Was kann man machen wenn das ausbildungsgeld nicht ausreicht?

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Wer eine Ausbildung plant, will auf eigenen Beinen stehen – auch finanziell. Unter bestimmten Voraussetzungen unterstützt dich die Bundesagentur für Arbeit (BA) dabei mit einem Zuschuss.

Wenn du während deiner Ausbildung in einer eigenen Wohnung lebst, reicht deine Ausbildungsvergütung vielleicht nicht aus, um neben der Miete auch noch Lebensmittel oder die Fahrten nach Hause zu bezahlen.

Die Agentur für Arbeit kann dir in bestimmten Fällen weiterhelfen: Mit der sogenannten Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) unterstützt sie dich während deiner Ausbildung mit einem monatlichen Zuschuss.

BAB kannst du online beantragen. Auch den Antrag darauf, dass deine Berufsausbildungsbeihilfe weitergezahlt wird (Fachbegriff: Weiterbewilligungsantrag), kannst du online stellen. Registriere dich, um den Online-Antrag zu nutzen.

Damit du Berufsausbildungsbeihilfe erhalten kannst, muss einer der folgenden Fälle auf dich zutreffen:

  • Du nimmst an einer Berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme (BvB) teil und unter Umständen bereitest du dich währenddessen auf einen Hauptschulabschluss oder gleichwertigen Schulabschluss vor.
  • Du machst eine betriebliche oder außerbetriebliche Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf. Dein Ausbildungsbetrieb ist zu weit von deinen Eltern entfernt, um zuhause wohnen zu bleiben.
  • Du machst eine betriebliche oder außerbetriebliche Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf. Außerdem bist du über 18 Jahre alt oder verheiratet beziehungsweise lebst mit deiner Partnerin oder deinem Partner zusammen.
  • Du machst eine betriebliche oder außerbetriebliche Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf. Du hast mindestens ein Kind und lebst nicht in der Wohnung deiner Eltern.
  • Du bist in der ausbildungsvorbereitenden Phase einer Assistierten Ausbildung (AsA).

Gut zu wissen: Wenn du eine Behinderung hast, gelten für deinen Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe besondere Regeln.

Ausschluss-Kriterien

Trifft einer der folgenden Fälle auf dich zu, hast du keinen Anspruch auf finanzielle Unterstützung in Form von BAB:

  • Du machst eine schulische Ausbildung (zum Beispiel zur Physiotherapeutin beziehungsweise zum Physiotherapeut).
  • Du erhältst bereits Leistungen von einer anderen Behörde, die mit der BAB vergleichbar sind.

Deinem Antrag auf Berufsausbildungsbeihilfe musst du mehrere Dokumente hinzufügen:

  • deinen Ausbildungsvertrag
  • ein Dokument, das nachweist, wie hoch deine Ausbildungsvergütung pro Monat ist. Hinweis: Frage bei deinem Ausbildungsbetrieb nach diesem Dokument. Er kann es deiner Agentur für Arbeit direkt übermitteln.
  • den Steuerbescheid oder die Jahreslohnbescheinigung für das vorletzte Kalenderjahr deiner Eltern und gegebenenfalls deines Ehe- oder Lebenspartners/ deiner Ehe- oder Lebenspartnerin. Hinweis: Mit diesen Dokumenten weisen deine Eltern oder dein Ehe- oder Lebenspartner/ deine Ehe- oder Lebenspartnerin nach, wie viel sie verdienen.

Es kann sein, dass deine Agentur für Arbeit noch weitere Unterlagen von dir anfordert.

Hast du BAB beantragt, prüft die Agentur für Arbeit, ob du die Voraussetzungen erfüllst. Sie betrachtet dabei unter anderem die Höhe deiner Ausbildungsvergütung, das Einkommen deiner Eltern beziehungsweise deiner Ehe- oder Lebenspartnerin oder deines Ehe- oder Lebenspartners. Freibeträge und Zusatzbedarfe werden berücksichtigt.

Anschließend erhältst du einen Bescheid per Post. Das ist ein Schreiben, das dich über deinen Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe informiert. Darin teilt dir die Agentur für Arbeit entweder mit, dass du BAB erhältst und wieviel – oder dass dein Antrag abgelehnt wurde. Erhältst du BAB, wird das Geld jeden Monat auf dein Konto überwiesen.

Was ändert sich mit der BAB-Erhöhung ab August 2019?

