Motorradführerschein von Klasse A bis A2. Alles was Sie wissen sollten: Voraussetzungen für die Führerscheinprüfung, Praxis und Theorie, Führerscheinkosten sowie nützliche Tipps und Infos. Das Mindestalter für einen Motorradführerschein beträgt 18 Jahre. Direkteinsteiger der Fahrerlaubnisklasse A, die auf die praktische Erfahrung des Aufstiegs verzichten, können den Führerschein seit dem 19. Januar 2013 mit 24 Jahren statt wie bisher mit 25 Jahren erwerben. Der Motorradführerschein wird für folgende Fahrzeuge anerkannt: Gültig seit 19. Januar 2013 A2 (ersetzt die Klasse A beschränkt) ist gültig für mittelschwere Krafträder bis 35 kW. Der Motorradführerschein ist ab dem 18. Lebensjahr möglich. Seit 19.01.2013 dürfen Inhaber der bisherigen Klasse A beschränkt Leichtkrafträder der neuen Klasse A2 und nach Ablauf von zwei Jahren, Krafträder der Klasse A unbeschränkt fahren. A ist gültig für schwere Krafträder. Das Eintrittsalter für den Motorradführerschein ist bei: Mindestalter 20 Jahre für Krafträder bei mindestens zwei Jahren Vorbesitz der Fahrerlaubnisklasse A2 (für Aufstieg nur eine praktische Prüfung erforderlich), Mindestalter 21 Jahre für dreirädrige Krafträder über 15 kW, Mindestalter 24 Jahre für Krafträder bei Direkteinstieg. Gültig bis 18. Januar 2013
Hier finden Sie im Überblick die neuen Motorrad-Klassen A2 und AM: Führerscheinklasse A2 (Ersetzt die bisherige Führerscheinklasse A beschränkt) Gilt für Motorräder mit einer Motorleistung von max. 35 kW / 48 PS und einem Verhältnis von Leistung/ Gewicht von maximal 0,2 kW/kg. Das Motorrad muss mindestens 175 kg wiegen. Neu: Wer zwei Jahre die Fahrerlaubnis A1 oder den Führerschein 3 (Ausstellung vor dem 01. April 1980) hat, kann einen Wechsel in die Klasse A2 ohne weitere theoretische Führerscheinprüfung vornehmen, lediglich die praktische Prüfung ist zu absolvieren. Führerscheinklasse AM (Zusammenfassung der Fahrerlaubnisklasse S und M) Das Mindestalter dieser neuen Klasse beträgt 16 Jahre und umfasst alle zwei- und dreirädrigen Kleinkrafträder sowie vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge von maximal 50 cm3 Hubraum und einer Motorleistung bei Elektromotoren von maximal 4 kW und einer mit der Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von maximal 45 km/h.Stufenweiser Aufstieg der Motorrad-Klassen Führerscheinklasse A1 Die Fahrerlaubnisverordnung erlaubt keine Sonderauflagen mehr für die Führerscheinklasse A1. Das bedeutet, das Verhältnis von Leistung/Gewicht darf 0,1 kW pro kg Gewicht des Motorrades nicht überschreiten, desweiteren bedeutet dies für 16- bis 17-Jährige die Aufhebung des Tempolimits von 80 km/h bei Leichtkrafträdern bis zu 125 cm3 Hubraum und einer Motorleistung von maximal 11 kW. Besitzer der Fahrerlaubnis 3 und 4 (vor dem 01. April 1980) dürfen diese Klasse weiterhin fahren. Alte Fahrerlaubnisklassen 1, 1a, 1b, 2, 3 und 4:
Altersklassen - Welchen Führerschein ab welchem Alter? Hier finden Sie das Mindestalter zum Fahren von Mofa, Roller oder Motorrad.
