Was passiert wenn ich keine ffp2 maske trage

Nach dem Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz vom 19. Januar sollen in öffentlichen Verkehrsmitteln und beim Einkaufen sogenannte OP-Masken oder auch Masken der Standards FFP2, KN95 oder N95-Masken getragen werden. Die Umsetzung der Regel liegt bei den Bundesländern. Regional können darüber hinaus weitere Regelungen gelten.

Welche Arten von Masken gibt es?

Der Medizinische Mund-Nasen-Schutz (MNS; Operations-(OP-)Maske) dient dem Schutz anderer vor dem Kontakt mit infektiösen Tröpfchen eines Infizierten. Filtrierende Halbmasken (FFP2 bzw. FFP3 oder KN95/N95) schützen zusätzlich auch den Träger der Maske vor Tröpfchen und Aerosolen.

FFP2, KN95 und N95 sind Schutzklassen-Bezeichnungen für partikelfiltrierende Halbmasken aus verschiedenen Ländern. FFP2 erfüllt eine deutsche Norm. N95-Masken wurden nach Amerikanischen Standards zugelassen. KN95-Masken wurden nach einer chinesischen Norm zugelassen. Diese drei haben eine vergleichbare Filterwirksamkeit.

Wenn es Vorgaben zum Tragen einer medizinischen Maske gibt, dann sind damit folgende Produkte gemeint:

•    OP-Masken

•    Masken des Standards KN95/N95

•    Masken des Standards FFP2

Wie unterscheiden sich die FFP-Masken von OP-Masken?

Wie OP-Masken bestehen FFP-Masken immer aus mehrlagigen Kunststoffen mit bestimmten Eigenschaften. Auch sie beinhalten im Regelfall ein spezielles Filtervlies, ergänzt um weitere Filterschichten, eingebettet zwischen zwei Stoffschichten anderen Materials. Die Filterschichten können je nach Hersteller und Leistungsklasse der Masken variieren. FFP2-Masken filtern mindestens 94 Prozent der Aerosole, FFP3-Masken mindestens 99 Prozent. 

Medizinische Gesichtsmasken (OP-Masken) haben klar definierte Filtereigenschaften und dienen vor allem dem Fremdschutz. Sie bestehen aus mehrlagigen Kunststoffen mit bestimmten Eigenschaften und beinhalten ein spezielles Filtervlies eingebettet zwischen zwei Schichten anderen Materials.

Die verschiedenen Maskentypen und Schutzvisiere im Überblick.

Foto: Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM).

Woran erkenne ich eine FFP-Maske?

FFP-Masken oder Partikelfiltrierende Halbmasken sind oft kuppelförmig oder faltbar ("Kaffeefilterform"). Sie weisen keine klassischen Nähte auf, sondern sind industriell gefertigt, können aber "Schweißnähte" oder "Schweißpunkte" aufweisen, an denen nach wie vor Material vorhanden, dieses aber nahezu durchsichtig ist. Sie sind vergleichsweise starrer als OP-Masken oder Alltagsmasken. Dies liegt daran, dass sie mehr und unterschiedliche Filterschichten aufweisen.

Worauf muss ich bei der Verwendung einer FFP-Maske achten? 

Die Maske muss gut passen und über Mund, Nase und Wangen sitzen. Die Ränder der Maske sollten eng anliegen und keine Luftströme an der Maske vorbei erlauben. Eine FFP-Maske kann ihre volle Filterleistung nur dann erbringen, wenn sie dicht sitzt.

Bei der ersten Verwendung sollte getestet werden, ob die Maske genügend Luft durchlässt, um das normale Atmen möglichst wenig zu behindern.

Außerdem ist zu beachten: 

  • Eine durchfeuchtete Maske sollte abgenommen und gewechselt werden.
  • Beim Abnehmen der Maske sollte diese möglichst immer an den Bändern der Maske angefasst werden.
  • Nach Absetzen der Maske sollten die Hände unter Einhaltung der allgemeinen Hygieneregeln gründlich gewaschen werden (mindestens 20 bis 30 Sekunden mit Seife).

Sind FFP-Masken mehrfach verwendbar?

