Wo kann ich einen pcr test machen lassen

Das Testen ist für die Gesundheitsversorgung und für den Schutz von besonders gefährdeten Personen wichtig. Lesen Sie hier, wer sich testen lassen soll und wo dies möglich ist.

Beachten Sie: Die Umsetzung der Testung liegt in der Verantwortung der Kantone und kann daher abweichen.

  Besonders gefährdete Personen oder bei engem und regelmässigem Kontakt zu besonders gefährdeten Personen (beruflich, Betreuung, gemeinsamer Haushalt) Nicht besonders gefährdete Personen
Haben Sie Symptome?

Sie sollten sich testen lassen. (Vorzugsweise mit einem PCR-Test)

Bei positivem Testresultat: Überlegen Sie sich, allenfalls Kontakt zu einer ärztlicher Fachperson aufzunehmen.

Sie können sich testen lassen, wenn Sie dies möchten.
Hatten Sie Kontakt zu einem bestätigten Fall?

Sie sollten sich testen lassen.

Bei positivem Testresultat: Überlegen Sie sich, allenfalls Kontakt zu einer ärztlicher Fachperson aufzunehmen.

Sie können sich testen lassen, wenn Sie dies möchten.

Hinweis: Sie können ein Covid-Zertifikat für Genesene erhalten, wenn Ihre Covid-Erkrankung durch einen positiven PCR-Test oder positiven nasopharyngealen Antigen-Schnelltest bestätigt wurde. Ein solches Zertifikat kann beispielsweise für eine Reise ins Ausland wichtig sein.

Sie sind nicht sicher, ob und wie Sie sich auf das Coronavirus testen sollen? Dann öffnen Sie die nachstehende Grafik.

Grafik Vorgehen Testen (PDF, 569 kB, 12.04.2022)

Mehr Informationen zum Vorgehen beim Erhalt des Testergebnisses finden Sie auf der Seite So schützen wir uns.

  • Beachten Sie die Informationen dazu auf der Seite So schützen wir uns. 
    • Hinweis: Sie erhalten ein Covid-Zertifikat für Genesene. Die Gültigkeit beginnt ab dem 11. Tag nach dem positiven PCR-Testresultat und dauert ab Zeitpunkt der Probeentnahme 180 Tage
  • Beachten Sie die Informationen dazu auf der Seite So schützen wir uns.
    • Eine PCR-Bestätigungsdiagnostik nach positivem Antigen-Schnelltests ist nicht notwendig, aber möglich.
    • Hinweis: Sie erhalten ein Covid-Zertifikat für Genesene. Die Gültigkeit beginnt ab dem 11. Tag nach dem positiven Resultat eines nasopharyngealen Antigen-Schnelltests und dauert ab Zeitpunkt der Probeentnahme 180 Tage.
  • Positive Pooltests und positive Selbsttests sollten weiterhin mit einem Einzel-PCR-Test bestätigt werden. Besonders gefährdeten Personen wird ein Einzel-PCR-Test empfohlen.


Im Moment der Testung waren Sie mit grosser Wahrscheinlichkeit nicht mit dem Coronavirus infiziert. Ein negatives Testresultat schliesst eine Infektion mit dem Coronavirus jedoch nicht aus. Es ist möglich, dennoch infiziert und ansteckend zu sein. Wenn Sie oder Ihr Umfeld ein erhöhtes Schutzbedürfnis haben, können Sie sich an den Grundprinzipien auf der Seite So schützen wir uns orientieren.

Für alle aufgeführten Testarten gilt: Bitte halten Sie Rücksprache mit Ihrer Ärztin/Ihrem Arzt, falls Sie ein negatives Testergebnis erhalten haben und:

  • Ihre Symptome sich verschlechtern oder zusätzliche Symptome des Coronavirus auftreten.
  • Ihre Symptome während mehr als 2 Tagen nach der Testung anhalten.
  • Sie erfahren, dass Sie in den 14 Tagen vor Beginn der Symptome Kontakt zu einer positiv getesteten Person hatten.

Ausstellung von Covid-Zertifikaten für Getestete nach negativem Testergebnis
 

PCR-Test: Bei einem negativen Testresultat erhalten Sie ein Covid-Zertifikat für Getestete mit einer Gültigkeit von 72 Stunden ab Zeitpunkt der Probeentnahme.

Nasopharyngealer Antigen-Schnelltest: Bei einem negativen Testresultat erhalten Sie ein Covid-Zertifikat für Getestete mit einer Gültigkeit von 24 Stunden ab Zeitpunkt der Probeentnahme.

Das Angebot und die Verfügbarkeit von verschiedenen Tests entwickeln sich laufend. Nachfolgend finden Sie eine Übersicht der verschiedenen Testarten.

Einzel-PCR-Test

Ein positiver Einzel-PCR-Test stellt fest, ob Sie eine Infektion mit dem Coronavirus haben. PCR-Tests können über einen Nasen-Rachen-Abstrich, einen Rachen-Abstrich oder anhand einer Speichelprobe durchgeführt werden. Das Resultat liegt in der Regel innerhalb von 12 bis 24 Stunden vor. Den Abstrich führen Ihre Ärztin/Ihr Arzt, Spitäler und Testzentren durch. Die entsprechende Analyse der Probe erfolgt in einem bewilligten Labor.

