Was haben Sie zu beachten wenn Sie Ladung transportieren möchten die Ladung muss gesichert sein darf in Form einzelner Stangen seitlich hinausragen?

Was haben Sie zu beachten wenn Sie Ladung transportieren möchten die Ladung muss gesichert sein darf in Form einzelner Stangen seitlich hinausragen?

Securing loads is immensely important. Ladungssicherung ist immens wichtig. Es reicht allerdings nicht aus, hochwertige Spanngurte und Antirutschmatten zu kaufen, sondern es kommt auf die richtige Anwendung an. Was ist bei der Beladung von Fahrzeugen zu beachten und was haben Sie zu beachten wenn Sie Ladung transportieren möchten? Um diese Fragen zu beantworten, bieten wir unseren Kunden diesen umfangreichen Ratgeber zur richtigen Beladung und Sicherung von Fahrzeugen. Wir stellen sowohl die wichtigsten Hilfsmittel vor, wie auch praktische Themen zur richtigen Anwendung und Praxis sowie rechtliche Informationen.

Ladungssicherung Hilfsmittel

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Was ist bei der Beladung von Fahrzeugen zu beachten und was haben Sie zu beachten, wenn Sie Ladung transportieren möchten?

Schätzungsweise ist bei ca. 25% der Unfälle auf deutschen Straßen eine mangelhafte Ladungssicherung, auch Transportsicherung oder Lasi genannt, mitverantwortlich. Diese hohe Zahl zeigt, dass sowohl der wirtschaftliche Schaden wie auch Personenschaden jedes Jahr sehr hoch ist. Diese Unfälle sind durch eine richtige Ladungssicherung vermeidbar. Dies sollten alle Beteiligten der Ladungssicherung wissen und bei Ihrer Arbeit berücksichtigen. Der erste Schritt zur richtigen Ladungssicherung ist, dass vermieden wird, ein Fahrzeug falsch zu beladen und mangelhaft zu sichern. Unser Onlineshop bietet Ihnen sowohl das richtige Handwerkszeug in Form von hochwertigen Hilfsmitteln an wie auch das nötige Know-how, um dieses sicher anzuwenden.

Zuerst möchten wir uns jedoch dem ersten Schritt der Ladungssicherung zuwenden und die StVO dazu befragen.

Was ist bei der Beladung von Fahrzeugen zu beachten:

StVO: § 22 Ladung und 23 Abs. 1 § 22 Ladung

(1) Die Ladung einschließlich Geräte zur Ladungssicherung sowie Ladeeinrichtungen sind so zu verstauen und zu sichern, dass sie selbst bei Vollbremsung oder plötzlicher Ausweichbewegung nicht verrutschen, umfallen, hin-und herrollen, herabfallen oder vermeidbaren Lärm erzeugen können. Dabei sind die anerkannten Regeln der Technik zu beachten.

(2) Fahrzeug und Ladung dürfen zusammen nicht breiter als 2,55 m und nicht höher als 4 m sein. Fahrzeuge, die für land-oder forstwirtschaftliche Zwecke eingesetzt werden, dürfen, wenn sie mit land-oder forstwirtschaflichen Erzeugnissen oder Arbeitsgeräten beladen sind, samt Ladung nicht breiter als 3 m sein. Sind sie mit land-oder forstwirtschaftlichen Erzeugnissen beladen, dürfen sie samt Ladung höher als 4 m sein. Kühlfahrzeuge dürfen nicht breiter als 2,6 m sein.

(3) Die Ladung darf bis zu einer Höhe von 2,5 m nicht nach vorn über das Fahrzeug, bei Zügen über das ziehende Fahrzeug hinausragen. Im Übrigen darf der Ladungsüberstand nach vorn bis zu 50 cm über das Fahrzeug, bei Zügen bis zu 50 cm über das ziehende Fahrzeug betragen.

(4) Nach hinten darf die Ladung bis zu 1,5 m hinausragen, jedoch bei Beförderung über eine Wegstrecke bis zu einer Entfernung von 100 km bis zu 3 m; die außerhalb des Geltungsbereichs dieser Verordnung zurückgelegten Wegstrecken werden nicht berücksichtigt. Fahrzeug oder Zug samt Ladung darf nicht länger als 20,75 m sein. Ragt das äußerste Ende der Ladung mehr als 1 m über die Rückstrahler des Fahrzeugs nach hinten hinaus, so ist es kenntlich zu machen durch mindestens eine hellrote, nicht unter 30 x 30 cm große, durch eine Querstange auseinandergehaltene Fahne, ein gleich großes, hellrotes, quer zur Fahrtrichtung pendelnd aufgehängtes Schild oder einen senkrecht angebrachten zylindrischen Körper gleicher Farbe und Höhe mit einem Durchmesser von mindestens 35 cm. Diese Sicherungsmittel dürfen nicht höher als 1,5 m über der Fahrbahn angebracht werden. Wenn nötig (§ 17 Abs. 1), ist mindestens eine Leuchte mit rotem Licht an gleicher Stelle anzubringen, außerdem ein roter Rückstrahler nicht höher als 90 cm.

