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In Deutschland gilt das Recht der negativen Religionsfreiheit, das heißt dass man keiner Religion angehören muss. Die Kosten eines Kirchenaustritts belaufen sich in Baden-Württemberg auf zehn bis 60 Euro. Hier erfahren Sie zudem, was die Vor- und Nachteile eines Kirchenaustritts sind. Die wichtigste Folge eines Kirchenaustritts ist, dass der Staat keine Rechtsfolgen mehr an eine Mitgliedschaft knüpfen darf. So darf er zum Beispiel keine Kirchensteuer mehr einziehen und Kinder müssen nicht mehr am Religionsunterricht teilnehmen. Bei manchen kirchlichen Arbeitgebern (zum Beispiel der Caritas) ist zu beachten, dass das Dienstverhältnis eine Mitgliedschaft bei der Kirche verlangt. Welche Behörde ist für den Kirchenaustritt zuständig?Wenn Sie aus der Kirche austreten wollen, müssen Sie sich je nach Bundesland an unterschiedliche Stellen wenden. Die zuständige Behörde ist entweder das Amtsgericht (in Berlin, Brandenburg und Nordrhein-Westfalen) oder das Standesamt bzw. Bürgeramt (für die anderen Bundesländern). Sie können Ihren Austritt persönlich bei der Behörde erklären oder Sie können eine schriftliche Austrittserklärung formulieren. Die Unterschrift muss von einem Notar beglaubigt werden. Zudem müssen Sie Ihren Ausweis vorlegen. In manchen Fällen wird bei Verheirateten auch die Heiratsurkunde oder das Familienstammbuch verlangt. Kosten eines Kirchenaustritts in Baden-WürttembergFür den Kirchenaustritt wird von den meisten Behörden eine Gebühr verlangt. Die Kosten sind je nach Stadt unterschiedlich. In Stuttgart beträgt die Gebühr zum Beispiel 42 Euro (25 Euro für nicht berufstätige Personen und 16 Euro für Schüler, Studenten oder Rentner mit geringem Einkommen). In Karlsruhe müssen Sie für den Kirchenaustritt 39,50 Euro, in Mannheim 30 Euro und in Freiburg 35 Euro bezahlen. Eine genaue Auflistung der Gebühren in Baden-Württemberg finden Sie hier. Foto: © Jason Stitt - 123RF.com
Wenn Sie aus einer Kirche oder einer Religionsgemeinschaft, die Körperschaft des öffentlichen Rechts ist, austreten möchten, können Sie den Austritt gegenüber dem Standesamt Ihres Stadtbezirks persönlich während der Öffnungszeiten erklären. Der Kirchenaustritt ist kirchenrechtlich sofort und steuerrechtlich ab dem ersten Tag des Folgemonats wirksam. Über Ihren Kirchenaustritt geht eine Mitteilung an das Amt für öffentliche Ordnung, welches das zuständige Finanzamt informiert, damit diese die ELStAM entsprechend ändern und dem Arbeitgeber automatisch zum Abruf zur Verfügung stellen kann.
Hinweis: Ein Nachweis der Zugehörigkeit zu der Religionsgemeinschaft ist nicht erforderlich. Wenn möglich, sollten Sie ihr Taufdatum und/oder den Taufort in Erfahrung bringen. Kirchenaustritt, Beurkundung einer Erklärung über den Kirchenaustritt pro Person: Kosten: 55 Euro Rechtsgrundlage: Verwaltungsgebührensatzung 19.1.1 Kirchenaustritt für nicht berufstätige Personen Kosten: 33 Euro Rechtsgrundlage: Verwaltungsgebührensatzung 19.1.1 Kirchenaustritt, Mindestgebühr für Schüler, Studenten, Bundesfreiwilligendienstleistende sowie für Rentner mit niedrigem Einkommen Kosten: 22 Euro Rechtsgrundlage: Verwaltungsgebührensatzung 19.1.1 Weitere Informationen: Sie zahlen ermäßigte Gebühren, wenn Sie einen der folgenden Nachweise vorlegen können: Schulbescheinigung, Rentnerausweis (Anlage zum jährlichen Rentenanpassungsbescheid) sowie Nachweis über geringe Rente (Grundsicherungsbescheid), Immatrikulationsbescheinigung, Sozialhilfebescheid, Arbeitslosenbescheinigung. Beglaubigung einer Abschrift einer Erklärung über den Kirchenaustritt Kosten: 17 Euro Rechtsgrundlage: Verwaltungsgebührensatzung 19.1.2 Möchten Sie wieder in eine Kirche oder Religionsgemeinschaft eintreten, wenden Sie sich bitte an die dafür zuständigen Stelle (z.B. Pfarramt oder Gemeindebüro).
Katholische und evangelische Kirche
Die Kirche kämpft mit Missbrauchsvorwürfen und Reformwünschen. Das hat Folgen: Immer mehr Menschen in Baden-Württemberg treten aus - nicht nur Katholiken.
