Welche bestattungsmöglichkeiten sind in deutschland erlaubt

  • Normale oder anonyme Bestattung?
  • Traditionelle Beisetzungsformen im Überblick
  • Letzte Ruhe im Wald und Meer
  • Körperspende für Forschungszwecke
  • Islamkonforme Beisetzung ohne Sarg

Laut dem Statistischen Bundesamt sterben in Deutschland jährlich über 900.000 Menschen. Bei ihrer Bestattung ist grundsätzlich zwischen einer normalen und anonymen Beisetzung zu unterscheiden. So erfolgt bei einer anonymen Bestattung meist eine Einäscherung mit einer anschließenden Beisetzung nach Wahl - auf dem Friedhof oder in Form anderer in Deutschland erlaubter Bestattungsarten. Die Voraussetzung dabei: Der genaue Ort des Grabes bleibt unbekannt. Für Angehörige kann demnach zwar eine Trauerfeier abgehalten werden, an der eigentlichen Beisetzung dürfen sie aber nicht teilnehmen. Teilweise besteht auch die Möglichkeit einer halbanonymen Bestattung. Hier kennen die Hinterbliebenen zwar den Ort der Beisetzung, dürfen diesen aber nicht wie ein herkömmliches Grab gestalten.

Traditionelle Erdbestattung im Sarg

In Deutschland hat die Erdbestattung, also die Beisetzung des Leichnams in einem Sarg, Tradition. Bei dieser herkömmlichen Beisetzungsform kann zwischen einem Reihen- und einem Wahlgrab entschieden werden. Bei einem Wahlgrab haben die Angehörigen - wie der Name schon sagt - die Wahl, wo der oder die Verstorbene bestattet wird und wie groß das Grab sein soll. Beim Reihengrab dagegen wird das nächste freie Grab in der Reihe für die Beisetzung gewählt. Dieses ist in der Größe nicht frei wählbar und meist nur für eine Person vorgesehen. Auch hinsichtlich der Liegezeit ist ein Reihengrab begrenzt. Bietet das Wahlgrab mehr Möglichkeiten, wie zum Beispiel eine verlängerbare Liegezeit, so ist das Reihengrab kostengünstiger. Mit einem Kreuz oder einem Grabstein wird die Grabstätte öffentlich gekennzeichnet und eine individuelle Gestaltung ermöglicht.

Möglichkeiten der Urnenbeisetzung

Als Feuerbestattung  wird die sogenannte Kremierung, also das Verbrennen des Leichnams, bezeichnet. Die Asche wird anschließend in einer Urne, meist auf einem Friedhof bestattet. Grundsätzlich sind bei einer Urnenbeisetzung jedoch auch andere Bestattungsorte möglich. Es ist allerdings zu beachten, dass in Deutschland ein Friedhofszwang herrscht, was die Orte für eine mögliche Beisetzung eingrenzt. Ausnahmen stellen See- oder Waldbestattungen dar.

Eine Urnenbeisetzung auf dem Friedhof kann einerseits in Form eines Urnengrabes und somit als Reihen- beziehungsweise Wahlgrab stattfinden. Als weitere Optionen gelten ein Kolumbarium oder eine Urnenstele. Beim Kolumbarium handelt es sich um eine Wand auf dem Friedhof oder in der Kirche, in welcher die Urnen in kleinen Fächern aufbewahrt werden. Diese werden mit einer Steintafel verschlossen. Ähnlich wie bei einem Grabstein sind sie ebenfalls mit dem Namen und den Daten des Verstorbenen versehen. Urnenstelen sind hingegen Säulen, in denen die Urnen mitsamt Asche aufbewahrt werden. Auch auf ihnen sind die Daten der dort beerdigten Person aufgeführt.

Waldbestattung: Baum oder Biotop?

Für echte Naturliebhaber kann eine Waldbestattung besonders geeignet sein. Unterschieden wird dabei zwischen zwei Konzepten. Einerseits ist es möglich eine biologisch abbaubare Urne unter einem vorab ausgewählten Baum zu vergraben. Andererseits kann die Beisetzung auch in einem sogenannten RuheForst erfolgen. Hier darf der eingeäscherte Verstorbene nicht nur unter Bäumen, sondern auch auf Biotopflächen bestattet werden. Der Beisetzungsort kann dabei beispielsweise in Sträuchern oder Gräsern liegen. Da alles möglichst naturbelassen bleiben soll, sind Maßnahmen zur Grabgestaltung bei Waldbestattungen nicht gestattet. Hierzu zählen auch Bepflanzungen und Grabsteine.

