Tritt im erwerbsfähigen Alter Arbeitslosigkeit ein, kann bei Vorliegen der Anspruchsvoraussetzungen finanzielle Unterstützung vom Staat beantragt werden. Hierfür sind verschiedene Maßnahmen zur Unterhaltssicherung vorgesehen, die mit der Zeitspanne der Arbeitssuche, dem Vermögen und der Erwerbsfähigkeit zusammenhängen. Die Arbeitslosigkeit lässt sich in den Bezug von Arbeitslosengeld I (ALG I), Grundsicherung für Arbeitssuchende (Arbeitslosengeld II (ALG II)), umgangssprachlich auch Hartz IV genannt und in die Sozialhilfe klassifizieren. Zu den Hauptthemen der Behördenkontakte gehören die Beantragung der Bezüge und Hilfen sowie die Teilnahme an Förderangeboten wie Umschulungen und Weiterbildungen, um wieder ins Berufsleben zu finden. Arbeitslosengeld I Arbeitslosengeld I
Beantragung von Arbeitslosengeld I - Anwartschaftszeit - arbeitssuchend melden - verfügbar für Vermittlungsversuche - kein Arbeitsverhältnis Dem Antrag auf Arbeitslosengeld I sind folgende Nachweise beizufügen: Anspruch auf Arbeitslosengeld I in besonderen Fällen: - Selbstständige, die freiwillig in die Arbeitslosenversicherungeingezahlt haben - Kind erzogen bis zum 3. Lebensjahr - Krankengeldbezug - Leistung von freiwilligem Wehrdienst, Bundesfreiwilligendienst oder Jugendfreiwilligendienst Arbeitslosengeld I: Höhe und Bezugsdauer Davon werden die Lohnsteuer, der Solidaritätszuschlag und ein Pauschalbetrag für die Sozialversicherung in Höhe von 20 Prozent abgezogen. So erhält man wiederum das Netto-Entgelt pro Tag. 60 Prozent dieses Netto-Entgelts erhält man als Arbeitslosengeld pro Tag. Sind Kinder involviert, erhöht sich der Betrag auf 67 Prozent. Die Bezugsdauer von Arbeitslosengeld I ist abhängig von der Dauer der Versicherungspflicht und dem Alter des Antragstellers oder der Antragstellerin. Arbeitslose bis 50 Jahre erhalten für maximal 12 Monate Arbeitslosengeld I, sofern sie zuvor 24 Monate oder länger versicherungspflichtig waren. Dabei können mehrere Beschäftigungen addiert werden. Ab dem 50. Lebensjahr steigt die Bezugsdauer in mehreren Schritten auf bis zu 24 Monate an. Diese höchste Bezugsdauer gilt für Arbeitslose, die 58 Jahre oder älter sind, vorausgesetzt, die Arbeitslosen waren 48 Monate oder länger versicherungspflichtig. Meldung eines Nebenjobs Pro Kalenderwoche dürfen bis zu 15 Stunden im Nebenjob gearbeitet werden. Sind es mehr als 15 Stunden, muss die Arbeitslosigkeit abgemeldet werden. Steuerklassenwechsel Die Änderung der Steuerklasse erfolgt beim Finanzamt. Ist die Arbeitslosigkeit bereits eingetreten und staatliche Leistungen werden bezogen, wird die Zustimmung der Arbeitsagentur oder zuständigen Institution benötigt. Der Steuerklassenwechsel bietet sich demnach vor allem an, wenn die Arbeitslosigkeit bekannt ist und zum Beispiel in einem halben Jahr ansteht. Arbeitsvermittlung Hierfür sind Nachweise der erfolgten Bewerbungen zu erbringen. Die Agentur für Arbeit stellt z.B. aktuelle Jobangebote in der Jobbörse zur Verfügung. Arbeitslose haben grundsätzlich Anspruch auf ein Vermittlungsbudget für die Anbahnung eines versicherungspflichtigen Arbeitsverhältnisses, ein Rechtsanspruch besteht aber nicht. Bei Vorlage entsprechender Nachweise können Reise- und Bewerbungskosten erstattet werden. Maßnahmen Dabei werden folgende Ziele verfolgt: - an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt heranführen - Vermittlungshemmnisse feststellen, verringern oder beseitigen - in eine versicherungspflichtige Beschäftigung vermitteln - an eine selbstständige Tätigkeit heranführen - bei Aufnahme einer Beschäftigung unterstützen Mit dem Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) legt die Beraterin oder der Berater in der Agentur für Arbeit geeignete Fördermaßnahmen fest. Das können zum Beispiel Bewerbertrainings sein, Fremdsprachenkurse, fachliche Weiterbildungen oder ein Coaching zum Einstieg in die Selbstständigkeit. Maßnahmen zur Existenzgründung Möchte sich eine als arbeitssuchend gemeldete Person selbstständig machen, kann sie bei der Bundesagentur für Arbeit einen Gründungszuschuss zur Förderung