Wann wird ein Kredit der Schufa gemeldet?

Wann wird ein Kredit der Schufa gemeldet?

Wenn jemand in Deutschland wirtschaftlich aktiv ist, also z.B. ein Konto eröffnet, einen Handyvertrag oder einen Kredit abschließt, werden Daten an die SCHUFA übermittelt. Denn die SCHUFA bildet das Herz einer starken Gemeinschaft aus Banken, Sparkassen, Leasingunternehmen, Versandhandels- und Telekommunikationsunternehmen, Energieversorgern, Versicherern, etc. Diese Vertragspartner der SCHUFA melden der SCHUFA Informationen zum Zahlungsverhalten ihrer Kunden oder rufen Informationen ab, um sich über einen Verbraucher zu informieren.

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Für die SCHUFA sind korrekte und aktuelle Daten sehr wichtig, da sie die Grundlage ihrer Dienstleistungen sind. Dabei handelt es sich sowohl um identitätsbestimmende Daten wie Name, Vorname, Anschriften, Geburtsdatum und -ort, sowie kreditrelevante Informationen zum Zahlungsverhalten. Darüber hinaus bezieht die SCHUFA Daten aus öffentlichen Schuldnerverzeichnissen und anderen öffentlichen Bekanntmachungen. Ein Grund für die hohe Qualität der SCHUFA-Daten ist das Gegenseitigkeitsprinzip: Jeder Vertragspartner ist dran interessiert, korrekte und aktuelle Daten sowie präzise Prognosen von der SCHUFA zu erhalten. Damit sich alle Beteiligten darauf verlassen können, leistet jedes Unternehmen im Vertragspartnernetzwerk seinen Beitrag für die Richtigkeit seiner eingestellten Informationen.

Dr. Wulf Kamlah, Chefsyndikus der SCHUFA

Die SCHUFA betreibt zudem ein fortlaufendes Qualitätsmonitoring, um die hohe Datenqualität sicherzustellen. Solche „Daten-Inventuren“ werden regelmäßig gemeinsam mit den Vertragspartnern durchgeführt. Dieses Vorgehen zahlt sich aus, denn die Fehlerquote der SCHUFA ist äußerst gering, wie der jährliche Bericht des SCHUFA-Ombudsmanns eindrucksvoll belegt: Von 358 zulässigen Anfragen an den Ombudsmann erwiesen sich 2018 nur 36 als berechtigt. Angesichts von über 165 Millionen Meldungen und Kreditanfragen im Jahr, ist das eine sehr geringe Anzahl. Sie verdeutlicht, dass die SCHUFA einen verantwortungsvollen Umgang mit den persönlichen Verbraucherinformationen pflegt. Auch eine weitere Zahl belegt, dass das SCHUFA-Verfahren funktioniert: 97,9 Prozent aller abgeschlossenen und bei der SCHUFA gespeicherten Konsumentenkredite in Deutschland werden ordnungsgemäß zurückbezahlt. Das spricht für eine verantwortungsvolle Kreditvergabepraxis, zu der die SCHUFA einen wichtigen Beitrag leistet, und das weit überwiegend vorbildliche Verhalten der Verbraucher in Deutschland.

Vertragspartner der SCHUFA sind Banken und Sparkassen, Unternehmen im stationären oder Internet-Handel, Telekommunikationsgesellschaften, Energieversorger, Versicherungen und viele mehr.

  • Namen
  • Geburtsdatum und ggf. -ort
  • Anschrift
  • eventuelle sonstige, auch frühere Anschriften
  • Ihren persönlichen SCHUFA-Basisscore
  • Bankkonten
  • Kreditkarten
  • Leasingverträge
  • Mobilfunkkonten
  • Versandhandelskonten
  • Ratenzahlungsgeschäfte
  • Kredite und Bürgschaften
  • sowie etwaige Zahlungsausfälle bei angemahnten und unbestrittenen Forderungen
  • Vermögen und Einkommen
  • Marketingdaten (Kaufverhalten oder Ähnliches)
  • Beruf
  • Lebenseinstellungen und Mitgliedschaften (z. B. religiöse, politische etc…)
  • Familienstand
  • Nationalität

Marco M. steht kurz vor dem Abschluss des Mietvertrages ihrer neuen Wohnung. Gerade ist die SCHUFA-BonitätsAuskunft per Post bei ihr angekommen, die sie dem Vermieter noch vorlegen muss. Kein Problem, denn ihre Bonität ist sehr gut und es liegen keine negativen Informationen zu ihr vor: Kerstin hat Rechnungen immer sofort beglichen, noch nie Mahnungen erhalten. Die Raten für den Fernseher zahlt sie immer pünktlich und die Finanzierung ihres Autos hat sie bereits vor einem Jahr abbezahlt. Doch warum steht der Kredit noch immer in der SCHUFA? Ist da etwas schiefgelaufen, fragt sie sich? Wie lange speichert die SCHUFA eigentlich Informationen? Und ist das jetzt positiv oder nicht? Kerstin M. will es genau wissen und wendet sich an den SCHUFA-Verbraucherservice.

Rolf Fühles, Leiter des SCHUFA -Verbraucherservice, beantwortet ihre Fragen:

Welche personenbezogenen Informationen speichert die SCHUFA?

Um eine Person eindeutig identifizieren zu können, speichert die SCHUFA Name, Geburtsdatum, Geburtsort sowie die aktuelle Adresse und eventuelle Voranschriften. So können wir bei Anfragen von Vertragspartnern die betreffende Person korrekt finden oder Meldungen präzise zuordnen.

Welche Informationen zu Vertragsgeschäften werden gespeichert?

Die SCHUFA speichert Informationen zu Anfragen und Verträgen zum Beispiel von und mit Online-Händlern, Kreditinstituten, Telekommunikationsunternehmen, Energieversorgern, Versicherungen. Im Fall von Marco M. sind dies Verträge und Geschäftsabschlüsse, die sie in den vergangenen Jahren bei Vertragspartnern der SCHUFA getätigt hat: Der Kauf ihres Fernsehers auf Raten ist genauso aufgeführt wie die Bonitätsanfrage der Kreditbank, über die Marco M. ihr Auto finanziert hat. Auch der Kreditvertrag selbst ist mitsamt Höhe und Laufzeit gespeichert. Und auch das Girokonto bei ihrer Hausbank, ihre zwei Kreditkartenkonten und ihr Handyvertrag sind korrekt vermerkt. All das sieht Marco M. übersichtlich in der Bonitätsauskunft aufgeführt.

Werden die Daten unendlich lange gespeichert?

Die SCHUFA speichert Informationen nur für eine bestimmte Zeit. Dabei halten wir uns – wie alle anderen Auskunfteien in Deutschland auch – an die durch den Verband „Die Wirtschaftsauskunfteien“ im Rahmen der Datenschutzgrundverordnung vereinbarten Verhaltensregeln für die Löschfristen von personenbezogenen Daten. Die Unternehmen, die diesen Verhaltensregeln beigetreten sind, verpflichten sich zu deren Einhaltung. Wir haben alle Informationen zum sogenannten Code of Conduct sowie zu den Prüf- und Speicherfristen auf www.schufa.de aufgeführt.

Warum wird ein bezahlter Kredit nicht sofort gelöscht?

Gerade für zukünftige Geschäftsabschlüsse ist es sinnvoll, Informationen auch dann noch bereitzuhalten, wenn der Verbraucher den Kredit bereits bezahlt hat. Denn ein Vertrag, zu dem keine Zahlungsstörung vorliegt – und das ist ja in der weit überwiegenden Mehrheit so – bedeutet eine positive Information für einen zukünftigen Kreditgeber. Insofern ist dies auch aus Verbrauchersicht sinnvoll. Dass wir kreditrelevante Informationen im Rahmen der im Code of Conduct festgelegten Zeiträume speichern und nicht vorzeitig löschen, ist zudem unserem Anspruch an die Informationsqualität unserer Auskunft geschuldet.

Ist das nicht alles sehr kompliziert und intransparent?

