Wie viel kostet eine Scheidung wenn beide einverstanden sind?

Wie viel kostet eine Scheidung wenn beide einverstanden sind?

Die einvernehmliche Scheidung (auch: einverständliche Scheidung) ist eine kostengünstige Art der Scheidung. Aber wie funktioniert eine einvernehmliche Scheidung und was bedeutet sie?

 Definition: einvernehmliche Scheidung

Die einvernehmliche Scheidung liegt vor, wenn beide Ehegatten sich einig sind, sich scheiden zu lassen. Aber nicht nur über die Scheidung ansich sollte Einigkeit bestehen. Der Begriff der einvernehmlichen Scheidung geht noch viel weiter: Unter der einvernehmlichen Scheidung versteht man heutzutage auch, dass z.B. kein Streit über

  • Sorgerecht
  • Unterhalt
  • Ehewohnung
  • Vermögen

besteht. Neben der Scheidung ansich entscheidet der Richter im Scheidungstermin dann nur noch über den Versorgungsausgleich, der von Amtswegen durchgeführt führt.

 Was ist eine einvernehmliche Scheidung?

Die einverständliche Scheidung mag begrifflich widersprüchlich klingen, kommt aber in Deutschland relativ häufig vor. Bei der einverständlichen Scheidung oder auch einvernehmlichen Scheidung sind sich die scheidungswilligen Ehepartner über die Scheidung und Scheidungsfolgesachen einig.

 Ablauf der einvernehmlichen Scheidung

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Meist ist es bei der einvernehmlichen Ehescheidung so, dass nach dem Trennungsjahr ein Ehegatte einen Anwalt beauftragt, um die Scheidung beim Familiengericht einzureichen. Der andere Ehegatte stimmt dann der Scheidung lediglich zu, ohne sich aber einen eigenen Anwalt zu nehmen.

Anders als bei dem Scheidungsantrag, den ein Anwalt beim Gericht einreichen muss (Anwaltszwang), unterliegt die Zustimmung zur Scheidung durch den anderen Ehegatten nicht dem Anwaltszwang (§ 114 FamFG).

 Kosten für einvernehmliche Scheidung geringer

Ein wichtiger Vorteil der einvernehmlichen Scheidung ist, dass nur ein Rechtsanwalt tätig wird. Daher entstehen auch nur die Kosten für einen Rechtsanwalt. Die Kosten für den zweiten Rechtsanwalt kann man also einsparen und muss ihn nicht extra bezahlen. Das ist ein nicht unerheblicher Vorteil gegenüber der „strittigen Scheidung“. Die Ehegatten können im Nachhinein die Kosten für den Anwalt unter sich aufteilen.

Eine einvernehmliche Scheidung geht in der Regel auch etwas schneller. Das Familiengericht geht in der Regel nach Anhörung der Ehegatten von dem Scheitern der Ehe aus und spricht dann ohne weitere Sachaufklärung die Scheidung aus.

Mit der einvernehmlichen Scheidung können also Kosten und Zeit eingespart werden.

 Wie hoch sind die Kosten der einvernehmlichen Scheidung?

Da die Eheleute sich bei der einvernehmlichen Scheidung nicht um Scheidungsfolgesachen streiten, wie z.B. das Sorgerecht oder Umgangsrecht der Kinder, die eheliche Wohnung, den Hausrat oder den Zugewinnausgleich ist nur der Scheidungstermin vor dem Familiengericht notwendig, so dass die Kosten geringer sind. Der Anwalt arbeitet zuvor den Scheidungsantrag aus. Eventuell findet noch ein Versorgungsausgleich statt. Bei der einvernehmlichen Scheidung entstehen dann als Gerichtskosten 2 Gerichtsgebühren und als Anwaltskosten eine 1,3 Verfahrensgebühr sowie eine 1,2 Terminsgebühr. Daneben entstehen noch 20,- Euro Auslagenpauschale.

 Kosten einvernehmliche Scheidung

Wie hoch die Kosten der einvernehmlichen Scheidung sind, hängt maßgeblich vom Verfahrenswert (Gegenstandswert) der Scheidung ab. Je höher der Verfahrenswert, desto höher die Scheidungskosten. Die Höhe der Scheidungskosten können der Scheidungskostentabelle entnommen werden, die unterschiedliche Verfahrenswerte auflistet.

 Kann der Anwalt bei der einvernehmlichen Scheidung beide Ehegatten vertreten?

Bei der einvernehmlichen Scheidung gibt es nur einen Rechtsanwalt. Der Rechtsanwalt darf aber nicht beide Ehegatten gleichzeitig vertreten. Auch wenn Ehepaare sich eine gleichzeitige Vertretung durch einen Anwalt wünschen, so ist dies dem Rechtsanwalt standesrechtlich nicht erlaubt, weil er schnell in einen Interessenkonflikt geraten kann. Ein Anwalt muss stets das Interesse seines Mandanten im Auge behalten. Wie aber soll er das tun, wenn er die Ehegatten gleichzeitig vertritt? Selbst bei der einvernehmlichen Scheidung sind die Interessen der Ehegatten jeweils sehr unterschiedlich.

Selbst wenn eine Scheidung einvernehmlich ist, so gibt es Fragen zur Unterhaltspflicht, zum Versorgungsausgleich, zur Wohnung. Die Beantwortung dieser Fragen fällt für die Ehegatten aber sehr unterschiedlich aus. Was für einen Ehegatten einen Vorteil darstellen kann, ist für den anderen Ehegatten mit Nachteilen verbunden.

Nach der Bundesrechtsanwaltsordnung ist es dem Anwalt untersagt widerstreitende Interessen zu vertreten (§ 43a Abs. 4 der Bundesrechtsanwaltsordnung sowie § 3 Abs. 1 der Berufsordnung).

 Wie hoch sind die Anwaltskosten bei der einvernehmlichen Scheidung?

Die Höhe der Anwaltskosten hängt vom Verfahrenswert der Scheidung ab. Der Verfahrenswert errechnet sich unter anderem aus dem Einkommen und dem Vermögen der Eheleute. Vom Einkommen sind Freibeträge für unterhaltspflichtige Kinder abzuziehen. Auch beim Vermögen sind Freibeträge (für die Eheleute und die Kinder) abzuziehen. Vom Vermögen setzen die Gerichte nur ca. 5% als Verfahreswert an. Angenommen das Vermögen berträgt nach Abzug der Freibeträge 100.000 Euro, dann werden hiervon nur 5% veranschlagt, so dass der Verfahrenswert sich nur um 5.000 Euro erhöht. An dieser Stelle sei auch darauf hingewiesen, dass einige Gerichte das Vermögen nicht in die Verfahrenswertberechnung einbeziehen.

Linktipp: Anwaltskosten berechnen

 Was sind die Voraussetzungen für eine einvernehmliche Scheidung?

Bei der einvernehmlichen Scheidung müssen sich die Eheleute über das Sorgerecht, das Umgangsrecht, die Unterhaltspflicht gegenüber den gemeinschaftlichen minderjährigen Kindern, die durch die Ehe begründete gesetzliche Unterhaltspflicht, die Ehewohnung und den Hausrat einig sein.

Soweit über die obigen Punkte Einigkeit besteht, so beschränkt sich der Scheidungsantrag auf den Vortrag der mindestens einjährigen Trennungszeit, dem Hinweis, dass die andere Seite dem Antrag zustimmen wird sowie der Erklärung, dass die obigen Punkte zwischen den Beteiligten geklärt sind.

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Rechtsanwalt Robert Binder

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 Einvernehmliche Scheidung ohne Anwalt beantragen?

Die einvernehmliche Scheidung ist mit der Reform des Familienrechts zum 01.09.2009 einfacher geworden. Allerdings gilt gleichwohl weiterhin, dass eine einvernehmliche Scheidung ohne Anwalt nicht möglich ist. § 133 FamFG lässt nunmehr genügen, dass die Antragsschrift lediglich die Erklärungen enthalten muss, dass die obigen dargestellten Voraussetzungen der einvernehmlichen Scheidung geregelt wurden.

 Wann kann der Scheidungsantrag eingereicht werden?

Eine einvernehmliche Scheidung läuft meist viel schneller ab als eine streitige Scheidung. Eine Scheidungsvoraussetzung ist das Trennungsjahr. Der Scheidungsrichter prüft im Scheidungstermin, ob das Scheidungspaar bereits ein Jahr in Trennung lebt.

Bereits vor Ablauf des Trennungsjahrs kann man bei der einvernehmlichen Scheidung die Scheidung einreichen. Wenn die Scheidung schnell durchgeführt werden soll, dann kann der Scheidungsantrag ca. zwei bis drei Monate vor Ablauf des Trennungsjahrs gestellt werden. Wichtig ist, dass zum Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung vor dem Scheidungsgericht das Trennungsjahr abgelaufen ist.

Wir achten darauf, dass der Scheidungsantrag nicht zu früh eingereicht wird, weil die Gefahr besteht, dass das Gericht den Scheidungstermin vor Ablauf des Trennungsjahrs terminiert und dann die Scheidungsvoraussetzungen noch nicht vorliegen (vgl. AG Wismar, Az. 3 F 10/17).

Rechtsanwalt Robert Binder

 Wer bezahlt den Anwalt bei der einvernehmlichen Scheidung?

Wenn bei der einvernehmlichen Scheidung nur ein Rechtsanwalt tätig wird, bedeutet dies nicht, dass automatisch jeder Ehegatte die Hälfte der anfallenden Anwaltskosten bezahlen muss.

Den Anwalt muss derjenige Ehegatte bezahlen, der ihn beauftragt. Der Anwalt wird dann für diesen Ehegatten tätig und stellt auch ihm gegenüber seine Anwaltsrechnung. Wenn Ehepaare sich im Rahmen der einvernehmlichen Scheidung entscheiden, dass nur ein Ehepartner sich einen Anwalt nimmt um Kosten zu sparen, ist es oft so, dass der andere – nicht anwaltlich vertretene – Ehepartner den anwaltlich vertretenen Ehepartner im Nachhinein die Hälfte der Anwaltskosten erstattet. Dies müssen aber die Ehegatten jeweils unter sich ausmachen.

 Weniger Anwaltskosten und Gerichtskosten durch einvernehmliche Scheidung

Wenn Sie sich einvernehmlich scheiden, können Sie auch Gerichtskosten und Anwaltskosten sparen. Einige Gerichte verringern den Verfahrenswert der Scheidung bei einer einvernehmlichen Scheidung um 25 %. So können die Scheidungskosten erheblich geringer ausfallen.

 Die einvernehmliche Scheidung Kosten spart, ist guter Rat

Fazit: Die Kosten sind, wenn die Scheidung einvernehmlich erfolgt sehr viel geringer als bei einer streitigen Scheidung. Wer Kosten bei der Scheidung sparen will, sollte daher seinen Ehepartner fragen, ob eine einvernehmliche Ehescheidung möglich ist.