Bei gepoolten PCR-Tests werden die Speichelproben von mehreren Personen zu einer Mischprobe vereint. Das Labor analysiert diese Mischprobe. Fällt das Resultat der Mischprobe bzw. des «pools» positiv aus, müssen im Nachhinein einzelne Proben nochmals analysiert werden, um herauszufinden, welche Person infiziert ist. Dafür wird ein individueller PCR-Test oder Antigen-Schnelltest durchgeführt.

Antigen-Schnelltests liefern ein Testergebnis innerhalb von 15 bis 20 Minuten. Sie stellen wie PCR-Tests fest, ob Sie sich mit dem Coronavirus angesteckt haben. Der Test wird über einen Nasen-Rachen-Abstrich durchgeführt. Er kann nicht über eine Speichelentnahme erfolgen.

Mit dem Antigen-Selbsttest können Sie sich selber auf das Coronavirus testen. Die Probeentnahme führen Sie dabei selbst über einen Nasenabstrich durch und lesen im Anschluss das Resultat ab. Das Testergebnis liegt innerhalb von 15 bis 20 Minuten vor. Folgen Sie für die Durchführung des Selbsttests der Gebrauchsanweisung, die beigelegt ist. Selbsttests können identifizieren, ob Sie zum Zeitpunkt des Tests ansteckend sind.

Vorsicht: Selbsttests ergeben ein weniger verlässliches Resultat als PCR-Tests oder Antigen-Schnelltests. Es kann also sein, dass Sie trotz einem negativen Resultat mit dem Coronavirus infiziert sind und das Virus weitergeben. Sie können sich daher weiterhin an den Grundprinzipien auf der Seite So schützen wir uns orientieren.

Das untenstehende Video zeigt, wie ein Selbsttest verwendet wird. Es handelt sich dabei um ein Beispiel. Wichtig ist, dass Sie stets den Gebrauchsanweisungen des jeweiligen Herstellers folgen.

Video zum Download - Anleitung Corona-Selbsttest (MP4, 308 MB, 08.04.2021)

Serologische Tests weisen bestimmte Antikörper im Blut nach, in diesem Fall solche, die gegen das Coronavirus produziert wurden. Das Vorhandensein von eigenen Antikörpern zeigt an, dass die Person bereits mit dem Virus in Kontakt war oder geimpft wurde. Serologische Tests sind sehr nützlich für Populationsstudien, zum Beispiel um die Entwicklung der Immunisierung der Bevölkerung zu beobachten.
Ein aktueller positiver Antikörpertest erlaubt die Aussage, ob jemand genesen ist bzw. über Antikörper verfügt. Es kann allerdings keine Aussage darüber getroffen werden, wie lange die Infektion zurückliegt.

Ein positives Resultat eines Antikörpertests führt seit dem 17. Februar 2022 nicht mehr zu einem Schweizer Covid-Zertifikat für Genesene.

Ein Antikörpertest kann zum derzeitigen Zeitpunkt keine Aussage über die zeitliche Entwicklung des Immunschutzes geben. 

Der Bund übernimmt die Testkosten wie folgt:

Der Bund übernimmt die Kosten von individuellen Einzel-PCR-Tests in folgenden Fällen:

  • Sie lassen sich aufgrund von Symptomen testen.
  • Sie hatten engen Kontakt zu einem bestätigten Fall.
  • Sie haben eine Anweisung von einer kantonalen Stelle oder von einer
    Ärztin/einem Arzt erhalten, dass Sie sich testen lassen sollen.

Der Bund übernimmt keine Kosten von Einzel-PCR-Tests, die zu einem Covid-Zertifikat für Getestete führen (kann z.B. für Reisen ins Ausland notwendig sein).

Der Bund übernimmt die Kosten von nasopharyngealen Antigen-Schnelltests für alle Personen.

PCR-Pool-Tests

Der Bund übernimmt die Kosten von PCR-Pooltests für alle Personen.

Antikörpertests

Antikörpertests sind im Allgemeinen selbst zu bezahlen.

Ausnahmen: Im Rahmen einer fachärztlichen Abklärung und nach ärztlicher Anordnung werden die Kosten der Antikörpertests bei Personen mit einer Indikation für eine monoklonale Antikörper-Therapie sowie bei stark immunsupprimierten Personen 4 Wochen nach der Grundimmunisierung (gemäss der aktuellen Empfehlungen des BAG und der EKIF) übernommen. Ebenso werden die Kosten übernommen, wenn die zuständige kantonale Stelle eine Testung auf Antikörper anordnet.

Antigen-Selbsttests

Der Bund übernimmt keine Kosten für Antigen-Selbsttests. Das bedeutet, Sie müssen die Kosten selbst übernehmen, unabhängig davon, ob Sie geimpft oder genesen sind. Selbsttests können z. B. in Apotheken, Drogerien oder im Detailhandel gekauft werden.

Sie können sich bei verschiedenen Ärztinnen und Ärzten, Testzentren, Spitälern und Apotheken auf das Coronavirus testen lassen.
Die Kantone sichern den Zugang zu den Tests. Informationen zu den Testangeboten finden Sie deshalb auf den kantonalen Webseiten:

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