Die unterschiedlichen Speicherfristen haben sich in der Praxis bewährt. Es geht ja darum, eine aussagekräftige Informationsbasis für die Entscheidungen unserer Vertragspartner bereitstellen zu können, sowie besonders präzise Prognosen über die erwartete Rückzahlungswahrscheinlichkeit eines geplanten Kreditgeschäftes zu treffen. Da die SCHUFA auch über die sogenannten „Positiv-Daten“ verfügt, sind unsere Prognosen besonders präzise.

Wir sichern durch die geregelten Speicherfristen Verbrauchern und Vertragspartnern einen gleichen Informationsstand zu - eine wichtige Voraussetzung für die Vertrauensbildung.

Veröffentlicht am 04.02.2020, aktualisiert am 03.03.2022

Das erwartet Sie in diesem Artikel

Mit der Schufa kommt so gut wie jeder im Leben in Berührung: Die "Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung" ist die zentrale Auskunftsstelle über die Bonität von Verbrauchern. Neben der Schufa gibt es weitere Auskunfteien wie etwa Creditreform und Crif Bürgel.

Schätzt die Schufa die Zahlungsfähigkeit eines Verbrauchers als gering ein, kann daran ein Kredit, ein Mietvertrag oder ein Mobilfunkvertrag scheitern.

Verbraucher haben in bestimmtem Umfang die Möglichkeit, Einfluss zu nehmen auf die Einschätzung der Schufa. Erfahren Sie im folgenden Text, wie die Schufa arbeitet, was es mit dem Schufa-Score auf sich hat, wie Sie Ihre Daten bei der Schufa einsehen können und wie Sie negative Schufa-Einträge wieder loswerden können.

Sie möchten mehr Informationen zu Verbraucherrechten? Dann schauen Sie sich doch einmal auf unserer neuen  Themenwelt Recht & Steuern um.

 

So funktioniert die Schufa 

Das ist die Schufa

Schufa steht für "Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung". Das Unternehmen, das sich auch Auskunftei nennt, wurde 1927 gegründet mit der Idee, dass Firmen ihre Zahlungserfahrungen mit Kunden untereinander austauschen: Positive Aspekte wie zum Beispiel vertragsgemäß bediente Ratenzahlungen, aber auch Negativinformationen wie eventuelle Zahlungsausfälle. Die Rolle der Schufa ist dabei bis heute, diese Informationen zu sammeln, zu speichern und sie an die Unternehmen weiterzugeben, die zur Schutzgemeinschaft gehören.

Aktuell speichert die Schufa nach eigenen Angaben Daten von 67,9 Millionen Personen. Dem gegenüber stehen 10.000 Unternehmen wie Banken, Sparkassen, Unternehmen im stationären oder Internet-Handel, Telekommunikationsgesellschaften, Energieversorger, die diese gesammelten Daten abrufen können.

So arbeitet die Schufa

Das Unternehmen kommt heute immer dann ins Spiel, wenn es um Kredite geht: bei klassischen Kreditanfragen oder -abschlüssen bei Banken, bei Leasingverträgen und Ratenzahlungsvereinbarungen,etwa beim Autokauf oder bei Abschluss eines Mobilfunkvertrags, wenn die Monatsabrechnung erst nach erfolgter Telefonnutzung gestellt wird. Aber auch, wenn Verbraucher bei einem Online-Warenhändler ein Kundenkonto eröffnen, Waren bestellen und diese auf Rechnung bezahlen oder wenn ein Mietvertrag zu unterzeichnen ist.

Bei solchen Vorgängen machen die jeweiligen Banken, Händler oder Vermieter bei der Schufa eine sogenannte Bonitätsabfrage. Sie wollen in Erfahrung bringen, wie groß das Risiko eines Zahlungsausfalls ist, wenn sie mit diesem Kunden ein Geschäft eingehen. Die Schufa hat zu jedem Verbraucher Daten zu dessen Zahlungsverhalten gespeichert. Auf Anfrage liefert die Schufa diese Informationen den Unternehmen, samt einer Einschätzung der Bonität. Ziel ist es, das Risiko eines Zahlungsausfalls für die Unternehmen zu minimieren.

