Wie beantrage ich einen Schwerbehindertenausweis

Menschen mit Schwerbehinderung erhalten auf Antrag beim Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS) einen Schwerbehindertenausweis. Dieser dient als Nachweis auf Anspruch von Nachteilsausgleichen, die auf gesetzlicher oder auf freiwilliger Grundlage eingeräumt werden.

Bei einer entsprechenden Kennzeichnung (orangefarbener Flächenaufdruck, Beiblatt mit gültiger Wertmarke) berechtigt er auch zur Freifahrt im öffentlichen Personennahverkehr.

Der seit dem 01.01.2013 ausgegebene Ausweis im Scheckkartenformat sieht folgendermaßen aus:

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Wichtige Tipps zum Beantragen eines Schwerbehindertenausweises

Wer eine Behinderung hat, der hat meist gewisse Nachteile im täglichen Leben. Je nach Schwere der Behinderung können Sie einen Schwerbehindertenausweis beantragen.

Der Inhaber des Ausweises erhält einige Sonderrechte mit denen verschiedene Nachteile ausgeglichen werden können. Erfahren Sie, wie Sie einen Schwerbehindertenausweis beantragen und auf was Sie unbedingt achten sollten.

Wer hat Anspruch auf einen Schwerbehindertenausweis?

Bevor ich darauf eingehe, wie Sie einen Schwerbehindertenausweis beantragen, ist natürlich erst zu klären, wer überhaupt einen Anspruch auf einen Ausweis hat.

Einen Schwerbehindertenausweis erhält, wer:

  • Einen Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 hat
  • Seinen Wohnsitz, seinen gewöhnlichen Aufenthaltsort oder Arbeitsplatz in Deutschland hat

Wann liegt eine Schwerbehinderung vor?

Die Skala der Schwerbehinderung reicht von 10 bis 100, allerdings liegt erst ab einem Grad der Behinderung von 50 eine Schwerbehinderung vor. Um einen Schwerbehindertenausweis zu erhalten, muss sich diese Beeinträchtigung in allen Lebenslagen über mehr als 6 Monate zeigen.

Ich empfehle allen pflegebedürftigen Menschen, dass geprüft wird, ob ein Schwerbehindertenausweis beantragt werden kann.

Wann sollte ein Schwerbehindertenausweis beantragt werden?

Sobald klar ist, dass Sie eine dauerhafte Behinderung, Erkrankung oder Beeinträchtigung haben.

Manche Krankheiten und Beeinträchtigungen kommen schleichend. Da sollte dann selbst die Initiative ergriffen und ein Antrag gestellt werden.

Bei Unfällen ist meist relativ schnell klar, wie schwer das Ausmaß der Beeinträchtigung ist. Die Mitarbeiter der Sozialstationen von Krankenhäusern oder Rehaeinrichtungen können ganz gut abschätzen, inwiefern ein Antragstellung Erfolg haben wird.

Meine Lese-Empfehlung:

  • Für welche Krankheiten gibt es einen Behindertenausweis?

Wo wird der Antrag auf Schwerbehinderung gestellt?

Die Antragstellung ist nicht bundesweit einheitlich geregelt. Im Normalfall kann ein Antrag jedoch beim Landratsamt oder der Kreisverwaltung gestellt werden. Die Stadt- und Gemeindeverwaltungen können hierzu jedoch Auskunft geben, wie die Regelung in Ihrem Kreis gehandhabt wird und welche Behörde einen Schwerbehindertenausweis ausstellt.

Wie muss ein Schwerbehindertenausweis beantragt werden?

Der Antrag auf Schwerbehinderung kann auf verschiedene Arten gestellt werden.

  1. Entweder mit einem formlosen Schreiben
  2. Oder über ein Antragsformular, das Sie bei Ihrer zuständigen Behörde anfordern können
  3. Bei manchen Ämtern kann der Antrag auch schon über das Internet gestellt werden (Hier ein Link der deutschen Integrationsämter (Versorgungsämter) und den Anträgen, aufgeteilt nach Bundesländer)

Ich würde Ihnen empfehlen, ein Antragsformular zu verwenden. Damit ist sichergestellt, dass alle notwendigen Fragen für Ihren Erstantrag gleich beantwortet sind und sich das Prozedere nicht unnötig verzögert.

