Offensichtliche Missstände in den Bereichen Lebensmittelhygiene, Tierschutz und Tiergesundheit können Bürger in Nordrhein-Westfalen ab sofort anonym bei einer Hinweisstelle des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbrauicherschutz (LANUV) melden. Show
Auf der Seite https://www.lanuv.nrw.de/anonymehinweisstelle/ gibt es drei Meldeformulare für Lebensmittelhygiene, Tierschutz und Tiergesundheit, wo man nicht nur das entdeckte Vergehen, sondern auch den Verantwortlichen samt Adresse anzeigen kann. Anonym ist das Portal laut dem Landesamt deshalb, weil das bisher übliche Verfahren die Preisgabe der Indentität des Beschwerdeführers über unzureichende Lebensmittelhygiene, Tierschutz und Tiergesundheit mit einschloss. Aus Sorge vor Repressalien hätten daher potenzielle Beschwerdeführer auf die Anzeige entsprechender Missstände verzichtet, da der Schutz ihrer persönlichen Daten nicht gewährleistet war. Aus diesen Gründen sei der „Informanten-Schutz“ im Bereich der Presseberichterstattung bereits seit langem üblich, so das LANUV in einer Presseerklärung. Mit der Internetseite LANUV-Hinweisstelle bestehe nunmehr die Möglichkeit, vertrauliche Hinweise zu diesen Sachverhalten abzugeben und zugleich den Schutz des Informanden zu wahren. top agrar meint: Bleibt zu hoffen, dass das Formular nicht von Agrarkritikern missbraucht wird, um redliche Landwirte allein aus Schikane bei den Behörden anzukreiden und ihnen eine Kontrolle ins Haus zu schicken. Das sieht auch der RLV so: Grundsätzlich ist gegen Transparenz nichts einzuwenden. Es ist aber höchst zweifelhaft, warum dies anonym erfasst wird, heißt es in einer Erklärung des Bauernverbandes. Hier könne es leicht zu Missbrauch kommen. "Es kann einer zu Unrecht öffentlich an den Pranger gestellt werden – das finden wir nicht gut." Die Ämter müssten auf jeden Fall für unberechtigt gestellte Anzeigen - etwa aus Neid - eine Gebühr bzw. den erhöhten Verwaltungsaufwand zahlen. "Die Frage ist, warum man dafür eine extra Stelle braucht. Wieso reichen die bisherigen Behörden nicht aus? Beim Tierschutz etwa das Veterinäramt", fragt der RLV.
Sie haben einen Vorfall von Tierquälerei oder nicht artgerechter Tierhaltung beobachtet. Anzeigen über Tierquälerei und nicht artgerechte Tierhaltung werden entgegengenommen und die erforderlichen Maßnahmen werden veranlasst. Voraussetzungen
Erforderliche UnterlagenFormulare
Rechtsgrundlagen
Tierquälerei ist ein Vergehen, das auf Grundlage des Tierschutzgesetzes (TierSchG) geahndet werden kann. Damit das möglich ist, sollte der Amtstierarzt informiert werden, doch auch die Polizei kann weiterhelfen. Rechtlich gut beraten. >> Suchen Sie wenn möglich das GesprächJe nachdem welche Form von Tierquälerei Sie beobachten, kann es sinnvoll sein, den Halter freundlich anzusprechen, bevor Sie den Amtstierarzt verständigen. Nicht immer ist es böser Wille, manchmal gefährden auch Unwissen oder Überforderung das Tierwohl. Sichern Sie BeweiseOftmals werden Hinweise auf Tierquälerei nicht weiterverfolgt, weil es an Beweisen mangelt. Machen Sie daher nach Möglichkeit Foto- und Filmaufnahmen oder sprechen Sie weitere Zeugen an. Das erleichtert den Behörden die Arbeit und erhöht die Chancen auf wirksame Konsequenzen, wie zum Beispiel ein Tierhalteverbot. Tierquälerei melden: Wer ist zuständig?Um Tierquälerei zu melden, reicht grundsätzlich ein schlichter Anruf beim Veterinäramt: Der Amtstierarzt ist ein sogenannter Beschützergarant für die Tiere in seinem Einzugsgebiet – gibt es Hinweise auf eine Tierwohlgefährdung und handelt der Amtstierarzt nicht, macht er sich durch Unterlassen womöglich selbst strafbar (§ 17 TierSchG). Gerade wenn es schnell gehen muss – zum Beispiel, wenn ein Hund im heißen Auto sitzt – können Sie auch die Polizei verständigen. Damit sind Sie rechtlich auf jeden Fall auf der sicheren Seite. Beschädigen Sie dagegen fremdes Eigentum, machen Sie sich eventuell selbst strafbar. Bei den Polizeibeamten können Sie auch eine Anzeige wegen Tierquälerei aufgeben. In der Regel beziehen Sie sich dann auf einen Verstoß gegen § 2 TierSchG. Was zählt als Tierquälerei?Die Formulierungen im Tierschutzgesetz sind oft nicht besonders konkret, sodass viele Verstöße gegen das Tierwohl nicht geahndet werden – entweder, weil ein sogenannter "vernünftiger Grund" das Tierleid rechtlich legitimiert (§ 1 TierSchG) oder weil die Begriffe im Gesetzestext zu schwammig sind: Es ist beispielsweise nicht eindeutig, was unter "Rohheit" (§ 17 TierSchG) zu verstehen ist. Auf der anderen Seite sind viele Dinge, die für den Laien normal wirken können oder als branchenüblich gelten, dennoch Tierquälerei, wie etwa bestimmte Trainingsmethoden bei Hunden, das Krallenentfernen bei Katzen oder schmerzhafte Reitweisen bei Pferden. Wenn Sie unsicher sind, ob Sie einen konkreten Fall anzeigen sollten, können Sie sich vorher Rat bei Tierschutz-Organisationen holen. Bitte lesen Sie zu dem Inhalt auch unsere Rechtshinweise.
