Welche der folgenden Voraussetzungen müssen erfüllt sein um ein UAS in der offenen Kategorie?

Für alle Bestandsdrohnen mit Kamera, die über keine CE-Klassifizierung von C0 bis C4 verfügen, gelten nach Artikel 25 der Durchführungsverordnung (EU) 2019/947 i.V.m. 2022/425 Übergangsbestimmungen bis zum 31.12.2023. Die ursprüngliche Frist wurde am 14.03.2022 um ein Jahr auf dieses neue Datum verlängert! In der folgenden Tabelle haben wir die wichtigsten Vorgaben für den Betrieb in der erlaubnisfreien open category in Relation zum Gewicht der Drohne zusammengefasst (ein hierüber hinausgehender Betrieb in der erlaubnispflichtigen specific category ist natürlich ebenfalls möglich):

Etwas unübersichtlicher, aber dafür deutlich umfassender ist die folgende Abbildung vom Luftfahrt-Bundesamt. Anhand weniger Prüf-Fragen lässt sich ermitteln, in welcher Kategorie eine Drohne in der Übergangsfrist bis zum 31.12.2023 zu betreiben ist.

Welche der folgenden Voraussetzungen müssen erfüllt sein um ein UAS in der offenen Kategorie?

Achtung !! Abweichende Regelung bis 31.08.2023: Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr hat für Bestandsdrohnen (ohne C-Klassifizierung) einen Erlass veröffentlicht (Aktenzeichen PG Unb LF/6312.1/8). Dieser wurde durch eine Allgemeinverfügung des Luftfahrt-Bundesamtes vom 28.07.2022 um ein weiteres Jahr verlängert. Damit dürfen sich Drohnen unter 2 kg unter bestimmten Voraussetzungen unbeteiligten Personen dichter als 50 Meter anzunähern. Das gilt, sofern der Betrieb nicht zu Zwecken des Sports bzw. der Freizeitgestaltung stattfindet, also z.B. gewerblich erfolgt. Der Fernpilot muss Inhaber des Drohnenführerschein Fernpilotenzeugnis A2 sein oder eine vergleichbare Qualifikation vorweisen. Dann darf der Mindestabstand zu unbeteiligten Personen unter Beachtung der 1:1-Regel auf 30 Meter reduziert werden. Sofern die Geschwindigkeit der Drohne auf unter 3 m/s begrenzt wird (analog zum Langsamflugmodus von zukünftigen C2-Drohnen), darf der Mindestabstand zu unbeteiligten Personen sogar auf 5 Meter reduziert werden. Diese Ausnahmeregelung ist befristet bis zum 31.08.2023. Sollten C2 klassifizierte Drohnen den deutschen Markt vorher durchdringen, behält sich das LBA vor, die Gültigkeit der Allgemeinverfügung zu verkürzen.

Für Bestandsdrohnen ohne Klassifizierung von C0 bis C4 ist es nach einer Änderung des EU-Rechts bzw. nach erfolgreicher Lobbyarbeit von DJI nun doch möglich, nachträglich einer der Klassen der open category zugeordnet zu werden. Dies erfolgt aber nicht per Zuruf, sondern macht ein aufwendiges Firmware- und häufig auch Hardware-Upgrade erforderlich. Diese Uprades können nicht die Betreiber selbst vornehmen, sondern sie müssen von durch den Hersteller autorisierten Händlern durchgeführt werden. Da hiermit nicht unerhebliche Kosten verbunden sein werden, wird eine nachrägliche Klassifizierung eher nur für hochpreisige Drohnen in Frage kommen (wie z.B. aus der Inspire-Serie).

Kenntnisnachweise nach altem deutschen Recht (nach dem alten § 21a Abs. 4 Satz 3 Nr. 2 LuftVO) sind in einer Übergangszeit bis zum 31.12.2022 weiterhin gültig, sofern sie nicht vorher abgelaufen sind. Der alte Kenntnisnachweis berechtigt z.B. zum Betrieb einer Drohne im Rahmen der Unterkategorie A3. Zusammen mit dem europäischen A1/A3-Schein und der praktischen Selbsterklärung berechtigt er für Drohnen unter 2kg sogar zum Betrieb analog der Unterkategorie A2, solange ein Mindestabstand von 50 Metern zu unbeteiligten Personen eingehalten wird.

Ja, in Österreich ist per 31.12.2020 eine Wissensüberprüfung für (fast) alle Drohnenbetreiber Pflicht. Wir wollen hier besprechen, welche Prüfungsfragen beim Drohnenführerschein auf Dich warten. Dieser Artikel betrifft die UAS Kategorie OPEN laut EU Drohnenverordnung und wird für Dich laufend erweitert. Solltest Du Infos für uns haben, so kannst Du uns diese gerne per eMail mitteilen. Im letzten Abschnitt dieses Beitrags sammeln wir gerade Übungsfragen zum Drohnenführerschein, die durchaus die vier Themenschwerpunkte der Austro Control im Auge behalten!

Inhalt:

Welche der folgenden Voraussetzungen müssen erfüllt sein um ein UAS in der offenen Kategorie?

Ganz einfach: Mit Inkrafttreten der neuen EU Drohnenverordnung gelten in Europa neue Bestimmungen beim Drohnenflug. Und diese regeln auch, ab wann man einen Drohnenführerschein mit Prüfungsfragen braucht. Prinzipiell muss man sich in der Drohnen Kategorie OPEN (diese gilt für die allermeisten Drohnen Piloten!) eine Drohnen-Betreiber-Registrierung durchlaufen. Diese Registrierung erfolgt auf der Webseite dronespace.at der Austro Control und kostet ca. 30 Euro einmalig. Und wenn man schon mal dabei ist, sich als Drohnen Pilot zu registrieren, so ist da ja auch eine gute Gelegenheit, eine entsprechende Wissensüberprüfung zu absolvieren. Sprich, im Zuge der Drohnen Registrierung 2021 gibt’s dann auch gleich die Prüfungsfragen zum Drohnenführerschein.

Aber: Je nachdem, welche Drohne man wo fliegt wird der Prüfungsaufwand zum Drohnenführerschein bald mehr!

Hier gibt’s noch mer Infos zur neuen Drohnen Registrierung 2021.
Hier mehr Infos und FAQs zum neuen Drohnenführerschein.
Und hier gibt’s schon mal die ersten Übungsfragen zur Drohnen Führerscheinprüfung

Ab wann brauche ich den Drohnenführerschein mit Prüfungsfragen?

Wie viele bzw. ob man überhaupt Prüfungsfragen für einen Drohnenführerschein beantworten muss, hängt von verschieden Faktoren ab:

  • Von der Drohnen CE Kennzeichnung. Schließlich müssen dann alle neuen Drohnen CE-zertifiziert (C0 ,C1 , C2, …) sein.
  • Und von der Drohnen Unterkategorie, in der geflogen wird (A1, A2, A3). Denn diese beschreibt, wie nah am Menschen geflogen wird.

Kein Drohnen Pilotenschein für C0 Drohnen unter 250 Gramm – sehr wohl aber Versicherungspflicht!

Welche der folgenden Voraussetzungen müssen erfüllt sein um ein UAS in der offenen Kategorie?
C0 Drohnen unter 250 Gramm ohne Prüfung!

Laut Austro Control braucht man für Multicopter mit C0 Drohnen Zertifizierung keine Prüfungsfragen im Rahmen des Drohnenführerscheins zu absolvieren. Neben anderen Vorgaben wiegen C0 Drohnen unter 250 Gramm, weshalb sie auch in der Drohnen Unterkategorie A1 fliegen dürfen. Sprich, mit diesen Drohnen kann man sogar nah am Menschen und über Unbeteiligten fliegen. Dies alles ohne Drohnenführerschein und ohne Prüfungsfragen (solange die Drohne unter 250 Gramm wiegt). Man braucht nur das Betriebshandbuch der Drohne zu lesen.

ABER: Alle Betreiber von Kamera-Drohnen (auch unter 250 Gramm!) müssen sich immer noch behördlich registrieren. Dafür müssen sie aber schon vorher eine echte, gerätebezogene Drohnen Haftpflichtversicherung abschliessen. Dabei müssen spezifische Daten des UAS (wie etwa Modell, Seriennummer Gewicht) unbedingt in der Polizze stehen. Falsche Drohnen Versicherungen ohne Gerätedaten entsprechen nicht dem Luftfahrtgesetz. Drohnen Betreiber haften selbst dafür, wenn sie sich mit einer falschen Drohnen Versicherung registrieren! Siehe hier im Gutachten zur Drohnen Versicherungspflicht.

