Wo kann man drohnen fliegen lassen

Die Schweiz will die europäische Drohnenregulierung übernehmen, welche einheitliche Flugregeln für den gesamten europäischen Luftraum vorsieht. Doch die Regulierung verzögert sich - bis auf Weiteres gilt das nationale Recht. Nebst den aktuellen Regeln für Drohnenflüge auf Bundesebene gelten in einigen Kantonen zusätzliche lokale Umwelt- und Lärmschutzauflagen oder sogar Flugverbote.

Auf der Flugzonenkarte des BAZL sehen Sie, in welchen Gebieten Sie fliegen dürfen, wo es Einschränkungen gibt und wo es verboten ist. Die Karte kann auch in der App «Swiss Map Mobile» angezeigt werden (unter dem Reiter «Luftfahrt»). Die App erkennt auch Ihren Standort.

Wo ist Drohnenfliegen erlaubt?

Mit einer Drohne, die weniger als 30 Kilogramm wiegt, dürfen Sie ohne Bewilligung fliegen. Sie müssen beim Fliegen aber immer direkten Sichtkontakt zu Ihrer Drohne haben. Zudem gibt es bestimmte Situationen, in welchen Sie auch für kleinere Drohnen eine Bewilligung brauchen. Prüfen Sie vor einem Flug, ob und wie hoch Sie am gewünschten Ort fliegen dürfen. Rund um Flugplätze gilt ein grundsätzliches Flugverbot.

Wo ist Drohnenfliegen verboten?

Je nach Gewicht Ihrer Drohne, dürfen Sie an gewissen Orten nicht fliegen:

Wo/wann Sie nicht fliegen dürfen

Regeln für alle Drohnen

  • Über militärischen Anlagen

  • In Naturschutzgebieten

  • In der Nähe eines Blaulichteinsatzes der Polizei, der Ambulanz oder der Feuerwehr

  • Wenn Sie keinen direkten Sichtkontakt zu Ihrer Drohne haben

Regeln für Drohnen ab 0,5 kg

  • Näher als 5 Kilometer rund um Flugplätze und Heliports

  • In sogenannten Kontrollzonen rund um grosse Flughäfen dürfen Sie nicht höher als 150 Meter über Grund fliegen

  • Über oder näher als 100 Meter von Menschenansammlungen

Drohnenfliegen: Kantonale Regeln

Klären Sie vor einem Flug mit den lokalen Behörden ab, ob es Flugeinschränkungen gibt. Einschränkungen gibt es beispielsweise bei Grossanlässen, bei internationalen Konferenzen oder Sportanlässen.

In der Schweiz gibt es noch keine Registrierungspflicht für Drohnen. Auf UAS.gate – einer Dienstleistung des BAZL - können sich allerdings freiwillig und kostenlos registrieren.

  • In der Nähe von Menschenansammlungen oder wenn Sie keinen direkten Sichtkontakt zu Ihrer Drohne haben, dürfen Sie nicht fliegen. In Ausnahmefällen kann das BAZL jedoch eine Bewilligung für solche Flüge erteilen. Für Feste gibt es einfache «Standardbewilligungen».

  • Wenn Ihre Drohne mehr als 30 Kilogramm wiegt, brauchen Sie immer eine Bewilligung.

  • Falls ein Einsatz einer Drohne innerhalb der Verbotszone nötig ist, können Sie die Bewilligungsstelle auf der Drohnenkarte des BAZL ermitteln.

Wichtig ist, dass Sie für die Erstellung der Anträge genügend Zeit einplanen und sie möglichst früh einreichen.

Für eine Drohne ab 500 Gramm brauchen Sie in der Schweiz zwingend eine Haftpflichtversicherung von mindestens 1 Million Schweizer Franken Deckungssumme. Es lohnt sich aber auch bei Kleindrohnen, den Versicherungsschutz der eigenen Haftpflichtversicherung vor dem ersten Start abzuklären.

Grundsätzlich dürfen Sie über bewohntes Gebiet fliegen. Neben der Regel von mindestens 100 Meter Abstand zu Menschenansammlungen gelten aber auch die Vorschriften des Datenschutzgesetzes und der Schutz der Privatsphäre: Wenn die Möglichkeit besteht, dass auf Ihrem Video Menschen zu erkennen sind oder wenn Sie über fremden Gärten fliegen, sind Sie verpflichtet, sich von den jeweiligen Personen eine Erlaubnis einzuholen.

Beim sogenannten FPV-Fliegen (First Person View) verfolgt die Pilotin oder der Pilot die Drohne auf einer Videobrille oder auf einem Monitor. Eine zweite Person muss in diesem Fall an Ihrem Standort sein und immer direkten Sichtkontakt zur Drohne haben um jederzeit die Steuerung übernehmen zu können. Sonst brauchen Sie eine Spezialbewilligung des BAZL.

FPV-Drohnen werden oftmals für Drohnen-Rennen eingesetzt. Für ein solches Rennen müssen Sie beim BAZL eine Bewilligung einholen.