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Wenn Sie alle Angaben wahrheitsgetreu und umfassend gemacht sowie alle notwendigen Unterlagen beigelegt haben, schicken Sie diesen an die für Sie zuständige Behörde.

Wurde der Antrag auf Schwerbehinderung genehmigt, erhalten Sie einen entsprechenden Bescheid von der Behörde.

Wurde Ihnen mindestens ein GdB von 50 zuerkannt, erhalten Sie automatisch einen Behindertenausweis.

13 Tipps zum richtigen Beantragen eines Schwerbehindertenausweises

Die Feststellung einer Schwerbehinderung wird meist nach Aktenlage am Schreibtisch entschieden. Der Gutachter kennt weder die persönlichen Umstände noch die ausführliche Krankengeschichte und die daraus resultierenden Beeinträchtigungen. Diese können bei jedem Patienten anders sein. Sie selbst wissen, wo Ihre Probleme liegen, der Gutachter nicht. Also müssen Sie ihm diese mitteilen.

  • Lassen Sie sich genügend Zeit zum Ausfüllen des Antrags. Versetzen Sie sich beim Ausfüllen in die Situation des Gutachters. Je gründlicher und umfassender der Antrag ausgefüllt ist, umso besser die Chancen auf eine richtige Einstufung des GdB.
  • Am sichersten ist es, zum Ausfüllen des Antrags (und auch für einen evtl. Widerspruch), kompetente Hilfe in Anspruch zu nehmen.
  • Nennen Sie nicht nur die Grunderkrankung, sondern auch die dadurch entstehenden Beeinträchtigungen. Wenn Sie zum Beispiel angeben, dass Sie Diabetes haben, dann kann dieses Krankheitsbild eine sehr breite Spanne von wenig bis sehr vielen Folgeerkrankungen haben. Deshalb sollten Sie Ihre Probleme ganzheitlich beschreiben. Das könnte zum Beispiel, wenn es bei Ihnen zutreffend ist, wie folgt aussehen: Diabetes mit Durchblutungsstörungen in den Beinen und diabetischem Fußsyndrom, diabetischer Neuropathie sowie Sehstörungen.
  • Geben Sie Ihrem Arzt Bescheid, dass Sie einen Antrag für einen Schwerbehindertenausweis gestellt haben. Sollten Rückfragen von der Behörde kommen, ist er vorbereitet und kann entsprechend Auskunft erteilen.
  • Bitten Sie Ihren Arzt, in seinen Befundberichten nicht nur Ihre Krankheiten und Behinderungen aufzuführen, sondern auch, welche Einschränkungen Sie mit dieser Krankheit haben. Diese Beschreibungen tragen maßgeblich zur Einstufung des GdB bei.
  • Nummerieren Sie die einzelnen Krankheiten durch. Somit ist es leichter und einfacher bei späterem Schriftwechsel nur noch die Ziffern anzusprechen, als die einzelnen Krankheiten.
  • Sie können schon beim Antrag die von Ihnen gewünschten Merkzeichen eintragen. Die endgültige Entscheidung obliegt dem Gutachter.
  • Legen Sie alle aktuellen Krankenberichte und Unterlagen dem Antrag bei (siehe hier).
  • Außerdem ein Lichtbild beilegen. Wenn der Antrag auf einen Schwerbehindertenausweis genehmigt ist, muss dieses von Ihnen nicht erst nachgereicht werden.
  • Oftmals benötigt der Gutachter weitere medizinische Auskünfte. Geben Sie deshalb die Anschriften all Ihrer behandelnden Ärzte und Kliniken an. Sie müssen für die Ärzte eine Schweigepflichtsentbindung ausfüllen, damit diese dem Gutachter Auskunft erteilen dürfen.
  • Senden Sie keine Originale mit sondern immer nur Kopien (Arztberichte usw.).
  • Erstellen Sie von Ihrem fertigen Antrag eine Kopie. Das hilft Ihnen weiter, wenn Sie während der Genehmigungsphase noch Fragen haben.
  • Wurde der Antrag auf einen Schwerbehindertenausweis abgelehnt bzw. eine Schwerbehinderung unter GdB erteilt, können Sie innerhalb der Widerspruchsfrist einen Widerspruch einlegen.