Drohnen Pilotenschein online mit 40 Fragen für die Unterkategorien A1 und A3

Beispiel 1: Wiegt nun die Drohne über 250 Gramm bis max 899 Gramm und fliegt man vielleicht nah an (aber nicht über!) Unbeteiligten, so ist man mit einer C1 Drohne in Drohnen Unterkategorie A1 unterwegs.

Beispiel 2: Fliegt man mit einer C2 Drohne (bis 3999 Gramm) in einem Abstand von mindesten 150 Metern von Unbeteiligten so ist man in Drohnen Unterkategorie A3 unterwegs.

In beiden Fällen (A1 und A3) gilt: Es gibt einen Online-Kurs und eine Online Drohnen-Führerscheinprüfung mit 40 Multiple-Choice Fragen. Diese sind im Portal Dronespace der Austro Control zu absolvieren.


… zum Inhalt dieser 40 Drohnenführerschein Prüfungsfragen

Laut Austro Control umfassen die Prüfungsfragen zum Drohnenführerschein folgende Inhalte. Hinter den einzelnen Links gelangst Du direkt in die jeweiligen Übungsfragen-Module zur Drohnen Führerscheinprüfung.

Welche der folgenden Voraussetzungen müssen erfüllt sein um ein UAS in der offenen Kategorie?
Drohnenführerschein Fragen

Hinzu kommen noch Fragen zu folgenden Gebieten: Luftraumbeschränkungen, Datenschutz und Schutz der Privatsphäre bei Drohnenflügen, Fragen zum Thema Drohnenversicherung sowie zur Drohnen Sicherheit (Air Safety).

Drohnen Pilotenschein mit Flugtraining und Theorieprüfung in der Unterkategorie A2

Wer nun z. B. mit auch einer C2 Drohne (900-3999 Gramm) bis auf 30 Meter an Unbeteiligte heranfliegen möchte, fällt in die Drohnen Unterkategorie A2. Er/sie muss dann laut Austro Control …

  1. ein zusätzliches Drohnen-Flugtraining
  2. sowie eine zusätzliche Theorie-Prüfung bei der Luftfahrtbehörde absolvieren.

Beispiel: Bei einer DJI Mavic 2 Pro (mit 907 Gramm) hätte man so einen zusätzlichen Prüfungsaufwand. Voraussetzung hierfür wäre aber auch eine vorhandene Drohnen C2 Zertifizierung für die Mavic Pro 2, was aber noch nicht ganz geklärt ist!


… zum Inhalt des Drohnen Flugtrainings (Unterkategorie A2)

Laut Austro Control umfasst das Drohnen Flugtraining folgende Gebiete:
Eigenständige praktische Übungen, Flugvorbereitung, Vorflugkontrolle, Start und Landung einer Drohne, Drohnen Flugmanöver, statischer Schwebeflug, Notfallverfahren beim Drohnenflug.


… zum Inhalt der zusätzlichen Theorie Prüfung (Unterkategorie A2)

Diese zusätzliche Drohnen-Theorie Prüfung umfasst dann zusätzliche 30 Multiple-Choice Fragen zu folgenden Themen:
Drohnen und Meteorologie, Flugleistung und -verhalten, technische und betriebliche Maßnahmen zur Risikovermeidung

Kurz gesagt:
Mit einer C2 Drohne (900 Gramm – bis 3999 Gramm) kann man entweder in sicherer Entfernung von Unbeteiligten (mind. 150 Meter) fliegen, dann genügen die 40 Online Prüfungsfragen zum Drohnenführerschein. Oder, man fliegt näher am Menschen. Dann hat man aber auch mehr praktischen und theoretischen Lern- und vor allem Prüfungsaufwand.

Drohnenkurs als Vorbereitung auf den Drohnen Pilotenschein

Klar, Multiple-Choice Prüfungsfragen zum Drohnenführerschein sind gewiss eine feine Sache! Und ob nun 30, 40 oder insgesamt gar 70 Fragen – wenn wir in der Schule überhaupt etwas gelernt haben, dann ist das sicher das Auswendiglernen. Logisch, dass viele Drohnen Betreiber hier wohl den Weg des geringsten Widerstandes gehen werden.

