Für die entsprechenden Stromzähler ist der Vermieter verantwortlich, er muss auch für rechtzeitige Eichung sorgen. Eichkosten können in den Betriebskosten auf die Mieter umgelegt werden. Ist die Eichfrist eines Stromzählers abgelaufen, dann kann das Messergebnis nicht mehr verwendet werden. Möchten Sie einen Strom- oder auch Gaszähler eichen lassen, müssten Sie in der Theorie die Zähler ausbauen und zum Eichamt oder einem anderen privaten Prüfunternehmen bringen. Dort muss die Überprüfung und Neujustierung erfolgen. Danach muss der Zähler wieder eingebaut werden. Das kostet in etwa 150 Euro. Hierzu sollten sie sich an den zuständigen Messstellen- bzw. Netzbetreiber oder ihren Energieversorger wenden. Eine Befundprüfung kann Aufschluss über einen möglichen Defekt des Zählers geben. Die Kosten der Überprüfung sind in der Regel vorab vom Kunden zu bezahlen. Januar 2005) - Die Eichdauer für Stromzähler in Haushalten beträgt 16 Jahre für Zähler mit Läuferscheibe, bei elektronischen Zählern acht Jahre. Ein z.B. im Jahr 2003 geeichter Zähler gilt also bis 2019 als geeicht. Nach Ablauf dieser Zeit werden aber nicht alle Zähler einer Bauserie neu geeicht. Moderne Zähler sollen dazu beitragen, die Stromnetze intelligenter zu machen. Ein intelligentes Stromnetz, das sogenannte Smart Grid, soll Stromverbrauch und -erzeugung künftig aufeinander abstimmen. ... Soll ein noch nicht digitaler Zähler eingebaut werden, können die Kosten deutlich höher liegen ab rund 50 EUR für geeichte Zähler. Für ungeeichte Zwischenzähler, die nur im privaten Bereich zulässig sind und gerichtlich nicht anerkannt werden, beginnen die Kosten bei rund 20 EUR. Bestimmte elektronische Stromzähler können Werte angeben, die bis zu 582 % über dem tatsächlichen Verbrauch liegen. ... Das Problem kann auch deutsche Stromkunden betreffen, da die Stromzähler international im Einsatz sind. Je nachdem wo sich der Sicherungskasten und der Stromzähler befinden, können Sie sich auch auf die Lauer legen und Ihren Stromzähler nach dem Abschalten der Sicherungen beobachten, um den Stromdieb quasi auf frischer Tat zu ertappen und so den Stromdiebstahl nachweisen. Wo findet man den Zählerstand? Im Sichtfenster gibt es ein rollendes Zählwerk. Es zeigt den aktuellen Gaszählerstand an und dreht sich entsprechend schneller, wenn gerade mehr Gas verbraucht wird. Ablesen müssen Sie die Zahlen nur bis zur Kommastelle, also nur den Bereich, der nicht rot umrandet ist. Wasserzähler und Wärmezähler unterliegen dem Maß- und Eichgesetz. Daher erfolgt alle 5 Jahre ein Austausch der Zähler. Wer trägt die Kosten für den Einbau? Grundsätzlich trägt der Messstellenbetreiber die Kosten. Diese Kosten beinhalten Einbau, Betrieb, Wartung und Ablesung der Messstelle. Für eine einfache moderne Messeinrichtung dürfen Ihnen maximal 20 EUR inklusive Mehrwertsteuer pro Jahr in Rechnung gestellt werden.
Sie lassen von einem fachkundigen Elektroinstallateur den vorhandenen kundeneigenen Zähler gegen einen Zähler mit einer gültigen eichrechtlichen Beglaubigung austauschen. Bitte beachten Sie dabei § 32 Abs. 1 MessEG: „Wer neue oder erneuerte Messgeräte verwendet, hat diese der nach Landesrecht zuständigen Behörde spätestens sechs Wochen nach Inbetriebnahme anzuzeigen“. Ein erneuter Einbau eines kundeneigenen Hutschienenzählers wird nur vorbehaltlich anderslautender gesetzlicher oder regulatorischer Vorgaben gestattet. Bitte beachten Sie, dass wir in diesem Fall folgende Nachweise benötigen: Den vollständig ausgefüllten Bericht zum Zählereinbau inklusive des Zählerstandes des ausgebauten Zählers Die Zählereinbauberichte finden Sie hier. Bitte laden Sie diese Dokumente in unserem Onlineservice hoch.Um Ihren neuen Zähler für die Abrechnung erfassen zu können, erhalten Sie anschließend eine neue Identifikationsnummer, die Sie bitte auf Ihr Gerät kleben. Sofern ein Installateur ohne Plombierberechtigung den Zählereinbau vorgenommen hat, werden wir Kontakt mit Ihnen aufnehmen, um einen Termin für die neue Plombierung (Verschlussplombe) zu vereinbaren. Wir möchten Sie noch darüber informieren, dass seit 2. September 2016 das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) in Kraft getreten ist. Hierin werden auch die Zuständigkeiten für Messeinrichtungen neu geregelt. Es wurde unter anderem die Grundzuständigkeit für Messeinrichtungen nun dem Netzbetreiber übertragen. Dies hat nun auch Auswirkungen auf kundeneigene Zähler in Bestandsanlagen. Da jedoch noch Regelungsbedarf besteht werden wir die Handlungsempfehlungen für EEG-Anlagen zum Inkrafttreten des Messstellenbetriebsgesetzes (MsbG) der Clearingstelle EEG anwenden: *„Für den Fall, dass bei EEG-Anlagen der (vollständige) Messstellenbetrieb vor dem Inkrafttreten des MsbG vom Anlagenbetreiber bzw. einem Dritten durchgeführt wurde, und weder der Anlagenbetreiber bzw. der Dritte, noch der Netzbetreiber (grundzuständiger Messstellenbetreiber nach MsbG) etwas anderes erklären, ist von einer konkludenten Weiterführung des Messstellenbetriebs durch den Anlagenbetreiber bzw. durch den Dritten auszugehen.“ Das gilt jedenfalls
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