Wer hilft beim Ausfüllen des Antrags?

Je besser der Antrag ausgefüllt ist und je mehr Unterlagen gleich vorab mit eingereicht werden, umso leichter fällt es der zuständigen Behörde, den Sachverhalt zu prüfen. Denn zum Antrag können auch erklärende Schreiben über die allgemeine Verfassung/Situation des Antragstellers beigefügt werden.

Bei Ausfüllen sind unter anderem behilflich:

  • Sozialstationen von Reha-Einrichtungen. Wer zur Reha ist kann dort direkt von der Sozialstation den Antrag ausfüllen lassen. Die Sozialarbeiter legen dann meist auch gleich die Berichte der Rehaeinrichtung mit bei.
  • Auch Krankenhäuser haben eine Sozialstation, die beim Ausfüllen des Antrags behilflich sind.
  • Die Pflegestützpunkte sind ebenfalls dafür zuständig, Ihnen beim Ausfüllen des Antrags behilflich zu sein.
  • Sozialverbände wie der VdK oder der Sozialverband Deutschland
  • Schwerbehindertenvertretungen
  • Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat ein für die Beantragung eines Schwerbehindertenausweises ein Video in Gebärdensprache veröffentlicht

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Widerspruch gegen die Einstufung des Grades der Behinderung

Leider werden viele Menschen zu niedrig eingestuft und erhalten damit einen zu geringen GdB. Dagegen können Sie innerhalb einer Frist (diese finden Sie auf Ihrem Bewilligungs- oder Ablehnungsbescheid) Widerspruch einlegen.

Dafür ist es sinnvoll, einen Anwalt für Sozialrecht zu beauftragen. Er wird prüfen, ob der Widerspruch erfolgversprechend ist und wird Ihnen auch den Widerspruch mit Begründung schreiben.

Ist der Widerspruch erfolgreich, muss das zuständige Amt die Kosten für den Anwalt übernehmen. Allerdings wird das Amt nur Kosten in angemessener Höhe übernehmen.

Müssen bei der Antragsstellung schon Merkzeichen eingesetzt werden

Wenn Sie den Antrag ausfüllen, sollen Sie ankreuzen, welche Merkzeichen auf Sie zutreffen. Sie können diese Felder ausfüllen, oder auch nicht. Sie dienen lediglich als Anhaltspunkt. Über die Ihnen zustehenden Merkzeichen entscheidet der Gutachter.

♿ TiPP: Parkausweis für Menschen mit Rollator

Menschen mit einer Behinderung erhalten einen Parkausweis, wenn das Merkzeichen aG im Schwerbehindertenausweis steht. Normalerweise bekommen das Personen, die überhaupt nicht mehr laufen können.

Ältere oder pflegebedürftige Menschen dürfen den Behindertenparkplatz nicht benutzen, wenn sie keinen Behindertenausweis mit dem Merkzeichen aG (außergewöhnliche Gehbehinderung) besitzen. Bei Arztbesuchen, Behördengängen, Einkäufe usw. kann der Weg vom Parkplatz dann fast unüberwindbar sein. Das Sozialgericht Bremen hat jedoch entschieden, dass auch Menschen, die ohne Rollator nicht laufen können, Anspruch auf das Merkzeichen aG erheben können. Und damit dann auch auf dem Behindertenparkplatz parken dürfen.

Aus meiner eigenen Erfahrung: Mein Schwiegervater konnte auch nur noch unter aller Mühe wenige Schritte laufen. Auch ihm wurde das Merkzeichen aG nicht anerkannt. Wir haben dann telefonischen Kontakt mit dem zuständigen Sachbearbeiter aufgenommen und die Situation erklärt. Daraufhin erhielt er das Merkzeichen aG.

Anmerkung: Es gibt unterschiedliche Merkzeichen wie z.B. aG = außergewöhnliche Gehbehinderung oder H für hilflos usw.

Welche Unterlagen müssen dem Antrag für Schwerbehindertenausweis beigefügt werden?