(5) Ragt die Ladung seitlich mehr als 40 cm über die Fahrzeugleuchten, bei Kraftfahrzeugen über den äußersten Rand der Lichtaustrittsflächen der Begrenzungs-oder Schlussleuchten hinaus, so ist sie, wenn nötig (§ 17 Abs. 1), kenntlich zu machen, und zwar seitlich höchstens 40 cm von ihrem Rand und höchstens 1,5 m über der Fahrbahn nach vorn durch eine Leuchte mit weißem, nach hinten durch eine mit rotem Licht. Einzelne Stangen oder Pfähle, waagerecht liegende Platten und andere schlecht erkennbare Gegenstände dürfen seitlich nicht hinausragen.

Was haben Sie zu beachten wenn Sie Ladung transportieren möchten die Ladung muss gesichert sein darf in Form einzelner Stangen seitlich hinausragen?

Auch wenn es gerne mal vergessen wird: Die richtige Ladungssicherung und das damit einhergehende Transportieren einer Ladung ist im Straßenverkehr äußerst wichtig – für Ihre eigene Sicherheit und für die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer. Eine ordnungsgemäße Befestigung ist für einen sicheren Transport ausschlaggebend! Beim Sichern einer Ladung wird im Allgemeinen zwischen formschlüssig und kraftschlüssig unterschieden. Die Gesetzeslage spielt darüber hinaus ebenfalls eine wichtige Rolle. Doch dazu gehört noch einiges mehr. Lesen Sie hier weiter, um zu erfahren, was Sie zu beachten haben wenn Sie eine Ladung transportieren möchten.

Safety First

Die Sicherheit im Straßenverkehr hat immer Priorität. Dementsprechend sollten Sie bei jedem Transport diese immer vor Augen führen. Eine nach hinten über den Wagen herausragende, nicht festgemachte Stange ist für Sie und alle anderen Verkehrsteilnehmer ein gefährlicher Gegenstand. Daher sollten sowohl Privatpersonen als auch Fahrer von LKWs und Transportern wissen, worauf es ankommt. Beim Anfahren, Bremsen, Beschleunigen oder auch in Kurven wirken starke Kräfte auf die Ladung, die sie in alle Richtungen bewegen können. Um dies zu vermeiden, sollten Sie die Grundlagen der Ladungssicherung kennen. Die Physik dahinter ist zwar kompliziert, jedoch lassen sich die Prinzipien leicht merken und anwenden.

Die Ladung transportieren

Es ist Ihnen überlassen, ob Sie beim Verstauen Ihrer Ladung die formschlüssige oder kraftschlüssige Variante wählen. Ersteres bedeutet, dass Sie die Ladung so bündig platzieren, dass keine Lücke entsteht und somit ein Verrutschen verhindert wird. Zusätzlich können Sie die Ladung mit Zurr- und Spanngurten oder einem Netz befestigen. 

Bei einer kraftschlüssigen Sicherung hingegen wird die Ladung mit Spanngurten stark auf den Boden gepresst. Durch die daraus folgende Haftreibung können die Ladegüter nicht mehr verrutschen und Sie können sicher sein, dass Sie Ihre Ladung korrekt transportieren. Nutzen Sie einen Anhänger, ist zu empfehlen, dass Sie die Ladung formschlüssig sichern und gleichmäßig verteilen. Zudem sollte die Hauptlast über der Achse liegen, damit ein Kippen in jegliche Richtung verhindert werden kann. Vor allem gilt immer: Halten Sie die Angaben für die maximale und minimale Stützlast ein und beachten Sie die gesamt zulässige Zuladung für Ihr Fahrzeug. Durch die Ladung verändert sich das Gesamtgewicht und dadurch schließlich das Fahrverhalten des Fahrzeugs.  

Oft wird auf kurzen Wegen, der Bequemlichkeit halber, die Ladung nicht ausreichend oder gar nicht gesichert, was bei einer Vollbremsung lebensbedrohlich werden kann. Die Ladung verwandelt sich, aufgrund der wirkenden Beschleunigungskräfte, in ein Wurfgeschoss. Das kann für die Insassen im Fahrzeug und anderen Verkehrsteilnehmern fatal enden. Daher stellen Sie immer sicher, dass wenn Sie die Ladung transportieren, herrschen dafür alle notwendigen sicherheitstechnische Voraussetzungen!

Das steht in der Straßenverkehrsordnung

Grundsätzlich sind die Pflichten des Fahrzeugführers für die Sicherheit der Ladung in den Paragrafen 22 und 23 der Straßenverkehrsordnung (StVO) festgehalten. Wenn Sie die Ladung transportieren wollen, sollten Sie die Ladegüter ordnungsgemäß sichern und transportieren. Die Ladung darf bei einer Vollbremsung oder einem Ausweichmanöver nicht verrutschen, umfallen, hinunterfallen oder vermeidbaren Lärm erzeugen. Einem rechtmäßigen Transport ist daher unbedingt Folge zu leisten. Am besten schulen Sie Ihre Fahrer dahingegen, damit Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmer gewährleistet werden kann. Auch Privatpersonen sollten wissen, worauf zu achten ist.  