Grundsätzlich sind FFP-Masken vom Hersteller als Einmalprodukte und nicht zur Wiederverwendung vorgesehen. Im privaten Gebrauch können die Masken jedoch mehrfach verwendet werden, da sie in der Regel einer geringeren Belastung durch Erreger ausgesetzt sind. Nachdem eine FFP2-Maske (z.B. beim Einkaufen) benutzt wurde, kann man sie zum Trocknen aufhängen und in der Zwischenzeit eine andere Maske nutzen. Nach sieben Tagen hat sich die Menge infektiöser Coronaviren auf einer Maske auf ein akzeptables Maß verringert – sie kann also laut Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte nach sieben Tagen wiederverwendet werden. Die Filterleistung der Maske wird dadurch nicht schlechter. Insgesamt beläuft sich die Gesamttragedauer einer Maske aber auf circa acht Stunden.

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Was kosten die FFP2-Masken für Risikopatientinnen und -patienten und über 60-Jährige?

Anspruch auf den Erhalt vergünstigter FFP2-Masken (oder vergleichbar) haben Personen, die das 60. Lebensjahr vollendet haben sowie Risikogruppen, die vom Gemeinsamen Bundesausschuss genau definiert wurden. 

Personen mit folgenden Erkrankungen oder Risikofaktoren zählen zur Risikogruppe:

  • chronisch obstruktiver Lungenerkrankung oder Asthma bronchiale
  • chronische Herzinsuffizienz
  • chronische Niereninsuffizienz Stadium ≥ 4
  • Demenz oder Schlaganfall
  • Diabetes mellitus Typ 2
  • aktive, fortschreitende oder metastasierte Krebserkrankung oder stattfindende Chemo- oder Radiotherapie, welche die Immunabwehr beeinträchtigen kann
  • stattgefundener Organ- oder Stammzellentransplantation
  • Trisomie 21
  • Risikoschwangerschaft


Anspruchsberechtigte Personen erhalten zwei fälschungssichere Coupons für jeweils sechs Masken von ihren Krankenkassen, die in einer Apotheke eingelöst werden können. Pro eingelöstem Coupon ist ein Eigenanteil von zwei Euro zu leisten. Für die insgesamt zwölf Masken beträgt die Eigenbeteiligung also vier Euro. Die übrigen Kosten werden aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds getragen.

Auf welchem Weg erhalten Risikopatientinnen und Risikopatienten sowie Personen über 60 Jahre vergünstigte Masken?

Personen, die Anspruch auf vergünstigte FFP2-Masken haben, erhalten von ihrer gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung einen Brief. Dieser enthält ein Anschreiben der Bundesregierung und zwei fälschungssichere Coupons für jeweils sechs Masken. Die Coupons werden in drei Wellen versendet: Zuerst erhalten sie Personen ab 75 Jahren, danach Personen ab 70 Jahren sowie Menschen mit bestimmten Erkrankungen und Risikofaktoren, im dritten Versand alle Versicherten ab 60 Jahren. Die Krankenkassen und die privaten Krankenversicherungsunternehmen haben die bei ihnen versicherten Personen, die anspruchsberechtigt sind, ermittelt. Grundlage hierfür waren die bei ihnen bis zum 15. Dezember 2020 vorliegenden Daten – sowohl hinsichtlich Alter als auch Vorerkrankung.

Detailfragen müssen daher an die Krankenkasse oder Krankenversicherung, bei der ein Anspruchsberechtigter versichert ist, gerichtet werden.

Eine Übersicht über die Hotlines der gesetzlichen Krankenversicherungen bietet der GKV-Spitzenverband.

Gibt es kostenlose FFP2-Masken für Hilfsbedürftige?

Zusätzliche Kosten für Schutzmasken können Menschen, die Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende beziehen, vor besondere Herausforderungen stellen. Viele haben keine Reserven, um sich mit medizinischen Masken einzudecken. Schutz in der Pandemie darf aber keine Frage des Geldbeutels sein. 
Die Bundesregierung hat daher entschieden, dass Menschen, die Arbeitslosengeld II beziehen und mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft leben, zehn FFP2-Schutzmasken (oder vergleichbare) zur Verfügung gestellt werden. Dafür werden 50 Millionen Schutzmasken zur Verfügung gestellt. Die Coronavirus-Schutzmasken-Verordnung wurde entsprechend erweitert. Sie ist am 6. Februar 2021 in Kraft getreten, die einmalige Abholung der Schutzmasken ist bis einschließlich 6. März 2021 in jeder Apotheke möglich.

Auf welchem Weg erhalten hilfsbedürftige Personen kostenlose FFP-2-Masken?

Menschen, die Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende beziehen, werden durch ihre Krankenkasse bzw. -versicherung per Schreiben über ihren Anspruch informiert. Bei Vorlage des Schreibens und eines Lichtbildausweises erhalten sie ihre Masken in einer Apotheke. Eine Eigenbeteiligung ist in diesem Fall nicht vorgesehen, den Betroffenen entstehen keine Kosten.
Eine zeitnahe Umsetzung stellt für die Krankenkassen und -versicherungen eine gewaltige Aufgabe dar. Die Bundesregierung ist ihnen dafür sehr dankbar.

Aktuell gilt eine Maskenpflicht im öffentlichen Personenverkehr, in Krankenhäusern, Dialyse- und Pflegeinrichtungen, Asylbewerberheimen und Gefängnissen. Es sollten medizinische Masken oder auch Masken der Standards FFP2-, FFP3-, KN95- oder N95-Masken getragen werden. Regional kann es zu Anpassungen kommen, bitte prüfen Sie die jeweils geltenden Regelungen in Ihrem Bundesland. Weitere Informationen finden Sie in diesem Artikel.

Stand: 10.05.2022

Trägt ein mit dem Coronavirus infizierter Mensch eine Maske, wird ein Teil der beim Husten oder Niesen gebildeten Tröpfchen und Aerosole zurückgehalten. Man kann das Coronavirus bereits verbreiten, bevor Symptome auftreten.

Eine Maske ist daher in Situationen sinnvoll, in denen man anderen Menschen näherkommen kann. Atemschutzmasken mit dem FFP2- oder FFP3-Standard ("filtering face piece") schützen die Trägerin oder den Träger selbst vor einer Ansteckung mit Krankheitserregern. Aktuell müssen im öffentlichen Personenverkehr und an öffentlichen Orten wie Krankenhäusern oder Pflegeeinrichtungen medizinische Masken, FFP2-, FFP3-, KN95- oder N95-Masken getragen werden. Regional kann es zu Anpassungen kommen, bitte prüfen Sie die jeweils geltenden Regelungen in Ihrem Bundesland.

Stand: 10.05.2022

FFP2-Masken dienen im Gegensatz zu Alltagsmasken neben dem Fremdschutz auch dem Selbstschutz. Masken mit Ausatemventil weisen allerdings einen geringeren Fremdschutz auf als Masken ohne Ausatemventil. Ausgeatmete Aerosole werden durch das Ventil nicht durch das Filtermaterial abgefangen, sondern stattdessen gebremst und verwirbelt.

Stand: 04.08.2021

Bei KN95-Masken handelt es sich um ähnliche Masken wie FFP2-Masken. KN95-Masken werden aber in China produziert, ohne CE-Kennzeichnung - die CE-Kennzeichnung erhalten Produkte, die den entsprechenden europäischen Anforderungen genügen. Das bedeutet nicht, dass KN95-Masken zwangsläufig schlechter sein müssen als die CE-gekennzeichneten FFP2-Masken. Auch die KN95-Masken können einer Prüfung, dem sogenannten CPA-Verfahren, unterzogen werden. Stellt sich in dieser heraus, dass die Schutzwirkung vergleichbar mit derer der FFP2-Masken ist, wird dies mit einem Zertifikat bestätigt. Erhalten Sie also in einer Apotheke Masken mit dem Aufdruck KN95, können Sie sich das dazugehörige Zertifikat zeigen lassen. Dieses muss der abgebenden Apotheke vorliegen. Die Schutzfunktion ist dann die gleiche wie bei FFP2-Masken.

Stand: 10.05.2022

FFP2/FFP3-Masken senken die Gefahr für eine Ansteckung vergleichsweise deutlich, da sie auch dem Selbstschutz dienen. Durch ihre Filterleistung bieten sie einen wirksamen Schutz gegen Aerosole und können so das Infektionsrisiko minimieren. Für ältere und vorerkrankte Personen sind FFP2/FFP3-Masken daher besonders geeignet.

Alltagsmasken hingegen erbringen nicht die in den technischen Normen definierten Leistungsnachweise, wie sie für medizinische Gesichtsmasken und partikelfiltrierende Halbmasken gefordert sind. Sie bieten also in der Regel weniger Schutz als diese regulierten und geprüften Maskentypen. Das bedeutet aber nicht, dass sie keine Schutzwirkung haben.

Mehr Informationen zu den unterschiedlichen Maskentypen und ihrer jeweiligen Schutzwirkung finden Sie hier.

Stand: 10.05.2022

Zum Schutz vor Ansteckungen mit dem Coronavirus sollten Mund und Nase mit einer Maske bedeckt werden. Die Pflicht zum Tragen einer medizinischen, FFP2-, FFP3-, KN95- oder N95-Maske gilt aktuell im öffentlichen Personenverkehr und an öffentlichen Orten wie Krankenhäusern oder Pflegeeinrichtungen. Regional kann es zu Anpassungen kommen, bitte prüfen Sie die jeweils geltenden Regelungen in Ihrem Bundesland.

