diesem Ägypten Visum erhalten Sie eine Einreise- und Aufenthaltserlaubnis der Ägyptischen Regierung. Das E-Visum können Sie bei uns vollständig online anfragen. Sie müssen also nicht mehr zur Botschaft oder zum Konsulat. Das E-Visum für Ägypten ist gültig für touristische Reisen. Es gibt ein Single Entry Visum und ein Multiple Entry Visum für Ägypten. Der Preis für ein Single Entry Visum beträgt 44,95 € pro Person. Dies ist bereits der Gesamtpreis und enthält die konsularischen Kosten, unsere Servicegebühr und die Mehrwertsteuer. Für ein Multiple Entry Visum bezahlen Sie einen Aufschlag.

E-Visum oder "Visum on Arrival"?

Es gibt mehrere Möglichkeiten für Reisende, ein gültiges Visum für den Ägyptenurlaub zu erhalten. Es besteht auch die Möglichkeit, ein Visum bei der Ankunft direkt im Flughafen zu kaufen. Zunächsten sollten Sie Ihre Fluggesellschaft kontaktieren und erfragen, ob Sie ohne Visum an Bord gehen können, da Sie bei der Ankunft Ihre Einreisegenehmigung erwerben möchten. Des Weiteren müssen Sie mit langen Wartezeiten rechnen, wenn Sie an den Visa-Schaltern ein Dokument beantragen möchten. Es ist somit immer empfehlenswert, dass Sie so gut wie möglich, Ihre Reise vorab organisieren. Mit einem genehmigten E-Visum durchlaufen Sie die Kontrollen schneller, da die Regierung Ihre Daten bereits gespeichert hat. Sie haben dann Gewissheit, dass Ihnen die Einreise genehmigt worden ist. Achtung! Trotz Visum (E-Visum, regulärem Visum, Visum on Arrival) entscheiden immer die Beamten der Ägyptischen Regierung am Flughafen, ob Sie einreisen dürfen oder nicht.

Bedingungen und Gültigkeit

Für mehr Informationen lesen Sie bitte unsere Informationsseiten zum Thema Gültigkeit und Bedingungen. Das E-Visum für Ägypten ist 3 Monate ab dem Tag der Ausstellung gültig. Innerhalb dieser Zeit muss der Tag der Einreise oder die Tage der Einreisen liegen. Das Visum ist gültig für touristische Reisen. Es ist kein Arbeitsvisum und somit nicht zulässig, wenn Sie eine geschäftliche und bezahlte Beziehung in Ägypten eingehen möchten. Wichtige Punkte, welche Sie bei einer Reise mit einem E-Visum nach Ägypten beachten müssen:

  • Bei der Ankunft muss Ihr Reisepass noch mindestens 8 Monate gültig sein.
  • Sie müssen Ihr E-Visum ausgedruckt mit sich führen.
  • Sie müssen Ihre geplante Ausreise nachweisen können (Rückflugticket).
  • Reisepass-Scan muss farbig sein und sehr gut lesbar (300 KB PDF-/JPEG-Datei)
  • Für einen Familienbesuch müssen Sie einen Brief (z. B. eine Einladung) der Familie vorlegen können.
  • Bei einer touristischen Reise sollten Sie eine Hotelreservierung und Ihren Reiseplan (Orte, die Sie besuchen möchten) vorzeigen können.

Wer kann ein Visum für Ägypten beantragen?

Deutsche und u. a. österreichische Staatsbürger benötigen ein Visum für eine Reise nach Ägypten. Haben Sie eine andere Nationalität und wissen nicht, ob Sie ein E-Visum für Ägypten bei uns beantragen können? Dann schauen Sie im Antragsformular nach, ob Sie Ihre Staatsangehörigkeit auswählen können. Sollten Sie Ihre Staatsangehörigkeit nicht finden, dann bieten wir dazu aktuell noch keine Anträge an oder Sie benötigen ein reguläres Visum direkt von der Botschaft. Wenn Sie dazu Fragen haben, dann können Sie uns sehr gern per E-Mail kontaktieren.

Bearbeitungszeit und Lieferung

Ägyptens Regierung benötigt bis zu 7 Werktage für die Bearbeitung und Beurteilung der Visa-Anträge. Bitte reichen Sie den Antrag rechtzeitig ein, damit das Visum für Ihren Ägyptenurlaub Sie pünktlich erreicht. Sobald der Antrag bei uns eingegangen ist, fangen wir mit der Bearbeitung an und kontrollieren Ihre Angaben. Sollten Sie Ihren Antrag mehr als 30 Tage vor Ihrer Einreise bei uns einreichen, dann speichern wir diesen ab. 30 Tage vor Ihrer Ankunft in Ägypten leiten wir den Antrag frühestens weiter. Das Dokument ist mit der Ausstellung für 90 Tage gültig. Sie können den Antrag bei uns auch einreichen, wenn das Ankunftsdatum noch weit in der Zukunft liegt. Nach unserer Kontrolle leiten wir den Antrag an die Ägyptische Regierung weiter. Nach der Genehmigung erhalten wir das E-Visum als PDF-Datei. Sie bekommen von uns eine E-Mail mit einem Link. Über diesen Link können Sie sich die PDF-Datei herunterladen und abspeichern. Bitte drucken Sie sich das E-Visum Ägypten vor der Einreise farbig aus.

Visum Ägypten Kosten, Bezahlung und Rechnung

Das Single Entry Visum für Ägypten kostet 44,95 € pro Person. Ein Multiple Entry Visum erhalten Sie für 84,95 € pro Person. Dies sind die Endpreise, inklusive konsularischer Kosten und Servicekosten sowie Mehrwertsteuer. Die Bezahlung können Sie sicher per PayPal, SOFORT, Kreditkarte oder per Banküberweisung durchführen. Wenn Sie sich für eine Bezahlung per Banküberweisung entscheiden, kann es 2-3 Werktage dauern, bis der Betrag bei uns eingegangen ist und wir Ihren Antrag bearbeiten. Wenn Sie eine Rechnung für Ihren Antrag benötigen, dann können Sie diese 24 Stunden nach Erhalt Ihres E-Visums im Antrag herunterladen. Wünschen Sie eine bestimmte Rechnungsanschrift in der Rechnung, dann kontaktieren Sie uns per E-Mail und senden uns Ihre Antragsnummer sowie die Daten, die in der Rechnung vermerkt werden sollen. Wir senden Ihnen die digitale Rechnung nach Fertigstellung per E-Mail.