Die Motorradführerschein-Kosten setzen sich wie folgt zusammen: Die Preise für einen Motorradführerschein liegen, wenn man noch keinen A1 Führerschein hat, bei ca. 1.300 Euro. Wenn man aber schon eine Fahrerlaubnis der Klasse A1 besitzt betragen die Kosten ca. 500 - 750 Euro. Die Gesamtkosten sind eingeteilt in eine Grundgebühr von ca. 50 Euro und Pflichtstunden von 350 - 460 Euro. Die restlichen Motorradführerschein Kosten werden auf 100 - 250 Euro geschätzt. Insgesamt fallen Kosten für Erste-Hilfe-Kurs, Anmeldungsgebühr für die Fahrschule (Gebühr für Vorstellung theoretische und praktische Fahrprüfung, Grundfahraufgaben, Stadt- und Sonderfahrten), Lernmaterial und Ausstellungsgebühr für den Führerschein an. Die Kosten für die praktische Motorrad-Prüfung liegen bei etwa 120 Euro. Tipp: Wenn Sie bei Ihrer Motorradversicherung bzw. Finanzierung sparen möchten, sollten Sie Preise und Leistungen vergleichen. Hier haben Sie die Möglichkeit zum kostenlosen Berechnen: << Motorradversicherungen vergleichen >> << Motorradkredite vergleichen >> Wie läuft ein Motorradführerschein ab? Die Praxis: Zur Praxis gehören 12 Sonderfahrten (Pflichtstunden) je 45 Minuten. Davon sind fünf Überlandfahrten (Bundes- oder Landstraße), vier Autobahnfahrten und drei Beleuchtungsfahrten bei Dunkelheit oder Dämmerung. Abhängig von den persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt des Fahrschülers wird die Anzahl der Übungsstunden bestimmt. Zu den Grundfahraufgaben (Ausbildung auf den Übungsplatz) gehören: Zur Theorie: Die Themen aus dem Grundstoff beim Motorradführerschein Test sind frei wählbar. Zur Theorieausbildung gehören vier Unterrichtsstunden je 90 Minuten Motorradtheorie und wenn die Führerscheinklasse B vorhanden ist sechs Unterrichtsstunden Grundstoff je 90 Minuten.Zu den Grundwissensthemen gehören:
Wissenswertes zum Motorradführerschein: A1-Motorräder mit dem PKW-Führerschein fahren Bis 2033 muss jeder Führerschein, der vor dem 19.01.2013 ausgestellt wurde, in den neuen EU-Führerschein umgetauscht werden. Seit Anfang 2022 gelten die Umtauschpflichten alter Papier-Dokumente. Die erste Umtauchfrist endete im Januar 2022. Die Fristen entsprechen denen des Pkw-Führerscheins. Alle vor dem 19. Januar 2013 ausgestellten Dokumente müssen in den neuen EU-Führerschein umgetauscht werden. Der letzte Stichtag ist der 19. Januar 2033, allerdings je nach Geburtsjahr und Ausstellungsjahr erfolgt der Tausch einiger Führerscheine bereits früher. Seit Anfang 2021 gilt die „Optimierte Praktische Fahrerlaubnisprüfung", kurz OPFEP. Die OPFEP soll unter anderen dazu beitragen, das hohe Unfallrisiko von Fahranfängern zu vermindern. Seit 2020 ist das Fahren von leichten Motorrädern der 125er-Klasse auch mit dem Autoführerschein möglich. Der Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer hat dies unter bestimmten Bedingungen ermöglicht. Durch die Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung können Autofahrerinnen und Autofahrer, die fünf Jahre im Besitz eines Pkw-Führerscheins sind und das Mindestalter von 25 Jahren erreicht haben, Leichtkrafträdern der Klasse A1 fahren. Mit der Fahrerlaubniserweiterung B196 darf man Krafträder mit einem Hubraum von bis zu 125 cm³ (auch mit Beiwagen) und einer Motorleistung bis zu 11 kW (maximal 15 PS) fahren. Diese Berechtigung gilt nur innerhalb Deutschlands. Mit der Eintragung der Schlüsselzahl B196 wird kein Führerschein der Klasse A1 erworben, auch eine verkürzte Ausbildung bei Erweiterung von Motorradklasse A1 zu A oder ein vereinfachter Aufstieg von A1 zu Klasse A2 und von A2 zu A ist nicht