Welche familienergänzende einrichtungen gibt es

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Welche familienergänzende einrichtungen gibt es

Kinder und Jugendliche aus schwierigen Familienverhältnissen finden in Wohngruppen feste Bezugspersonen.

Es gibt familienergänzende (teilstationäre Einrichtungen, z. B. eine heilpädagogische Tagesstätte) und familienersetzende (stationäre Hilfen, z. B. in Heimen, Wohngruppen) Hilfen zur Erziehung. Auch hierfür gilt das Fachkräftegebot. Hinzu kommt die Möglichkeit der Unterbringung in einer Pflegefamilie.

Heimerziehung ist ein wichtiger Bestandteil der Angebotspalette der Hilfen zur Erziehung. Vorrangig in Wohngruppen innerhalb und außerhalb der Heime leben Kinder und Jugendliche, deren Eltern – vorübergehend oder dauerhaft – nicht in der Lage sind, das gedeihliche Aufwachsen und die Erziehung ihrer Kinder sicherzustellen. Die Wohngruppen sind familienähnlich strukturiert.

Oft weisen die betroffenen jungen Menschen Verhaltensauffälligkeiten sowie Entwicklungsstörungen auf.

Darum wird jedes Kind individuell gefördert. Das multidisziplinäre Team (z. B. aus Sozialpädagogen, Sozialpädagoginnen, Erziehern, Erzieherinnen, Psychologen und Psychologinnen u. a.) arbeitet eng mit den Eltern, dem Jugendamt und mit anderen Fachdiensten zusammen. Wichtige Ziele von stationären wie von teilstationären Einrichtungen sind z. B.:

  • die Beziehungen in den Familien zu verbessern,
  • traumatische Erlebnisse konstruktiv zu verarbeiten,
  • Kinder in der Entwicklung ihrer Persönlichkeit zu unterstützen.

Die allgemeine Zielsetzung der Erziehung außerhalb der Familie ist die Rückkehr der Kinder und Jugendlichen in ihre Familie. Häufig ist dies aus unterschiedlichen Gründen jedoch nicht möglich. Hier muss das Heim oder eine Pflegefamilie dann bis zur Verselbstständigung der jungen Menschen Ersatzheimat werden.

Eine besondere Form ist die Unterbringung in Pflegefamilien. Es gibt zwei Modelle: die Tagespflege und die Vollzeitpflege. Letztere wird vom Jugendamt im Rahmen der Hilfen zur Erziehung für Kinder und Jugendliche für einen bestimmten Zeitraum oder auch auf Dauer vermittelt. Dabei berät das Jugendamt sowohl die Herkunfts- als auch die Pflegefamilie während des gesamten Prozesses. Auch hierfür braucht es entsprechende Fachkräfte.

Auf der Website der Herzwerker finden Sie weitere Informationen zu den Aufgaben der Fachkräfte in den Einrichtungen.

Die Gesamtverantwortung, einschließlich der Planungs- und Steuerungsverantwortung liegt jeweils bei den Trägern der öffentlichen Jugendhilfe (Jugendämter). Das qualifizierte Hilfeplanverfahren bei der Hilfegewährung im Einzelfall ist dabei das zentrale Steuerungsinstrument. Zu den Aufgaben der Jugendämter gehören insbesondere die Sicherstellung einer bedarfsgerechten Infrastruktur, die Beratung und Gewährung von Leistungen für Familien und junge Menschen sowie die Wahrnehmung des staatlichen Wächteramts. Auch in den Jugendämtern wird diese Arbeit von dafür qualifizierten Fachkräften, meist Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen geleistet.

Seit 2013 haben Eltern von Kindern unter drei Jahren (U3) einen gesetzlichen Anspruch auf einen Betreuungsplatz. Seitdem hat sich viel geändert: Viele neue Kitas und Kinderkrippen sind entstanden. Es gibt auch immer mehr inklusive U3-Betreuungsplätze für Kinder mit und ohne Behinderung. Denn Kinder mit und ohne Behinderung sollen nach dem Gesetz gemeinsam betreut werden.