Diese Daten sammelt die Schufa

Die Kernaufgabe der Schufa ist es, Daten von Verbrauchern zu sammeln und zu analysieren. Sie arbeitet dazu mit Unternehmen zusammen, die Mitglied der Schutzgemeinschaft sind. Die Schufa erhält von diesen Unternehmen Kundenangaben. Sie speichert zum Beispiel Namen und Geburtsdatum, Anzahl der geführten Girokonten, ob Kreditkarten und Mobilfunkverträge vorhanden sind, laufende Raten- oder Leasingverträge, laufende oder zurückgezahlte Kreditverträge oder bei welchen Versandhändlern es Kundenkontos gibt.

Daneben sammelt die Schufa Angaben dazu, ob der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen pünktlich nachkommt. Wenn ja, schlägt sich das positiv bei der Schufa nieder. Sie sammelt aber auch Angaben dazu, ob es zu Zahlungsversäumnissen kommt, Mahnbescheide auflaufen oder eine Kreditkündigung durch die Bank erfolgt. Solche Ereignisse ziehen eine negative Schufa-Bilanz nach sich. Aus der Summe solcher positiven und negativen Einträge ermittelt die Schufa die Kreditwürdigkeit des Kunden.

  • Biallo-Tipp: Die Schufa sammelt nach eigenen Aussagen keine Daten zur Nationalität, zum Beruf, zum Einkommen oder zum Familienstand. Auch der Wohnsitz soll keine Auswirkung auf die Kreditwürdigkeit haben.

Das hat es mit dem Schufa-Score auf sich

Die Kreditwürdigkeit eines Verbrauchers spiegelt sich in seinem sogenannten Score wieder. Das ist ein Prozentwert, den die Schufa aus den gesammelten Daten zu dem jeweiligen Kunden ermittelt. Grundlage für die Ermittlung von Scorewerten ist nach Aussagen der Schufa zum Beispiel die Anzahl und die Art von Kreditaktivitäten, eventuelle Zahlungsausfälle oder auch Angaben darüber, seit wann jemand Erfahrungen mit Kreditgeschäften hat.

Das genaue Berechnungsverfahren legt die Schufa nicht offen. Das hat ihr schon viel Kritik eingebracht. So bleibt unklar, welche Gewichtung einzelne Zahlungsvorgänge oder -ausfälle haben und wie sich daraus eine individuelle Zahlungsmoral ablesen lässt. Als gut gilt ein Score, der über 95 Prozent liegt.

Die Schufa selbst sagt, dass einzelne Merkmale für sich genommen oft keinen oder nur einen sehr geringen Einfluss auf den Score-Wert haben. Statistisch relevant seien vor allem Abhängigkeiten einzelner Informationen untereinander. Außerdem könne, je nach übriger Datenlage, ein bestimmtes Merkmal sowohl einen positiven als auch einen negativen als auch gar keinen Einfluss auf den Score-Wert einer Person haben.

Sicher ist, dass die Schufa die gesammelten Datenbestände zu einer Person mit einer Vielzahl von Datenbeständen anderer Personen mit ähnlichen Merkmalen ab- und vergleicht. Dabei spielt natürlich eine Rolle, welches Ausfallrisiko diese vergleichbaren Datensätze in der Vergangenheit aufzeigen.

Fazit 1

Fazit 2

Verbraucher können aus ihrer eigenen Zahlungshistorie zu keiner relevanten Einschätzung ihrer eigenen Kreditwürdigkeit kommen. Allein die Anzahl an Girokonten oder Mobilfunkverträgen sowie häufige Kreditanfragen können zu negativen Bewertungen führen – egal, aus welchen Gründen der Verbraucher handelt.

Selbst wenn jemand noch nie Schulden gemacht hat, kann er trotzdem eine weniger gute Bonität erhalten. Denn die Schufa gibt eine Prognose ab, wie sich das Zahlungsverhalten eines Kunden in Zukunft gestalten wird. Für diese Einschätzung untersucht sie das Zahlungsverhalten anderer Verbraucher, die unter ähnlichen Lebensumständen leben.

Erklärvideo zur Schufa

 

Welche Auswirkungen hat die Schufa auf Verbraucher?

