Ihr wollt den Polizeifunk abhören und live bei den Einsätzen der Polizei dabei sein? Früher ging das, wenn man das Radio auf die entsprechenden Frequenzen einstellte – aber wie sieht es im digitalen Zeitalter mit Internet und Co. aus? Und viel wichtiger: Darf man den Polizeifunk überhaupt abhören? In unserem Ratgeber klären wir auf. Show Wenn Polizisten sich auf Einsätzen befinden, nutzen die Beamten bestimmte Frequenzen, um sich mit der Zentrale zu verständigen. Polizei-Behörden und andere Organe der öffentlichen Sicherheit nutzen diesen Frequenzbereich außerdem, um Einsätze zu koordinieren, z.B. um wichtige Nachrichten zu übermitteln oder Einsatzkräfte zu führen. Umgangssprachlich wird das als Polizeifunk bezeichnet - der amtliche Name dafür lautet: „nicht-öffentlicher mobiler UKW-Landfunkdienst der Polizei.“ Wetten, dass ihr noch noch nicht alle von diesen Apps auf eurem Smartphone installiert habt? Polizeifunk abhören: Geht das?Auch wenn es eigentlich verboten ist, können Unbefugte den Polizeifunk abhören. Dabei gibt es verschiedene Methoden:
Ein Interesse daran, der Polizei bei ihren Einsätzen zuzuhören, besteht in jedem Fall weiterhin. Dabei handelt es sich aber nicht unbedingt hauptsächlich um Kriminelle, die ein „natürliches“ Interesse daran haben – in vielen Fällen steht die reine Neugier im Vordergrund: Viele Leute wollen einfach gerne wissen, was hinter den Kulissen abläuft. Aber wie es da eigentlich mit der Rechtslage aus? Darf man den Polizeifunk so ohne weiteres abhören? Und was passiert, wenn euch die Polizei dabei erwischt?
Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Staaten zu schildern. Mit Polizeifunk wird, hauptsächlich umgangssprachlich, eine Frequenz oder ein Frequenzbereich bezeichnet, der ausschließlich von polizeilichen Organen verwendet wird. Die amtliche Bezeichnung lautet nicht-öffentlicher mobiler UKW-Landfunkdienst der Polizei. Der Polizeifunk ist ein Führungs- und Einsatzmittel (FEM). Berliner Funkausstellung 1928:„Der Empfangs-Apparat für die drahtlose Übermittlung von wichtigen Nachrichten […]“ Mitschnitt eines Polizeifunkgesprächs von der Sturmflut 1962 In Deutschland begann die Entwicklung des Polizeifunks in den Jahren um 1920. In den Anfängen wurde der behördliche Funkverkehr am oberen Ende des Langwellenbereiches abgewickelt. Als Betriebsart kam ausschließlich Telegraphie zur Anwendung. Um 1928 gab es etwa 120 mit Funk ausgerüstete Stationen.[1] In den 1930er Jahren waren u. a. in New York, in London sowie in Spanien Polizeifahrzeuge mit Sprechfunk ausgerüstet, um eine ständige Verbindung mit der Zentrale zu ermöglichen. Außerdem plante man, für den länderübergreifenden Informationsaustausch chiffrierte Morsetelegramme zu verwenden.[2] BOS-Funk Antenne für den Polizeifunk Münchens Sprechfunker der thailändischen Polizei In Deutschland wird der BOS-Funk (Funk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben) verwendet. In der Regel findet der meiste Funkverkehr über das 4-Meter-Band statt. Hierfür sind Funkverkehrskreise eingerichtet, z. B. für eine regionale Polizeidirektion, einen -abschnitt oder für Großeinsätze. Das 4-Meter-Band ist auch der hauptsächliche Funkverkehrskreis für die Kommunikation mit der Leitstelle. Die Reichweite des 4-Meter-Bands ist wesentlich größer als über das 2-Meter-Band, das für kleinere Distanzen benutzt wird, z. B. für die Meldewege zwischen zwei Streifen oder zwischen Streife und Dienststelle. Sämtlicher Funkverkehr