Wollen Eltern nach der Geburt eines Kindes schnell wieder arbeiten gehen, brauchen sie einen Betreuungsplatz für ihr Kind. Die meisten Eltern in Deutschland suchen sich dann einen Betreuungsplatz in einer Kinderkrippe oder einer Kindertagesstätte, auch Kita genannt. Einige Eltern wollen ihr Kind lieber bei einer Tagesmutter betreuen lassen. Lesen Sie dazu mehr im Familienratgeberartikel „Kindertagespflege U3 Tagesmutter“.

Kinderkrippen sind meist ausschließlich für Kinder ab vier Monaten bis drei Jahre. Kindertagesstätten (Kitas) bieten oft verschiedene Möglichkeiten der Betreuung an: 1. Gruppen nur für Kinder zwischen vier Monaten und drei Jahren. 2. Gruppen für Kinder zwischen einem Jahr und sechs Jahren. Diese Gruppen nennt man auch altersgemischte Gruppen.

Mittlerweile gibt es immer mehr Kitas und Kinderkrippen, die Kinder mit und ohne Behinderung gemeinsam betreuen. Doch noch immer suchen viele Eltern nach einem Betreuungsplatz für ihr U3-Kind mit Behinderung. Nicht alle Kitas und Kinderkrippen nehmen Kinder mit Behinderung auf. Doch das Gesetz stärkt ausdrücklich das Recht auf einen Betreuungsplatz für Kinder mit Behinderung. Im Sozialgesetzbuch 8, Paragraf 22a Absatz 4 steht, dass Kinder mit und ohne Behinderung gemeinsam gefördert werden sollen. Das heißt, Eltern von einem Kind mit Behinderung haben das Recht auf einen Betreuungsplatz. Einige Städte und Gemeinden bieten Hilfe und Beratung für Inklusion in der Kindertagesbetreuung an. Doch auch Selbsthilfegruppen können Eltern bei der Suche nach einer inklusiven Kinderbetreuung Tipps geben.

Sie können auch in der Adressdatenbank des Familienratgebers nach Kinderkrippen, Kitas oder Selbsthilfevereinen suchen.

Jugendämter, Städte oder Gemeinden bieten oft erste Informationen an. Viele Städte und Gemeinden haben auf ihren Internetseiten auch Listen mit Adressen von Kitas oder Kinderkrippen. Einige bieten sogar eine Suchfunktion an. Meist müssen sich Eltern schon sechs Monate oder früher für einen Betreuungsplatz anmelden. Denn noch immer fehlen in Deutschland Betreuungsplätze für U3-Kinder. Viele Kitas und Kinderkrippen bieten auch einen Tag der offenen Tür an. Eltern können sich dann die Kita oder die Kinderkrippe ansehen und sich informieren.

In der Kita oder einer Kinderkrippe arbeiten hauptsächlich ausgebildete Erzieher, Kinderpfleger, Sozialpädagogen, Kindheitspädagogen, Heilerziehungspfleger oder Heilpädagogen. Es gibt auch Kitas und Kinderkrippen mit einer besonderen Ausrichtung. Dann arbeiten weitere Fachkräfte in der Kita. Zum Beispiel Fachkräfte für Kunst, Musik oder Sprachen. In inklusiven Kitas und Kinderkrippen arbeiten oft auch noch Fachkräfte der Frühförderung. Zum Beispiel Logopäden, Physio- oder Ergotherapeuten. Im Familienratgeberartikel „Frühförderung“ lesen Sie mehr zum Thema.

Die Kosten für die Betreuung von Kindern unter 3 Jahren sind sehr unterschiedlich. Meistens sind die Kosten vom Einkommen der Eltern abhängig. Wenn die Eltern wenig oder gar nichts verdienen, kann auch das Jugendamt die Kosten komplett übernehmen. Genauere Informationen erhalten Eltern beim Jugendamt oder ihrer Stadt oder Gemeinde.

