Welche politischen wahlen gibt es in deutschland

Der Deutsche Bundestag wird alle vier Jahre von den wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürgern ab dem 18. Lebensjahr in freier, geheimer und direkter Wahl gewählt.

Der Deutsche Bundestag Bundestag Der Bundestag ist die gewählte Vertretung des deutschen Volkes. In technischer Hinsicht wird die Hälfte der mindestens 598 Bundestagsmandate durch die Wahl von Landeslisten der Parteien (Zweitstimmen) zugeteilt und die andere Hälfte durch die Wahl von Personen in 299 Wahlkreisen (Erststimmen)… Mehr erfahren › wird alle vier Jahre von den wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürgern ab dem 18. Lebensjahr in freier, geheimer und direkter Wahl gewählt. Der Bundestag ist das Parlament. Die Hälfte der mindestens 598 Bundestagsmandate wird durch die Wahl von Landeslisten der Parteien (Zweitstimmen) zugeteilt, die andere durch die Wahl von Personen in 299 Wahlkreisen (Erststimmen). Das Wahlsystem macht es für eine einzelne Partei schwer, allein die Regierung zu bilden – das Parteienbündnis ist die Regel. Um die Mehrheitsbilder nicht durch die Präsenz kleiner Parteien zu komplizieren, schließt sie eine Sperrklausel, die Fünf-Prozent-Hürde Fünf-Prozent-Hürde Nur solche Parteien werden bei der Mandatszuteilung im Bundestag berücksichtigt, welche die Hürde von fünf Prozent der Wählerstimmen übersprungen oder mindestens drei Wahlkreismandate erreicht haben. Mehr erfahren › , von der Vertretung im Bundestag aus.

Im 20. Deutschen Bundestag Bundestag Der Bundestag ist die gewählte Vertretung des deutschen Volkes. In technischer Hinsicht wird die Hälfte der mindestens 598 Bundestagsmandate durch die Wahl von Landeslisten der Parteien (Zweitstimmen) zugeteilt und die andere Hälfte durch die Wahl von Personen in 299 Wahlkreisen (Erststimmen)… Mehr erfahren › sind sieben Parteien mit 736 Abgeordneten vertreten: SPD, CDU, CSU, Bündnis 90/Die Grünen, FDP, AfD und Die Linke. Im Bundestag bilden CDU und ihre nur in Bayern Bayern Guten (Franken-)Wein keltert auch das „Bierland“ Bayern. Oktoberfest, Schloss Neuschwanstein und Alpenpracht locken mehr ausländische Touristen hierher als in jedes andere Bundesland. Doch Bayern ist mehr als lebendiges Brauchtum. Seine Wirtschaft – sie ist stärker als die Schwedens – glänzt mit… Mehr erfahren › antretende Schwesterpartei CSU seit der ersten Bundestagswahl 1949 eine gemeinsame Fraktion.

Die derzeitige Bundesregierung Bundesregierung Bundeskanzler oder Bundeskanzlerin sowie die Bundesminister und -ministerinnen bilden die Bundesregierung, das Kabinett. Neben der Richtlinienkompetenz des Regierungsoberhaupts gilt das Ressortprinzip, nach dem die Ministerinnen und Minister ihren Bereich im Rahmen dieser Richtlinien eigenständig… Mehr erfahren › wird getragen von einer Koalition aus SPD, Grünen und FDP, mit Olaf Scholz (SPD) als Bundeskanzler Bundeskanzler Der Bundeskanzler oder die Bundeskanzlerin ist das einzige gewählte Mitglied der Bundesregierung. Die Verfassung räumt ihm oder ihr das Recht ein, selbst die Minister und Ministerinnen auszuwählen. Der Kanzler oder die Kanzlerin bestimmt ferner die Anzahl der Ministerien und legt deren… Mehr erfahren › , Robert Habeck (Grüne) als Vizekanzler und Annalena Baerbock (Grüne) als Bundesaußenministerin. Der FDP-Vorsitzende Christian Lindner ist Bundesfinanzminister. CDU, CSU, Linke und AfD bilden die Opposition im Parlament.

