Wer ist für die Eichung von Stromzählern verantwortlich

Sie lassen von einem fachkundigen Elektroinstallateur den vorhandenen kundeneigenen Zähler gegen einen Zähler mit einer gültigen eichrechtlichen Beglaubigung austauschen. Bitte beachten Sie dabei § 32 Abs. 1 MessEG: „Wer neue oder erneuerte Messgeräte verwendet, hat diese der nach Landesrecht zuständigen Behörde spätestens sechs Wochen nach Inbetriebnahme anzuzeigen“. Ein erneuter Einbau eines kundeneigenen Hutschienenzählers wird nur vorbehaltlich anderslautender gesetzlicher oder regulatorischer Vorgaben gestattet.

Bitte beachten Sie, dass wir in diesem Fall folgende Nachweise benötigen:
Konformitätserklärung des neuen Zählers Für Zähler, die ab dem 01.01.2015 neu in den Verkehr gebracht werden, ist die Einhaltung der Messgenauigkeit mit einer Konformitätsbewertung des Herstellers beim Netzbetreiber nachzuweisen.

Den vollständig ausgefüllten Bericht zum Zählereinbau inklusive des Zählerstandes des ausgebauten Zählers


Die Zählereinbauberichte finden Sie hier.

Bitte laden Sie diese Dokumente in unserem Onlineservice hoch.

Um Ihren neuen Zähler für die Abrechnung erfassen zu können, erhalten Sie anschließend eine neue Identifikationsnummer, die Sie bitte auf Ihr Gerät kleben. Sofern ein Installateur ohne Plombierberechtigung den Zählereinbau vorgenommen hat, werden wir Kontakt mit Ihnen aufnehmen, um einen Termin für die neue Plombierung (Verschlussplombe) zu vereinbaren.

Wir möchten Sie noch darüber informieren, dass seit 2. September 2016 das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) in Kraft getreten ist. Hierin werden auch die Zuständigkeiten für Messeinrichtungen neu geregelt. Es wurde unter anderem die Grundzuständigkeit für Messeinrichtungen nun dem Netzbetreiber übertragen. Dies hat nun auch Auswirkungen auf kundeneigene Zähler in Bestandsanlagen. Da jedoch noch Regelungsbedarf besteht werden wir die Handlungsempfehlungen für EEG-Anlagen zum Inkrafttreten des Messstellenbetriebsgesetzes (MsbG) der Clearingstelle EEG anwenden: *„Für den Fall, dass bei EEG-Anlagen der (vollständige) Messstellenbetrieb vor dem Inkrafttreten des MsbG vom Anlagenbetreiber bzw. einem Dritten durchgeführt wurde, und weder der Anlagenbetreiber bzw. der Dritte, noch der Netzbetreiber (grundzuständiger Messstellenbetreiber nach MsbG) etwas anderes erklären, ist von einer konkludenten Weiterführung des Messstellenbetriebs durch den Anlagenbetreiber bzw. durch den Dritten auszugehen.“

Das gilt jedenfalls

  • Solange noch keine Festlegung der Bundesnetzagentur zu den Wechselprozessen sowie den Anforderungen an die Datenkommunikation für Einspeiseanlagen erlassen wurde und
  • Wenn der einwandfreie Messstellenbetrieb im Sinne des MsbG (§ 3 Abs. 2 MsbG) gewährleistet ist.“

Wer kümmert sich eigentlich um die Eichung der Zähler im Haus? Bzw: Wer kümmert sich darum, dass sich da jemand drum kümmert? Und zwar für den Fall, dass Strom und Heizung NICHT über die Betriebskosten mit dem Vermieter abgerechnet werden. Strom und Gas rechnen Mieter selbst mit den Stadtwerken bzw selbst gewählten Versorger ab. Jede Wohnung hat ihren eigenen Zähler. Muss sich der Vermieter dann nach Ablauf der Eichfrist (habe etwas von alle acht Jahre gelesen) selbst darum kümmern, dass irgendwer vorbei kommt und die Zähler eicht? Oder muss der Mieter darauf achten? Oder machen das die Stadtwerke selbst? Habe gehört, dass es angeblich reichen würde, wenn in der Nachbarschaft ein Gaszähler geeicht wird und die Stadtwerke dann sagen: Alle in der Nachbarschaft sind ok. Stimmt das? Dann wird allerdings der Aufkleber auf den Geräten ja nicht ausgetauscht...

Oder muss man als Vermieter (oder Mieter) selbst nach Ablauf der Frist bei den Stadtwerken anrufen und sagen: Kommt zum eichen vorbei?

Tipp:

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Wer ist für die Eichung von Stromzählern verantwortlich

Gas- und StromHAUPTzähler gehören dem Anbieter. Der ist für die Eichung bzw. die Einhaltung der Eichfristen zuständig.

Habe gehört, dass es angeblich reichen würde, wenn in der Nachbarschaft ein Gaszähler geeicht wird und die Stadtwerke dann sagen: Alle in der Nachbarschaft sind ok. Stimmt das?

So kenne ich das auch. Es werden stichpunktartig, nach meinem Kenntnisstand sogar nur alle 10 - 15 Jahre, Zähler geprüft.

Nur bei Unterzählern für Kalt- und Warmwasser ist der Vermieter zuständig. Eichfristen hier 4 bzw. 6 Jahre.