einer Existenzgründung nach dem Sozialgesetzbuch (SGB III) beantragen. Maßnahmen der aktiven Arbeitsförderung Zur aktiven Arbeitsförderung von arbeitslosen Personen gehört die Teilnahme an beruflichen Eingliederungsmaßnahmen und Umschulungen. Wird eine berufliche Eingliederungsmaßnahme durch die Agentur für Arbeit aufgenommen, kann unter bestimmten Voraussetzungen ein Antrag auf Übergangsgeld gestellt werden. Zu den einzureichenden Nachweisen gehören Einkommensnachweise, Bescheinigungen über die Teilnahme an einer Maßnahme zur Teilhabe am Arbeitsleben bzw. eine Bescheinigung über die Teilnahme an einer Rehabilitationsmaßnahme. Maßnahmen zur Förderung der Berufsausbildung oder Schulbildung Unterstützung leistet die Agentur für Arbeit auch in der Berufsausbildung bzw. bei Berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen (BvB) durch umfassende Angebote, z.B. zum Erwerb eines Hauptschulabschlusses und außerbetrieblichen Ausbildungen. Für diese Angebote kann die Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) oder das Ausbildungsgeld (bei Behinderung) bei der Agentur für Arbeit beantragt werden. Dem Antrag auf Berufsausbildungsbeihilfe bzw. Ausbildungsgeld müssen Unterlagen wie der Personalausweis, ein abgestempelter Ausbildungsvertrag oder eine Bescheinigung über die Einschreibung in der Schule, der Mietvertrag, Nachweise über Geschwister und Einkommensnachweise der Eltern beigefügt werden. Abmeldung Aufstockung durch Grundsicherung für Arbeitssuchende (Arbeitslosengeld II) Vorrangig sind zunächst Leistungen anderer Träger zu beantragen, sofern ein Anspruch besteht, zum Beispiel Kindergeld, Elterngeld, Unterhaltsvorschuss des Jugendamts oder Renten. Ab Vollendung des 63. Lebensjahres gilt die Verpflichtung, eine Altersrente vorzeitig, d.h. auch mit Abschlägen in Anspruch zu nehmen, sofern die Inanspruchnahme nicht unbillig im Sinne der Unbilligkeitsverordnung (UnbilligkeitsV) ist. Das Arbeitslosengeld II kann online in einem vereinfachten Antrag, per E-Mail, telefonisch oder persönlich beantragt werden und wird frühestens ab dem Zeitpunkt der Antragstellung, nicht rückwirkend, gewährt. Vorzulegen für den Antrag sind Dokumente wie der Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung und auf Anforderung weitere Dokumente wie Sozialversicherungsausweis, Einkommensunterlagen, Nachweise über Bargeld, Kontoauszüge der letzten drei Monate, Vermögen und Versicherungen, die Kosten der Unterkunft, Krankenversicherung/Pflegeversicherung, frühere Bescheide zu Arbeitslosengeld Sozialhilfe, Kindergeld, Wohn- und Krankengeld. Arbeitslosengeld II
Beantragung von Grundsicherung für Arbeitssuchende (Arbeitslosengeld II) Voraussetzungen: Kurzarbeit im Unternehmen / Bezug von Arbeitslosengeld Freiberufler/in, Solo-Selbständige/r oder Kleinunternehmer/in Wo und wie werden die Leistungen beantragt? Die Leistungen werden beim Jobcenter beantragt. Das Jobcenter kann hierbei regional bei der Agentur für Arbeit oder in der Kommunalverwaltung eingegliedert sein. Der vereinfachte Antrag kann online gestellt werden. Alternativ kann der Antrag ausgefüllt und per Post oder E-Mail versendet oder im Hausbriefkasten des zuständigen Jobcenters eingeworfen werden. Zudem kann ein Antrag auch formlos, zum Beispiel telefonisch, gestellt werden. In dem Fall wird ein Mitarbeiter/eine Mitarbeiterin des Jobcenters mit der Antragstellerin oder dem Antragsteller Kontakt aufnehmen. Welche Nachweise müssen vorgelegt werden? Gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung und auf Anforderung ggfs. Kontoauszüge der letzten drei Monate, Einkommensunterlagen, Nachweise über Bargeld, Vermögen und Versicherungen, Nachweise über die Kosten der Unterkunft, Nachweise der Krankenversicherung und Pflegegeld sowie frühere Bescheide zu Arbeitslosengeld I, Arbeitslosenhilfe, Sozialhilfe, Wohn- und Krankengeld. Beantragung von Leistungen für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene zur Bildung und Teilhabe (sog. Bildungspaket) beim Amt für Soziales Mit den Leistungen werden viele verschiedene Angebote aus