In einigen Bundesländern stehen bei einem Versäumnis Bußgelder an. Das Tragen einer Maske muss allerdings ausnahmsweise nicht erfolgen, wenn dies aus ärztlicher Sicht nicht zumutbar ist. Wenn Menschen mit einer schweren Behinderung nicht in der Lage sind, eine Maske zu tragen, müssen sie nicht mit Sanktionierungen rechnen. Die Begleiterin oder der Begleiter beziehungsweise die Betreuerin oder der Betreuer müssen entsprechende Einschränkungen glaubhaft machen. Ein ärztliches Attest oder ein Schwerbehindertenausweis sind dafür hilfreich. Auch Menschen mit schweren Krankheiten oder Dysmelien (zum Beispiel Menschen mit Conterganschädigung) können ein solches Attest mit sich führen und vorzeigen. Da die Ausnahmen in den verschiedenen Bundesländern unterschiedlich gehandhabt werden können, sollten Sie sich auf der Website Ihres Landes erkundigen. Eine Übersicht über die Ausnahmeregelungen finden Sie auch auf der Website von Aktion Mensch.

Neben den verschiedenen Regelungen in den Bundesländern gilt es zudem das Hausrecht zu beachten, das im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) festgelegt ist: Wenn Sie mit öffentlichen Verkehrsmitteln fahren, gelten dort grundsätzlich die Beförderungsbedingungen des Unternehmens sowie dessen Hausordnung auf den Bahnsteigen und an den Haltestellen. Dasselbe gilt für Supermärkte und Geschäfte. Die Eigentümerin oder der Eigentümer können in diesem Fall eigene Vorschriften haben.

Mehr Informationen zu Mund-Nasen-Bedeckungen finden Sie hier.

Stand: 10.05.2022

Nein, das Tragen einer Maske ist für Kinder unbedenklich. Die Masken schränken das Ein- und Ausatmen nicht ein, führen weder zu einer Einschränkung der Sauerstoffversorgung, noch zu einer gefährlichen Anreicherung von Kohlendioxoid. Sie gefährden auch sonst in keiner Weise die Gesundheit, wie der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte e.V. erklärt. Potenziell gefährlich sind lediglich Bedeckungen, die den Gesichtsbereich fest abschließen und dabei den Luftaustausch behindern, zum Beispiel bestimmte Schnorchelmasken oder andere Masken aus Plastik, wenn sie als Mund-Nasen-Schutz zweckentfremdet werden.

Achten Sie in jedem Fall stets auf die Hygieneregeln zum Wechsel und zur Reinigung eines Mund-Nasen-Schutzes. In durchfeuchteten Masken können sich Keime ansiedeln und vermehren. Tipps zur Verwendung und Anleitungen für Eltern finden Sie zum Beispiel hier.  

Weitere Informationen finden Sie im Artikel „Als Familie die Corona-Pandemie gut überstehen“.

Stand: 10.05.2022

Selbst hergestellte Masken schützen nicht vor einer Ansteckung mit dem Coronavirus und schützen vor allem deutlich weniger gut als medizinische Masken oder FFP2-Masken. FFP-Masken beispielsweise werden nach europäischer Norm geprüft und schützen durch ihre Filterfunktion nachweislich vor Aerosolen (mehr dazu hier).

Aktuell müssen im öffentlichen Personenverkehr und an bestimmten Orten wie Pflegeeinrichtungen oder Krankenhäusern medizinische Masken oder FFP2-, FFP3-, KN95- oder N95-Masken getragen werden. Regional kann es zu Anpassungen kommen, bitte prüfen Sie die jeweils geltenden Regelungen in Ihrem Bundesland. Bitte beachten Sie darüber hinaus die Verhaltensregeln, die in der AHA-Formel zusammengefasst sind: Abstand halten (mindestens 1,5 Meter), Hygieneregeln beachten (richtiges Husten, Niesen und gründliches Händewaschen) und im Alltag Maske tragen.