Wichtige Informationen für eine Reise mit Kindern

Wenn Sie mit Minderjährigen und Kleinkindern reisen, sollten Sie einige Hinweise beachten. Um die Arbeit der Grenzpolizei hinsichtlich der Vermeidung von Kindesentführungen zu erleichtern, wird das Bereithalten von wichtigen Informationen/Dokumenten empfohlen. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite des Auswärtigen Amtes. Reist Ihr Kind mit nur einem Elternteil oder einer Aufsichtsperson? Nutzen Sie dann diese Reisevollmacht für Kinder, um dem Elternteil oder der Aufsichtsperson die entsprechende Zustimmung/Vollmacht zu erteilen.

Aktuelles

Angesichts der weltweiten COVID-19-Pandemie bestehen weiterhin Risiken bei internationalen Reisen, insbesondere für Personen ohne vollständigen Impfschutz. Hierzu mehr unter COVID-19.

Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Ägyptens.

Für die Einreise aus Deutschland sind eine vollständige Impfung oder ein negativer COVID-19-Test (PCR- oder Antigentest) erforderlich. Der PCR-Test darf nachweislich nicht älter als 72 Stunden sein, bei Einreise über den Flughafen Frankfurt nicht älter als 96 Stunden. Der Antigentest darf nicht älter als 24 Stunden sein. Das Testergebnis muss in englischer oder arabischer Sprache vorgelegt werden und muss einen QR-Code enthalten. Weitere Informationen hierzu erteilen die ägyptischen Behörden. Sollte das Testergebnis keine Details zu Datum und Uhrzeit der Entnahme des Abstrichs enthalten, ist mit einer Verweigerung der Einreise zu rechnen. Kinder unter 12 Jahren sind von der Testpflicht ausgenommen.

Für direkt nach Hurghada, Sharm el Scheikh, Marsa Alam und Marsa Matrouh einreisende Touristen besteht die Möglichkeit, den erforderlichen PCR-Test kostenpflichtig bei Einreise an den jeweiligen Flughäfen vornehmen zu lassen. Für die Wartezeit bis zum Vorliegen eines negativen Testergebnisses gilt eine verpflichtende Quarantäne (z.B. im Hotelzimmer). Bei einem positiven Test erfolgen Quarantänemaßnahmen. Die Umsetzung der Quarantänemaßnahmen ist uneinheitlich. Wegen begrenzter Kapazitäten kann es zu Wartezeiten bei der Testung in den Flughäfen und der Ausgabe der Testergebnisse kommen.

Alternativ kann ein Nachweis eines vollständigen Impfstatus mit einem von der WHO zugelassenen Impfstoff vorgelegt werden. Dabei sind, außer bei Johnson & Johnson, stets zwei Impfdosen erforderlich. Die ägyptischen Behörden erkennen die Impfung einer genesenen Person mit nur einer Impfdosis nicht an. Der Impfnachweis muss den Regeln des Ausstellungslandes entsprechen und einen QR-Code enthalten.

Bei Einreise aus Südafrika, Botswana, Mosambik, Namibia, Lesotho, Simbabwe oder Swasiland ist neben der Mitführung eines Testnachweises die Durchführung eines COVID-19-Tests direkt nach Einreise vorgeschrieben. Fällt der Test bei Ausländern positiv aus wird die Einreise verweigert.

An Flughäfen ist mit verstärkten Einreisekontrollen und Temperaturmessungen zu rechnen. Bei Ankunft muss eine Gesundheitskarte ausgefüllt werden. Mitunter ist die Vorlage der Gesundheitskarte bereits beim Check-in in Deutschland erforderlich.

Der Flugverkehr findet eingeschränkt wieder statt.  Reisemöglichkeiten im Land können im Zuge der Maßnahmen gegen die Ausbreitung von COVID-19 eingeschränkt oder an Bedingungen wie z.B. die Vorlage eines negativen COVID-19-Tests oder eines Impfnachweises geknüpft sein. Die Weiter- oder Durchreise in andere Länder kann eingeschränkt oder mit einer Testpflicht vor Abreise verbunden sein. Die Vorschriften für die Durchführung dieser Tests können restriktiver sein, als das Zielland vorschreibt.

Im öffentlichen Raum muss ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden.

Ämter und öffentliche Einrichtungen können nur bei Vorlage eines Impf- oder Testnachweises betreten werden. Diese, sowie Sportstätten, Parks, Museen, Gastronomie und Geschäfte können in ihren Öffnungszeiten eingeschränkt sein.

Bei Reisen im Land können Gesundheitsprüfungen mit Temperaturmessungen und Tests auf COVID-19 stattfinden. Bei einem positiven Test oder Krankheitssymptomen kann die Isolation in staatlichen Krankenhäusern erfolgen, die deutlich unterhalb der deutschen Standards liegen. Die Kosten einer Krankenhausbehandlung können erheblich sein. Bei Kontakt mit positiv getesteten Personen oder einer Erkrankung mit leichterem Verlauf kann eine Hausquarantäne angeordnet werden.

  • Beachten Sie, dass Sie bei Ankunft eine ausgefüllte Gesundheitskarte benötigen, die mitunter bereits beim Check-in in Deutschland erforderlich ist.
  • Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften. Vermeiden Sie insbesondere Orte, an denen sich Menschen auf engem Raum versammeln, wie den öffentlichen Nahverkehr.
  • Rechnen Sie beim Auftreten von Krankheitssymptomen oder Aufenthalt in der Umgebung eines Erkrankten mit zwangsweisen Quarantänemaßnahmen.

Sicherheit - Teilreisewarnung

Vor Reisen in den Norden der Sinai-Halbinsel, das ägyptisch-israelische Grenzgebiet (mit Ausnahme von Taba) und entlegene Gebiete der Sahara wird gewarnt.
Von unbegleiteten, individuellen Ausflügen und Überlandfahrten im Süden der Sinai-Halbinsel wird abgeraten.