Jedes Schulkind lernt: Die Wahlen zum Deutschen Bundestag sind allgemein, unmittelbar, frei, gleich und geheim. Doch was bedeutet das? Szene in einem Wahllokal: Ein Wahlhelfer nimmt Personalausweis und Wahlbenachrichtigung eines Teenies mit Punkfrisur entgegen und nickt, als er seinen Namen in der Wählerliste gefunden hat. Ein Herr im Anzug steht in der Wahlkabine und macht sein Kreuz hinter dem Namen einer großen Volkspartei, für die Wartenden sind nur seine Beine sichtbar. Eine Frau in Nonnentracht wirft ihren ausgefüllten und gefalteten Stimmzettel in die dafür vorgesehene Wahlurne.

Artikel 38 des Grundgesetzes

Solche oder ähnliche Situationen spielen sich bei Bundestagswahlen millionenfach ab in Deutschland. Gemäß Artikel 38 des Grundgesetzes: „Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt.“

Diese Wahlrechtsgrundsätze gelten in Deutschland übrigens nicht nur bei Wahlen auf Bundes-, sondern auch auf Landes- und Kommunalebene. Gehen wir sie nacheinander durch, um zu verstehen, was genau sich dahinter verbirgt:  

Unbeschränktes Wahlrecht für Auslandsdeutsche

Allgemein ist die Wahl, weil alle Bürgerinnen und Bürger der Bundesrepublik Deutschland das Stimmrecht besitzen – und zwar unabhängig von Geschlecht, Einkommen, Konfession, Beruf oder politischer Überzeugung. Allerdings müssen sie zum Zeitpunkt der Wahl das 18. Lebensjahr vollendet haben.

Auch Auslandsdeutsche sind wahlberechtigt, wenn sie entweder nach dem vollendeten 14. Lebensjahr mindestens drei Monate ununterbrochen in Deutschland gelebt haben und dieser Aufenthalt nicht länger als 25 Jahre zurückliegt oder wenn sie aus anderen Gründen persönlich und unmittelbar mit den politischen Verhältnissen in der Bundesrepublik vertraut geworden und von ihnen betroffen sind.

Unmittelbar ist die Wahl, weil die Wählerinnen und Wähler die Abgeordneten direkt (unmittelbar) wählen. Es gibt keine Zwischeninstanz wie zum Beispiel in den USA, wo die Bürgerinnen und Bürger in ihrem Bundesstaat so genannte Wahlmänner wählen, die wiederum den Präsidenten wählen. 

Frei ist die Wahl, wenn die Bürgerinnen und Bürger in ihrer Wahlentscheidung nicht beeinflusst oder unter Druck gesetzt werden. Der Grundsatz der Freiheit der Wahl gewährleistet, dass der Wähler seinen wirklichen Willen unverfälscht zum Ausdruck bringen, vor allem sein Wahlrecht ohne Zwang oder sonstige unzulässige Beeinflussung von außen ausüben kann. Hierzu gehört auch das Recht, nicht zu wählen. 

Jede Stimme zählt gleichermaßen

Gleich ist die Wahl, weil jede Stimme gleich viel zählt, und jede Art von Gewichtung unzulässig ist. Oder wie es im Englischen so treffend heißt: One man – one vote.

Eine Einschränkung erfährt der Grundsatz der Gleichheit durch die Fünf-Prozent-Klausel. Sie besagt, dass Parteien, die bei der Bundestagswahl weniger als fünf Prozent der Wählerstimmen auf sich vereinigen, nicht in den Bundestag einziehen. Dadurch soll eine Parteienzersplitterung vermieden werden, wie sie der Weimarer Republik zum Verhängnis wurde. Allerdings bedeutet das zugleich, dass die Stimmen derjenigen, die diese Kleinstparteien gewählt haben, nicht im Parlament repräsentiert werden. 

Geheim ist die Wahl, wenn sichergestellt ist, dass der Wähler den Stimmzettel unbeobachtet ankreuzen kann. Die Stimmabgabe erfolgt in Wahlkabinen, die von außen nicht einsehbar sind, und die ausgefüllten Stimmzettel werden gefaltet in die Wahlurnen geworfen, sodass niemand erkennen kann, welche Wahlentscheidung der Wähler oder die Wählerin getroffen hat.    

Wahlanfechtung möglich

Übrigens hat jeder Wahlberechtigte die Möglichkeit, die Wahl anzufechten, wenn er meint, dass gegen einen oder mehrere dieser Wahlrechtsgrundsätze verstoßen wurde.

Eingaben richten sich an den Bundestag, dessen Wahlprüfungsausschuss den Einspruch prüft und eine Entscheidung des Bundestages vorbereitet. Gegen diese Entscheidung ist eine Beschwerde an das Bundesverfassungsgericht möglich. (nal/05.02.2021)

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