Wo schicke ich den kurantrag hin

  • Ein Antrag muss vor Inanspruchnahme eines Aufenthaltes gestellt werden.
  • Ihre behandelnde Ärztin, bzw. Ihr behandelnder Arzt füllt gemeinsam mit Ihnen den „Antrag auf Rehabilitations-, Kur- bzw. Erholungsaufenthalt“ aus.
  • Der Antrag kann per Post, Fax oder persönlich in einem ÖGK-Kundenservice abgegeben werden. In vielen Fällen übernimmt das Übermitteln des Antrages auch Ihre behandelnde Ärztin bzw. Ihr behandelnder Arzt.
  • Sind wir als ÖGK für Ihren Antrag zuständig, überprüfen wir, ob die notwendigen medizinischen und persönlichen Voraussetzungen erfüllt sind. 

    Selbstverständlich leiten wir Anträge, für die sie nicht zuständig ist, an den zuständigen Sozialversicherungsträger weiter.


  • mitversicherte Angehörige, wenn diese weder einer selbstständigen noch unselbstständigen Erwerbstätigkeit nachgehen. (z.B. Kinder)
  • in der Krankenversicherung freiwillig Versicherte
  • Asylwerberinnen und Asylwerber
  • Bezieherinnen und Bezieher einer Leistung nach den Mindestsicherungs- und Sozialhilfegesetzen der Länder

Für Berufstätige, Bezieherinnen und Bezieher einer Leistung des Arbeitsmarktservice sowie Pensionistinnen und Pensionisten ist der jeweilige Pensionsversicherungsträger zuständig.

Wird ein Genesungs-, Erholungs- oder Landaufenthalt beantragt, ist für die Gewährung ausschließlich die ÖGK zuständig.

Welche Einrichtung in Frage kommt, hängt von Ihrem Gesundheitszustand ab. Es kommen sowohl die eigenen Einrichtungen der Sozialversicherung, als auch Vertragseinrichtungen in Frage. Die ÖGK ist bemüht, Wünsche bezüglich der Einrichtung zu berücksichtigen. Eine Abweichung der Wunscheinrichtung ist jedoch möglich. Der definitive Antrittstermin ist mit der Einrichtung abzustimmen.

Patientinnen und Patienten müssen bei stationären Aufenthalten einen täglichen Zuzahlungsbetrag zwischen EUR 9,09 und EUR 22,08 (Werte 2022) leisten. Die Höhe hängt vom monatlichen Bruttoeinkommen ab. 

(Brutto)Erwerbseinkommen und/oder Pension in EuroZuzahlung pro Tag in Euro
EUR 1.030,49  bis EUR 1.611,87EUR 9,09
EUR 1.611,88  bis EUR 2.193,26 EUR 15,58
über EUR 2.193,26
EUR 22,08

Bei mitversicherten Angehörigen gilt das Einkommen des versicherten Familienmitglieds als Grundlage für die Berechnung des Zuzahlungsbetrages.

Von der Zuzahlung befreit sind:

  • Personen mit einem geringen monatlichen Einkommen (maximal EUR 1.030,49 - Wert 2022)
  • Personen, die eine Leistung nach den Mindestsicherungs- und Sozialhilfegesetzen der Länder beziehen
  • Personen, bei denen eine besondere soziale Schutzbedürftigkeit besteht (z.B. Personen, die eine Ausgleichszulage beziehen).

Nein, Sie müssen den Kurantrag nicht persönlich abgeben. In gesonderten Fällen, meist bei Erstanträgen, besteht die Möglichkeit, dass Sie eine Vorladung zur Kuruntersuchung erhalten. Hier finden Sie mehr Informationen zum Thema "Kuraufenthalte".

Welche Kuranstalt ist für mich geeignet?

Ihr behandelnder Arzt bespricht mit Ihnen gerne, welche Kuranstalt für Sie geeignet ist.

Die BVAEB hat eigene Einrichtungen in Bad Tatzmannsdorf (Therapiezentrum Rosalienhof), in Breitenstein (Gesundheitseinrichtung Breitenstein), in Bad Schallerbach (Gesundheitseinrichtung Bad Schallerbach), in Sitzenberg-Reidling (Gesundheitszentrum Resilienzpark Sitzenberg) und in Bad Hofgastein (Gesundheitseinrichtung Bad Hofgastein). 
Die BVAEB hat auch eine Vielzahl von Vertragseinrichtungen für Ihren Kuraufenthalt.

Neben den Kurbehandlungen werden in unseren eigenen Einrichtungen auch zahlreiche Kurse und Vorträge zur Lebensstiländerung - zu den Themen Ernährung, Diabetes, Haltung, Bewegung, Rauchen, Stress - angeboten.

Besuchen Sie die Webseiten der BVAEB-Kur- und Rehabilitationseinrichtungen. Hier gelangen Sie zur Übersicht aller Einrichtungen der BVAEB für einen stationären Aufenthalt. 

Der Antrag ist von der/dem Versicherten oder der Pensionistin bzw. dem Pensionisten zu stellen und durch die behandelnde Ärztin oder den behandelnden Arzt zu begründen.

Grundsätzlich können - medizinische Notwendigkeit vorausgesetzt - zwei Kuraufenthalte innerhalb von fünf Jahren in Anspruch genommen werden.