Es besteht landesweit weiterhin ein Risiko terroristischer Anschläge. Diese richten sich meist gegen ägyptische Sicherheitsbehörden, vereinzelt aber auch gegen ausländische Ziele und Staatsbürger. Zuletzt forderte am 4. August 2019 ein Autobombenanschlag im Zentrum von Kairo mindestens 20 Todesopfer und zahlreiche Verletzte.

Auch nach Aufhebung des Ausnahmezustandes am 25. Oktober 2021 haben die Sicherheitskräfte und das Militär im Zuge der Terrorismusbekämpfung erhebliche Eingriffsbefugnisse. Vor allem nachts ist mit verstärkten Kontrollen durch Sicherheitskräfte zu rechnen.

Seit 2016 ist es wiederholt zu Anschlägen auf koptische Christen und koptische Kirchen gekommen. Dabei gab es zahlreiche Tote und Verletzte.

  • Lassen Sie bei Reisen nach Ägypten, einschließlich der Touristengebiete am Roten Meer, besondere Vorsicht walten.
  • Meiden Sie während der Feiertage (z.B. koptisches Weihnachtsfest am 7. Januar) die Nähe zu koptischen Einrichtungen.
  • Seien Sie insbesondere an belebten Orten und bei besonderen Anlässen stets aufmerksam.
  • Beachten Sie den weltweiten Sicherheitshinweis.

Vor Reisen in den Norden der Sinai-Halbinsel, das Gouvernorat Nordsinai und das ägyptisch-israelische Grenzgebiet - mit Ausnahme des unmittelbaren Küstenabschnitts und des Grenzortes Taba - wird gewarnt. In diesen Regionen finden militärische Operationen statt, da es in der Vergangenheit zu terroristischen Anschlägen kam. Im November 2017 wurden durch einen besonders schweren terroristischen Anschlag nach dem Freitagsgebet in einer Moschee in Bir al-Abed mehr als 300 Menschen getötet und zahlreiche weitere verletzt.Im Gouvernorat Nordsinai gilt der Ausnahmezustand, der mit nächtlichen Ausgangssperren einhergeht. Die Straße von Suez nach Taba ist für nichtmilitärische Fahrzeuge gesperrt.

Vor Reisen in den angrenzenden Gazastreifen wird nach wie vor gewarnt; dies gilt insbesondere auch für Personen mit Familienangehörigen im Gazastreifen. Der Grenzübergang Rafah zwischen Ägypten und dem Gazastreifen wird aufgrund der aktuellen Sicherheitslage nur in unregelmäßigen Abständen für einen eingeschränkten Personenkreis geöffnet. Die deutschen Auslandsvertretungen können keine Unterstützung bei der Ein- oder Ausreise über den Grenzübergang Rafah und keine Hilfe im Notfall leisten. Die Überlandfahrt nach Rafah ist besonders gefährlich.

Im Süden der Sinai-Halbinsel, das Gouvernorat Südsinai mit den Küstenorten Sharm el-Sheikh, Dahab, Nuweiba und Taba am Roten Meer, wird von unbegleiteten, individuellen Ausflügen und Überlandfahrten abgeraten. Dies gilt insbesondere auch für Fahrten zum Katharinen-Kloster und zum Berg Sinai.

  • Beachten Sie die Hinweise von Hotels und Reiseveranstaltern.
  • Unternehmen Sie Tauch- und Schnorchel-Touren, Bergwanderungen sowie Ausflüge in die Wüste nur in hierfür lizenzierter ortsansässiger Begleitung.
  • Buchen Sie Ausflüge nur mit hierfür lizenzierter ortsansässiger Begleitung.

Vor Reisen in entlegene Gebiete der Sahara einschließlich der Grenzgebiete zu Libyen und Sudan wird gewarnt.

Die ägyptischen Behörden haben die Grenzregionen zu Libyen und zum Sudan zu Sperrgebieten erklärt und Reisen dorthin untersagt.

Im September 2015 wurde im Bereich der westlichen Wüste, nahe Farafra, eine Touristengruppe versehentlich durch ägyptische Sicherheitskräfte beschossen; es gab mehrere Todesopfer. Ausflugsziele, die sich in den entlegenen westlichen und südlichen Wüstengebieten befinden, können grundsätzlich mit einer Sondergenehmigung bereist werden. Auch bereits genehmigte Wüstenexkursionen können durch Militär und Sicherheitsbehörden kurzfristig untersagt werden. Insbesondere die Verbindung von 6th of October City in Richtung Bahariya gilt aufgrund militärischer Operationen im Bereich der westlichen Wüste für Touristen und Ausländer nach offiziellen Angaben noch immer als gesperrt. Es kann zu Zurückweisungen kommen. Die Ausdehnung der bestehenden Sperrgebiete unterliegt ständigen Veränderungen.

  • Nehmen Sie nur an professionell organisierten und ortskundig begleiteten Wüstenexkursionen teil.
  • Bereisen Sie keinesfalls Ausflugsziele jenseits gesicherter Orte und Straßenverbindungen.
  • Unternehmen Sie Überlandfahrten auch nur mit ortskundiger Begleitung.

Schwerwiegende terroristische Anschläge auf ägyptische Sicherheitskräfte und zivile Ziele können nicht ausgeschlossen werden.Demonstrationen sind seit 2014 seltener geworden, können aber weiterhin vor allem in Kairo und anderen Städten nicht ausgeschlossen werden.Im Zuge der Terrorismusbekämpfung haben Sicherheitskräfte und Militär erhebliche Eingriffsbefugnisse. Vor allem nachts und bei Demonstrationen ist mit verstärkten Kontrollen durch Sicherheitskräfte zu rechnen.

Kritische Äußerungen über Ägypten und politische Kommentare, auch in den sozialen Medien, können unter anderem als strafbare Beleidigung und Diffamierung Ägyptens oder des Staatspräsidenten bzw. als strafbares „Verbreiten falscher Nachrichten“ angesehen werden und eine Strafverfolgung nach sich ziehen. Bei Kontrollen ist eine Durchsuchung nach solchen Kommentaren möglich.