Seebestattung im offenen Meer

Viele Menschen möchten ihre letzte Ruhe im Meer finden und entscheiden sich daher für eine Seebestattung. Früher war dies nur Personen in maritimen Berufen gestattet. Diese Einschränkung gilt heutzutage nicht mehr. Nun können sich alle, die sich stark mit dem Meer verbunden fühlen, auf diese Art und Weise beisetzen lassen.

Doch für die maritime Bestattung gelten bestimmte Voraussetzungen. So muss die gewählte Urne wasserlöslich sein, um im offenen Meer zu zerfallen. Nach der Einäscherung des Verstorbenen wird sie von einem Schiff aus in die Nord- oder Ostsee beigesetzt. Die anschließende Trauerfeier kann sowohl auf dem Schiff als auch an Land stattfinden.

Körperspende für die Wissenschaft

In Deutschland ist es ebenso erlaubt, den eigenen Leichnam für wissenschaftliche Zwecke zur Verfügung zu stellen. Das geschieht in Form einer sogenannten Körperspende. Nach dem Ausfüllen eines Fragebogens und eines Anmeldeformulars entscheidet das gewählte Institut darüber, ob die geplante Spende möglich ist. Teilweise wird hierfür eine Gebühr erhoben.

Im Falle des Todes muss das Institut benachrichtigt werden. Anschließend überführt ein Bestatter den Leichnam und konserviert diesen. Erst nach ein bis zwei Jahren wird dieser dann zu Aus- und Fortbildungszwecken in Präparierkursen verwendet. Abschließend folgt eine Einäscherung. Auf Wunsch werden die Angehörigen benachrichtigt und zur Gedenkfeier sowie Urnenbeisetzung eingeladen. Insgesamt liegen somit zwischen dem Tod und der eigentlichen Beisetzung circa drei Jahre. 

Muslimische Bestattung im Leinentuch

In der deutschen Heimat beerdigt werden – das ist der Wunsch vieler Muslime. Doch zwischen islamischem Glauben und deutschen Gesetzen gibt es Differenzen. Während Muslime bei der Beisetzung traditionell nur in Leinentücher gehüllt werden sollten, galt in Deutschland lange Zeit eine Sargpflicht. Diese Gesetzgebung wurde in den verschiedenen Bundesländern allerdings nach und nach gelockert, am 1. April nun auch in Bayern. In Sachsen und Sachsen-Anhalt ist die sarglose Beisetzung jedoch weiterhin nicht gestattet.

Mit der Aufhebung der Sargpflicht können Muslime jetzt aus „religiösen und weltanschaulichen Gründen“ im Leinentuch beerdigt werden. Auf vielen bayerischen Friedhöfen gibt es dafür separate Grabfelder. Grundsätzlich dürfen sich laut der aktualisierten Gesetzgebung jedoch auch Nicht-Muslime ohne Sarg beisetzen lassen.

Welche bestattungsmöglichkeiten sind in deutschland erlaubt

Wenn der Verstorbene sich nach seinem Tod eine Einäscherung gewünscht hat, stellt sich die Frage, was nach dieser mit der Asche geschehen soll. Die übliche Variante ist die Bestattung der Urne auf einem Friedhof. Außerdem haben Sie die Möglichkeit, eine Seebestattung oder etwa eine Baumbestattung zu wählen. Der Wunsch, den Angehörigen bei sich zu haben, die Urne mit nach Hause zu nehmen oder im eigenen Garten beizusetzen, wird ebenfalls häufig geäußert. In Deutschland ist Ihnen dieses Vorgehen in der Regel nicht erlaubt. Eine Ausnahme bildet seit dem 1. Januar 2015 das Bundesland Bremen: Hier darf die Asche unter bestimmten Voraussetzungen auf privaten Grundstücken und ausgewiesenen öffentlichen Flächen verstreut werden.