Die Pensionsversicherungsanstalt entscheidet  die Art der Maßnahmen, bestimmt die Einrichtung und die Dauer des Aufenthaltes. 

Kostenbeteiligung

Bei Heilverfahren ist je nach Einkommen eine Zuzahlung der Versicherten bzw. Pensionsbezieher/innen vorgesehen.

Höhe der Zuzahlung

monatliches Bruttoeinkommen
tägliche Zuzahlungen
mehr als EUR 1.030,49 bis EUR 1.611,87       EUR 9,09 *  
mehr als EUR 1.611,87 bis EUR 2.193,26   
   EUR 15,58   
mehr als EUR 2.193,26
   EUR 22,08     

* Dieser Zuzahlungsbetrag gilt auch für Pensionsbezieher/innen mit einer Pension, deren Höhe EUR 1.030,49 nicht erreicht, die aber keine Ausgleichszulage beziehen.

Bei sozialer Schutzbedürftigkeit - abhängig vom monatlichen Einkommen - ist eine Befreiung von der Zuzahlung vorgesehen. 

‌ Zuletzt aktualisiert am 01. April 2022

Wo schicke ich den kurantrag hin

Wir wissen, die Beantragung einer Reha, Kur ist oftmals bürokratisch, deshalb helfen wir Ihnen gerne auch telefonisch.

Team der Belegungsabteilung
Fax.: 09708 79-3435
Email: 

Rehabilitation, Kur und Prävention werden von der Politik zunehmend als unverzichtbar angesehen. Deshalb wurden selbst in Zeiten von Sparanstrengungen im Gesundheitswesen zuletzt Rehabilitationsmaßnahmen sogar noch gestärkt.

Sie haben Anspruch auf eine medizinische Rehabilitation oder können eine Kur beantragen, wenn Ihr behandelnder Arzt dies als notwendig erachtet.

Da ambulante Versorgungsstrukturen (ambulante Reha, Rezeptanwendungen) gerade bei vielschichtigen Krankheitsbildern an ihre Grenzen stoßen ist oftmals eine stationäre Rehabilitation in einer spezialisierten Rehaklinik die einzige Chance für den Patienten auf einen guten Therapieerfolg.

Das Rehabilitations- & Präventionszentrum Bad Bocklet ist eine stationäre Rehaklinik gemäß § 107 Abs. 2 SGB V. Dabei werden stationäre Rehamaßnahmen nach § 40 Abs. 2 SGB V durchgeführt. Diese Leistungen können in unserer Klinik im Rahmen unterschiedlicher Maßnahmenarten in Anspruch genommen werden:

  • Anschlussheilbehandlungen (AHB) auch Anschlussreha
  • Stationäre Reha, Rehabilitationsmaßnahmen (Heilverfahren) (früher Kuren)
  • Berufsgenossenschaftliche stationäre Weiterbehandlung (BGSW)

Darüber hinaus ist das Reha & Präventionszentrum Bad Bocklet vom Verband der Privaten Krankenversicherung als so genannte Gemischte Krankenanstalt (Akut / Reha) im Sinne des § 4 Abs. 5 MB / KK anerkannt.

Um einweisende Mediziner zu entlasten und Ihnen den Weg zur stationären Rehabilitation / Kur zu erleichtern, stellt das Reha & Präventionszentrum Bad Bocklet gerne fachkundige Unterstützung bei der Beantragung einer Rehabilitations-Behandlung zur Verfügung. Wie Sie am besten zur Reha kommen und Ihren Antragsweg für Ihre Kur genehmigt bekommen wird in den folgenden Schritten 1 bis 5 beschrieben.

Wo schicke ich den kurantrag hin

Wo schicke ich den kurantrag hin

Ablauf bei der AHBAblauf bei einer RehaFragen & AntwortenProspekt

Die Reha-kostenträger wie z.B. die gesetzlichen Krankenkassen und die Rentenversicherungen (DRV), dürfen nur Leistungen bewilligen, für die eine medizinische Notwendigkeit vorliegt. So muss immer im Einzelfall geprüft werden, inwieweit das Krankheitsbild eine medizinische Rehamaßnahme erforderlich macht.

Dies ist bei der Krankenkassen- Kostenträgerschaft dann der Fall, wenn es darum geht die Krankheitsbeschwerden zu lindern oder zumindest den Status quo zu erhalten.

Eine Rehamaßnahme zu Lasten der DRV hat das Ziel eine drohende Erwerbsunfähigkeit zu verhindern bzw. die Erwerbsfähigkeit wieder herzustellen.

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Informationen zum Reha-Ablauf

Reha & Kur beantragen

Sie möchten Ihre Reha- oder Kur richtig beantragen? Hier finden Sie Informationen und Hilfe beim Ausfüllen des Reha-Antrags.

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Reha mit Begleitung

Sie haben die Möglichkeit als Begleitperson zur Reha gemeinsam mit Ihrem Partner an der Reha teilzunehmen und beispielsweise Ihre Gesundheit checken zu lassen.

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Infomaterial

In unserem Downloadbereich können Sie unsere aktuellen Flyer und Prospekte zur Kur & Rehabilitation kostenfrei herunterladen.

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Darum Bad Bocklet

Welche Vorteile eine Reha oder Kur in Bad Bocklet hat und warum Sie diese hier im Kurort durchführen sollten erfahren Sie hier.

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Wo schicke ich den kurantrag hin

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