Um von anderen Verkehrsteilnehmern gesehen zu werden, benötigt ihr Reflektoren. Mittlerweile gibt es viele verschiedene Möglichkeiten sie am Fahrrad anzubringen und darüber hinaus, diese auch noch StVZO konform sind. Um einen Rundumschutz zu gewährleisten und eine hohe seitliche Reflexionsfläche zu erhalten, empfehlen wir mehrere Typen zu kombinieren. Show
SpeichenreflektorenDie klassischen Katzenaugen (umgangssprachlich auch flächenhafte Rückstrahler oder Retroreflektoren genannt) gibt es in Weiß oder Gelb und sind in Deutschland Pflicht. Eine Weiterentwicklung sind kleine, relativ unauffällige Röhrchen, die um die Speichen gesteckt werden. Laut StVZO muss jede Speiche mit einem Röhrchen versehen sein, um konform zu sein. Die Firma Cube stellt diese schon lange her. Es wird eine doppelte Leuchtkraft als beim handelsüblichen Katzenauge (ca. 160 m) erzielt. Nachts und durch die Rotation des Rades entsteht zudem ein interessanter Lichteffekt. Durch das Anbringen beeinträchtigt man die Rundlaufgenauigkeit nicht und die Reflektoren sind für die meisten Durchmesser (1,8 bis 2 mm) erhältlich. FelgenreflektorenEine weitere Option ist das Anbringen von Felgenreflektoren. Diese werden direkt auf die Felge geklebt und bieten eine gute seitliche Reflexionsfläche. Winzige, auf der Folie verarbeitete Glasperlen reflektieren bzw. brechen das Licht. Die 3M-Klebefolie ist extrem haltbar und belastbar. Bei Felgenbremsen muss die Felge hoch genug sein um diese bekleben zu können. Achtet beim Kauf darauf, dass sie mit eurem Bike kompatibel sind. Um beide Felgen von allen Seiten zu bekleben, benötigst du ca. 40 Klebestreifen. Leider sind zugekaufte Felgenreflektoren (ohne Prüfsiegel) noch nicht StVZO-Konform und somit nur ein zusätzlicher Schutz. Reflektierende ReifenLaut § 67 Abs. 7 der Straßenverkehrszulassungsordnung sind Reifen deren Seitenwände ringförmig zusammenhängend weiß oder gelb rückstrahlend sind StVO-Konform. Diese Reifen müssen das europäische Prüfsiegel “ECE-Regularien 88” besitzen (hell und stark reflektieren) nur dann benötigt man keine gelben Katzenaugen zwischen den Speichen. ReflektorbandEin flexibles Band das mit einer reflektierenden Oberfläche ausgestattet ist kann an vielen verschiedenen Punkten am Fahrrad befestigt werden. Diese Bänder sind meist mit einem Klettverschluss ausgestattet und können auch an den Speichen montiert werden. Der Vorteil ist, dass man die Bänder bei Tagfahrten entfernen kann und dadurch eine optisch “cleaneres” Bike-Design behält. Reflektorspray für TextilienDas nahezu farblose Spray kann auf nahezu allen Materialien gesprüht werden und bietet gerade in der dunklen Jahreszeit einen weiteren Schutz für deine Fahrradtour. Das spezielle Spray wirkt bei Dunkelheit reflektierend und ist bei Tageslicht unsichtbar. Der Effekt ist von Autofahrern schon aus 100 m Entfernung sichtbar und das aufgetragene Material hält ca. eine Woche, je nach Oberfläche. Nachteil: Das Spray muss mehrfach aufgetragen werden, um eine hohe Reflexionsleistung zu erzeugen und es ist auswaschbar. Welche Strahler sind gesetzlich vorgeschrieben?
