Falls Sie unsicher sind, welche Artikel in der zu verzollenden Sendung enthalten sind, vergleichen Sie die Sendungsnummer, welche Sie von uns per Brief oder E-Mail erhalten haben, mit jener Nummer, die durch den genutzten Onlineshop ersichtlich ist. Als Zahlungsbestätigung benötigen wir einen Auszug der entsprechenden Buchungszeile. Dies können z.B. PayPal Rechnungen, Kreditkartenabrechnungen oder Überweisungsbestätigungen sein. Bitte beachten Sie, dass Unterlagen in fremdsprachigen Schriftzeichen (chinesisch, kyrillisch…) und Proforma-Rechnungen nicht akzeptiert werden können.
Für die Zollanmeldung ist eine Einfuhrbewilligung nach dem Außenhandelsgesetz 2011 in der jeweils geltenden Fassung erforderlich.
Für die Zollanmeldung von Waren, welche dem Artenhandelsgesetz 2009 in der jeweils geltenden Fassung unterliegen, ist eine Einfuhrgenehmigung des zuständigen Bundesministeriums erforderlich. Wird eine Einfuhrgenehmigung nicht fristgerecht vorgelegt, so wird die Sendung der zollbehördlichen Aufsicht übergeben.
Für die Zollanmeldung von Arzneiwaren ist eine entsprechende Einfuhrbescheinigung gemäß Arzneiwareneinfuhrgesetz 2010 in der jeweils geltenden Fassung erforderlich. Die Einfuhrbescheinigung gemäß Arzneiwareneinfuhrgesetz 2010 in der jeweils geltenden Fassung ist erforderlich, sofern nicht ein Ausnahmetatbestand nach dem Arzneiwareneinfuhrgesetz 2010 gegeben ist. Privatpersonen sind nicht berechtigt einen Antrag auf Einfuhrbescheinigung zu stellen. Weitere Informationen finden Sie unter folgendem Link.
Für die Zollanmeldung ist eine Bestätigung betreffend Einfuhrprivilegien durch das Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten (Import Privileges Declaration) im Original per Brief erforderlich, z.B. für bestimmte Gegenstände diplomatischer Vertreter*innen.
Als Tabakerzeugnis und verwandtes Erzeugnis im Sinne des TNRSG in der jeweils geltenden Fassung gilt jedes Erzeugnis, das zum Rauchen, Schnupfen, Lutschen oder Kauen bestimmt ist, sofern es ganz oder teilweise aus Tabak besteht, sowie jedes neuartige Tabakerzeugnis, pflanzliche Raucherzeugnis, die elektronische Zigarette und deren Liquids. Die Einfuhr von diesen Tabakerzeugnissen ist ausschließlich Empfängern mit der zuvor angeführten Gewerbeberechtigung gestattet.
Die vom Versender angegebenen Wertangabe erscheint unplausibel und muss überprüft werden. Für die Zollanmeldung sind Unterlagen, insbesondere Rechnung, Überweisungsbeleg, PayPal-Abrechnung oder ein anderer geeigneter Wertnachweis, aus denen sich der genaue Wert der Sendung ergibt, erforderlich.
Für die Zollanmeldung von Tabakerzeugnissen iSd Tabakmonopolgesetzes 1996 in der jeweils geltenden Fassung sowie Tabakerzeugnissen und verwandten Erzeugnissen iSd Tabak- und Nichtraucherinnen- bzw. Nichtraucherschutzgesetz (TNRSG) in der jeweils geltenden Fassung, wie eZigaretten und deren Liquids, ist eine Gewerbeberechtigung gemäß Gewerbeordnung 1994 in der jeweils geltenden Fassung für das Handelsgewerbe und Handelsagent erforderlich.
Für die Zollanmeldung von Rücksendungen ist für Waren unter 1.000 Euro entweder eine Kopie des Air Waybill (AWB) oder des Postaufgabescheins bzw. für Waren über 1.000 Euro eine eZoll-Austrittsbestätigung erforderlich.