Die Bedarfssätze für den monatlichen Lebensunterhalt erhöhen sich um 5 Prozent ab dem 1. August 2019, ab dem 1. August 2020 steigen sie um weitere 2 Prozent.

Auch die Freibeträge bei der Einkommensanrechnung werden angehoben: Ab dem 1. August 2019 können dann 7 Prozent höhere Freibeträge angesetzt werden, ab dem 1. August 2020 erhöhen sich die Freibeträge um weitere 3 Prozent und ab August 2021 um nochmal 6 Prozent.

Außerdem wird ein Pauschbetrag für die Unterkunftskosten in Höhe von 325 Euro eingeführt. Der neue Pauschbetrag ist von der tatsächlichen Miethöhe unabhängig. Der bisherige Grundpauschbetrag von 166 Euro, der bei höheren Mieten um bis zu 84 Euro aufgestockt werden konnte, entfällt mit den neuen Regelungen.

Die Umstellung auf die neuen BAB-Sätze erfolgt automatisch. Die Leistungsbescheide mit den neuen, erhöhten Leistungen werden dir ebenfalls automatisch zugestellt. Das kann jedoch etwas Zeit in Anspruch nehmen. Bitte habe deshalb etwas Geduld und verzichte auf Rückfragen zum Bearbeitungsstand. Vielen Dank.

Wie lange wird Berufsausbildungsbeihilfe gezahlt?

Wurde dein Antrag bewilligt, erhältst du während der vorgeschriebenen Ausbildungszeit Berufsausbildungsbeihilfe, oder solange, wie du an einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme teilnimmst. Beantrage BAB so früh wie möglich, am besten vor Beginn deiner Ausbildung. Du erhältst den Zuschuss rückwirkend nur ab dem Monat, in dem du den Antrag gestellt hast.

Da die Berufsausbildungsbeihilfe ein Zuschuss ist, musst du die Leistung nicht zurückzahlen.

Was tun, wenn der Antrag auf BAB abgelehnt wurde?

Wenn du glaubst, dass diese Entscheidung nicht rechtmäßig ist, kannst du das der Agentur für Arbeit mittteilen – in Form eines sogenannten Widerspruchs. Widersprichst du dem ablehnenden Bescheid richtig und rechtzeitig, muss dein Anspruch noch einmal geprüft werden.

Wir sind für dich da:
Montag bis Freitag von 8 – 18 Uhr

0800 4 555500 (gebührenfrei)

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Generell haben Azubis Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe (BAB), wenn es bei ihnen mit dem Ausbildungsgehalt eng wird. Der monatliche Höchstsatz liegt seit August 2020 bei 723 Euro, der nicht zurückgezahlt werden muss. Berechnet wird dieser Betrag aus dem Verdienst deiner Eltern oder deines Partners/deiner Partnerin.

Die Voraussetzung für BAB ist, dass du eine staatlich anerkannte duale Ausbildung machst. Bei einer schulischen Ausbildung hast du keinen Anspruch auf BAB. Berufsausbildungsbeihilfe wird generell bei der Bundesagentur für Arbeit beantragt. Ob du Anspruch auf BAB hast und wie hoch dieser Betrag ausfallen kann, kannst du mit dem BAB-Rechner der Bundesagentur für Arbeit ganz einfach ausrechnen.

Machst du eine schulische Ausbildung hast du in der Regel keinen Anspruch auf BAB. Um dennoch finanzielle Unterstützung während deiner Ausbildung zu erhalten, kannst du Leistungen aus dem Bundesausbildungsförderungsgesetz, kurz BAföG genannt, beantragen. Der Höchstsatz liegt bei 694 Euro im Monat und muss nicht zurückgezahlt werden. Jede BAföG-Förderung wird individuell berechnet. Dabei werden dein eigenes Einkommen sowie das Einkommen deiner Eltern oder deines Partners/deiner Partnerin angerechnet. Einen Antrag für BAföG musst du beim zuständigen Amt für Ausbildungsförderung in deiner Stadt einreichen. Hier werden dir auch alle weiteren benötigten Formulare erklärt.

Wenn du keinen Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe hast, weil du zum Beispiel eine schulische Ausbildung machst, kannst du Wohngeld beantragen, um deine Miete zu finanzieren. Das Beste: Wohngeld musst du nicht zurückzahlen! Hierfür musst du volljährig sein und der zuständigen Behörde den Ablehnungsbescheid für die BAB vorlegen sowie einen Nachweis, dass du nicht mehr bei deinen Eltern wohnst und die Miete für die Wohnung selbst bestreiten musst. Die zuständige Behörde findest du am leichtesten, wenn du bei Google nach den Stichwörtern Wohngeld und deiner Stadt suchst.