Das hat es mit der Bonität auf sich

Die Schufa ist mächtig. Ihre Auskunft zu einem Verbraucher kann für diesen zukunftsentscheidend sein. Schätzt die Schufa die Kreditwürdigkeit, also die Bonität, als sehr hoch ein, steigt die Wahrscheinlichkeit, dass der Kunde einen schnellen Kredit zu günstigen Konditionen erhält.

Aber auch das Gegenteil kann der Fall sein: Eine eher gering eingeschätzte Bonität kann dazu führen, dass der Kunde einen Kredit eben nur zu schlechteren Konditionen erhält oder sogar gar nicht. Es kann auch dazu führen, dass er den ersehnten Mietvertrag nicht erhält oder beim Versandhandel nur per Vorkasse oder Lastschrifteinzug einkaufen darf.

Wichtig zu wissen ist, dass der Schufa-Score nicht den einzigen Anhaltspunkt zur Kreditwürdigkeit eines Kunden liefert. Er ist ein Baustein, wenn auch ein nicht ganz unwichtiger. Banken prüfen aber auch das Einkommen, andere regelmäßige Einnahmen und die Ausgabenseite.

Hinweis: Verträge zwischen nahen Angehörigen sind nicht nur praktisch, sondern bieten der ganzen Familie bei richtiger Ausgestaltung auch enormes Sparpotential. Vom Job für den Ehepartner über die günstige Vermietung innerhalb der Familie bis hin zum Darlehen an die Verwandtschaft: Wie Sie mit Veträgen zwischen nahen Angehörigen Steuern sparen erklären wir in unserem Ratgeber zu diesem Thema.

Negative Schufa-Einträge

Für den Verbraucher ist es entscheidend, so wenige negative Einträge wie möglich bei der Schufa zu haben. Sie sind es, die den Score-Wert nach unten drücken. Welche Merkmale als Negativmerkmale gespeichert werden, darüber informiert die Schufa in ihrem FAQ-Bereich auf ihrer Website sowie in ihrem jährlich erscheinen Kredit-Kompass.

So können zum Beispiel diese Situationen zu einem negativen Schufa-Eintrag führen:

  • Eine offene Rechnung liegt vor, der der Schuldner nicht widersprochen hat.
  • Der Gläubiger hat bereits zwei Mahnungen geschickt. Zwischen den beiden Mahnungen sind mindestens vier Wochen vergangen.
  • Der Gläubiger hat den Schufa-Eintrag schriftlich angekündigt.

Manchmal kommt es auch rascher zu einem Eintrag: Wenn der Verbraucher sich zum Beispiel auf Ratenzahlung mit dem Gläubiger geeinigt hat, aber trotzdem nicht bezahlt. Ein von der Bank gekündigter Kredit führt ebenfalls zu einem Schufa-Eintrag, genauso wie eine Privatinsolvenz oder Informationen aus öffentlichen Schuldnerverzeichnissen.

In einem solchen Schuldnerverzeichnis ist etwa vermerkt, ob jemand eine Vermögensauskunft erteilen musste (früher Offenbarungseid genannt). Auch wenn jemand viele offene Kredite hat, bewertet die Schufa das als negativ und natürlich, wenn es zu Lohnpfändungen kommt.

  • Ein Hinweis: Sie möchten Ihr Geld vor der Pfändung durch Gläubiger schützen? Dann müssen Sie Ihr Girokonto in ein Pfändungsschutzkonto umwandeln lassen. Wie das geht, erfahren Sie in unserem Ratgeber zu den P-Konten.

So lange werden Einträge gespeichert

Die Schufa speichert die Einträge nicht lebenslang. Nach einer bestimmten Frist werden sie wieder gelöscht. Grundsätzlich bleiben die Informationen drei Jahre gespeichert und werden dann gelöscht– vorausgesetzt, alle offenen Zahlungen sind geleistet. Also ein Kredit muss getilgt sein, ein Mahnbescheid erledigt. Die Speicherdauer von personenbezogenen Daten beträgt laut Schufa drei Jahre taggenau nach deren Erledigung. Allerdings heißt es auch: Nach drei Jahren „erfolgt die Prüfung der Erforderlichkeit der fortwährenden Speicherung für weitere drei Jahre“.