Bei Tierquälerei nicht wegschauen!Der Schwerpunkt unserer Arbeit liegt in den Bereichen Massentierhaltung und Pelztierzucht. Immer wieder melden sich Menschen bei uns, die Tierquälerei beobachtet haben. Und obwohl uns jedes Schicksal wichtig ist, haben wir leider nicht die finanziellen und personellen Ressourcen allen Meldungen vor Ort persönlich nachzugehen. Wir bitten daher um Verständnis, dass wir häufig nur Hilfe zur Selbsthilfe leisten können, damit Du vor Ort aktiv werden kannst und damit den Tieren geholfen wird. Oft zeigen die uns zugespielten Fotos und Videos Zustände, die nicht gegen ein Gesetz verstoßen. Dies liegt daran, dass die Gesetze in Deutschland in Bezug auf Tierschutz recht lasch sind. So steht einem „Mastschwein“ weniger als 1 m² Platz zur Verfügung, ohne Auslauf. Das ist ganz „normal“ – legal, aber aus unserer Sicht nicht legitim. Wir setzen daher auf eine pflanzliche Ernährung, denn nur so kann diesen Tiere jetzt geholfen werden. Viele leckere Rezepte für (D)einen veganen Einstieg findest Du hier.Vorgehen bei Verdacht auf Verstoß gegen das Tierschutzgesetz1. Missstand dokumentieren 2. Bericht schreiben 3. Tierschutzrecht prüfen 4. Veterinäramt verständigen Generell gilt für alle Tiere in Deutschland das Tierschutzgesetz. Da dieses jedoch sehr allgemein formuliert ist, ist es oft schwer, gegen jemanden vorzugehen, der ein Tier nicht artgerecht hält. Für viele Tierarten und Haltungsformen gibt es zudem Gutachten und Leitlinien, welche allerdings nicht rechtsverbindlich sind, sie dienen lediglich als Orientierungshilfe für tierhaltende Menschen und Behörden. Gesetze und Verordnungen:Leitlinien:2. VeterinäramtDas Veterinäramt ist sowas wie die Polizei für Tiere. Die Behörde ist für das Wohl der Tiere und die Einhaltung des Tierschutzrechts verantwortlich. Sie sind daher verpflichtet, gegen tierschutzrechtswidrige Handlungen und Zustände vorzugehen. Es gibt kein Entschließungsermessen. Mitarbeitende vom Veterinäramt müssen handeln, wenn in ihrem Zuständigkeitsbereich Verstöße gegen Tierschutzrecht begangen wurden, noch werden oder bevorstehen. Bleiben sie untätig, können sie selbst Straftaten i.S.d. §17 TierSchG durch Unterlassen begehen. Aus Erfahrung wissen wir leider, dass das Veterinäramt oft sehr zögerlich handelt, daher ist es wichtig, dass Du Deine Anzeige immer schriftlich (z.B. per E-Mail) machst und regelmäßig nachfragst, wie der „aktuelle Sachstand“ ist. Hier findest Du eine Liste der Veterinärämter.3. Tierqual anzeigenDas Veterinäramt hat erst die Möglichkeit eine Haltung zu kontrollieren, wenn es eine Meldung erhalten hat. Aus diesem Grund ist es unerlässlich das Veterinäramt über den Missstand zu informieren. Die Meldung sollte am besten immer per E-Mail erfolgen, diese sollte beinhalten:
Die meisten Veterinärämter geben Dir keine Rückmeldung über das, was sie gemacht haben. Die Ämter berufen sich dabei auf den Datenschutz. Vielfach wird uns Tierleid im Internet gemeldet. Mittlerweile haben alle großen Anbieter von Internetportalen eine Funktion eingerichtet, die es ermöglicht, dort Tierleid direkt zu melden. Sowohl bei eBay als auch bei YouTube und Facebook ist es direkt auf der jeweiligen Seite möglich, die Seite schnell und unbürokratisch zu melden. Normalerweise wird sie dann innerhalb von wenigen Stunden gesperrt. Aus unserer Sicht ist es sinnvoll, wenn möglichst viele Menschen diese Funktion nutzen. Dadurch werden die Online-Plattformen für diese Problematik sensibilisiert und können entsprechend reagieren. Eine Meldung beim Veterinäramt macht meist keinen Sinn, da meist unklar wann und wo diese Tierquälerei stattfand. Zudem werden Videos meist anonym online gestellt und somit ist die Rückverfolgbarkeit so gut wie unmöglich.5. Tierleid im AuslandWir haben unseren Sitz und Wirkungskreis in Deutschland. Daher haben wir leider keine Möglichkeiten, im Ausland aktiv zu werden. In nahezu allen Ländern gibt es mittlerweile Tierschutz- und Tierrechtsorganisationen, die sich um Tiere in Not kümmern. Diese Organisationen kennen sich mit den Gegebenheiten, Traditionen und der Rechtslage in ihren jeweiligen Ländern am allerbesten aus. Solltest Du also Tierleid im Ausland beobachten, so möchten wir Dich bitten, eine dort ansässige Organisation zu kontaktieren. Hier findest Du ein weltweites Verzeichnis von Tierschutz- und Tierrechtsorganisationen. 6. Akuter NotfallBei einem akuten Notfall solltest Du die Polizei (Tel. 110) oder Feuerwehr (Tel. 112) kontaktieren. Wildtiere: Haustiere: Nutztiere, Zootiere, Zirkustiere, Tiertransporte: |