Aber: Drohnen gelten nicht von ungefähr als UAS, wobei dieses Wort bekanntlich für Unmanned Aircraft System steht. Auf Deutsch spricht man von sogenannten unbemannten Luftfahrzeugen (uLFZ). Und eben diese unbemannten Luftfahrzeuge fliegen dann (auch in der OPEN Kategorie) mitunter im selben Luftraum wie Helikopter und andere Luftverkehrsteilnehmer. Zudem soll es auch schon vorgekommen sein, dass Drohnen urplötzlich davonfliegen (Drohnen Fly-Away), abstürzen oder gar mit etwas oder jemandem kollidieren. Deshalb empfehlen wir jedem Drohnen Piloten, nicht nur die bloßen Prüfungsfragen zum Drohnenführerschein zu studieren, sondern sich mit der Materie auch im Selbststudium auseinanderzusetzen! Das ist erstens nicht nur interessant, sondern kann auch leidige Drohnen Unfälle vermeiden.


Wer wirklich alles richtig machen will, dem empfehlen wir als offizieller ÖAMTC Partner in Sachen Drohnenversicherung auch den Besuch eines Drohnentrainings. Drohnenschulungen – und das nicht nur online, sondern live (!) – findest Du auf unserem Portal drohnenkurs.com

Und nun kommen wir zu möglichen Prüfungsfragen beim Drohnenführerschein in Österreich. Was die Austro Control aber genau alles von UAS Piloten zur Erlangung des offiziellen Drohnen Kompetenznachweises wissen will, bemerkt man dann erst im laufenden Online Test. Aber, Übung mach bekanntlich den Meister!

Welche der folgenden Voraussetzungen müssen erfüllt sein um ein UAS in der offenen Kategorie?
Drohnen Führerscheinfragen Teil 1

Und hier starten wir schon mit Teil 1 der Übungsfragen zur Drohnenführerschein Prüfung. Dabei geht es im folgenden Abschnitt vor allem um die Verantwortung und die damit verbundenen Pflichten von UAS Piloten. Natürlich erheben wir mit den hier folgenden Beispielfragen keinerlei Anspruch auf Vollständigkeit. Sie sollen als Prüfungsvorbereitung für UAS Betreiber (UAS Operator) dienen und dazu animieren, im Selbststudium noch weiter zum Thema Drohnen und Luftrecht zu recherchieren!

1. Welche Gegenstände oder Stoffe versteht man unter Gefahrengut?

Gefahrengut können Gegenstände oder Stoffe sein, die bei einem Zwischenfall eine Gefahr für die Gesundheit, Sicherheit oder Umwelt darstellen.
Hier mehr zum Thema Gefahren durch Drohnen und zu Drohnen Unfällen.

2. Was muss man als UAS Betreiber kontrollieren, bevor man einen Drohnenflug startet?

Folgende Punkte muss man vor jedem Drohnenflug checken:1. Alle relevanten Daten über geografische Zonen

2. Die Beladung des unbemannten Luftfahrzeugsystems (UAS)

3. Das Fluggelände und mögliche Hindernisse4. Die Anwesenheit Unbeteiligter

4. Sind Verletzungen von Persönlichkeitsrechten in Drohnen Versicherungen gedeckt?

Persönlichkeitsrechte dienen dem Schutz der menschlichen Person. Dabei gilt die Privatsphäre von Mitmenschen als notwehrfähiges Rechtsgut. Doch in herkömmlichen Drohnen Versicherungen gibt es keine Deckung für versehentliche Verletzungen der Privatsphäre. Nur wer in seiner Drohnen Haftpflichtversicherung explizit sogenannte „Immaterielle Schäden“ mitversichert hat, hat auch hierfür Deckung.

Gibt’s nur hier: Nur unser Pilot Privacy Shield schützt wirklich vor immateriellen Schäden durch Privatsphären-Verletzungen. Dieser ist ab sofort wählbar für alle Neuanträge in der Drohnen Haftpflichtversicherung Österreich >>>


Welche der folgenden Voraussetzungen müssen erfüllt sein um ein UAS in der offenen Kategorie?

5. Durch welche Luftraumbereiche kann der Drohnenflug rechtlich einschränkt werden?

Der Flug mit Drohnen (UAS) wird insbesondere durch Kontrollzonen und Naturschutzgebiete eingeschränkt.
Hier mehr über Drohnen Flugverbotszonen und No-Drone-Zones.