Kultur und Bildung gefördert wie Schul- und Kitaausflüge, Klassenfahrten, persönlicher Schulbedarf, Beförderung zur Schule, Lernförderung, Mittagessenverpflegung und Teilnahme im Sportverein oder in der Musikschule. Als Nachweis dient der aktuelle Bewilligungsbescheid über den Erhalt von Sozialleistung. Rundfunkbeitragsbefreiung Der Antrag auf Befreiung kann online gestellt werden. Als Nachweis dient der aktuelle Bewilligungsbescheid über den Bezug von Sozialleistungen. Beantragung von Erstausstattungs- und Ersatzbedarf (Einmalleistung) oder Mehrbedarf (Erhöhung des Regelsatzes) Die Leistung können bspw. junge Erwachsene erhalten, die aus der elterlichen Wohnung ausziehen oder Schwangere, die eine Erstausstattung für Bekleidung bei Schwangerschaft und Geburt benötigen. Um diese Einmalleistung zu erhalten, sind wichtige Dokumente einzureichen wie der Bewilligungsbescheid über Arbeitslosengeld II, der Mietvertrag, ggfs. ein Nachweis über die Schwangerschaft und die Haushaltsbescheinigung. Ein Antrag auf Mehrbedarf kann ebenfalls beim Jobcenter gestellt werden. Der Antrag auf Mehrbedarf führt zu einer Erhöhung des Regelsatzes z.B. bei Krankheit, Behinderung, Schwangerschaft oder bei Alleinerziehenden. Diesem sind je nach Grundlage des Mehrbedarfs verschiedene Nachweise beizufügen, z.B. eine ärztliche Bescheinigung, der aktuelle Bewilligungsbescheid, eine Kopie des Mutterpasses, eine aktuelle Haushaltsbescheinigung und / oder Nebenkostennachweise. Arbeitsvermittlung Die Agentur für Arbeit stellt aktuelle Jobangebote in der Jobbörse zur Verfügung. Arbeitslose haben grundsätzlich einen Anspruch auf Leistungen aus dem Vermittlungsbudget für die Anbahnung eines versicherungspflichtigen Arbeitsverhältnisses, d.h. Reise- und Bewerbungskosten werden bei Vorlage entsprechender Belege erstattet, ein Rechtsanspruch besteht aber nicht. Wichtig: Die Leistungen müssen beantragt werden, bevor die Kosten entstehen. Meldung eines Nebenjobs bzw. eines Nebenverdienstes Das Einkommen aus dem Hinzuverdienst wird auf das Arbeitslosengeld II angerechnet. Es gibt jedoch Freibeträge. Zunächst gibt es einen monatlichen Grundfreibetrag von 100 Euro, der immer besteht. Mit steigendem Einkommen steigen auch die persönlichen Freibeträge. Die Verdienstobergrenze beträgt für Bezieher von ALG 2 ohne Kind 1.200 Euro und mit mindestens einem minderjährigen Kind 1.500 Euro. Ab dieser Höhe wird das Einkommen komplett auf das ALG II angerechnet. Maßnahmen Auch bei Arbeitslosengeld II-Bezug stellt das Jobcenter Maßnahmen zur Schulbildung, Existenzgründung, Arbeitsförderung und Berufsausbildung zur Verfügung. Mit dem Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) legt die Beraterin oder der Berater im Jobcenter geeignete Fördermaßnahmen fest. Das können zum Beispiel Bewerbertrainings sein, Fremdsprachenkurse, fachliche Weiterbildungen oder ein Coaching zum Einstieg in die Selbstständigkeit. Auch die Förderung von betrieblichen Maßnahmen ist möglich. Maßnahmen zur Existenzgründung und Selbstständigkeit Bei Bezug von Arbeitslosengeld II (ALG II) kann ein Einstiegsgeld zur Existenzgründung beim Jobcenter beantragt werden. Voraussetzungen sind das Vorliegen eines Businessplans und evtl. das Gutachten einer fachkundigen Stelle wie Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern. Bei Beginn der selbstständigen Tätigkeit besteht noch mindestens 150 Tage Anspruchauf Arbeitslosengeld. Maßnahmen zur aktiven Arbeitsförderung Die Arbeitsförderung ist eine wesentliche Aufgabe der Arbeitslosenversicherung. Das Jobcenter bietet Angebote zur aktiven Arbeitsförderung sowie eine ganze Bandbreite an Förderleistungen an. Diese können von Arbeitslosen und von Arbeitslosigkeit bedrohten Menschen bis hin zu jungen Menschen, die am Anfang ihres Berufslebens stehen beantragt werden. Hierzu gehören z.B. die Teilnahme an beruflichen Eingliederungsmaßnahmen, der Erwerb eines Hauptschulabschlusses, Berufsausbildungsmaßnahmen und Umschulungen. Maßnahmen zur Förderung der Berufsausbildung oder Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen (BvB) Das Jobcenter stellt ausbildungsbegleitende Hilfen zur Verfügung z.B. durch regelmäßigen Stütz- und Förderunterricht, außerdem Berufsvorbereitende Bildungs-maßnahmen (BvB) und assistierte Ausbildungen sowie außerbetriebliche Berufsausbildungen. Für diese Zeit der Ausbildung kann ein Antrag auf Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) gestellt werden. Dem Antrag auf Berufsausbildungsbeihilfe müssen je nach Sachlage Unterlagen wie der aktuelle Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung, ein gültiger Ausbildungsvertrag oder eine Bescheinigung über die Einschreibung in der Schule, ein Mietvertrag, ein Nachweis über Geschwister (z.B. Geburtsurkunde/n) und Einkommensnachweise der Eltern beigefügt werden. Abmeldung Arbeitslosengeld II beim Jobcenter Sozialhilfe
Voraussetzungen für Sozialhilfe Wo und wie werden die Leistungen beantragt? Welche Nachweise müssen vorgelegt werden? Beantragung von Leistungen für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene zur Bildung und Teilhabe(sog. Bildungspaket) Sozialhilfeempfänger und Sozialhilfeempfängerinnen können beim Amt für Soziales für ihre Kinder (auch Jugendliche und junge Erwachsene) einen Antrag auf Bildung und Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben stellen. Rundfunkbeitragsbefreiung Eine Rundfunkbeitragsbefreiung ist für Sozialhifeempfänger- und Sozialhilfeempfängerinnen möglich, wenn ein Antrag auf Befreiung beim ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice gestellt wird. Der Antrag auf Befreiung kann online gestellt werden. Als Nachweis dient der aktuelle Bewilligungsbescheid über den Bezug von Sozialleistungen Beantragung von Erstausstattungs- und Ersatzbedarf (Einmalleistung) oder Mehrbedarf (Erhöhung des Regelsatzes) Ein Antrag auf Erstausstattungs- und Ersatzbedarf kann beim Amt für Soziales gestellt werden. Die Leistung können z.B. junge Erwachsene erhalten, die aus der elterlichen Wohnung ausziehen oder Schwangere, die eine Erstausstattung für Bekleidung bei Schwangerschaft und Geburt benötigen. Um diese Einmalleistung zu erhalten, sind wichtige Dokumente einzureichen wie der Bewilligungsbescheid, der Mietvertrag und die Haushaltsbescheinigung. Ein Antrag auf Mehrbedarf kann ebenfalls beim Amt für Soziales gestellt werden. Der Antrag auf Mehrbedarf führt zu einer Erhöhung des Regelsatzes z.B. bei Krankheit, Behinderung, Schwangerschaft oder Alleinerziehenden. Diesem sind je nach Grundlage des Mehrbedarfs verschiedene Nachweise beizufügen, z.B. eine ärztliche Bescheinigung, der aktuelle Bewilligungsbescheid, eine Kopie des Mutterpasses, eine aktuelle Haushaltsbescheinigung und/ oder Nebenkostennachweise. Beiträge für die Vorsorge Neben Beiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung (bei Privatversicherten der Basistarif oder vergleichbar) können auch freiwillige Vorsorgebeiträge übernommen werden. Da es sich um eine Kann-Regelung handelt, steht die Übernahme von Beiträgen im Ermessen der Sozialhilfeträger. Durch die Berücksichtigung von Beiträgen für die Altersvorsorge wird die Möglichkeit geschaffen, dass auch nach Eintritt von Hilfebedürftigkeit für das Alter vorgesorgt werden kann, um Versorgungslücken zu schließen oder zumindest zu verkleinern. Dies gilt insbesondere für die gesetzliche Rentenversicherung, landwirtschaftliche Alterskassen, berufsständische Versorgungseinrichtungen, sofern sie der gesetzlichen Rentenversicherung vergleichbare Leistungen erbringen, die sogenannte „Rürup-Rente“ sowie die „Riester-Rente“. Außerdem können Beiträge für eine Sterbegeldversicherung übernommen werden, sofern diese vor Eintritt der Hilfebedürftigkeit bestanden hat. Sozialhilfe für Deutsche im Ausland Grundsätzlich haben Deutsche, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland haben, keinen Anspruch auf Sozialhilfe. Hinzuverdienst Sozialhilfeempfängerinnen und -empfänger können 30 % des aus Erwerbstätigkeit erzielten Einkommens, höchstens jedoch 223 Euro (= 50 % der Regelbedarfsstufe 1, 2021) für sich behalten. Wie lange gilt der Anspruch auf Sozialhilfe? |