mit der Leitstelle wird aufgezeichnet. In vielen Ballungsräumen besteht ein Funkmeldesystem im 4-Meter-Band. In besonderen Fällen wird eine Stimmverschlüsselung des Funkverkehrs (Krypto) vorgenommen, wobei sowohl der Sender als auch der Empfänger mit speziellen Ver- und Entschlüsselungstechniken ausgestattet sein muss. Der im Einzelnen verwendete Code muss dem Empfänger bekannt sein. Die Polizei Nordrhein-Westfalen betreibt in Aachen seit 2004 einen Pilotversuch mit dem System TETRA. Alleine für dieses Pilotprojekt sind 190 Millionen Euro ausgegeben worden. Des Weiteren gibt es seit 2010 ein Pilotprojekt für den Digitalfunk bei der Bayerischen Polizei. Nachdem die anfänglichen Differenzen zwischen den Bundesländern und der Bundesregierung über die Finanzierung der Investitionen in Höhe von rund 7,25 Milliarden Euro (aufgeteilt auf Bund und Länder) beigelegt und in einer Bund-Länder-Vereinbarung festgeschrieben worden sind, begann seit 2009 der Aufbau eines digitalen Behörden-Funksystems namens BOSNet. Eine flächendeckende Abdeckung wurde nicht vor 2013 erwartet[Stand?]. Seit Ende Februar 2016, mit Beginn der Ende-zu-Ende-Verschlüsselung des Digitalfunks in der Berliner Polizei, findet der Digitalfunk der Polizei vollständig verschlüsselt statt. Die Bundesregierung hat für die Planung die Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben mit Sitz in Berlin geschaffen. Auch wenn es rechtlich verboten ist, kann der Polizeifunk technisch von Unbefugten mitgehört werden. Die Polizei weicht daher teilweise auf dienstliche Handys aus; heikle Einsätze werden gar nicht per Funk durchgegeben.[3] Mit dem neuen Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben ist ein Mithören aufgrund der Ende-zu-Ende-Verschlüsselung nicht mehr möglich.[4] 2009 gab es in einem Micky-Maus-Magazin ein kleines Radio als Beilage, mit dem man den Polizeifunk abhören konnte. Laut dem Herausgeber des Magazins, dem Egmont Ehapa Verlag, seien die Frequenzen jedoch auf die Radiofrequenzen beschränkt. Trotzdem war das Abhören in mehreren Großstädten möglich.[5] Mit der Einführung von DAB+ kam es 2011 zu Frequenzstörungen, wodurch der TETRA-Funk beeinträchtigt wurde. Aufgrund dessen verfügte die Bundesnetzagentur während einer Großdemonstration in Nordrhein-Westfalen die vorübergehende Abschaltung des dortigen DAB+-Senders.[6] Gemäß § 5 Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz - TTDSG (bis 30. November 2021 § 89 Telekommunikationsgesetz) ist das Mithören des Polizeifunks für Unbefugte verboten (siehe Urteile). Wer unbeabsichtigt einen nicht-öffentlichen Funkdienst in Deutschland empfängt, darf den Inhalt und die Tatsache des Empfangs anderen nicht mitteilen. Ein Verstoß wird nach § 27 (bisher § 148 TKG) mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe bestraft. BOS-Frequenztabellen dürfen nur zur Meidung dieser Frequenzen benutzt werden. Zum Einprogrammieren von Polizeifunkfrequenzen gibt es unterschiedliche Urteile. UrteileEs existieren mehrere Urteile, die sich mit dem Mithören des Polizeifunks in Deutschland auseinandersetzen:[7]
– Beschluss des Bayerischen Obersten Landesgerichtes, 9. Februar 1999[12] Andere LänderIn den Vereinigten Staaten ist es generell erlaubt, nicht-verschlüsselte Funkfrequenzen abzuhören. Aus diesem Grund existieren im Internet Audio-Streams des US-Polizeifunks. Einige Polizeistationen betreiben auch öffentlichen Bündelfunk.[13]
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