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Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales

Der Hort ist eine familienergänzende und -unterstützende Tageseinrichtung für Schulkinder, die trotz einer 125-jährigen Geschichte erstmals durch das Kinder- und Jugendhilfegesetz Eingang in die jugendrechtlichen Grundlagen gefunden hat. Als ein Angebot der Tagesbetreuung von Schulkindern hat der Hort einen Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsauftrag, der die Entwicklungsförderung des Kindes zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit zur Richtschnur hat. Die ganzheitliche Förderung von Schulkindern setzt eine partnerschaftliche Zusammenarbeit mit den Familien und eine enge Kooperation mit der Schule voraus.

In der pädagogischen Arbeit der Horte wird die eigenständige sozialpädagogische Aufgabenstellung in Ergänzung zur Familienerziehung und im Verhältnis zu Schule und Jugendarbeit deutlich. Kinderhorte berücksichtigen die Veränderungen der Lebenswelten von Kindern. Im Mittelpunkt der Weiterentwicklung der Hortarbeit stehen deshalb offenere, flexiblere Angebote für "ältere" Schulkinder, integrative Arbeitsansätze, Stadtteil- und Gemeinwesenorientierung, Umgang mit neuen Medien, Berücksichtigung mädchen- bzw. jungenspezifischer Bedürfnisse, Suchtprävention u.a..

Spezielle Formen der Elternarbeit

Der Kinderhort als Bestandteil der Kinder- und Jugendhilfe ist auch gefordert, spezielle Formen der Elternarbeit zu entwickeln. Horte sollen ein Angebot für alle jene Schülerinnen und Schüler werden, deren Eltern eine Betreuung ihres Kindes in einem Hort wünschen.

Empfehlungen für die pädagogische Arbeit

Im Auftrag des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen hat daher das Staatsinstitut für Frühpadagogik (IFP) in Zusammenarbeit mit zahlreichen Fachleuten der verschiedenen Verbände, der Verwaltung, der Fachberatung und -aufsicht, der Ausbildung und vor allem der Praxis Empfehlungen für die pädagogische Arbeit in bayerischen Horten erarbeitet. Sie bilden die Grundlage für die Erfüllung der Bildungs- und Erziehungsaufgaben in den Einrichtungen.

Empfehlungen für die pädagogische Arbeit in bayerischen Horten Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen

Vom 22.09.2003 Nr. VI 4/7358-1/19/03

Projektarbeit als zentrales Element

Ein zentrales Element der pädagogischen Arbeit in bayerischen Horten ist die Projektarbeit. Die Projektarbeit bietet die die Möglichkeit, die Perspektiven der Schulkinder einzubeziehen und in Kooperation mit anderen Projektteilnehmern und Fachkräften zu treten, zu organisieren und zu planen. Solche Erfahrungen sind für die Bewältigung künftiger Aufgaben von grundlegender Bedeutung.
Die Realisierung zeitgemäßer Projektarbeit wird dadurch auch ein Instrument zur qualitativen Weiterentwicklung pädagogischer Arbeit.

Einbindung von externen Fachleuten

Um den Fachkräften eine Orientierung zu geben, welche Herausforderungen moderne Hortpädagogik bieten kann, sollte ihnen die Einbindung von externen Fachleuten unterschiedlichster Professionen für Einzelprojekte möglich sein.

Veröffentlichungen

  • "Der Hort - Handbuch für die Praxis im Hort/Schulkinder-Haus", Rolle, Jürgen und Kersberg, Edith, Köln, W. Kohlhammer, 1994
  • "Welche Horte brauchen Kinder?", Berry, Gabriele und Pesch, Ludger (Hrsg.), Berlin, FIPP, 1996
  • "Handbuch der Hortpädagogik", Kaplan, Karlheinz und Becker-Gebhard, Bernd (Hrsg.), Freiburg, Lambertus, 1997
  • "Hort hat Zukunft: pädagogische Konzepte und sozialwirtschaftliche Herausforderungen", Schratt, Gabriele, München, Don Bosco, 1999
  • "Was Horte Schulkindern zu bieten haben", Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Gesundheit / Staatsinstitut für Frühpädagogik (Hrsg.), 2003, Dr. Karlheinz Kaplan, Don Bosco Verlag

Quelle

Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales