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dobok / iStock / Getty Images Plus Wenn im Alter oder bei Erwerbsminderung das Einkommen und das Vermögen nicht ausreichen, um den Lebensunterhalt zu bestreiten, besteht Anspruch auf Grundsicherung. Sie ist eine aus Steuermitteln finanzierte Sozialleistung. Das Einkommen von Kindern oder Eltern der Anspruchsberechtigten bleibt bei der Berechnung in der Regel unangetastet. Wer hat Anspruch?Anspruchsberechtigt ist, wer die geltende Altersgrenze für den Renteneintritt erreicht hat oder dauerhaft voll erwerbsgemindert ist und das 18. Lebensjahr vollendet hat. Welche Leistungen gibt es?Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung umfasst den Regelsatz zur Sicherung des Lebensunterhaltes, Aufwendungen für Unterkunft und Heizung sowie Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung. Mehrbedarfe (z.B. bei Schwerbehinderung, Schwangerschaft) oder einmalige Bedarfe (z.B. Erstausstattung einer Wohnung, Erstausstattung bei Schwangerschaft und Geburt) werden ebenfalls gewährt. Einkommen und VermögenDie Höhe der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung richtet sich nach dem Einkommen und Vermögen des Antragstellers oder der Antragstellerin. Auch das von Ehegatten, Lebenspartnern oder Partnerinnen einer eheähnlichen Gemeinschaft werden dazugezählt. Als Einkommen zählen auch Einkünfte aus geringfügiger Beschäftigung sowie Renten, Kindergeld und Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz. Nicht angerechnet werden kleinere Barbeträge bis zu einer bestimmten Vermögensfreigrenze, eine selbstgenutzte Wohnimmoblie sowie gefördertes Altersvorsorgevermögen. Unterhaltsansprüche an Kinder oder Eltern?Bei der Grundsicherung bleiben Unterhaltsansprüche gegenüber Kindern bzw. Eltern in der Regel unberücksichtigt. Voraussetzung ist, dass das jährliche Einkommen der Kinder bzw. das gemeinsame Einkommen der Eltern unter 100.000 Euro liegt. Hat der Antragsteller/die Antragstellerin mehrere Kinder, darf jedes Kind bis zu 100.000 Euro verdienen. Liegt das Einkommen über dieser Grenze kann ein Antrag auf Hilfe zum Lebensunterhalt gestellt werden. Antrag stellenDer Antrag auf Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung wird beim Sozialamt des Wohnbezirks beantragt. Er wird für 12 Monate bewilligt. Danach muss ein Folgeantrag gestellt werden. BeratungsstellenDie Sozialämter beraten zum Anspruch auf Grundsicherung und helfen beim Ausfüllen des Antrags. Bei der Deutschen Rentenversicherung kann man sich zu grundsätzlichen Voraussetzungen und Anspruch auf Grundsicherung beraten lassen. Der Paritätische: Broschüre: Was tun, wenn die Rente nicht reicht? Broschüre des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes mit Informationen zur Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung Deutsche Rentenversicherung: Broschüre: Die Grundsicherung – Hilfen für Rentner Broschüre der Deutschen Rentenversicherung mit Informationen zur Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung Links119 Wie hilfreich war dieser Artikel für Sie?
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Die Grundsicherung ist eine Sozialleistung, welche den Lebensunterhalt sicherstellen soll. Es gibt in Deutschland verschiedene Formen dieser Leistung. Eine davon ist die Grundsicherung für Arbeitsuchende, die auch als Hartz 4 bekannt ist. Bei der anderen handelt es sich um die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. Der für den Erhalt von Grundsicherung notwendige Antrag an das Jobcenter kann auch im Internet ausgefüllt werden.Jede dieser Sozialleistungen kann nur nach einem entsprechenden Antrag gewährt werden. Aber wer kann Grundsicherung beantragen? Welche Formulare sind dafür auszufüllen? Wo beantragt man Grundsicherung? Unser Ratgeber liefert Antworten. Wer hat Anspruch auf die Grundsicherung für Arbeitsuchende?Einige mögen sich fragen: „Wann kann ich Grundsicherung beantragen?“ Nur Personen, die bestimmte Voraussetzungen erfüllen, haben Anspruch auf Hartz 4. Die Anforderungen sind in § 7 Absatz 1 Zweites Sozialgesetzbuch (SGB II) definiert: Hilfebedürftigkeit ist eine der Voraussetzungen, damit der für die Grundsicherung erforderliche Antrag bewilligt wird.
Als erwerbsfähig gilt eine Person laut § 8 Absatz 1 SGB II, wenn sie in der Lage ist, mindestens drei Stunden pro Tag zu arbeiten. Hilfebedürftigkeit bedeutet gemäß § 9 Absatz 1 SGB II:
Zum Einkommen bzw. Vermögen wird unter anderem Folgendes gezählt:
Antrag auf Grundsicherung im Alter und bei ErwerbsminderungFür eine andere Form von Grundsicherung ist auch ein Antrag notwendig. Einen Antrag auf Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung können ebenfalls nur bestimmte Personen stellen. Anspruch auf diese Leistung besteht laut § 19 Absatz 1 und 2 Zwölftes Sozialgesetzbuch (SGB XII) unter folgenden Voraussetzungen:
Eine dauerhafte volle Erwerbsminderung liegt vor, wenn der Betroffene auf nicht absehbare Zeit nicht dazu imstande ist, mindestens drei Stunden am Tag zu arbeiten. Wo wird Grundsicherung beantragt?Der für die Grundsicherung auszufüllende Antrag ist im Jobcenter bzw. beim Sozialamt abzugeben.Manche fragen sich vielleicht: „Wo kann ich Grundsicherung beantragen?“ Das kommt darauf an, um welche Art der Grundsicherung es sich handelt. Der Antrag auf Hartz 4 ist in dem für den Wohnort des Antragstellers zuständigen Jobcenter abzugeben. Der Antrag auf Grundsicherung bei Erwerbsminderung bzw. im Alter ist beim zuständigen Sozialamt einzureichen. Doch ist es nicht nur wichtig für den Erhalt von Grundsicherung, wo Sie diese beantragen, sondern auch, wo Sie überhaupt das benötigte Antragsformular dafür bekommen. Der Antrag für Grundsicherung als erwerbsfähiger Arbeitsuchender, also Hartz 4, ist beim Jobcenter erhältlich. Sie finden das für die Grundsicherung relevante Antragsformular aber auch im Internet auf der Seite der Bundesagentur für Arbeit. Der Antrag für die Grundsicherung im Alter bzw. bei Erwersbminderung kann ebenfalls im Internet heruntergeladen werden. Sie können jedoch auch vor Ort im Sozialamt danach fragen. Was ist im Antrag auf Grundsicherung anzugeben?Für die Grundsicherung ist ein Antrag auszufüllen. Das gilt sowohl für Hartz 4 als auch für die Grundsicherung im Alter bzw. bei Erwerbsminderung. Der Antrag auf Grundsicherungsleistungen bei Hartz 4 besteht aus einem Hauptantrag und, je nach Person, verschiedenen Anlagen. Im Hauptantrag sind unter anderem folgende Informationen bzw. Daten anzugeben:
Es gibt für diesen Antrag auf Grundsicherung ein Formular mit Ausfüllhinweisen von der Arbeitsagentur. Je nach individuellem Fall müssen Sie nicht nur den für die Grundsicherung erforderlichen Antrag ausfüllen, sondern auch bestimmte Nachweise einreichen. So haben beispielsweise Schüler eine Schulbescheinigung vorzuweisen. Die Mitgliedschaft bei einer gesetzlichen Krankenkasse ist z. B. durch die Vorlage einer gültigen Versichertenkarte zu belegen. Darüber hinaus gibt es unter anderem folgende Formulare, die unter Umständen zusammen mit dem für die Grundsicherung erforderlichen Antrag abzugeben sind:
In einigen Fällen sind auch hier Nachweise erforderlich, die zusätzlich zu den Anlagen und dem Antragsformular auf Grundsicherung einzureichen sind. So ist es unter Umständen notwendig, mit der Anlage VM Kontoauszüge vorzulegen. Füllen Sie die Anlage MEB aus, ist eine ärztliche Bescheinigung erforderlich. Daher können, wenn Sie Grundsicherung beantragen, viele Unterlagen notwendig sein. Beantragung von Grundsicherung im Alter und bei ErwerbsminderungAuch für diese Grundsicherung ist ein Antrag zu stellen, in den umfangreiche Angaben zu verschiedenen Lebensbereichen einzutragen sind. Manche davon entsprechen denjenigen für den Hartz-4-Antrag. Zu den Informationen, die im Antrag zur Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung angegeben werden sollen, gehören unter anderem folgende: Auch im Alter gibt es Grundsicherung: Im Antrag sind zahlreiche Angaben zu machen.
Bestimmte Nachweise sind notwendig, wenn Sie einen solchen Antrag auf Grundsicherung stellen. So ist beispielsweise im Fall eines Betreuers eine Kopie der Bestellungsurkunde erforderlich. Des Weiteren sind dem für die Grundsicherung notwendigen Antrag Einkommensnachweise für die vorangegangenen zwölf Monate beizulegen. Wie lange dauert die Bearbeitung des Antrags auf Grundsicherung?Sie haben den für die Grundsicherung erforderlichen Antrag, also das entsprechende Formular mitsamt Anlagen und Nachweisen, bei der zuständigen Behörde abgegeben. Aber wann können Sie nun mit der ersten Zahlung rechnen? Das hängt davon ab, wie lange die Bearbeitung des Antrags dauert. Verschiedene Faktoren haben Einfluss auf die Dauer, darunter:
Das Jobcenter hat in der Regel bis zu sechs Monate Zeit, um eine Entscheidung bezüglich des Antrags zu treffen. Gemäß § 88 Absatz 1 Sozialgerichtsgesetz (SGG) ist nach dem Ablauf der genannten Frist eine Untätigkeitsklage des Betroffenen möglich. Vorschuss auf die GrundsicherungWenn der für die Grundsicherung erforderliche Antrag längere Zeit bearbeitet wird, ist unter Umständen ein Vorschuss möglich.Es kann vorkommen, dass eine Person, die Hartz 4 beantragt, dringend Geld benötigt. Doch vor der Auszahlung der Grundsicherung muss der Antrag bearbeitet werden. Wenn der Leistungsberechtigte jedoch aus finanziellen Gründen nicht so lange warten kann, hat er unter bestimmten Umständen die Möglichkeit, einen Vorschuss auf Hartz 4 zu erhalten. Dafür sind jedoch gewisse Voraussetzungen zu erfüllen. In § 42 Absatz 1 Erstes Sozialgesetzbuch (SGB I) heißt es:
Demnach können Personen einen Vorschuss auf Hartz 4 unter folgenden Umständen erhalten:
Allerdings ist das Jobcenter erst dazu verpflichtet, einen Vorschuss zu zahlen, wenn der Betroffene einen entsprechenden Antrag stellt. Dabei handelt es sich um ein anderes Schriftstück als den Hauptantrag und die Anlagen. Ein spezielles Formular oder Muster ist nicht notwendig. Der Vorschuss kann in einem formlosen Schreiben beantragt werden. Es ist möglich, den Antrag auf Vorschuss zusammen mit dem Erstantrag auf Hartz 4 beim Jobcenter einzureichen. |