Reflektoren für PedaleIn Deutschland, Österreich und der Schweiz sind auch Reflektoren für Pedale Vorschrift. Meistens denkt man beim Kauf nicht daran und dann wird man bei einer Kontrolle darauf hingewiesen. Sofern ihr ein straßentaugliches Fahrrad haben möchtet, solltet ihr euch Gedanken darüber machen, Pedalreflektoren anzubringen. Eine günstige Alternative zum NeukaufBevor man sich neue Pedale kauft, schaut einmal nach, ob ihr Reflektoren nachrüsten könnt. Es gibt Schraub-, Steck- und Klebereflektoren für viele Pedale. Diese müssen gelb und nach vorne und hinten anstrahlen bzw. Reflektieren können. Nur in der Schweiz dürfen die Strahler an den Pedalen eine andere Farbe besitzen. Schaue dir deine Pedale gut an und überprüfe, ob es möglich ist, Reflektoren nachträglich anzubringen. Bei Rennrädern mit minimalistischen Klick-Pedalen, gestaltet es sich oft schwierig. Es gibt dennoch Kombi-Pedale die Klick- und Plattform-Systeme in einem verbinden (z. B. Shimano Pedal PD-M324). Wie interessant findest du diesen Beitrag? [Stimmen: 0 | Durchschnitt: 0]
Sehen und gesehen werden! Bei Dunkelheit und Dämmerung ist eine ausreichende Beleuchtung am Fahrrad unverzichtbar. Nicht nur, um selbst genug zu sehen und um im Dunkeln von anderen Verkehrsteilnehmern rechtzeitig wahrgenommen zu werden, auch um dem deutschen Gesetz (geregelt in der StVZO) genüge zu tun. Andernfalls drohen empfindliche Verwarngelder durch die Polizei, wenn Sie bei schlechten Sichtverhältnissen ohne ausreichende Beleuchtung oder mit einer Fahrradbeleuchtung ohne eine StVZO-Zulassung angehalten wird. Achten Sie beim Neukauf von einer Front- und Rücklampe als Fahrradzubehör also unbedingt darauf, dass der Hersteller sie als StVZO-tauglich bezeichnet. Jedes Modell mit StVZO-Zulassung besitzt ein deutsches Prüfzeichen Symbol: Eine Wellenlinie mit einer Zulassungsnummer. Diese Nummer sieht wie folgt aus: "K 124345". Besitzt Ihre Fahrradlampe keine solche Zulassungsnummer, ist aber hell genug und erfüllt auch sonst alle Kriterien der StVZO, obliegt es dem kontrollierenden Polizeibeamten, ob diese toleriert wird oder eventuell eine Verwarnung nebst Verwarnungsgeld fällig wird. §67 der StVZO regelt im Details, wie sich der deutsche Gesetzgeber eine ausreichende Beleuchtung am Fahrrad vorstellt. Unser Ratgeber erklärt Ihnen auf was Sie beim Kauf und bei der Montage am Fahrrad achten sollten. Beachten Sie bitte, dass sich dieser Ratgeber ausschließlich mit der deutschen Gesetzeslage (Stand 10/2015) beschäftigt. Die Richtlinien, z.B. in der Schweiz, Österreich und in anderen EU-Ländern weichen (zum Teil deutlich) ab. §67 der StVZO regelt in Deutschland die notwendige und richtige Beleuchtung von FahrrädernDie StVZO gibt im Detail an, wie die Beleuchtungen für Zweiräder im öffentlichen Straßenverkehr auszusehen haben. Andere Beleuchtungen, die nicht in der StVZO geregelt sind, sind in Deutschland nicht erlaubt (z.B. blinkendes Rücklicht etc.). Beachten Sie, dass Kinderfahrräder von der StVZO derzeit ausgenommen sind, weil diese laut §67 nicht beschrieben sind. Zur Sicherheit Ihrer Kinder sollten Sie aber deren Räder im Sinne der StVZO ausstatten. Vorgeschrieben sind folgende aktive und passive Beleuchtungselemente
Folgende Ausnahmen gelten für Rennräder mit maximal 11 kg Gewicht
Zusätzliche Lampen und Reflektoren an Fahrrädern sind zulässig
StVZO Regelung: FrontscheinwerferDer Frontscheinwerfer muss ein weißes Licht abstrahlen, welches vor das Fahrrad gerichtet ist. Der Lichtkegel darf andere Verkehrsteilnehmer nicht blenden. Die Frontlampe muss über mindestens 10 Lux Beleuchtungsstärke verfügen und von einem Dynamo oder per Batterie mit Strom versorgt werden. Die Frontlampe muss entweder Glühlampe, Halogen oder LED Leuchtmittel nutzen. Der Frontscheinwerfer DARF eine Standlichtfunktion haben, die über eine Batterie oder einen Kondensator mit Strom gespeist wird. StVZO Regelung: RückleuchteDie StVZO schreibt ein Rücklicht vor, welches ein rotes Licht abstrahlt. Das Licht strahlt durch eine Streuscheibe diffus nach hinten. Es darf nicht tiefer als 25 cm über dem Boden montiert werden. Betrieben werden darf die Rückleuchte mit einem Fahrraddynamo oder einer Batterie bzw. mit Akkubatterie. Die Rücklampe darf über eine Standlichtfunktion (per Batterie oder Kondensator) verfügen. Vorgeschrieben ist dieses bisher nicht. Eine Blinkfunktion hingegen ist in Deutschland allerdings nicht erlaubt, in der Schweiz hingegen schon. StVZO Regelung: RückstrahlerRückstrahler werden auch Retro-Reflektoren oder Katzenaugen genannt. Sie erzeugen selbst kein Licht (so wie die aktiven Beleuchtungselemente), sondern strahlen das Licht fremder Lichtquellen, z.B. aus Fahrzeugscheinwerfern, Laternen, Fahrradbeleuchtungen etc. direkt zu diesen zurück. Sie sind ein sehr wichtiger Teil der Fahrradbeleuchtung. Folgende Reflektoren werden durch die deutsche Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) vorgeschrieben:
StVZO Regelung: DynamoSeit 07.2013, seit der Änderung der StVZO, sind Dynamos an Fahrrädern keine Pflicht mehr. Anstatt einer Beleuchtung, die mit Strom über einen Dynamo gespeist wird, können für Front- und Rücklampen auch batteriebetriebene Lampen benutzt werden. |