6. Welche der angeführten Szenarien sind mit Sicherheitsrisiken beim Drohnen-Betrieb
verbunden?

Alle der folgenden Beispiele beinhalten logischerweise Sicherheitsrisiken beim UAS-Betrieb:1. Störung von Einsätzen der Exekutive2. Gefährdung von Menschen durch waghalsige Flugmanöver3. Störungen des Flugbetriebes in der Nähe von Flughäfen4. Drohnenflüge für kriminelle Vorhaben

Hier noch mehr zu Drohnen Unfällen und Zwischenfällen.

7. Worin besteht die oberste Pflicht als Drohnen Fernpilot?

Ein UAS Fernpilot muss vor allem Risiken erkennen und diese soweit wie möglich minimieren.
Hier noch mehr zu potentiellen Risiken durch Drohnen.

8. Worin bestehen wesentliche Verantwortungsbereiche von Drohnen Fernpiloten?

Der UAS Fernpilot muss vor jedem Drohnenflug– das Betriebsumfeld beobachten– dieses auf Hindernisse überprüfen– und feststellen, ob unbeteiligte Personen anwesend sind.

10. Welcher Abstand zu Unbeteiligten muss mit einer C4 gekennzeichneten Drohne eingehalten werden?

Ein UAS der Klasse C4 darf nur mit großem Sicherheitsabstand zu unbeteiligten Personen und ohne Gefährdungspotential betrieben werden.
Hier mehr zum Thema Drohnen und Verletzungen.

11. Was versteht die EU Drohnenverordnung unter einer Menschenansammlung?

Eine Menschenansammlung wird laut EU Drohnenverordnung als eine Vielzahl von Menschen aufgefasst, die so dicht gedrängt stehen, dass es einer einzelnen Person quasi nicht möglich ist, sich daraus weg zu bewegen.
Hier mehr zur Verletzungsgefahr durch Drohnen.

12. Wie hoch ist die maximal erlaubte Flughöhe für Drohnen in der OPEN Kategorie?

Ein UAS der OFFENEN Kategorie darf maximal 120 Meter hoch steigen. AGL bedeutet Above Ground Level.
Eine Infografik hierzu gibt’s in diesem Beitrag zur Drohnen Registrierung 2021.

13. Was unternimmt man, wenn eine andere Drohne in der Nähe Probleme beim Flug hat?

Um eine Drohnen Kollision zu vermeiden, verlässt man diesen Flugbereich und landet sein UAS umgehend. Was denn sonst?!

15. Wann ist z. B. kein Mindestalter für Drohnen Piloten vorgegeben?

Für den Betrieb eines UAS der Klasse C0 in der Unterkategorie A1 ist angeblich kein Mindestalter bei Piloten vorgegeben. So jedenfalls lautet „richtige“ Antwort in den Übungsfragen der Austro Control auf dronespace.at.

Aber Achtung: Die Grafiken der Austro Control auf dronespace.at deuten dazu im Widerspruch doch wieder auf ein Mindestalter von 16 Jahren hin, siehe auch in der Drohnen-Durchführungsverordnung (EU) 2019/947. Denn in dieser steht:


„Kein Mindestalter gilt für Fernpiloten, wenn sie ein UAS der Klasse C0 (…) in der Unterkategorie A1 (…) betreiben, bei dem es sich um ein Spielzeug im Sinne der Richtlinie 2009/48/EG handelt„.
Aber bei 99% der verkauften Drohnen handelt es sich eben nicht um Spielzeug! Die besagte EU Spielzeugrichtlinie beschriebt nämlich Geräte, die ausschließlich für Kinder unter 14 Jahren vorgesehen sind!

Zudem muss unseres Erachtens sowieso auch ein Erwachsender in Echtzeit und sofort in die Steuerung der (Mini)Drohne eingreifen können. Und diese wurde dann auch am 13.01.2021 von der ACG (Austro Control) gegenüber einem Kunden so bestätigt. Also (nur) wenn ein Erwachsener (ggf. mit Drohnenführerschein, etc.) sofort eingreifen kann, dann dürfen auch unter 16-jährige ein UAS steuern … und Punkt. Hier mehr Infos zum Drohnen Gesetz Neu.