Kreditanfragen

Manche Einträge werden früher gelöscht. Kreditanfragen sind auf den Tag genau zwölf Monate lange gespeichert. Allerdings wird die Information schon nach zehn Tagen nicht mehr weitergegeben. So soll nach Schufa-Angaben den Kreditgebern transparent gemacht werden, dass ein Verbraucher innerhalb kurzer Zeit bereits bei einem oder mehreren anderen Kreditinstituten Kredite angefragt oder beantragt hat. Das sei für eine Bank insofern relevant, als dass vermieden werden soll, dass einem Verbraucher durch die Aufnahme einer Vielzahl von Krediten von mehreren Kreditgebern insgesamt eine Kreditsumme zugesprochen wird, die er nicht mehr bedienen kann, so dass es zu Zahlungssaufällen und Überschuldung kommt.

  • Biallo-Tipp: Auch Anfragen nach Nullzins- oder Negativzins-Krediten, sogenannten Minikrediten, werden so gespeichert wie andere Kreditanfragen auch. Die Kredithöhe macht da keinen Unterschied.

Schufa-Score verbessern

Natürlich ist der Schufa-Score dann am besten, wenn Verbraucher immer pünktlich ihre Rechnungen bezahlen und ihren Zahlungsvereinbarungen bei Ratenzahlungen nachkommen. Aber auch durch eine kostenlose Schufa-Abfrage lässt sich der eigene Score möglicherweise verbessern. Dann kann der Verbraucher nämlich eventuell fehlerhafte oder veraltete Einträge löschen lassen. So verbessert sich die Bonität ganz automatisch.zenie ds Angebot von unserem Partner advocado und finden Sie mit wenigen Klicks heraus, ob Sie Ihren Schufa-Eintrag löschen lassen können.

Außerdem empfiehlt es sich, überflüssige Konten zu schließen. Es ist vorteilhafter, nur ein oder wenige Konten zu pflegen, das aber mit Kontinuität. Räumt die Bank einen hohen Dispokredit ein, spricht das für Kreditwürdigkeit. Das gilt aber nur, wenn Verbraucher den Dispo nach Möglichkeit nicht nutzen.

Das können Verbraucher nach Aussagen der Schufa tun, um ihren Score-Wert zu verbessern:

  • Nicht vertragsgemäß bezahlte Rechnungen oder Ratenzahlungen schnellstmöglich bezahlen.
  • Bestehende (Kredit-)Verpflichtungen immer vertragsgemäß erfüllen und fristgemäß begleichen.
  • Kreditlinien nicht überziehen.
  • Die Gesamtsumme aller finanziellen Verpflichtungen sollte in angemessenem Verhältnis zu Einkünften oder Vermögen stehen.

Kreditangebote ohne Schufa-Abfrage

Von einer deutschen Bank wird ein Verbraucher keinen Kredit ohne Schufa-Auskunft erhalten. Die Banken sind verpflichtet, die Bonität ihrer Kunden zu überprüfen. Möglicherweise können Verbraucher aber von ausländischen Banken Kredite ohne Schufa-Abfrage erhalten. Jedoch irgendeine Art von Bonitätsprüfung wird in jedem Fall stattfinden.

Verbraucher sollten wissen, dass sie für schufa-freie Kredite meist sehr viel höhere Zinsen bezahlen. Die Bank will sich natürlich gegen das Risiko des Zahlungsausfalls absichern. Kunden sollten auch darauf achten, bei schufa-freien Kreditangeboten nicht an einen betrügerischen Kreditvermittler zu geraten.

Vorteile der Schufa für den Verbraucher

Kommt jemand seinen Zahlungsverpflichtungen immer vorbildlich nach, gilt er als besonders kreditwürdig. Das kann dazu beitragen, besonders schnell einen Kredit zu günstigen Konditionen zu erhalten. Oder beim Vermieter als vertrauenswürdiger Mieter zu gelten und den Mietvertrag zu erhalten. Oder aber bei Versandhandel auf Rechnung bezahlen zu dürfen.