  • Informieren Sie sich über die lokalen Medien oder Ihren Reiseveranstalter.
  • Beachten Sie Hinweise der Hotels und Reiseveranstalter.
  • Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen weiträumig.
  • Meiden Sie vor allem an Tagen wie dem Jahrestag des Sturzes des ehemaligen Präsidenten Mubarak am 25. Januar oder dem Revolutionsjahrestag am 30. Juni unbedingt religiöse Stätten, Universitäten und staatliche Einrichtungen.
  • Seien Sie sich Ihres Verhaltens und Ihrer Äußerungen in der Öffentlichkeit und in sozialen Medien bewusst.

Minenfelder sind häufig unzureichend gekennzeichnet, insbesondere auf dem Sinai, in einigen nicht erschlossenen Küstenbereichen des Roten Meeres, am nicht erschlossenen Mittelmeerküstenstreifen westlich von El Alamein und in Grenzregionen zu Sudan und Libyen.

  • Seien Sie in den genannten Gebieten vorsichtig und bleiben Sie auf regulären Straßen und Wegen.
  • Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden.

Die Kriminalitätsrate ist in Ägypten vergleichsweise niedrig. Kleinkriminalität wie Taschendiebstähle als auch vereinzelte Übergriffe speziell auf Frauen haben zugenommen. In den Urlaubsgebieten wie z.B. Hurghada gibt es vermehrt betrügerische bzw. erpresserische Verhaltensweisen bei Taxifahrern.

  • Lassen Sie die übliche Vorsicht walten und seien Sie besonders vorsichtig, wenn Sie allein reisen, auch z.B. als letzter Fahrgast in Sammeltaxis.
  • Vermeiden Sie insbesondere als allein reisende Frau Spaziergänge in Großstädten und außerhalb von Touristenzonen bei Dunkelheit.
  • Nutzen Sie nur Taxis mit eingeschaltetem Taxameter, zahlen Sie nach Aussteigen durch das Fenster. Informieren Sie sich vor Fahrtantritt, z. B. in Ihrem Hotel über das Fahrtziel und den ungefähren Fahrtpreis.
  • Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher auf.
  • Bevorzugen Sie bargeldlose Zahlungen und nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld und keine unnötigen Wertsachen mit.
  • Seien Sie in größeren Menschenmengen wie an Flughäfen, Bahnhöfen und im Bus besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen.
  • Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfsersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich oder wenden Sie sich an die Polizei.

Natur und Klima

Ägypten liegt in einer seismisch aktiven Zone, weshalb es zu Erdbeben kommen kann.

Das Klima reicht von mediterran an der Mittelmeerküste und im Nildelta bis wüstenhaft in Kairo, Mittel- und Oberägypten.

  • Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden.

  • Machen Sie sich mit Verhaltenshinweisen bei Erdbeben vertraut. Diese bieten die Merkblätter des Deutschen GeoForschungsZentrums.

Reiseinfos

Die Verkehrswege können aufgrund von Maßnahmen im Zusammenhang zur Eindämmung von COVID-19 beeinträchtigt sein, siehe Aktuelles.

Es gibt ein Inlandsflugnetz, eingeschränkten Eisenbahnverkehr und ein auf Hauptstrecken recht gut ausgebautes Straßennetz. Die Sicherheitskontrollen an den ägyptischen Flughäfen sind teilweise unzureichend.

Das ägyptische Schienennetz ist teilweise veraltet. Es kommt immer wieder zu schweren Unfällen mit Toten. Mit kurzfristigen Zugausfällen ist insbesondere auf Nebenstrecken zu rechnen. Die Sicherheitsstandards auf den Fährschiffen, wie sie etwa zur Passage über das Rote Meer eingesetzt werden, entsprechen nicht immer internationalen Standards.

Es gibt vielerorts lokal anmietbare Sammelbusse und Sondertaxis. Die Fahrweise von Fahrzeuglenkern ist oft äußerst riskant, das Unfallrisiko sehr hoch.

Unfälle aufgrund des schlechten Zustands von Fahrzeugen, Geräten und Ausstattungen wie z.B. Heißluftballons, Tauchausrüstungen, Quads passieren verhältnismäßig oft.

Die meisten touristisch interessanten Straßenverbindungen sind geteert, für Wüstenpisten ist ein Geländefahrzeug mit Allradantrieb notwendig. Für den Bereich des Sinai (Zufahrt zum Suez-Tunnel) existieren derzeit Zufahrtsbeschränkungen für Geländefahrzeuge.

Für die Einreise mit eigenem Fahrzeug ist ein „Carnet de Passage“ und eine lokale Personenhaftpflichtversicherung erforderlich. Zudem wird häufig eine Kaution verlangt, die nicht immer vollständig zurückerstattet wird. Da ägyptische Fahrzeuge oft nur minimale Versicherungen für Personenschäden haben, sollte unbedingt eine zusätzliche Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden.Übliche verkehrsrechtliche Grundsätze und Vorschriften finden wenig Beachtung. Technischer Zustand und insbesondere die Beleuchtung von Fahrzeugen sind oft mangelhaft.Es gilt die 0,0-Promillegrenze.Bei Individualreisen mit eigenem Fahrzeug – von denen aufgrund der o.g. Hinweise derzeit ohnehin weitgehend abgeraten wird – ist zu beachten, dass die Versorgung mit Treibstoff nicht in allen Gebieten Ägyptens uneingeschränkt sichergestellt ist. Insbesondere bei Dieselkraftstoff gibt es Engpässe, die zu sehr langen, mitunter mehrtägigen Wartezeiten an den Tankstellen führen.

  • Verhalten Sie sich im Straßenverkehr auch als Fußgänger besonders vorsichtig.
  • Überzeugen Sie sich bei Anmietung von Ausstattung und Fahrzeugen des technischen Zustands und der Wartung.
  • Vermeiden Sie Nachtfahrten.
  • Meiden Sie soweit wie möglich Überlandfahrten auf der Schiene.