Stand: 10.05.2022

Für die Bevölkerung empfiehlt das Robert Koch-Institut (RKI) das Tragen einer Maske in bestimmten Situationen im öffentlichen Raum. Durch diesen können infektiöse Tröpfchen, die man zum Beispiel beim Sprechen, Husten oder Niesen ausstößt, abgefangen werden. Das Risiko, eine andere Person dadurch anzustecken, kann so verringert werden. Die Verwendung von Visieren anstelle einer Maske wird von verschiedenen Herstellerinnen und Herstellern beworben. Das RKI sieht die Verwendung von Visieren jedoch nicht als gleichwertige Alternative zur Maske an, da sie maximal die direkt auf die Scheibe auftreffenden Tröpfchen auffangen können und der Schutz vor einer Infektion hier geringer ist.

Mehr Informationen finden Sie in diesem Artikel.

Stand: 10.05.2022

Ja, auch Kinder sind dringend dazu angehalten, eine Maske im öffentlichen Raum zu tragen. In den Bundesländern gibt es eine Vorschrift zum Tragen einer medizinischen Maske für Kinder und Jugendliche zwischen 6 bis 16 Jahren. Diese bezieht sich auf den öffentlichen Personenverkehr und bestimmte Orte wie Pflegeeinrichtungen oder Krankenhäuser.  

Bitte prüfen Sie außerdem die jeweils geltenden Regelungen in Ihrem Bundesland. Der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte schreibt klar, dass eine Maske schützt und für Kinder gesundheitlich unbedenklich ist. Informationen dazu finden Sie hier.

Weitere Informationen finden Sie im Artikel "Als Familie die Corona-Pandemie gut überstehen".

Stand: 20.03.2022

Für Verstöße gegen die Maskenpflicht haben die Länder ein Mindestregelbußgeld in Höhe von 50 Euro festgelegt. Auch Kinder sind nicht ausgenommen: In den Bundesländern gibt es eine Vorschrift zum Tragen einer sogenannten OP-Maske für Kinder und Jugendliche zwischen 6 bis 16 Jahren. Diese bezieht sich auf den öffentlichen Personenverkehr und bestimmte Orte wie Pflegeeinrichtungen oder Krankenhäuser. Die Bundesländer können separate Regelungen geltend machen. Bitte prüfen Sie jeweils die geltenden Regelungen in Ihrem Bundesland.

Stand: 10.05.2022

Bei der Benutzung von „Alltagsmasken“, medizinischen oder FFP2-, FFP3-, KN95- oder N95-Masken sind die allgemeinen Hygieneregeln zu beachten. Das heißt vor dem An- und nach dem Ablegen sind die Hände gründlich mit Seife zu waschen, um eine etwaige Ansteckung zu vermeiden.

Jede Maske soll Mund und Nase komplett abdecken und an den Rändern möglichst eng anliegen, um das Eindringen von Luft an den Seiten zu minimieren. Eine durch Benutzung durchfeuchtete Maske sollte umgehend abgenommen und möglichst ausgetauscht werden. Ausführliche Tipps zur Handhabung finden Sie hier.

Stand: 10.05.2022

Nein. Ein Mund-Nasen-Schutz, der nur unterhalb der Nase getragen wird, bietet keinen Schutz, da immer noch eine ungefilterte Atmung durch die Nase erfolgt. Laut Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte muss die Maske richtig über Mund, Nase und Wangen platziert sein und an den Rändern möglichst eng anliegen, um das Eindringen von Luft an den Seiten zu minimieren. Auf der Website des Robert Koch-Instituts veranschaulicht eine bildliche Übersicht häufige Anwendungsfehler in der Handhabung von Atemschutzmasken.

Stand: 10.05.2022

OP-Masken und Masken der Standards FFP2, FFP3 oder KN95 und N95 werden von den Herstellern grundsätzlich als Einmalprodukt und nicht zur Wiederverwendung vorgesehen. Wenn Sie FFP2-Masken trotzdem mehrfach verwenden wollen, können Sie sie zum Trocknen aufhängen (tragen Sie bitte in der Zwischenzeit solange eine andere Maske im öffentlichen Raum). Nach sieben Tagen hat sich die Menge infektiöser Coronaviren auf einer Maske auf ein akzeptables Maß verringert und kann nach diesem Zeitraum somit wiederverwendet werden. Die Filterleistung der Maske wird dadurch nach aktuellem Kenntnisstand nicht schlechter. 

Bei einer Durchfeuchtung der Alltagsmaske, zum Beispiel durch Schweiß oder Atemluft, muss diese umgehend gewechselt werden, da die Schutzwirkung nachlässt. Deshalb sollte man Masken gerade bei warmen Temperaturen oder anstrengenden Tätigkeiten regelmäßig wechseln.

Weitere Informationen zur richtigen Verwendung der verschiedenen Maskenarten finden Sie hier. 

Stand: 11.04.2022

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