Der Verbraucher kann die Schufa auch für sich selbst nutzen. So kann er über eine Schufa-Auskunft eventuellen Geschäftspartnern einen Beleg liefern, dass er eine gute Zahlungsmoral hat.

Tabelle: Zahlungsschwierigkeit im regionalen Vergleich

Anteil der mindestens 18-jährigen Personen, zu denen die Schufa 2019 ein Negativmerkmal (nicht vertragsgemäßes Verhalten der Person, zum Beispiel offene Zahlungen, die ausreichend angemahnt wurden und unbestritten sind) gespeichert hat.

Bundesland

Prozent 2019

Berlin

11,8

Bremen

12,0

Nordrhein-Westfalen

10,9

Sachsen-Anhalt

10,8

Mecklenburg-Vorpommern

10,1

Hamburg

9,8

Saarland

9,6

Schleswig-Holstein

9,3

Rheinland-Pfalz

9,1

Brandenburg

8,9

Niedersachsen

8,8

Hessen

8,8

Thüringen

8,6

Sachsen

8,4

Baden-Württemberg

7,2

Bayern

6,7

Quelle: Schufa Holding AG.

 

Neues Geschäftsmodell „CheckNow“ geplant

Im November 2020 stellte die Schufa eine neue Möglichkeit der Bonitätsprüfung vor: Mit „CheckNow“ soll eine Kontodatenanalyse des Verbrauchers möglich werden. Eine erste Testphase ist abgeschlossen. Check Now soll für Kunden, die aufgrund einer Risikoprüfung eigentlich keinen Vertragsabschluss etwa für einen Handyvertrag erhalten würden (zum Beispiel Kunden die ein Insolvenzverfahren durchlaufen haben), eine zweite Chance darstellen: Sie erlauben der Schufa – ausdrücklich – Einsicht in die Kontoauszüge. Bonitätsrelevante Daten werden dann dem entsprechenden Unternehmen zugeleitet, das dann eventuell doch einen Vertragsabschluss erlauben kann. „Zu keiner Zeit erhält das Unternehmen selbst die Kontoinformationen wie z.B. Buchungen oder einzelne Kontostände“, heißt es auf der Homepage der Schufa. Für das Geschäftsmodell arbeitet die Schufa mit dem Finanzdienstleister Finapi GmbH zusammen, das die Schufa 2018 gekauft hat. Das System soll Verbrauchervorteile schaffen, sagte Ingo Koch, Pressesprecher der Schufa, auf Anfrage von biallo.de. Eine ganz bestimmte Klientel habe so die Möglichkeit, eine zweite Chance zu erhalten. Im Moment werden die Ergebnisse der Testphase analysiert, dann steht eine Entscheidung aus, wie es mit CheckNow weitergeht.

Das CheckNow-Verfahren hat der Schufa harsche Kritik eingehandelt. Vor allem Datenschützer laufen Sturm. Die Sorge besteht, dass sensible Daten aus Kontoauszügen systematisch ausgewertet und weiterverarbeitet werden könnten. Kontoauszüge sind höchst persönliche Dokumente, die tiefe Einblicke in das Leben eines jeden geben – und im Endeffekt sich auch nachteilig für die Bonitätsbewertung des Kunden auswirken können, so die Befürchtung. Die Schufa betont, in regelmäßigem Dialog mit den Aufsichtsbehörden zu stehen. Die Schufa habe kein Interesse, ein Produkt auf den Markt zu bringen, das nicht datenschutzkonform sei. Formal genehmigen müssen die Datenschutzbehörden das neue Verfahren übrigens nicht.

 

Kostenlose Schufa-Auskunft einholen

Darum ist die Selbstauskunft wichtig

Verbrauchern ist es erlaubt, Einblick in ihre Schufa-Einträge zu nehmen. Dieses Recht sollte jeder wahrnehmen. Man kann so Auskunft erhalten, welche Daten gespeichert sind und welche Unternehmen wann welche Daten angefragt haben. Einmal im Jahr steht Verbrauchern auf jeden Fall eine kostenlose Bonitäts-Abfrage bei der Schufa zu. 