Der internationale Führerschein ist erforderlich und nur in Verbindung mit dem nationalen deutschen Führerschein gültig.

Homosexuelle Handlungen stehen in Ägypten nicht explizit unter Strafe. Jedoch bestehen weit gefasste Straftatbestände zum Schutz der Moral oder Religion, nach denen auch Homosexualität geahndet werden kann – vor allem wenn sie offen gezeigt wird. Das ägyptische Strafgesetzbuch stellt „Unzucht“ (debauchery) unter Strafe. Zwar ist Homosexualität nicht ausdrücklich erwähnt, doch berufen sich die Strafverfolgungsbehörden und Gerichte auf den entsprechenden Artikel und ein Gesetz zur Bekämpfung der Prostitution von 1961. Es sind in diesem Zusammenhang sowohl Geld- als auch Gefängnisstrafen vorgesehen.

Allerdings ist bisher kein Fall bekannt geworden, in dem ein ausländischer Tourist tatsächlich aufgrund dieser allgemeinen Bestimmungen strafrechtlich verfolgt wurde. Verhaftungen und anschließende Abschiebungen von Ausländern sind dagegen bereits vorgekommen.

Menschenrechtsorganisationen berichten, dass ägyptische Behörden auch Dating-Apps einsetzen, um LGBTIQ ausfindig zu machen. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass auch ausländische Touristen Opfer dieses Vorgehens werden könnten.

In Einzelfällen berichteten Transgender-Reisende von Kontrollen und Schwierigkeiten bei der Einreise bis hin zur Verweigerung der Einreise, insbesondere, wenn Name oder Foto im Reisepass nicht der Geschlechtsidentität entsprachen.

  • Beachten Sie auch die allgemeinen Hinweise für LGBTIQ.

Drogendelikte werden schon bei Geringfügigkeit mit harten Strafen (Gefängnis bis hin zur Todesstrafe in besonders schweren Fällen) geahndet.

Anders als in Deutschland sind in Ägypten Prostitution und Ehebruch strafbar.

Das Fotografieren und Filmen von Einrichtungen, Fahrzeugen und Personal des Militärs und der Polizei ohne entsprechende Genehmigung ist nicht gestattet; dasselbe gilt für Gefängnisse bzw. Gebäude der Gefängnisverwaltung. Bei Verstoß drohen Beschlagnahme des Foto-/Filmapparates und Festnahme.

Die Einfuhr und Verwendung von Drohnen ohne besondere Genehmigung der ägyptischen Behörden kann zur Beschlagnahme der Drohnen und zu Verhaftungen und Strafverfolgung führen.

Bei kritischen Äußerungen über Ägypten und politischen Kommentaren mittels sozialer Medien ist besondere Vorsicht geboten. Solche können unter anderem als strafbare Beleidigung und Diffamierung Ägyptens und seiner Institutionen (z.B. Staatspräsident und Sicherheitskräfte) oder als strafbares „Verbreiten falscher Gerüchte“ verfolgt werden.

Landeswährung ist das ägyptische Pfund (EGP). Die Bezahlung mit Kreditkarten ist in den von Touristen frequentierten Hotels und Lokalen üblicherweise möglich. Das Abheben von Bargeld an Geldautomaten ist meist mit Kreditkarte, mit den regulären Bankkarten (vormals EC-Karten) nur bei Banken, möglich.

Einreise und Zoll

Ein- und auch Durchreisebestimmungen können aufgrund von Maßnahmen zur Eindämmung von COVID-19 derzeit abweichen, siehe Aktuelles.

Einreise- und Einfuhrbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie nur direkt bei den Vertretungen Ihres Ziellandes.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Webseite des deutschen Zolls  und per App „Zoll und Reise“ finden oder dort telefonisch erfragen.

Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

  • Reisepass: Ja
  • Vorläufiger Reisepass: Ja
  • Personalausweis: Ja, aber s.u.
  • Vorläufiger Personalausweis: Nein
  • Kinderreisepass: Ja

Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:

Reisedokumente müssen zum Zeitpunkt der Einreise noch mindestens sechs Monate gültig sein.

Bei Einreise mit Personalausweis wird eine spezielle Einreisekarte ausgestellt. Hierzu sind zwei biometrische Passfotos erforderlich.Trotz der Möglichkeit, damit einzureisen, wird der Personalausweis nicht von allen Stellen in Ägypten als ausreichendes Ausweisdokument angesehen. Z.B. wird bei Abhebungen von Überweisungen über Western Union die Vorlage eines Reisepasses verlangt.

Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise ein Visum.
Das Visum kann vor der Einreise bei einer ägyptischen Auslandsvertretung, seit Dezember 2017 als „E-Visa“ oder auch bei Einreise („on arrival“) beantragt werden.

Gegen eine Gebühr von 22 EUR erteilen die ägyptische Botschaft in Berlin und die Generalkonsulate in Frankfurt und Hamburg auf Antrag Visa. Weitere Informationen bietet die Botschaft der Arabischen Republik Ägypten in Berlin.

E-Visa können über die Plattform Visa2Egypt beantragt werden. Nach gegenwärtigem Kenntnisstand wird das vorstehend beschriebene System (insbesondere die Möglichkeit der Erteilung von Visa on Arrival an den Flughäfen) hierdurch bis auf Weiteres lediglich ergänzt, aber nicht ersetzt.

Probleme können bei der Beantragung entstehen, da Rechtschreibfehler oder zu lange Namen zu einer automatischen Ablehnung führen können. Die Gebühr wird in solchen Fällen nicht erstattet. Ein Beschwerdemechanismus ist nicht vorhanden.

Die Gebühr beträgt für eine einfache Einreise 25 USD (bzw. entsprechender Gegenwert in EUR), für mehrfache Einreisen 60 USD, und ist an offiziellen Bankschaltern vor Erreichen der Passschalter zu entrichten. Abweichungen der Gebühren vor Ort sind möglich.

  • Beantragen Sie bis auf Weiteres besser ein Visum vor der Einreise.