Für die Zollanmeldung sind Unterlagen, insbesondere Rechnung, Überweisungsbeleg, PayPal-Abrechnung oder ein anderer geeigneter Wertnachweis, aus denen sich der genaue Wert der Sendung ergibt, erforderlich. Bitte beachten Sie, dass Unterlagen in chinesischen, kyrillischen (…) Schriftzeichen und Proforma-Rechnungen nicht akzeptiert werden können.
Bitte achten Sie im Brief, erste Seite, auf den spätestmöglichen Zeitpunkt. Wir ersuchen Sie jedenfalls, die als fehlend angeführten Unterlagen so rasch wie möglich nach Erhalt der Ergänzung zur Zollanmeldung zu übermitteln, um Ihnen unnötige Wartezeiten zu ersparen.
Bitte gehen Sie innerhalb von 3 Monaten auf die Sendungsverfolgung und laden Sie dort mittels des am Aufkleber aufgedruckten 6-stelligen Codes den Bescheid in PDF-Format herunter.
Wenn Sie per E-Mail kontaktiert wurden, senden Sie ein E-Mail mit dem Betreff „Rückmeldung zu XXX“ und den fehlenden Unterlagen/Dokumenten (am besten im PDF-Format) als Anhang an bzw. für Sendungen aus der Schweiz und Liechtenstein an: Wenn Sie die Sendung NICHT annehmen möchten, verwenden Sie den Betreff „Rückmeldung zu XXX – Annahme verweigert“. Wenn Sie per Brief kontaktiert wurden, kreuzen Sie auf dem beiliegenden Antwortschreiben „RÜCKMELDUNG ZU“ die entsprechende Option an und senden diese mit den fehlenden Unterlagen/Dokumenten an die im Anschreiben angeführte Adresse.
Bitte melden Sie sich bei unserem Kundenservice mittels Kontaktformular. Für den Versand des Bescheids benötigen wir:
Als Zahlungsbestätigung benötigen wir einen Auszug der entsprechenden Buchungszeile. Dies können z.B. PayPal Rechnungen, Kreditkartenabrechnungen oder Überweisungsbestätigungen sein. Bitte beachten Sie, dass Unterlagen in fremdsprachigen Schriftzeichen (chinesisch, kyrillisch…) und Proforma-Rechnungen nicht akzeptiert werden können.
Nein, eine persönliche Ausfolgung der Sendung ist nicht möglich.
Bitte wenden Sie sich unter Angabe der Daten auf dem Bescheid an die Zollbehörde. Sie können gegen den Bescheid Beschwerde einbringen. Folgen Sie den in der Rechtsbehelfsbelehrung beschriebenen Schritten und wenden sich an die im Bescheidkopf genannte Zollbehörde.
Für den Fall, dass die Informationen zur Verzollung der Sendung nicht ausreichen, wird der Empfänger in Österreich durch die Österreichische Post AG kontaktiert.
Als Produktpiraterie bzw. Produktfälschung wird das Nachahmen oder Fälschen von Produkten bezeichnet, also die gezielte Verletzung von Markenrechten, Patentrechten, Urheberrechten und sonstigen Rechten geistigen Eigentums und deren illegale Nutzung. Mehr Infos finden Sie auf der Webseite des BMF.
Durch die Digitalisierung des Bescheides verkürzt die Post die Gesamtlaufzeit der Sendungen für den Kund*innen. Der*die Kund*in erhält damit die Möglichkeit, den Bescheid rund um die Uhr selbst herunterladen zu können. Als Post agieren wir zudem umweltbewusst und forcieren somit in gesamten Unternehmen papierlose Prozesse.
Aus Sicherheitsgründen ist für den Download des Bescheides als 1. Schritt ein Login erforderlich. Für die Einsicht der Einfuhrunterlagen wird die CRN-Nummer (6stelliger Coder der Sendung) benötigt. Der Bescheid kann dann beliebig oft ausgedruckt werden. Alternativ kann der Bescheid auch über unser Kundenservice angefordert werden. Für den Versand des Bescheides benötigen wir die CRN-Nummer und eine gültige E-Mail Adresse.
Die EORI-Nummer wird bei Firmenkund*innen benötigt und dient zur eindeutigen Identifizierung von Wirtschaftsbeteiligten und anderen Personen in ihren Beziehungen zu den Zollbehörden. Nähere Informationen finden Sie beim BMF.
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