Für alle Bestandsdrohnen mit Kamera, die über keine CE-Klassifizierung von C0 bis C4 verfügen, gelten nach Artikel 25 der Durchführungsverordnung (EU) 2019/947 i.V.m. 2022/425 Übergangsbestimmungen bis zum 31.12.2023. Die ursprüngliche Frist wurde am 14.03.2022 um ein Jahr auf dieses neue Datum verlängert! In der folgenden Tabelle haben wir die wichtigsten Vorgaben für den Betrieb in der erlaubnisfreien open category in Relation zum Gewicht der Drohne zusammengefasst (ein hierüber hinausgehender Betrieb in der erlaubnispflichtigen specific category ist natürlich ebenfalls möglich): Show
Etwas unübersichtlicher, aber dafür deutlich umfassender ist die folgende Abbildung vom Luftfahrt-Bundesamt. Anhand weniger Prüf-Fragen lässt sich ermitteln, in welcher Kategorie eine Drohne in der Übergangsfrist bis zum 31.12.2023 zu betreiben ist. Achtung !! Abweichende Regelung bis 31.08.2023: Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr hat für Bestandsdrohnen (ohne C-Klassifizierung) einen Erlass veröffentlicht (Aktenzeichen PG Unb LF/6312.1/8). Dieser wurde durch eine Allgemeinverfügung des Luftfahrt-Bundesamtes vom 28.07.2022 um ein weiteres Jahr verlängert. Damit dürfen sich Drohnen unter 2 kg unter bestimmten Voraussetzungen unbeteiligten Personen dichter als 50 Meter anzunähern. Das gilt, sofern der Betrieb nicht zu Zwecken des Sports bzw. der Freizeitgestaltung stattfindet, also z.B. gewerblich erfolgt. Der Fernpilot muss Inhaber des Drohnenführerschein Fernpilotenzeugnis A2 sein oder eine vergleichbare Qualifikation vorweisen. Dann darf der Mindestabstand zu unbeteiligten Personen unter Beachtung der 1:1-Regel auf 30 Meter reduziert werden. Sofern die Geschwindigkeit der Drohne auf unter 3 m/s begrenzt wird (analog zum Langsamflugmodus von zukünftigen C2-Drohnen), darf der Mindestabstand zu unbeteiligten Personen sogar auf 5 Meter reduziert werden. Diese Ausnahmeregelung ist befristet bis zum 31.08.2023. Sollten C2 klassifizierte Drohnen den deutschen Markt vorher durchdringen, behält sich das LBA vor, die Gültigkeit der Allgemeinverfügung zu verkürzen. Für Bestandsdrohnen ohne Klassifizierung von C0 bis C4 ist es nach einer Änderung des EU-Rechts bzw. nach erfolgreicher Lobbyarbeit von DJI nun doch möglich, nachträglich einer der Klassen der open category zugeordnet zu werden. Dies erfolgt aber nicht per Zuruf, sondern macht ein aufwendiges Firmware- und häufig auch Hardware-Upgrade erforderlich. Diese Uprades können nicht die Betreiber selbst vornehmen, sondern sie müssen von durch den Hersteller autorisierten Händlern durchgeführt werden. Da hiermit nicht unerhebliche Kosten verbunden sein werden, wird eine nachrägliche Klassifizierung eher nur für hochpreisige Drohnen in Frage kommen (wie z.B. aus der Inspire-Serie). Kenntnisnachweise nach altem deutschen Recht (nach dem alten § 21a Abs. 4 Satz 3 Nr. 2 LuftVO) sind in einer Übergangszeit bis zum 31.12.2022 weiterhin gültig, sofern sie nicht vorher abgelaufen sind. Der alte Kenntnisnachweis berechtigt z.B. zum Betrieb einer Drohne im Rahmen der Unterkategorie A3. Zusammen mit dem europäischen A1/A3-Schein und der praktischen Selbsterklärung berechtigt er für Drohnen unter 2kg sogar zum Betrieb analog der Unterkategorie A2, solange ein Mindestabstand von 50 Metern zu unbeteiligten Personen eingehalten wird.