Gesetzliche Regelungen in Ägypten erlauben Charterflüge mit dem Ausland nur als Gesamtpaket, das Ein- und Ausreiseflug umfasst. Passagieren, die einen Charterflug nur zur Ausreise gebucht haben, ist mitunter der Antritt des Flugs verweigert worden. Dies geschah insbesondere, wenn zuvor ein Linienflug zur Einreise benutzt wurde oder wenn sich ein Passagier bereits länger in Ägypten aufgehalten hatte.

Reisende, auch minderjährige Kinder, die neben der deutschen zugleich auch die ägyptische Staatsangehörigkeit besitzen, z.B. durch Abstammung von einem ägyptischen Elternteil, werden entsprechend der allgemeinen internationalen Praxis in Ägypten ausschließlich als Ägypter behandelt. Personen mit einer solchen doppelten Staatsangehörigkeit unterliegen uneingeschränkt den ägyptischen Gesetzen, sobald sie sich in Ägypten aufhalten (u.a. Wehrpflicht, familienrechtliche Bestimmungen).

Besondere Auflagen sind bei einer Einreise aus Israel zu beachten. Am Grenzübergang Taba/Eilat erhält man lediglich ein 14-tägiges Visum für die Sinai-Halbinsel.

Möchte man hingegen weitere Teile Ägyptens bereisen, ist das Visum zuvor in Deutschland oder im ägyptischen Generalkonsulat in Eilat (25 USD) zu erwerben.

Nach ägyptischem Recht dürfen minderjährige Kinder (unter 21 Jahren), die (auch) die ägyptische Staatsangehörigkeit besitzen, ohne Zustimmung des (ägyptischen) Vaters nicht ausreisen. Konsularische Hilfe durch die deutsche Botschaft in Kairo ist für diesen Personenkreis in aller Regel nicht möglich.

Fremdwährungen sind ab einem Gegenwert von 10.000 USD bei Einreise zu deklarieren. Die Wiederausfuhr von Beträgen über diesem Wert ist nur bei erfolgter Deklarierung bei Einreise erlaubt.

Die Einfuhr von ägyptischer Währung nach Ägypten ist nur in begrenztem Umfang gestattet. Über die aktuellen Einfuhrgrenzen unterrichtet die ägyptische Tourismusbehörde.

In Ägypten besteht wie in vielen anderen Ländern ein striktes Ausfuhrverbot u.a. für alle antiken Gegenstände sowie für eine Vielzahl von unter Natur- und Artenschutz stehenden Pflanzen und Tieren (z.B. Korallen, Muscheln, versteinertes Holz), auch wenn diese scheinbar legal käuflich erworben wurden. Auch die Wiederausfuhr von ägyptischen Altertümern, die von nach Ägypten einreisenden Ausländern mitgebracht werden, ist nicht gestattet, selbst wenn diese Gegenstände im Herkunftsland auf legalem Wege erworben wurden und dafür ein Nachweis erbracht werden kann.

Die Einfuhr von Drohnen ohne eine vorher einzuholende Genehmigung der ägyptischen Zivilluftfahrtbehörde ist untersagt. Bei Feststellung im Rahmen der Einreisekontrollen durch den Zoll werden die Drohnen beschlagnahmt und es kann zu Verhaftungen und Strafverfolgung kommen, siehe auch Besondere strafrechtliche Vorschriften.

Für die Einfuhr von Heimtieren sind grundsätzlich ein tierärztliches Gesundheitszeugnis, der Nachweis einer gültigen Tollwutimpfung und ggf. auch Nachweise über Laboruntersuchungen und einer Titer-Bescheinigung – meist im Rahmen des EU-Heimtierausweises, übersetzt in englischer Sprache, nötig.

  • Erkundigen Sie sich bitte bei der ägyptischen Botschaft in Berlin. 

Gesundheit

Die Weltgesundheitsorganisation WHO hat die Erkrankung COVID-19, die durch das Coronavirus SARS-CoV-2 ausgelöst wird, zur Pandemie erklärt.

Die WHO hat im Januar 2019 das Verzögern oder Auslassen von Impfungen zur Bedrohung der globalen Gesundheit erklärt. Insbesondere der fehlende Impfschutz gegen Masern birgt bei international steigenden Fallzahlen ein hohes Risiko.

  • Überprüfen Sie im Rahmen der Reisevorbereitung Ihren sowie den Impfschutz Ihrer Kinder gegen Masern und lassen diesen ggf. ergänzen.

Impfbestimmungen können aufgrund von Maßnahmen zur Eindämmung von COVID-19 derzeit abweichen, siehe Aktuelles.

Der Nachweis einer Gelbfieberimpfung wird für alle Personen ab einem Alter von neun Monaten gefordert, die aus einem Gelbfieberinfektionsgebiet (sowie zusätzlich Eritrea, Ruanda, Somalia, Tansania oder Sambia) einreisen oder sich dort mehr als 12 Stunden im Transit aufgehalten haben. Falls bei Einreise aus den genannten Gebieten keine Gelbfieberimpfung nachgewiesen wird, können Reisende bis zu sechs Tage in Quarantäne genommen werden. Bei direkter Einreise aus Deutschland ist keine Gelbfieberimpfung notwendig.

Der Nachweis einer Polioimpfung innerhalb von 12 Monaten bis vier Wochen vor Einreise wird von allen Reisenden verlangt, die aus der Demokratischen Republik Kongo, Kenia, Niger oder Syrien einreisen. Die Impfung muss im Internationalen Impfausweis dokumentiert sein.

  • Bitte beachten Sie, dass laut WHO Einwohnern und Langzeitreisenden über vier Wochen eine Impfung gegen Poliomyelitis (Kinderlähmung) 4 Wochen bis 12 Monate vor Ausreise benötigen, siehe Merkblatt Poliomyelitis. Falls Sie kürzer als vier Wochen im Land sind, ist ein vollständiger Impfschutz gegen Poliomyelitis empfohlen.
  • Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
  • Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B, Typhus, Tollwut und Meningokokken-Krankheit (ACWY) empfohlen.
  • Beachten Sie die Anwendungshinweise und Hilfen für die Indikationsstellung im Merkblatt Reise-Impfempfehlungen.
  • Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.