möglich. Führerscheinbögen unterwegs ausfüllen Führerscheinbögen lassen sich auch per Smartphone ausfüllen. So bietet beispielsweise das kostenlose Internetportal des Motorradherstellers Honda (www.bit.ly/Honda-Bikeschein) allen Table- und Smartphone-Besitzer die offiziellen Prüfungsfragen zu den Führerscheinklassen A, A1, A2 und AM. So können Sie ganz leicht von unterwegs aus die Führerscheinfragen des Online-Lernsystems üben.Gilt die Mindestgröße von 1.50 Meter für den Erwerb des Führerscheins AM? Eine Mindestgröße für den Erwerb der Fahrerlaubnisklasse AM ist in der "Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr", kurz FeV (Paragraf 10 Abs. 1 Satz 1 lfd. Nr. 1 FeV Mindestalter) nicht vorgesehen, allerdings ergeben sich bei einer Körpergröße von unter 1,50 Meter regelmäßig Eignungszweifel, die die Anordnung eines kraftfahrttechnischen Gutachtens nötig machen (Nr. 2.16 des Anhanges B zu den Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahreignung).Richtige Biker-Bekleidung bei Prüfung und Fahrstunde: Zur richtigen Kleidung bei Fahrstunde und Führerscheinprüfung der Klasse AM, A, A1 und A2 gehört die Motorradschutzkleidung. Diese besteht aus:
Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen für den Führerschein der Motorrad-Klasse A, A1 und A2: Wie beim PKW-Führerschein muss natürlich auch beim Motorradführerschein ein Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort durchgeführt werden. Der Kurs besteht aus einem theoretischen Teil und praktischen Übungen. Im Focus steht die Rettung und Lagerung von Verletzten durch Prüfen des Bewusstseins und der Atmung, 30x drücken, dem situationsgerechtem Helfen, der stabilen Seitenlage und der Wiederbelebung. In der Regel besteht der Erste-Hilfe-Kurs aus 8 Stunden (oftmals Doppelstunden mit einer Dauer von 2x45 Minuten). Voraussetzung für den Erste-Hilfe-Kurs ist zum einen für die Legitimierung der Personalausweis und für Brillenträger die Bescheinigung über den Sehtest. Bei der Anmeldung müssen Sie eine Gebühr in Höhe von etwa 15 bis 30 Euro zahlen. Haben Sie den Kurs erfolgreich absolviert, erhalten Sie das Zertifikat über die Teilnahme und können mit der Fahrerlaubnis der Klasse A, A1 und A2 beginnen. Sehtest gehört zur Voraussetzung für den Führerschein-Erwerb: ifz-Qualitätssiegel für Motorradfahrer: Führerschein-Anwärter können künftig an dem Qualitätssiegel des Instituts für Zweiradsicherheit (ifz) das Leistungsspektrum der Fahrschule erkennen. Das Instituts für Zweiradsicherheit vergibt das Siegel für 3 Jahre, danach ist eine erneute Prüfung der Voraussetzungen erforderlich. Die Liste mit den entsprechenden Fahrschulen finden Sie online unter www.zweiradfahrschule.de/fahrschul-finder/.EU Klage und die Auswirkungen auf den deutschen Stufenführerschein A2: Die A2-Regelung wird wegen dem EU-Recht in Deutschland verschärft. Die EU-Führerschein-Neuregelung von 2013 sieht vor, dass Inhaber der Führerscheinklasse A2 Krafträder mit einer Motorleistung bis 35 kW / 48 PS fahren dürfen, limitiert aber gleichzeitig auch das ungedrosselte Ausgangsfahrzeug für eine mögliche Herabsetzung der Leistung, sprich maximale Leistung 70 kW / 96 PS. Die europäische Forderung zur Drosselung (2006/126/EG Artikel 4, Absatz 3b.) wurde in Deutschland bislang bewusst nicht umgesetzt. Nun hat die Europäische Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eingeleitet. Um dem vorzugreifen, will das Verkehrsministerium die Fahrerlaubnisverordnung in 2017 entsprechend anpassen, jedoch gilt für deutsche Motorradfahrer Bestandsschutz. Das bedeutet, die Inhaber der Fahrerlaubnisklasse A2, die zwischen dem 19.01.2013 und dem Tag vor Veröffentlichung der 11. Änderungsverordnung im Bundesgesetzblatt (BGBl) erteilt wurde, sind von der Neuregelung ausgenommen und genießen Bestandschutz. Sie dürfen ihre auf 35 kW gedrosselte Motorräder, deren Ausgangsleistung 70 kW/ 96 PS übersteigt, weiterhin in Deutschland fahren. Von Auslandsfahrten rät der Industrieverband Motorrad allerdings ab. Die Beschlüsse treten mit der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt in Kraft.12. Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung, kurz FeV: Mit der FeV-Änderung wurde der Paragraf 6 an die Verordnung (EU) 168/2013 angepasst. Geändert wurde die Definition von vierrädrigen Leichtkraftfahrzeug. In Deutschland dürfen leichte vierrädrige Kfz der EG-Fahrzeugklasse L6e und leichte Vierradmobile der Kategorie L6e-B mit der Fahrerlaubnis der Führerscheinklasse AM, A2, A1, B und T gefahren werden. Als Leichtelektromobil bezeichnet man ein vierrädriges, batteriebetriebenes Fahrzeug in Leichtbauweise, welches bauartbedingt zwischen einem Elektroauto, Elektromobil bzw. Elektrorad steht (EG Klasse L6e). Amtlich bezeichnet man das LEM als vierrädriges Leichtkraftfahrzeug mit einer Leermasse bis zu 350 kg (ohne Batterien), einem Hubraum bis zu 50 ccm und einer Höchstgeschwindigkeit von bis zu 45 km/h (je nach Bauart). Ein Klein-Kraftrad ist ein dreirädriges Fahrzeug mit drei symmetrisch angeordneten Rädern (EG-Klasse L5e), einem Hubraum über 50 ccm (bei Verbrennungsmotoren) und einer Höchstgeschwindigkeit über 45 km/h (je nach Bauart). Interessante Tipps und Informationen zum Motorradführerschein und zu den Führerscheinklassen für Motorräder und Leichtkrafträder: Weitere Infos aus unserem News-Archiv, die Sie auch interessieren könnten: Motorradhersteller Harley-Davidson sponsert einen Teil der Fahrschulausbildung - Übungsfahrten, Sonderfahrten, Erste-Hilfe-Kurs, Sehtest und die Gebühren für Anmeldung, theoretische und praktische Motorradprüfung sowie die Ausstellung des Führerscheins sind teuer. Das Projekt Zweirad-Führerschein wird auf jeden Fall vierstellig. Der Hersteller hilft allen, die vom Schein und einem dazu passenden Bike träumen, ab sofort auf die Sprünge. Von der Zuschuss-Aktion können Kunden profitieren, die nach dem 15.10.2018 den A- oder A2-Führerschein gemacht haben. Eine Fahrtauglichkeitsuntersuchung kann folgenreich sein - Wenn Sie in Deutschland Ihre Führerscheinprüfung bestanden haben, dürfen Sie normalerweise ein Leben lang Motorrad fahren, außer es passiert etwas. Führerscheinklasse AM - Zweirad-Feeling auf drei Rädern mit dem Dreirad-Scooter Quadro3. Für diesen modernen Midsize-Roller benötigt man keinen Motorradführerschein, sondern man darf ihn mit dem Autoführerschein Klasse B bewegen, wenn man mindestens 21 Jahre alt ist. S-Pedelecs bis 45 km/h - Verkehrsrechtlich zählen S-Pedelecs zu Kleinkrafträdern, die ein Versicherungskennzeichen brauchen und deren Fahrer mindestens 16 Jahre alt sein muss, darüber hinaus ist der Führerschein der Klasse AM erforderlich. Microcar statt Moped fahren? - Jugendliche dürfen bereits ab 16 Jahren Leichtfahrzeuge unter der Voraussetzung fahren, dass sie eine Fahrerlaubnis der Führerscheinklasse AM, einen Traktor- oder einen Zweiradführerschein besitzen. Führerscheinklassen Dreirad- und Vierrad-Fahrzeuge (Fahrzeug-Kategorie L5e) - Aufgrund von Gesetzesänderungen dürfen seit 2017 auch Führerscheininhaber der Klasse B ab 21 Jahren den Vierradroller Quadro 4 (wird als 3-rädriges Kraftfahrzeug zugelassen) mit voller Leistung (23 kW) fahren. Wer den Führerschein