Ja, in Österreich ist per 31.12.2020 eine Wissensüberprüfung für (fast) alle Drohnenbetreiber Pflicht. Wir wollen hier besprechen, welche Prüfungsfragen beim Drohnenführerschein auf Dich warten. Dieser Artikel betrifft die UAS Kategorie OPEN laut EU Drohnenverordnung und wird für Dich laufend erweitert. Solltest Du Infos für uns haben, so kannst Du uns diese gerne per eMail mitteilen. Im letzten Abschnitt dieses Beitrags sammeln wir gerade Übungsfragen zum Drohnenführerschein, die durchaus die vier Themenschwerpunkte der Austro Control im Auge behalten! Inhalt:Ganz einfach: Mit Inkrafttreten der neuen EU Drohnenverordnung gelten in Europa neue Bestimmungen beim Drohnenflug. Und diese regeln auch, ab wann man einen Drohnenführerschein mit Prüfungsfragen braucht. Prinzipiell muss man sich in der Drohnen Kategorie OPEN (diese gilt für die allermeisten Drohnen Piloten!) eine Drohnen-Betreiber-Registrierung durchlaufen. Diese Registrierung erfolgt auf der Webseite dronespace.at der Austro Control und kostet ca. 30 Euro einmalig. Und wenn man schon mal dabei ist, sich als Drohnen Pilot zu registrieren, so ist da ja auch eine gute Gelegenheit, eine entsprechende Wissensüberprüfung zu absolvieren. Sprich, im Zuge der Drohnen Registrierung 2021 gibt’s dann auch gleich die Prüfungsfragen zum Drohnenführerschein. Aber: Je nachdem, welche Drohne man wo fliegt wird der Prüfungsaufwand zum Drohnenführerschein bald mehr! Hier gibt’s noch mer Infos zur neuen Drohnen Registrierung 2021. Ab wann brauche ich den Drohnenführerschein mit Prüfungsfragen?Wie viele bzw. ob man überhaupt Prüfungsfragen für einen Drohnenführerschein beantworten muss, hängt von verschieden Faktoren ab:
Kein Drohnen Pilotenschein für C0 Drohnen unter 250 Gramm – sehr wohl aber Versicherungspflicht!C0 Drohnen unter 250 Gramm ohne Prüfung!Laut Austro Control braucht man für Multicopter mit C0 Drohnen Zertifizierung keine Prüfungsfragen im Rahmen des Drohnenführerscheins zu absolvieren. Neben anderen Vorgaben wiegen C0 Drohnen unter 250 Gramm, weshalb sie auch in der Drohnen Unterkategorie A1 fliegen dürfen. Sprich, mit diesen Drohnen kann man sogar nah am Menschen und über Unbeteiligten fliegen. Dies alles ohne Drohnenführerschein und ohne Prüfungsfragen (solange die Drohne unter 250 Gramm wiegt). Man braucht nur das Betriebshandbuch der Drohne zu lesen. ABER: Alle Betreiber von Kamera-Drohnen (auch unter 250 Gramm!) müssen sich immer noch behördlich registrieren. Dafür müssen sie aber schon vorher eine echte, gerätebezogene Drohnen Haftpflichtversicherung abschliessen. Dabei müssen spezifische Daten des UAS (wie etwa Modell, Seriennummer Gewicht) unbedingt in der Polizze stehen. Falsche Drohnen Versicherungen ohne Gerätedaten entsprechen nicht dem Luftfahrtgesetz. Drohnen Betreiber haften selbst dafür, wenn sie sich mit einer falschen Drohnen Versicherung registrieren! Siehe hier im Gutachten zur Drohnen Versicherungspflicht. Drohnen Pilotenschein online mit 40 Fragen für die Unterkategorien A1 und A3Beispiel 1: Wiegt nun die Drohne über 250 Gramm bis max 899 Gramm und fliegt man vielleicht nah an (aber nicht über!) Unbeteiligten, so ist man mit einer C1 Drohne in Drohnen Unterkategorie A1 unterwegs. Beispiel 2: Fliegt man mit einer C2 Drohne (bis 3999 Gramm) in einem Abstand von mindesten 150 Metern von Unbeteiligten so ist man in Drohnen Unterkategorie A3 unterwegs. In beiden Fällen (A1 und A3) gilt: Es gibt einen Online-Kurs und eine Online Drohnen-Führerscheinprüfung mit 40 Multiple-Choice Fragen. Diese sind im Portal Dronespace der Austro Control zu absolvieren. |