Prinzipiell müssen beim Antrag auf Erstfeststellung keine Unterlagen beigefügt werden. ABER: Je mehr Unterlagen der Gutachter zur Verfügung hat, umso umfassender kann er sich über den Zustand und die Verfassung des Antragstellers informieren. Deshalb schadet es nicht, folgende Unterlagen beizulegen

  • Aktuelle Atteste und Berichte von Ärzten, Kliniken usw., ärztliche Gutachten, Pflegegutachten, Laborbefunde, Röntgenbilder, Entlassungsberichte
  • Hilfreich ist auch eine Stellungnahme Ihres Hausarztes zu Ihrem Gesundheitszustand. Diese Stellungnahme ist kein MUSS, sondern ein KANN
  • Ein Lichtbild für den Schwerbehindertenausweis (auch gerne als Schwerbeschädigtenausweis bezeichnet).

Was kostet die Feststellung einer Schwerbehinderung?

Für die Feststellung einer Schwerbehinderung entstehen Ihnen keine Kosten. Allerdings ist auch nicht davon auszugehen, dass Sie Ihre Kosten für Kopien von Arztberichten usw. erstattet bekommen.

Wie lange dauert das Feststellungsverfahren?

Das ist von Behörde zu Behörde unterschiedlich. Leider gibt es keine Vorschriften, innerhalb welcher Zeit der Antrag bearbeitet werden muss. Je besser jedoch Ihr Antrag ausgearbeitet ist und je weniger Unterlagen der Gutachter von Ärzten anfordern muss, umso schneller kann die Feststellung der Behinderung vonstatten gehen.

Wo ist der Schwerbehindertenausweis gültig?

Der Schwerbehindertenausweis ist nur in Deutschland gültig. Es ist zwar möglich, dass die zuständigen deutschen Behörden in einer fremden Sprache eine Bescheinigung über die Schwerbehinderung ausstellt, aber Vergünstigungen der einzelnen Länder sind dann rein freiwillig.

Ausnahmeregelungen für Fahren in der Umweltzone ohne Plakette.

Viele Städte und Bezirke haben Umweltzonen eingerichtet, in denen nur noch Fahrzeuge mit gültiger Feinstaubplakette fahren dürfen. Bestimmte Personengruppen mit einem Schwerbehindertenausweis dürfen aber auch ohne die vorgeschriebene Umweltplakette in der Umweltzone fahren. Dies betrifft:

Kraftfahrzeuge, mit denen Personen fahren oder gefahren werden, die folgende Merkmale im Schwerbehindertenausweis haben: „aG“ (außergewöhnliche Gehbehinderung), „H“ (hilflos) oder „Bl“ (blind).

Rechtliche Grundlage: Schwerbehindertenausweisverordnung § 3 Abs. 1 Nr. 1 bis 3

Achtung: Wer ohne erforderliche Feinstaubplakette oder Ausnahmegenehmigung fährt, riskiert ein Bußgeld.

Wie sieht der Schwerbehindertenausweis aus?

War früher der Behindertenausweis aus einem festen länglichen Papier, gibt es seit 2013 neue Behindertenausweise im Scheckkartenformat. Alle Informationen des alten Ausweises befinden sich auch auf dem neuen Ausweis. Auch die farbliche Gestaltung von orange und grün wurde beibehalten.

Im grünen Teil des Plastikausweises ist das Lichtbild des Ausweisinhabers integriert.

Fazit

Um einen Schwerbehindertenausweis zu bekommen, muss zuerst ein Antrag auf Feststellung einer Schwerbehinderung gestellt werden. Haben Sie mindestens einen GdB von 50, erhalten Sie einen Schwerbehindertenausweis.

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Quelle Bildmaterial: Fotolia #31190300 © Brigitte Bohnhorst

Gemeinsam mit seiner Frau betreut Otto Beier seit 2012 seine pflegebedürftigen Eltern und Schwiegereltern. Er gibt Insider-Tipps für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen und schreibt als Pflegender – direkt von der Front – über seine Erfahrungen mit dem Pflegedschungel.

Mehr gibt es auch auf Facebook oder Xing, aber vor allem auch bei „Über mich“.