Dengue-Viren werden an der Küste zum Roten Meer (Alquaseer und Hurghada) durch tagaktive Aedes-Mücken  übertragen. Die Erkrankung geht in der Regel mit Fieber, Hautausschlag sowie ausgeprägten Gliederschmerzen einher. In seltenen Fällen treten insbesondere bei Kindern schwerwiegende Komplikationen inkl. möglicher Todesfolge auf. Insgesamt sind Komplikationen bei Reisenden jedoch selten. Es existiert weder eine Impfung bzw. Chemoprophylaxe noch eine spezifische Therapie gegen Dengue-Fieber, siehe Merkblatt Dengue-Fieber.

  • Schützen Sie sich zur Vermeidung von Dengue-Fieber im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen.

Der letzte lokale Ausbruch wurde 2014 in Aswan mit 21 Fällen P. vivax und 1 Fall P. falciparum berichtet. Eine Malariaprophylaxe ist derzeit nicht empfohlen, siehe Empfehlungen des Ständigen Ausschusses Reisemedizin der DTG.

Die Prävalenz von HIV im Land ist mit weniger als 0,1 % gering. Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes Risiko.

  • Verwenden Sie stets Kondome, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften.

Bei Durchfallerkrankungen handelt es sich um häufige Reiseerkrankungen, siehe auch Merkblatt Durchfallerkrankungen. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen jedoch vermeiden. In den vergangenen Jahren wurden wiederholt Erkrankungen mit enterohämorrhagischen Escherichia coli (EHEC) gemeldet, die nach oder während eines Aufenthalts in Ägypten aufgetreten sind, insbesondere bei Rückkehr aus Hurghada und Marsa Alam. Als Komplikation dieser Erkrankung kann ein hämolytisch-urämisches Syndrom (HUS) mit Gefahr des Nierenversagens entstehen. EHEC-Infektionsquellen in Ägypten sind vor allem roh verzehrtes Obst und Gemüse sowie nicht durchgegartes Rind- und Schafsfleisch. Zum Schutz Ihrer Gesundheit beachten Sie folgende grundlegende Hinweise:

  • Trinken Sie ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs, nie Leitungswasser. Durch Kauf von Flaschenwasser mit Kohlensäure kann eine bereits zuvor geöffnete Flasche leichter identifiziert werden.
  • Verzichten Sie auf den Verzehr nicht durchgegarter Speisen.
  • Benutzen Sie unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen möglichst Trinkwasser.
  • Falls kein Flaschenwasser zur Verfügung steht, verwenden Sie gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser.
  • Kochen oder schälen Sie Nahrungsmitteln selbst.
  • Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern.
  • Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, stets jedoch vor der Essenszubereitung und vor dem Essen.
  • Wenn möglich, desinfizieren Sie Ihre Hände mit Flüssigdesinfektionsmittel.

Hepatitis C ist eine Form von Leberentzündung, verursacht durch das Hepatitis-C-Virus. Sie wird vorwiegend über Blutkontakte übertragen. Eine Hepatitis-C-Infektion verläuft meist asymptomatisch, wird aber oft chronisch. In diesem Zusammenhang kann es zu Spätfolgen wie Leberzirrhose oder Leberkrebs kommen. Bislang gibt es keine Impfung gegen den Erreger. Die Erkrankung ist in Ägypten weit verbreitet, ca. 20% der Bevölkerung ist betroffen.

  • Vermeiden Sie jede Form von Blutkontakt,  auch Prozeduren wie Körperpiercing, Nadelstichtätowierungen, Rasuren oder Maniküre müssen kritisch gesehen werden.

Es ist zu menschlichen Erkrankungen und Todesfällen gekommen (weltweit zweithäufigste Anzahl menschlicher Infektionen). Das Risiko für Reisende ist aber sehr gering. 

  • Vermeiden Sie den Kontakt zu Geflügel. Bei Genuss von gekochten oder gebratenen Geflügelgerichten besteht jedoch kein Infektionsrisiko.

Die Gefahr der Übertragung von Schistosomiasis besteht beim Baden in Süßwassergewässern, insbesondere dem Nildelta, Niltal und den entsprechenden Nebenflüssen, siehe Merkblatt Bilharziose.

  • Vom Baden in Süßwassergewässern sollten Sie konsequent absehen.

Leishmaniose und West-Nil-Fieber kommen vor.

In Kairo ist eine ausreichende Versorgung gewährleistet. Die medizinische Versorgung außerhalb Kairos hat sich in den letzten Jahren zwar deutlich verbessert, dennoch entspricht sie nach wie vor selbst in den Haupttouristenzentren oft nicht westeuropäischem Standard.

  • Schließen Sie für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Kranken- und Rückholversicherung ab.
  • Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit und schützen Sie diese unterwegs gegen hohe Temperaturen, siehe Merkblatt Reiseapotheke.
  • Lassen Sie sich vor der Reise durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner beraten und Ihren Impfschutz anpassen, auch wenn Sie aus anderen Regionen schon Tropenerfahrung haben. Entsprechende Ärzte sind z. B. über die DTG zu finden.

Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss: 

  • Alle Angaben sind zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes.
  • Die Empfehlungen sind auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort, zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten.
  • Alle Angaben sind stets auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden und erfordern ggf. eine medizinische Beratung.
  • Die medizinischen Hinweise sind trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder stets vollkommen aktuell sein. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.   

Länderinfos zu Ihrem Reiseland

Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.

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Weitere Hinweise für Ihre Reise

Die weltweite Gefahr terroristischer Anschläge und Entführungen besteht unverändert fort.

Seit September 2014 drohen insbesondere die Terrororganisationen „Al Qaida“ und „Islamischer Staat“ (IS) mit Anschlägen gegen verschiedene Länder und deren Staatsangehörige. Es kam zu einer Reihe von Angriffen mit Schusswaffen, Sprengstoffanschlägen sowie Entführungen und Geiselnahmen.

Auch wenn konkrete Hinweise auf eine Gefährdung deutscher Interessen im Ausland derzeit nicht vorliegen, kann nicht ausgeschlossen werden, dass auch deutsche Staatsangehörige oder deutsche Einrichtungen im Ausland Ziel terroristischer Gewaltakte werden.