Wenn du in deiner Ausbildung unter 25 Jahre alt bist, erhalten deine Eltern für dich Kindergeld, mit welchem sie auch deine Ausbildung mitfinanzieren sollen. Das sind im Monat für das erste und das zweite Kind 204 Euro. Bist du das dritte oder vierte Geschwisterkind, erhältst du 210 bzw. 235 Euro im Monat. Dieser Betrag muss nicht zurückgezahlt werden, wird aber nur ausgezahlt, solange du unter 25 und noch in einer Ausbildung bist. Wohnst du nicht mehr zu Hause und können deine Eltern dich finanziell nicht unterstützen, kannst du das Kindergeld von deinen Eltern einfordern oder du stellst einen Antrag, dass es dir auf dein eigenes Konto überwiesen wird.

Möchtest du als Azubi Erfahrungen im Ausland sammeln, gibt es neben den genannten staatlichen Unterstützungen auch private und internationale Förderprogramme, die dir finanziell bei deinem Auslandsaufenthalt unter die Arme greifen. Die drei wichtigsten Förderprogramme für Azubis sind hierbei das Hermann-Strenger-Stipendium, die Leonardo da Vinci Mobilität und das DFJW-Stipendium.

Jedoch verlangen die Stipendien eine Menge Eigeninitiative von dir, da du meistens in einem Motivationsschreiben begründen musst, warum du einen Auslandsaufenthalt machen möchtest und warum gerade du mit einem Stipendium unterstützt werden solltest. Kannst du jedoch überzeugen, erhältst du eine gute finanzielle und organisatorische Unterstützung.

Du hast bereits alle Fördermöglichkeiten ausprobiert, aber das Geld reicht trotzdem nicht. Um den Abschluss deiner Ausbildung nicht zu gefährden, vergibt die KfW den sogenannten Bildungskredit. Dieser Kredit der Bundesregierung ist allerdings nur für Azubis gedacht, die kurz vor dem Ende ihrer Ausbildung stehen – genauer gesagt in den letzten 24 Monaten vor Abschluss. Außerdem musst du mindestens 18 Jahre, aber maximal 36 Jahre alt sein.

Das Gute am Bildungskredit: Er ist flexibel anpassbar und unabhängig vom eigenen Einkommen sowie dem Einkommen deiner Eltern. Den Antrag stellst du ähnlich wie für die anderen Finanzierungsmöglichkeiten via Online-Formular.

Eine weitere Finanzierungshilfe können die Leistungen nach Paragraph 27 des Sozialgesetzbuches II sein. Dabei handelt es sich um Notfalldarlehen, die unter besonderen Umständen beantragt werden können. Diese Darlehen müssen zwar nach Ende der Ausbildung zurückgezahlt werden, können aber in finanziellen Notsituationen den Tag retten. So sollen sie besonders zu Beginn der Ausbildung helfen, wenn sich die Zahlung des BAföGs stark verzögert und damit die Aufnahme der Ausbildung gefährdet ist. Das gilt auch, wenn das Studium wegen Krankheit oder einer Behinderung länger dauert, als es durch das BAföG gefördert werden kann, und der Abschluss der Ausbildung gefährdet ist.

Seit das Sozialgesetzbuch im Jahr 2016 zum neunten Mal geändert wurde, besteht nun aber in einigen Fällen auch ein grundsätzlicher Anspruch auf ALG II (landläufig auch HartzIV genannt). Allerdings natürlich nur, wenn du für deine Ausbildung nicht schon Anrecht auf BAföG oder BAB hast! Unter bestimmten Umständen kannst du jedoch Leistungen des ALG II beziehen, die du dementsprechend nicht zurückzahlen musst, wie etwa:

  • Übernahme der Heizkosten
  • einmalige Beihilfen
  • Übernahme angemessener Unterkunftskosten
  • Mehrbedarfe
  • u.v.m.

Dir schwirrt der Kopf? Mit diesen Infos rund um alle finanziellen Hilfen zur Ausbildung behältst du den Überblick. Hier kannst du dir die Zusammenfassung als PDF herunterladen:

Überblick finanzielle Hilfen zur Ausbildung

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