In Deutschland schreibt das Bestattungsgesetz vor, was mit Verstorbenen zu geschehen ist. Das deutsche Recht regelt eindeutig, dass Leichname nur auf Friedhöfen bestattet werden dürfen. Dies gilt auch für die Kremationsasche. Alternativbestattungen wie beispielsweise eine Felsbestattung sind daher nicht möglich. Auch die Mitnahme der Urne nach Hause ist in Deutschland nicht gestattet. Sowohl der Leichnam als auch die Kremationsasche wird den Angehörigen nicht übergeben. Überführungen sind daher nur durch einen Bestatter möglich. Urnen dürfen zudem als spezielles Paket per Post verschickt werden.

  • Alternativbestattungen
  • Mitnahme

Die Pflicht, einen Verstorbenen auf einem Friedhof beisetzen zu lassen, wird in den Bestattungsgesetzen der jeweiligen Bundesländer geregelt. Hier wird festgeschrieben, dass der Leichnam beziehungsweise die Asche eines Verstorbenen grundsätzlich nicht außerhalb eines Friedhofes beigesetzt werden darf. Nur in Bremen kann die Asche unter bestimmten Bedingungen auf privaten und extra dafür vorgesehenen Flächen verstreut werden.

  • Bestattungsgesetz
  • Ausnahmen

Falls Sie die Urne des Verstorbenen nicht auf einem Friedhof beisetzen wollen, haben Sie trotz des geltenden Friedhofszwangs in Deutschland weitere Möglichkeiten für eine Bestattung. Als Ausnahmen von dieser Regelung sind die Beisetzung der Asche in Form einer Seebestattung sowie auf einem Waldfriedhof, wie beispielsweise einem Friedwald oder RuheForst, zu nennen. Weitere Bestattungsorte sind nicht zulässig. Wie ein RuheForst aussieht, zeigt Ihnen die nachfolgende Bildergalerie. Hier erhalten Sie einige Einblicke in den RuheForst Ostseeküste / Brodau.

  • Welche bestattungsmöglichkeiten sind in deutschland erlaubt

    RuheForst Ostseeküste / Brodau - Blick auf die Ostsee

  • Welche bestattungsmöglichkeiten sind in deutschland erlaubt

    RuheForst Ostseeküste / Brodau - Andachtsplatz

  • Welche bestattungsmöglichkeiten sind in deutschland erlaubt

    RuheForst Ostseeküste / Brodau - Blick in den Wald

  • Welche bestattungsmöglichkeiten sind in deutschland erlaubt

    RuheForst Ostseeküste / Brodau - Steilküste

  • Welche bestattungsmöglichkeiten sind in deutschland erlaubt

    RuheForst Ostseeküste / Brodau - Kennzeichnung am Gemeinschaftsbaum

  • Welche bestattungsmöglichkeiten sind in deutschland erlaubt

    RuheForst Ostseeküste / Brodau - Urne am Beisetzungsort

  • Seebestattung
  • Baumbestattung

Manche Länder handhaben die Bestattungsgesetze inzwischen weniger strikt. Ein Beispiel ist die Schweiz, wo die Friedhofspflicht mittlerweile zum Teil abgeschafft worden ist. Dort darf die Asche des Verstorbenen in einigen Gebieten etwa in Form einer Almwiesenbestattung beigesetzt werden. Auch die Mitnahme der Urne für zu Hause ist dort möglich. Die Gesetze der Schweiz ermöglichen es für die Dauer der nötigen Trauerbewältigung, die Urne für zu Hause mitzunehmen, um einen Abschied zu ermöglichen. Die Dauer der Abschiednahme ist jedoch nicht festgelegt. Daher kann die Urne für unbestimmte Zeit zu Hause aufbewahrt werden. Auch die Niederlande und Tschechien haben heute bereits weniger strikte Bestattungsgesetze, die Bestattungen außerhalb eines Friedhofes ermöglichen.

In Deutschland wird seit Jahren über eine mögliche Lockerung der Bestattungsgesetze diskutiert. Es wird dabei auch zunehmend der Wunsch nach einer Lockerung des Friedhofszwangs geäußert. Zudem wollen Angehörige immer häufiger in Ruhe Abschied nehmen, weshalb auch der Wunsch nach der Mitnahme der Urne für zu Hause immer öfter geäußert wird. In Bremen ist der Friedhofszwang gelockert worden. Seit Januar 2015 ist das Verstreuen der Asche auf Privatgrundstücken und dafür festgelegten öffentlichen Flächen unter gewissen Voraussetzungen erlaubt.

Autor: Annika Wenzel - Bildquelle: © Beyer, Bildergalerie Ruheforst © RuheForst Ostseeküste / Brodau