Wie viel kostet ein Führerschein in Polen

In den letzten Jahren haben viele Deutsche, die in einem straf- oder bußgeldrechtlichen Verfahren ihre Fahrerlaubnis in Deutschland verloren haben, ihren Führerschein in Polen neu erworben. Häufig wird in diesem Zusammenhang auch von einem Führerscheintourismus nach Polen gesprochen. Zu beachten ist dabei, dass der Hauptgrund bekanntermaßen für den Erwerb des Führerscheins in Polen nicht daran zu sehen ist, dass der Führerscheinerwerb in Polen etwas günstiger ist als in Deutschland, sondern letztendlich liegt der Führerscheinerwerb in Polen größtenteils der Umgehung der MPU in Deutschland (der so genannte „Idiotentest“).

Wie viel kostet ein Führerschein in Polen

Fahrerlaubnis – Führerschein in Polen für Deutsche

polnische Fahrerlaubnis

Zu den rechtlichen Grundlagen ist auszuführen, dass der Führerscheinerwerber wenigstens 185 Tage im Kalenderjahr in der Republik Polen sich aufhalten muss und darüber hinaus Bindungen zum Staat Polen nachweisen muss. Praxis in vielen Fahrschulen ist, dass lediglich eine Anmeldung erfolgt und dann gegenüber den polnischen Behörden der Grund für den Aufenthalt angegeben wird, dass eine Beziehung zu einer polnischen Staatsbürgerin bestehe. Diese bestätigt in vielen Fällen dann, dass diese eine Beziehung zu der entsprechenden Person hat und so versucht man den polnischen Behörden den Grund plausibel zu machen. Grundsätzlich ist dazu auszuführen, dass eine solche Praxis problematisch ist. Eine Anmeldung in Polen allein reicht nicht aus, es muss der Aufenthalt in Polen hinzutreten. Dies ist in vielen Fällen in der Vergangenheit nicht realisiert worden.

Ein weiteres Problem ist, dass die Anmeldungen der deutschen Fahrschulteilnehmer in Polen oft bei der selben Person erfolgten, was wiederum die Glaubwürdigkeit des Aufenthalts in Polen minderte.

Wohnsitz in Polen

Ein weiteres Problem mit den 185 Tagen Anmeldung in Polen ist, dass die polnischen Behörden mittlerweile den polnischen Führerschein nicht mehr aushändigen, wenn man nur einmalig 185 angemeldet war. Die polnischen Führerscheinbehörden verlangen jetzt, dass man kontinuierlich bis zur Aushändigung des Führerscheines – auch auch darüber hinaus (z.B. bei Rücksendung des Führerscheines nach Polen) angemeldet ist. Ein Problem ergibt sich vor allem beim Verlust des polnischen Dokuments (Führerschein).

Fahrprüfung und Fahrstunden in Polen

Darüber hinaus ist problematisch, dass in vielen Fahrschulen häufig Angaben bezüglich der praktischen Fahrstunden, die abzuleisten sind, nicht korrekt gemacht wurden. Häufig wurden die Fahrstunden, um so einen langen Aufenthalt in Polen für die deutschen Fahrschüler zu vermeiden, gleich am Anfang genommen, obwohl zunächst eigentlich der Theorieteil erst zu absolvieren wäre. Gegenüber den polnischen Behörden wurde dann ein anderer Zeitpunkt für die praktischen Fahrstunden angegeben.

Verwendung des polnischen Führerscheines in Deutschland

Sofern der Führerschein in Polen aber rechtsmäßig erworben wurde und auch die polnischen Behörden Informationen über den Entzug des Führerscheins in Deutschland und dessen Gründe vorliegen, ist die Verwendung des polnischen Führerscheins in Deutschland grundsätzlich möglich.

Mit polnischen Führerschein in Deutschland fahren – neue Rechtslage

Die neue Rechtslage ist aber zu beachten. Für Alt-Führerscheine ist die Verwendung in Deutschalnd – auch ohne MPU – möglich. Für jetzt erworbene Führerscheine gilt dies auch noch, allerdings ist zu beachten, dass die polnischen Führerscheinbehörden mittlerweile genauer prüfen und zwar in Bezug auf die in Polen erfolgte Anmeldung und auch Auszüge aus dem Register des Kraftfahrtbundesamt anfordern.

 Es soll allerdings auch darauf hingewiesen werden, dass diesbezüglich immer noch unterschiedliche Verwaltungsrechtsurteile existieren. In einigen Bundesländern ist das Fahren mit dem Führerschein aus Polen durchaus problematisch. All dies sollte der deutsche Führerscheinerwerber in Polen wissen und sich zuvor bei der Fahrschule entsprechend informieren.

Darüber hinaus gab es in jüngster Vergangenheit- aufgrund der obigen Praxis der Fahrschulen in Polen- mehrere Durchsuchungen der polnischen Staatsanwaltschaft bei deutsch- polnischen Fahrschulen im Großraum Stettin. Hierbei wurden diverse Unterlagen beschlagnahmt. Zum jetzigen Zeitpunkt muss man davon ausgehen, dass dies im Amtshilfeverfahren für die deutsche Staatsanwaltschaft, der der Führerscheinerwerb in Polen, zur Umgehung der MPU, ein „Dorn im Auge“ ist, erfolgte.

Von daher wäre jetzt besonders sorgfältig darauf zu achten, dass tatsächlich die Voraussetzungen für den Führerscheinerwerb in Polen vorliegen und darüber hinaus auch für den Erhalt der polnischen Fahrerlaubnis in Polen (Stichwort: Beibehalten der Anmeldung).

Sofern diesbezüglich Ihrerseits Fragen bestehen oder auch eine Absicherung des Führerscheinserwerbes in Polen und eines bereits in Polen erhaltenen Führerscheins erfolgen soll, stehen wir Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Verfügung!

Update: März 2018:

Die polnischen Führerscheinbehörden aus Stettin (Szczecin) und Słubice  stellen zurzeit kaum noch Führerschein für deutsche Fahrschüler aus, da diese die Einträge aus dem KBA (Kraftfahrtbundesamt) über die MPU falsch interpretieren. Zurzeit ist es jedenfalls so,dass man auf Erteilung notfalls klagen muss. Die ersten Klagen beim Verwaltungsgericht (SKO in Stettin) waren schon erfolgreich. Die Verwaltungspraxis ändert die Stettiner Behörde aber derzeit (noch) nicht.

Update: März 2019

Die Verwaltungspraxis der Führerscheinbehörden in Stettin und Słubice hat sich noch nicht geändert. Das Ausstellen von Führerscheinen für deutsche Fahrschüler, die sowohl die Theorie als auch die Fahrprüfung bestanden haben, erfolgt nur in Ausnahmefällen.  Die hier anhängigen Gerichtsverfahren sind noch nicht abgeschlossen (Ausgang offen).

Update: Februar 2020

Es ist immer noch nicht höchstrichterlich in Polen geklärt, ob die Verwaltungspraxis der polnischen Führerscheinbehörden rechtlich zulässig ist oder nicht.

Update: Mai 2021

Bis heute gibt es weiterhin Probleme mit der Ausstellung von in Polen von deutschen Staatsbürgern gemachten Führerscheinen/ Fahrerlaubnissen. Die Behörden stellen in vielen Fällen immer noch nicht aus. Eine höchstrichterliche Entscheidung ist noch nicht ergangen.

Update Juli 2022

Eine höchstrichterliche Entscheidung ist bis heute in den deutsch-polnischen Führerscheinsachen nicht ergangen und die Führerscheinbehörden im Raum Stettin und Slubice halten an ihrer Verwaltungspraxis fest und stellen kaum Führerscheine für deutsche Fahrschüler aus.

Rechtsanwalt Andreas Martin

Schritt 1 (Wer kann den Führerschein in Polen machen? ) Der Führerschein kann nur eine Person bekommen, die sich in Polen mindestens 185 Tage in einem Kalenderjahr befindet oder eine Daueraufenthaltskarte in Polen besitzt, oder – im Fall von Studenten – ein Dokument, das besagt, dass man seit mindestens 6 Monate in Polen studiert.

Gemäß der EU-Richtlinie 2006/126 / WE ein in Polen aufhaltender Ausländer, der keinen Studenten ist und keine Daueraufenthaltskarte besitzt, muss schriftlich erklären, dass er in Polen wegen der persönlichen oder beruflichen Bindungen bleibt oder in Polen wegen persönlicher Beziehungen bleiben plant. Solche persönliche Beziehungen sind beispielweise Beziehung mit einem Partner, Immobilie hier, in dem man wohnt oder eigene Firma, in der man arbeitet.

Schritt 2 (ärztliche Untersuchung )
Sie haben eine ärztliche Untersuchung für den Fahrzeugführerkandidaten zu tun. Sie müssen eine ärztliche Bescheinigung über das Fehlen an Gegenanzeigen, um das Fahrzeug zu fahren. Eine solche Entscheidung kann nur einen autorisierten Arzt treffen, die dazu vom Woiwode befugt ist. Sie müssen solchen Arzt suchen, meistens sind sie in den Fahrerforschungslabors zu finden. Solche Untersuchung kostet 200 zł. Der Arzt im Dienst für unsere Schule – Dr. Artur Hering – Tel. +48 502 119 743

Schritt 3 (Foto) Sie müssen ein aktuelles, klares und buntes Foto machen (Größe 3,5 cm x 4,5 cm). Es muss Sie ohne Kopfbedeckung und dunkle Brille darstellen (wie das Foto im Reisepass)

Schritt 4 (Registrierung in einem Amt)


Nun müssen Sie wegen Ihres Wohnorts in Polen ein Gemeindeamt besuchen – Abteilung für Fahrerlaubnis- und die folgenden Unterlagen vorlegen, die für die Registrierung und Ausgabe eines Kandidatenprofils mit einer individuellen PKK Nummer nötig sind.

Was müssen Sie dabei haben? – Ausweis- Ihre ID Karte oder Reisepass – ein Foto (Größe 3,5 cm x 4,5 cm) – ärztliche Bescheinigung – eine Kopie Ihres Führerscheins (falls Sie bereits irgendwelchen Führerschein besitzen)

– gefüllte Registrierungsantrag (Formular im Büro der Schule oder in einem Amt herunterzuladen)

Nachdem die oben genannten Unterlagen an einem Beamten einreichen, erhalten Sie eine 20- stellige PKK-Nummer. Nun muss man uns die PKK-Nummer senden und Sie können Ihren Fahrkurs beginnen.
Wie sieht eigentlich der FahrKurs der Klasse B in Polen? Diese Ausbildung beinhaltet das Erlernen der Theorie und praktische Autofahrt. Der Kurs ist zweigeteilt: – 30 theoretischer Lektionen – 30 Stunden praktischer Fahrten in der Stadt

Man kann mehr Stunden kaufen, wenn Sie das Gefühl haben, dass Sie sie brauchen. Lehrbuch und Tests sind in englischer oder deutscher Sprache zu bekommen.

Theoretische Fahrprüfung ( in MORD) kann man in folgenden Sprachen machen: – Polnisch, – Englisch – Deutsch

Bei praktischer Fahrprüfung muss ein vereidigter Übersetzer sein, der während der Prüfung im Auto sein muss und für Sie aus dem Polnischen ins Englische oder Deutsche übersetzt, was der Prüfer sagt. Ein vereidigter Übersetzer müssen Sie auf eigene Faust und Kosten organisieren.

Auto Akademie lädt zu einem Führerschein der Klasse B in Krakau ein. Preis der Ausbildung in Englisch – 4000 zł Preis der Ausbildung in Deutsch – 4000 zł Im Preis bekommen Sie: – das Fahrerhandbuch (englisch / deutsch)

– Tests für die Fahrer (deutsch / englisch)

Informationen: – English – tel +48 536 979 090

– Deutsch – tel +48 785 319 673