Als mögliche Anschlagsziele kommen besonders Orte mit Symbolcharakter in Frage. Dazu gehören bekannte Sehenswürdigkeiten, Regierungs- und Verwaltungsgebäude, Verkehrsinfrastruktur (insbesondere Flugzeuge, Bahnen, Schiffe, Busse), Wirtschafts- und Tourismuszentren, Hotels, Märkte, religiöse Versammlungsstätten sowie generell größere Menschenansammlungen.

Der Grad der terroristischen Bedrohung unterscheidet sich von Land zu Land. Eine Anschlagsgefahr besteht insbesondere in Ländern und Regionen, in denen bereits wiederholt Anschläge verübt wurden oder mangels effektiver Sicherheitsvorkehrungen vergleichsweise leicht verübt werden können, oder in denen Terroristen über Rückhalt in der lokalen Bevölkerung verfügen.

Genauere Informationen über die Terrorgefahr finden sich in den länderspezifischen Reise- und Sicherheitshinweisen. Diese werden regelmäßig überprüft und bei Bedarf angepasst.

Die Gefahr, Opfer eines Anschlages zu werden, ist im Vergleich zu anderen Risiken, die Reisen ins Ausland mit sich bringen, wie Unfällen, Erkrankungen oder gewöhnlicher Kriminalität, nach wie vor vergleichsweise gering. Dennoch sollten Reisende sich der Gefährdung bewusst sein.

Das Auswärtige Amt empfiehlt allen Reisenden nachdrücklich ein sicherheitsbewusstes und situationsgerechtes Verhalten. Reisende sollten sich vor und während einer Reise sorgfältig über die Verhältnisse in ihrem Reiseland informieren, sich situationsangemessen verhalten, die örtlichen Medien verfolgen und verdächtige Vorgänge (zum Beispiel unbeaufsichtigte Gepäckstücke in Flughäfen oder Bahnhöfen, verdächtiges Verhalten von Personen) den örtlichen Polizei- oder Sicherheitsbehörden melden.

Deutschen Staats­ange­höri­gen wird empfohlen sich unabhängig vom Land und der Dauer des Auslands­aufenthalts in die Krisen­vor­sorgeliste „Elefand“ des Auswärtigen Amts einzutragen:
Krisenvorsorgeliste 

Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts und werden fortlaufend aktualisiert. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen und stellen lediglich eine Hilfestellung seitens des Auswärtigen Amtes dar, sie können eine Information durch die zuständigen Stellen des jeweiligen Staates jedoch nicht ersetzen.

Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Bitte beachten Sie, dass Gefahrenlagen oft unübersichtlich sind und sich rasch ändern können. Auch daher können mit größter Sorgfalt recherchierte Informationen unzutreffend oder unvollständig sein. Das Auswärtige Amt empfiehlt deswegen, dass Sie sich vor Reiseantritt etwa an Ihren Transportdienstleister sowie die jeweils zuständige diplomatische oder konsularische Vertretung des Ziellandes wenden.

Bitte beachten Sie auch, dass die Entscheidung über den Antritt einer Reise letztlich immer in Ihrer alleinigen Verantwortung liegt. Eine generelle Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden wird nicht übernommen.

Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.

Bitte klären Sie mit Ihrer Krankenkasse oder Krankenversicherung, ob für Ihre Auslandsreise ein adäquater Krankenversicherungsschutz besteht, der auch die Kosten für einen Rettungsflug nach Deutschland abdeckt.

Ohne ausreichenden Versicherungsschutz sind vor Ort notwendige Kosten (z.B. Behandlungs- bzw. Krankenhauskosten, Heimflug) grundsätzlich vom Betroffenen selbst zu tragen und können schnell alle Ihre Ersparnisse aufzehren.

Es ist in vielen Ländern üblich, dass die von Ärzten bzw. Krankenhäusern in Rechnung gestellten Kosten noch vor der Entlassung zu begleichen oder gar vorzustrecken sind. Auch kann nicht ausgeschlossen werden, dass der Arzt/das Krankenhaus eine Ausreiseverweigerung für den Patienten erwirkt, wenn die Rechnung nicht beglichen wird.

Viele Reiseandenken unterliegen strengen Einfuhrregeln. Informieren Sie sich rechtzeitig!

Bitte informieren Sie sich bereits vor Antritt Ihrer Reise darüber, welche Reiseandenken aus Artenschutzgründen nicht eingeführt werden dürfen. Nicht wenige Touristen erleben bei ihrer Rückkehr eine böse Überraschung, wenn das Erinnerungsstück vom Zoll beschlagnahmt wird oder sogar Strafen folgen. Auch wenn ein exotisches Souvenir noch so sehr durch seine Besonderheit und Einzigartigkeit beeindruckt - viele Tier- und Pflanzenarten, aus denen derartige Souvenirs hergestellt werden, sind in ihrem Bestand gefährdet oder sogar vom Aussterben bedroht. Diese Souvenirs unterliegen strengen Einfuhrbestimmungen.

Der Zoll und das Bundesamt für Naturschutz haben für Reisende das Online-Portal Artenschutz im Urlaub für Reisende eingeführt. Hierüber können Sie sich genau informieren, welche Souvenirs aus welchen Ländern nach Deutschland eingeführt werden dürfen.

Bitte tragen Sie nicht zum illegalen und schädlichen Handel mit wild lebenden Tieren und Pflanzen bei. Naturschutzorganisationen sowie Umwelt- und Zollbehörden raten dazu, kein Risiko einzugehen und grundsätzlich auf Mitbringsel zu verzichten, die aus Tieren oder Pflanzen gefertigt wurden. Sie empfehlen stattdessen landestypische Textilien, Keramik, Metall- und Glasarbeiten oder Malereien zu erwerben. Grundsätzlich sollten Sie beim Kauf von Tier- und Pflanzenprodukten Vorsicht walten lassen, wenn Sie deren Herkunft nicht nachvollziehen können. So fügen Sie der Tier- und Pflanzenwelt Ihres Ferienlandes keinen Schaden zu.

Bitte beachten Sie auch unsere Fragen und Antworten zum Thema „Sicherheitshinweise“

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