16. Welche Aufgaben liegen bei Drohnen in der Verantwortung einer Luftfahrtbehörde?

Die Aufgaben der Österreichischen Luftfahrtbehörde (Austro Control) bei der Regelung des UAS Betriebes sind vielfältig. Dazu gehört zum Beispiel …1. die Durchführung der Theorieprüfungen für unbemannte Luftfahrzeugsysteme (Unmanned Aircraft Systems),

2. das Einrichten einer Registrierung für unbemannte Luftfahrzeuge (UAS),

3. die Aufsicht und Kontrolle von Luftfahrzeugen innerhalb des nationalen Luftraums

4. sowie das Anbieten eines Onlinekurses zur Erlangung einer Fernpilotenlizenz, Stichwort Drohnenführerschein.

17. Welches ist das häufigste Kriterium, das eine Registrierung als UAS Betreiber notwendig macht?

Spätestens dann, wenn eine Drohne mit einem Sensor ausgerüstet ist, der persönliche Daten aufzeichnen kann, muss man eine Drohnen Betreiber-Registrierung durchlaufen. Betroffen sind also alle Betreiber (UAS Operator) von Kamera-Drohnen. Landläufig spricht man dabei auch von der sogenannten Drohnen Registrierung.

18. In welchem Zusammenhang ist der Begriff „Security“ beim UAS Betrieb in Gebrauch?

Beim Drohnen Betrieb bedeutet der Begriff „Security“ den Schutz vor vorsätzlichen Beeinträchtigungen.
Hier mehr Beiträge zum Thema Drohnen und Sicherheit.

19. Wie können Drohnen Piloten zu mehr öffentlicher Sicherheit und Wahrnehmung beitragen?

Betreiber unbemannter Luftfahrzeuge können vor allem dadurch die öffentliche Sicherheit erhöhen, indem sie andere Fernpiloten auf etwaige Regelverstöße hinweisen.
Hier mehr zum möglichen Strafen durch Drohnen Regelverstöße.

21. Welche Art von Drohnen Versicherung ist für UAS in Österreich Pflicht?

– Die Drohnen Rechtsschutzversicherung
– Eine echte Drohnen Haftpflichtversicherung !
– Die Drohnen Vollkaskoversicherung

22. Was muss in der Drohnen Pflichtversicherung konkret versichert sein?

– Der Drohnen Betreiber (UAS Operator) als Person
– Der jeweilige Drohnen Pilot als Person
– Die konkrete Drohne selbst als Gerät !

Gemäß Luftfahrtgesetz besteht in Österreich eine gerätebezogene Versicherungspflicht für Drohnen. D. h. wie bei einem Auto (KFZ) muss auch bei einem unbemannten Luftfahrzeug (uLFZ bzw. UAS) ein spezifisches Gerät versichert sein. Stehen aber keine spezifischen Drohnen-Daten (wie etwa, Hersteller, Seriennummer, Gewicht) in der Polizze, so ist diese nicht gültig. Drohnen Betreiber haften selbst dafür, wenn sie sich mit einer falschen Drohnen Versicherung registrieren. Mehr Infos im Gutachten zur Drohnen Pflicht Versicherung >


Welche der folgenden Voraussetzungen müssen erfüllt sein um ein UAS in der offenen Kategorie?

24. Kann ich meine Drohnen Vollkaskoversicherung bei der Drohnen Betreiber-Registrierung der Austro Control angeben?

Nein. Eine Drohnen Vollkaskoversicherung ist zwar wichtig für Eigenschäden an der Drohne selbst oder auch bei Diebstahl des UAS. Sie ersetzt aber nicht die gesetzlich vorgeschriebene Drohnen Haftpflichtversicherung. Denn nur diese leistet Schadenersatz gegenüber Dritten bei Personen- oder Sachschäden und bei ausgewählten Anbietern auch für „Immaterielle Schäden“ durch Privatsphären Verletzungen.

27. Was bedeuten „Sonderziehungsrechte“ (SZR) bei UAS Versicherungen?

Sogenannte Sonderziehungsrechte werden vom Internationalen Währungsfonds (IWF) festgelegt und sollen Währungsschwankungen zwischen verschiedenen Währungen ausgleichen. In einer gesetzeskonformen UAS Haftpflichtversicherung müssen zumindest 750.000 Sonderziehungsrechte für Drohnen explizit ausgewiesen sein. Sonderziehungsrechte kürzt man auch mit dem Kürzel „SZR“ bzw. „SDR“ für Special Drawing Rights ab.

Welche der folgenden Voraussetzungen müssen erfüllt sein um ein UAS in der offenen Kategorie?