Welche betriebskosten kann ich absetzen

Meist frisch nach Jahresbeginn kommt der Schreck ins Haus geflattert: Die Nebenkostenabrechnung. Allein das Wort verursacht bei zu schneller Aussprache Schmerz im Kopf. Hinzu kommt, dass sie nicht selten ein Wirrwarr aus wüstem Fachjargon, obskuren Verteilerschlüsseln und kreativen Abrechnungsposten verkörpert.

Was viele nicht wissen: In dem seitenreichen Brief können durchaus Steuergeschenke bis zu 1.200€ versteckt sein. Nicht nur der Vermieter kann davon profitieren. Auch Mieter können einige Betriebskosten steuerlich geltend machen. Jedoch ist nicht die gesamte Abrechnung absetzbar. Die Abrechnungsposten gilt es stattdessen genau zu differenzieren. Damit Sie sich aber nicht auch noch durch Paragraphen des deutschen Steuerrechts wälzen müssen, haben wir Ihnen übersichtlich und leicht verständlich zusammengeschrieben, welche Posten der Betriebskosten Sie steuerlich geltend machen können.

Im Einkommensteuergesetz ist festgehalten, dass Kosten für Arbeiten, welche im Haus oder in der Wohnung geleistet werden, absetzbar sind. Dabei ist es zunächst irrelevant, wer die Arbeiten beauftragt oder durchgeführt hat. Nicht nur Rechnungen von Handwerksarbeiten, welche vom Mieter beauftragt wurden, können abgerechnet werden. Auch Dienstleistungen, die der Vermieter in der Nebenkostenabrechnung aufführt sind anrechenbar.

Für gewöhnlich können Sie folgende Abrechnungsposten in Ihrer Steuererklärung anrechnen:

  • Hausmeister
  • Schornsteinfeger
  • Gartenpflege
  • Reinigung vom Haus, Treppenhaus und der Dachrinnen
  • Winterdienst
  • Wärmeableser
  • Wartung von Lift, Heizung und den Warmwassergeräten
  • Ungezieferbekämpfung

Vereinfacht ausgedrückt: Alle Dienstleistungen, welche in der Nebenkostenabrechnung aufgelistet sind, können über die Einkommensteuer abgesetzt werden. Als Dienstleistung sind nach deutschem Steuerrecht Leistungen definiert, die keine Lieferung von Waren oder Gütern umfassen. Wenn Sie sich unsicher sind, welche Positionen wirklich anrechenbar sind oder nicht, fragen Sie einfach kostenlos einen unserer Rechtsexperten.

Es gibt klare Richtlinien, die Sie bei der Ansetzung Ihrer Nebenkosten in der Steuererklärung beachten müssen:

  • Es dürfen lediglich die Lohn- und Personalkosten eines Abrechnungspostens im
    Einkommensteuerbescheid aufgelistet werden. Sie müssen also alle Materialkosten, wie zum Beispiel Putzmittel, von der Rechnung eines Dienstleisters abziehen, damit sie steuerlich anrechenbar ist.
  • Es dürfen maximal 20 Prozent der ausgewiesenen Lohn- und Arbeitskosten direkt von der Steuerschuld abgezogen werden.
  • Die maximale Summe der steuerlich anrechenbaren Kosten liegt bei 1.200 €.

Es ist wichtig, dass die Lohnkostenanteile in den Betriebskosten getrennt von den Material- und Gesamtkosten ausgewiesen sind. Nur so können Sie die steuerlich anrechenbare Summe selbst berechnen und dann für Ihre Steuererklärung nachweisen.

Falls Ihre Nebenkostenabrechnung die Lohn- und Personalkosten einer Dienstleistung nicht ausweist, können Sie von Ihrem die Auflistung der einzelnen einfordern. Vermieter sind zu einer transparenten Offenlegung rechtlich verpflichtet.

Die Einkommenssteuererklärung ist für gewöhnlich spätestens am 31. Mai jeden Jahres einzureichen. Dieses Datum deckt sich jedoch nicht immer mit dem Erhalt der Nebenkostenabrechnung. Aber keine Sorge, es gibt dennoch Möglichkeiten die Kosten anzurechnen zu lassen. Hier unsere Expertentipps:

Variante 1: Reichen Sie die Steuererklärung zunächst ohne die aktuelle Betriebskostenabrechnung beim Finanzamt ein. Sobald Sie Antwort vom Finanzamt bekommen, legen sie umgehend Widerspruch ein und reichen die Betriebskostenabrechnung nach. Beachten Sie hierbei die Widerspruchsfristen Ihres Finanzamts.

Variante 2: Berechnen Sie aufgrund der Nebenkostenvorauszahlungen die abzugsfähigen Beträge selbst. Sie können dafür die Abrechnung aus dem letzten Jahr als Grundlage nehmen und so einen Näherungswert bestimmen. Diese Option bringt allerdings zwei signifikante Nachteile mit sich. Erstens, ist die Rechnung sehr aufwendig und bedarf einer Fachkompetenz in Sachen Mietnebenkostenabrechnung. Zweitens, kann das Finanzamt die errechneten Beiträge anzweifeln und die Abrechnung nachfordern.

Nebenkostenabrechnungen sind rechtlich komplex und rechnerisch kompliziert. Die beste Möglichkeit ist daher, die Abrechnung von einem der Experten von MINEKO prüfen zu lassen. Sie erhalten innerhalb von wenigen Tagen die sorgfältige Prüfung Ihrer Nebenkostenabrechnung und zusätzlich ein vorgefertigtes Einspruchsschreiben, das Sie direkt an Ihren Vermieter weiterleiten können!

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