Die Kirchenaustritte haben im Januar in verschiedenen Städten in Baden-Württemberg im Jahresvergleich stark zugenommen. Das zeigen vom SWR erhobene Daten der Standesämter, bei denen die Anträge der Bürgerinnen und Bürger eingehen. Vor allem beim Standesamt Freiburg gab es deutlich mehr Anfragen von Menschen, die aus der Kirche austreten wollen: Im Januar 2021 waren es noch 135 Personen und im Januar 2022 180 Anträge. Zurzeit werden dort rund 400 Zusatztermine angeboten. Laut Behörde sei die Zahl der Anträge nach der Veröffentlichung des Missbrauchsgutachtens der Erzdiözese München sprunghaft angestiegen. Verdopplung der Kirchenaustritte in Stuttgart und FriedrichshafenAuch in anderen Städten in Baden-Württemberg nahm die Zahl der Anträge für einen Kirchenaustritt im Januar zu. Im Standesamtsbezirk Stuttgart-Mitte haben sich die Zahlen mit knapp 100 Austrittserklärungen aus der katholischen Kirche im Vergleich zum vergangenen Jahr nahezu verdoppelt. Nicht alle Standesämter erheben die Daten nach Konfession getrennt. In Friedrichshafen etwa stieg die Zahl der Austritte aus evangelischer und katholischer Kirche insgesamt um 100 Prozent an. In Ulm gab es bei den Kirchenaustritten insgesamt einen Zuwachs von etwa 50 Prozent. In Mannheim wurde nur ein leichter Anstieg verzeichnet. In allen erhobenen Städten außer Karlsruhe traten im Januar 2022 mehr Menschen im Vergleich zum Januar 2021 aus der Kirche aus. Generelle TendenzAuch im Gesamtjahresvergleich von 2020 und 2021 hat in allen vom SWR angefragten Städten die Zahl der Kirchenaustritte deutlich zugenommen. Nicht nur ein Problem der katholischen KircheAllerdings ist der Mitgliederschwund nicht nur auf die aktuellen Nachrichten rund um die katholische Kirche - wie #OutinChurch, Missbrauchsvorwürfe und Reformforderungen - zurückzuführen. In Baden-Württemberg traten in den meisten der befragten Städten ähnlich viele Personen aus der evangelischen wie aus der katholischen Kirche aus.
Die Kirchen haben mit einem Mitgliederschwund zu kämpfen. Foto: dpa/Christoph Schmidt Unter anderem die Kirchensteuer ist für einige Menschen ein Grund, aus der Kirche auszutreten. Doch wie läuft so ein Austritt genau ab? Wir erklären den Vorgang. Die Kirchen in Deutschland haben seit Jahren damit zu kämpfen, dass sich immer mehr Menschen für einen Austritt entscheiden. Die Kirchensteuer, persönliche Distanz zum Glauben oder Skandale wie das zuletzt veröffentliche Missbrauchsgutachten bringen die Menschen dazu, sich von den Religionsgemeinschaften zu distanzieren und auszutreten. Im Jahr 2020 gab es zuletzt jedoch deutlich weniger Kirchenaustritte in Baden-Württemberg als in den Jahren zuvor. Experten gehen davon aus, dass dies mit der Coronakrise zusammenhängen könnte. Kirchenaustritt kostet GeldDoch wie läuft ein Kirchenaustritt eigentlich genau ab und was müssen die Menschen beachten? Wer sich für einen Kirchenaustritt entschieden hat, muss dies seinem zuständigen Standesbeamten (Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt) zunächst erklären. Die Erklärung (auch als Formular möglich), die keine Bedingungen oder Zusätze enthalten darf, kann entweder persönlich abgegeben oder in öffentlich beglaubigter Form per Post eingereicht werden. Ein Ausweis oder Reisepass ist laut des baden-württembergischen Serviceportals vonnöten. Einen Grund für ihre Entscheidung müssen Sie derweil nicht nennen. Wichtig zu wissen ist jedoch, dass ein Kirchenaustritt erst ab dem 14. Lebensjahr möglich ist. Die Kirchensteuer muss dann nur noch so lange bezahlt werden, bis der Austritt schließlich wirksam ist. Mit anderen Worten, die Kirchensteuerpflicht endet mit dem Ablauf des Monats, in dem der Austritt wirksam wird. Umsonst ist der Austritt jedoch nicht. In der Regel fallen zwischen 10 und 60 Euro Gebühren an. Wie viel es am Ende wirklich ist, hängt von den einzelnen Kommunen ab. Die Kosten deckeln die Bearbeitung des Austritts. Keine Hoffnung auf katholisches BegräbnisDie Folgen eines Kirchenaustritts sind vielschichtig und nicht immer exakt zu erläutern. Häufig gibt es zwischen Katholiken und Protestanten unterschiedliche Ansichten. Bei der Taufe muss in der Regel mindestens ein Elternteil der evangelischen Kirche angehören. Es soll aber auch Landeskirchen geben, die anders entscheiden. Ähnliche Einzelfall-Entscheidungen gibt es auch bei der Taufe in der katholischen Kirche. Auch beim Thema Hochzeit läuft es ähnlich ab. Häufig treffen die evangelischen Landeskirchen unterschiedliche Entscheidungen. In der Regel sollten Braut und Bräutigam Kirchenmitglieder sein. Doch auch hier gibt es wie in der katholischen Kirche Ausnahmen. Strenger sieht es da in Sachen Beerdigung aus – Kirchenaustreter können zum Beispiel nicht auf ein katholisches Begräbnis hoffen. Wer seinen Kirchenaustritt bereut, kann diesen Schritt auch wieder rückgängig machen. Der Wiedereintritt ist kostenlos – eine Taufe ist nicht nötig.
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