Fehler sind möglich
Die Abfrage ist auch wichtig, um eventuelle Fehler aufzudecken. Das geschieht nämlich gar nicht mal so selten. Es kann passieren, dass die Schufa Einträge einer falschen Person mit demselben Namen zugeordnet hat. Es ist auch möglich, dass ein Erledigungsvermerk neben einer bereits beglichenen Forderung fehlt. Oder Einträge noch nicht gelöscht wurden, obwohl die Frist abgelaufen ist. Die eigenen Daten einzusehen und zu pflegen, empfiehlt sich besonders dann, wenn Verbraucher planen, einen Kredit aufzunehmen.

So funktioniert die Bonitäts-Abfrage

Verbraucher können im Internet unter www.meineschufa.de einen Antrag auf Bonitätsabfrage stellen. Unter der Rubrik "Auskünfte" ist die kostenlose Abfrage unter dem Pfad "Datenkopie nach Artikel 15 DS-GVO" zu finden. Die Schufa sendet die Daten nach einigen Wochen per Post zu.

So lassen sich Fehler korrigieren

Verbraucher können Fehler bei den Einträgen korrigieren lassen. Auch dieses Recht ist gesetzlich verankert. Je nachdem um welche Art von Fehler es sich handelt, ist die Schufa selbst zuständig oder aber der Gläubiger. Fehlt zum Beispiel der Vermerk, dass eine einst offene Zahlung nun erledigt ist, ist der Gläubiger zuständig. Es liegt in seiner Verantwortung, der Schufa zu melden, wenn eine Forderung beglichen ist. Der Gläubiger muss sich dann an die Schufa wenden. Der Verbraucher sollte den Schriftverkehr aufbewahren als Beweis. Er sollte sich auch vom Gläubiger eine Bestätigung schicken lassen, dass dieser das Schreiben an die Schufa weitergeleitet hat.

Sind einem Einträge fälschlicherweise zugeordnet worden, ist die Schufa direkt der Ansprechpartner. Alle Fehlerkorrekturen sollten Verbraucher schriftlich beantragen, am besten per Einschreiben und Rückschein, so haben sie einen Beleg in der Hand.

Kontakt zur Schufa: Registrierte Nutzer erreichen die Schufa über ein Log-in auf der Homepage. Ansonsten ist die Schufa telefonisch unter Tel.: 0611 - 92780 erreichbar (montags bis freitags von 8 Uhr bis 19 Uhr) und per Post unter

SCHUFA Holding AGPrivatkunden ServiceCenterPostfach 10 34 41

50474 Köln

  • Biallo-Tipp: Verbraucher können sich an den Ombudsmann der Schutzgemeinschaft wenden. Er fungiert als kostenlose Schlichtungsstelle. Der Ombudsmann prüft den Fall und kann einen Schiedsspruch aussprechen. Fällt dieser positiv für den Verbraucher aus, kann der Ombudsmann bewirken, dass die Daten schnell bereinigt werden.
 

Schufa-Auskunft für den Vermieter

Viele Vermieter wollen wissen, ob sie es mit einem zahlungsfähigen Mieter zu tun haben, bevor sie den Mietvertrag unterschreiben. Sie wollen sich vor Mietausfällen oder gar Mietnomaden schützen. Der Vermieter kann entweder selbst eine Auskunft bei der Schufa über seinen potentiellen Mieter einholen oder der Mieter muss die Auskunft selbst vorlegen.

Allerdings stehen dem Vermieter nicht alle Informationen über den Mieter zu. Die kostenlose Schufa-Auskunft enthält auch die Konto- oder Kreditkartenummer. Das sind Informationen, die dem Vermieter nicht zustehen. Entweder machen Verbraucher diese Angaben auf der Schufa-Auskunft unkenntlich oder aber sie machen bei der Schufa eine kostenpflichtige Bonitätsauskunft (29,95 Euro). Diese hat den Vorteil, dass sie keine sensiblen Daten enthält und wesentlich schneller abzurufen ist als die kostenlose Variante, bei der einige Wochen vergehen können, ehe sie vorliegt. Die kostenpflichtige Abfrage ist ebenfalls zu finden unter www.meineschufa.de unter Schufa-Bonitäts-Auskunft.