A1 hat, darf den Quadro4 bis max. 15 kW bereits ab 16 Jahren fahren. Neuartiger Kymco Roller-Motorrad-Mischling - Mit 51 PS liegt die Leistung knapp über der Grenze für die A2 Führerscheinklasse von 35 kW/48 PS. Eine 48 PS-Version des neuen dynamischen und praktischen Scooter-Bikes ist in Vorbereitung, um auch Motorradführerschein A2-Besitzern das Fahren mit dem neuen Roller zu ermöglichen. Dreirad-Saison 2017 - Die motorisierten Dreiräder sind eine Alternative zum Motorrad. Das Zweirad-Feeling ist jetzt auch ohne Motorradführerschein möglich, denn die bisherigen Einschränkungen in der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) wurden zum Jahreswechsel abgeschafft. Jeder kann nun, der im Besitz eines gültigen PKW-Führerscheins ist, mit einem motorisierten Dreiradroller auf der Autobahn oder Landstraße sowie in der Stadt unterwegs sein. A2 Führerschein - Das Motorrad drosseln wird eingeschränkt. In der EU darf man ein Motorrad nur noch dann auf die A2-Führerschein konforme Leistung drosseln, wenn dessen Ausgangsleistung im Originalzustand nicht stärker als 70 kW (95 PS) war. Diese Maßgabe wurde nur in Deutschland nicht umgesetzt. Deutschland hatte angesichts der Umsetzung der 3. Fahrerlaubnisrichtlinie unter anderem die 70-kW-Drosselregelung nicht in die nationale Fahrerlaubnisverordnung übernommen. Das Verkehrsministerium will nun bis zum Saisonbeginn 2017 die Fahrerlaubnisverordnung entsprechend anpassen. Jedoch gilt für deutsche Motorradfahrer Bestandsschutz. Geplante Einführung der 70 kW-Regel für den Stufenführerschein - Die EU hat Deutschland in einem Vertragsverletzungsverfahren vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) wegen etwas laschere Auslegung der Motorradführerschein-Richtlinien verklagt. Spar-Tipp Motorradversicherung - Biker können durch einen Versicherungswechsel vom teuersten zum günstigsten Anbieter bis zu 74 Prozent der Versicherungsprämie sparen. Motorradführerschein Vorbereitung - Bei der theoretischen Motorradprüfung am PC müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, einschlägige Lernprogramme für Tablet, Smartphone oder Computer helfen ungemein. Zweiräder für Einsteiger und Anfänger mit Motorradführerschein A2 - Die neue Scrambler Sixty2 mit immerhin 30 kW/41 PS fällt damit locker in die Führerschein-Klasse A2. 48-PS-Klasse - Die neuen 1,4-Liter-V2 Moto Guzzi Motorrad-Modelle Audace und Eldorado dürfen mit der Führerscheinklasse A2 gefahren werden. Viel Mobilität, wenig PS - Leichtfahrzeuge können mit dem Führerschein der Fahrzeugklasse AM und mit allen Zweirad-Führerscheinen gefahren werden. Honda CB125F - Für Einsteiger mit Führerschein A1. Der Schulterblick bleibt wichtig - auch beim Motorradführerschein. Die neue Liberta T1-50 (2 kW / 2,7 PS) darf mit dem Führerschein AM bereits ab 16 Jahren gefahren werden. Neue Führerscheinklasse A2 (gültig seit Januar 2013) boomt. Neues Qualitätssiegel "Zweirad-Fahrschule" - Angehende Motorradführerschein-Prüflinge erkennen an dem Siegel, dass hier eine qualifizierte Ausbildung erhältlich ist. Gibt es volles Schmerzensgeld nur mit Motorradbekleidung? Mofa-Führerschein - Welche Kleinkrafträder darf man fahren? Mopedführerschein ab 15 Jahre. Motorradführerschein 2013 - Die neuen Vorgaben im Überblick. Im Überblick die Neuregelungen für den Führerschein. Motorradoldtimer - BMW auf Platz 1. Neues Fahreignungsregister - So schnell ist der Führerschein weg. Ab 2013 Änderung der Fahrerlaubnisverordnung Klasse A1, die sich an der 3. EG-Führerscheinrichtlinie orientiert.
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