Was Sie vielleicht nicht wussten: Wird das Fahrzeug von einer anderen Person beladen, also nicht vom eigentlichen Eigentümer, muss der Fahrer die gesicherte Ladung kontrollieren und gegebenenfalls nachjustieren lassen. Ansonsten kann dieser die Fahrt auch verweigern. Daher lohnt sich ein Einblick in die Gesetzeslage allemal.  

Außerdem muss vor Fahrtantritt kontrolliert werden, ob die Ladung richtig gesichert und verteilt wurde. Auch während der Fahrt ist der Fahrer verpflichtet sicherzustellen, dass die Ladung durch die verschiedenen einwirkenden Kräfte stets standfest ist. Sollte dies nicht der Fall sein, muss sofort nachgebessert werden.  

Ragt die Ladung aus Ihrem Fahrzeug heraus, sind auch hier besondere Regeln zu brachten. Grundsätzlich darf die Ladung bis zu 1,5 Metern nach hinten aus dem Fahrzeug herausragen. Dabei ist die Fahrstrecke nicht begrenzt. Alles, was die 1,5 Meter überschreitet, muss zusätzlich kenntlich gemacht werden. Ragt die Ladung bis zu 3 Meter heraus, ist die Fahrstrecke auf 100 Kilometer begrenzt.  Insgesamt darf die Gesamtlänge des Fahrzeugs inklusive Ladung nicht über 20,75 Meter lang sein.  

Im Einzelfall kann bei Nichteinhaltung der Vorgaben und einem daraus folgenden Unfall nicht nur der Fahrer, sondern auch das Unternehmen belangt werden. Sichern Sie deswegen sich, Ihre Fahrer und damit andere Verkehrsteilnehmer ab und sorgen Sie für eine ordnungsgemäße Verladung. 

Zusätzliche Kennzeichnung bei einem Überstand

Sobald die Ladung über einen Meter über die Rückstrahler herausragt, müssen Sie diese mit mindestens zwei Sicherungsmitteln zusätzlich kennzeichnen. Das sorgt für die eigene Sicherheit und gleichzeitig für die Sicherheit der anderen Verkehrsteilnehmer. Dazu benötigen Sie eine hellrote, wenigstens 30 x 30 Zentimeter große, durch eine Querstange fixierte Fahne. Außerdem noch ein aufgehängtes Schild, welches quer zur Fahrtrichtung pendelt. Dieses Schild muss ebenfalls hellrot und mindestens 30 x 30 Zentimeter groß sein. Das Schild können Sie durch einen hellroten, zylindrischen Körper eintauschen, wenn dieser mindestens 30 Zentimeter hoch ist und einen Durchmesser von mindestens 35 Zentimeter hat. Diesen befestigen Sie senkrecht an der Ladung.  

Zur Befestigung dieser Sicherungsmittel gilt zudem folgende Regel:  Sie dürfen diese maximal 1,5 Meter über der Fahrbahn befestigen.   

Im Falle eines Nichteinhaltens der Regeln können Bußgelder oder sogar Punkte in Flensburg die Folge sein.  

Fazit

Was haben Sie zu beachten wenn Sie Ladung transportieren möchten die Ladung muss gesichert sein darf in Form einzelner Stangen seitlich hinausragen?

Also: Was haben Sie insgesamt zu beachten, wenn Sie Ladung transportieren möchten?  

Priorisieren Sie immer die Sicherheit des Fahrers, der Insassen und der restlichen Verkehrsteilnehmer. Stellen Sie sicher, dass Ihre Ladung ausreichend und ordnungsgemäß gesichert ist, und schulen Sie Ihr Personal gegebenenfalls. Unzureichend gesicherte Ladung kann für alle Verkehrsteilnehmer durch plötzliches Bremsen oder ein Ausweichmanöver gefährlich werden. Sichern Sie deswegen die Ladung entweder formschlüssig oder kraftschlüssig und nutzen Sie zusätzlich Zurr- und Spanngurte, Netze sowie Antirutschmatten. Denken Sie auch daran, dass im Fahrzeuginneren lose Gegenstände zu Wurfgeschossen werden können. Achten Sie deswegen darauf, nichts lose herumfliegen zu lassen. Lesen Sie sich die Gesetzeslage dazu durch und kontrollieren Sie während der Fahrt regelmäßig die Ladung. So können Sie sicher sein, dass alles an Ort und Stelle geblieben ist. Ist das nicht der Fall, können Sie immer noch nachjustieren.  

Wenn Sie all dies beachten, sorgen Sie für einen sicheren Transport für alle.  

Und damit: Gute Fahrt!