OK, d.h., wenn sich niemand bei mir meldet, stimmt es wahrscheinlich alles. Weil ich da immer mal wieder etwas von hohen Bußgeldern gehört habe, wenn die Zähler nicht richtig geeicht werden. Aber dann würden diese Bußgelder die Stadtwerke betreffen, wenn sie es sind, die direkt mit den Mietern abrechnen und nicht der Vermieter. Du schreibst StromHAUPTzähler - Bei uns ist die Zählerlage so: Gas: Jede Wohnung hat einen eigenen Zähler, weil jede Wohnung ein eigenes Heizsystem hat - Mieter rechnen selbst mit SW ab. Strom: Dasselbe. Jede Wohnung hat einen eigenen Zähler, Mieter rechnen mit den Stadtwerken ab. Wasser: Es gibt einen Hauptwasserzähler. Wasser ist das einzige an Verbrauch, was Vermieter mit Mietern abrechnet. Der Wasserzähler wurde wohl erst letztes Jahr von der Stadt ausgetauscht. Wir haben für Strom und Gas also keinen Hauptzähler, nur die einzelnen zu den Wohnungen. D.h., um die kümmert sich die Stadt selbst bzw der Anbieter und ich als Vermieter muss niemandem hinterherrennen, das die Zähler (Gas+Strom) auch geeicht werden, richtig?

Habe das Haus erst vor ein paar Monaten geerbt, daher meine vielleicht etwas doofen Fragen.

Wer ist für die Eichung von Stromzählern verantwortlich

Wir haben für Strom und Gas also keinen Hauptzähler, nur die einzelnen zu den Wohnungen.

Dann habt ihr mehr als einen Hauptzähler.

Die einzigen Zähler, um die du dich kümmern musst, sind die Wasserzähler der Mieter.

Wer ist für die Eichung von Stromzählern verantwortlich

OK, d.h., wenn sich niemand bei mir meldet, stimmt es wahrscheinlich alles. Weil ich da immer mal wieder etwas von hohen Bußgeldern gehört habe, wenn die Zähler nicht richtig geeicht werden. Aber dann würden diese Bußgelder die Stadtwerke betreffen, wenn sie es sind, die direkt mit den Mietern abrechnen und nicht der Vermieter. Du schreibst StromHAUPTzähler - Bei uns ist die Zählerlage so: Gas: Jede Wohnung hat einen eigenen Zähler, weil jede Wohnung ein eigenes Heizsystem hat - Mieter rechnen selbst mit SW ab. Strom: Dasselbe. Jede Wohnung hat einen eigenen Zähler, Mieter rechnen mit den Stadtwerken ab. Wasser: Es gibt einen Hauptwasserzähler. Wasser ist das einzige an Verbrauch, was Vermieter mit Mietern abrechnet. Der Wasserzähler wurde wohl erst letztes Jahr von der Stadt ausgetauscht.

Wir haben für Strom und Gas also keinen Hauptzähler, nur die einzelnen zu den Wohnungen. D.h., um die kümmert sich die Stadt selbst bzw der Anbieter und ich als Vermieter muss niemandem hinterherrennen, das die Zähler (Gas+Strom) auch geeicht werden, richtig?

Habe das Haus erst vor ein paar Monaten geerbt, daher meine vielleicht etwas doofen Fragen.


Jede Wohnung hat HAUPTzähler. Sonst wäre eine direkte Abrechnung mit dem Versorger doch gar nicht möglich. Für den HAUPTwasserzähler ist der Wasserversorger zuständig und für die ZWISCHENzähler der Vermieter.

Mieter sind also grundsätzlich nicht für die Eichung bzw. Einhaltung der Eichfristen verantwortlich und können auch nicht zur Verantwortung gezogen werden.

Dann habt ihr mehr als einen Hauptzähler.

Die einzigen Zähler, um die du dich kümmern musst, sind die Wasserzähler der Mieter.


Ah, ok, da hat mich also nur das Wort verwirrt
Wer ist für die Eichung von Stromzählern verantwortlich

OK, also muss ich mich erstmal um nichts kümmern (erst in ein paar Jahren um den Wasserzähler) und wegen der Strom- und Gaszähler wird sich dann schon jemand melden, wenn es nötig sein sollte, Mieter und Vermieter sind in dem Fall aber raus und es droht kein Bußgeld. Danke!

Wer ist für die Eichung von Stromzählern verantwortlich

Aerst in ein paar Jahren um den Wasserzähler

Um den HAUPTwasserzähler, so kenne ich das, kümmert sicher der Eigentümer. Das ist der Wasserversorger.

Als Vermieter mußt Du Dich nur um die ZWISCHENzähler kümmern. Und das auch nur wenn sie Dein Eigentum sind.

Wer ist für die Eichung von Stromzählern verantwortlich

Gas- und StromHAUPTzähler gehören dem Anbieter. Der ist für die Eichung bzw. die Einhaltung der Eichfristen zuständig.

Wer ist für die Eichung von Stromzählern verantwortlich

So kenne ich es auch - alle Hauptzähler - sei es Strom, Wasser oder Gas - sind Eigentum des Versorgers. Dieser wird turnusmäßig in Eigeninitive selbst zwecks Austausch/Eichung seiner "Anlagen" in bestimmten Jahresintervallen tätig. Bei meinen Zwischenzählern mache ich mir aber jährlich den "Spaß", den hier erfassten Gesamtverbrauch mit dem jeweilig offiziell Erfassten gegen zu rechnen.

Und wenn die Sache aufgeht, ja dann sehe ich mich nicht in der Pflicht - als Eigentümer der Zwischenzähler.

Zuletzt bearbeitet: 28.05.2015

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