Auch bei einer kleineren Drohne können die Rotoren zu schweren Schnittverletzungen führen. Stürzt eine Drohne ab, kann sie Personen am Boden verletzen. Tief fliegende Drohnen können Tiere in Panik versetzen. Nehmen Sie daher Rücksicht auf Mensch und Tier beim Drohnenflug. Wenn sich andere Luftfahrzeuge wie Helikopter oder Flugzeuge in der Luft befinden, landen Sie.

Eine allgemeine Beschwerdestelle gegen verbotene oder belästigende Drohnenflüge gibt es nicht. Am besten sprechen Sie die Pilotin oder den Piloten an. Sollte das nichts bringen, können Sie sich bei der Polizei beschweren.

Was bringen die neuen Drohnen Gesetze?

Mit 01.01.2021 ist die neue EU Drohnenverordnung in Kraft getreten. Welche Drohnen Gesetze in Österreich infolge des neuen Europäischen Drohnen Regulativs gelten, beleuchten wir hier in einer eigenen FAQ Sammlung. Unsere Fragen und Antworten zu den neuen EU Drohnen Bestimmungen sowie zur Drohnen Registrierung werden dabei laufend erweitert und aktualisiert.

Die EU Drohnenverordnung ist mit 2021 endgültig in Kraft getreten. In dieser wurden einheitliche Drohnen Kategorien, die CE-Klassen-Kennzeichnungen für Drohnen, die Pflicht zur Drohnen Registrierung für UAS Betreiber etc. eingerichtet. Was aber die Versicherungspflichten für Drohnen betrifft, so unterliegen Unbemannte Luftfahrzeugsysteme (UAS, Unmanned Aircraft Systems) weiterhin dem Österreichischen Luftfahrt Gesetz (LFG). Und gemäß diesem muss in Österreich ganz konkret die Drohne als spezifisches Gerät (etwa mit Seriennummer, Modell, Abfluggewicht) in der Polizze versichert sein. Eine bloße Versicherung des Drohnen Betreibers (UAS Operator) oder des Drohnen Piloten entspricht nicht dem österreichischen Luftfahrtgesetz! Drohnen Betreiber haften dabei selbst dafür, ob sie sich mit einer richtigen oder falschen Drohnen Versicherung registrieren. Hier findest Du deshalb das 1. Österreichische Gutachten über die Pflicht Voraussetzungen für Drohnen Versicherungen >>>

Die neue EU Drohnenverordnung wirft bei Copter Piloten eine Vielzahl an Fragen auf. Dabei erheben wir mit unserer Aufstellung keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Sollten von Deiner Seite noch Fragen (z. B. zur Drohnen Registrierung) auftauchen, so kannst Du uns gerne kontaktieren.

Wann darf man Drohnen fliegen lassen?

Das neue EU Drohnen Regulativ sieht keine separate Drohnen Registrierung einzelner Multicopter in der OPEN Kategorie vor. Allerdings besteht sehr wohl eine Registrierungspflicht für Drohnen Betreiber (UAS Operator). Diese können natürliche oder juristische Personen sein, die eines oder mehrere unbemannte Luftfahrzeuge (uLFZ bzw. UAS) betreiben. Der jeweilige Drohnen Betreiber erhält nach erfolgreicher Drohnen Registrierung eine Drohnen Registrierungsnummer. Diese muss er sodann auf allen von ihm verwendeten UAS (Unmanned Aircraft Systems) anbringen. Dies kann auch ganz unkompliziert durch händisches Beschriften der Drohne geschehen.

Ab wann braucht man eine Drohnen Registrierung?

Durch das EU Drohnen Gesetz kommt kaum ein Drohnen Pilot um eine Drohnen Registrierung herum! Denn eine Registrierung des Drohnen Betreibers ist bereits beim Betrieb folgender unbemannter Luftfahrzeuge (uLFZ bzw. UAS) erforderlich: 1. Beim Betrieb von Drohnen über 250 Gramm Abfluggewicht.

2. Beim Betrieb von Drohnen unter 250 Gramm Abfluggewicht, wenn diese bei einem Aufprall eine Bewegungsenergie von über 80 Joule übertragen können. Dies gilt insbesondere für High-Speed-, Racing- und FPV Drohnen.

3. Sowie beim Betrieb von Drohnen unter 250 Gramm Abfluggewicht, die mit einem Sensor personenbezogene Daten erfassen können.

Sprich, beim Betrieb von Kamera-Drohnen muss sich der Drohnen Betreiber in jedem Fall registrieren lassen!

Diese Regelung gilt auch für handelsübliche Mini Drohnen und FlyCams, wie z. B. DJI Mavic Mini, DJI Mini 2, DJI Mini 3 oder Maginon QC-90 GPS, etc. Hier noch mehr Infos zu FPV und Racing Drohnen, Gesetz und Versicherung.

Wann ist eine Drohne laut Gesetz ein UAS?

Spätestens dann, wenn eine Drohne über einen Sensor verfügt, mit dem man personenbezogene Daten aufnehmen kann wird diese laut EU Drohnenverordnung zum einem „UAS„. UAS bedeutet Unmanned Aircraft System. Ausgenommen von dieser Regelung sind ausschließlich Kleinstdrohnen für Kinder unter 14 Jahren, die explizit der EU Spielzeugrichtlinie entsprechen. (Diese sind streng genommen zwar auch UAS, bewirken aber keine Registrierungspflicht, keine Pflicht zum Drohnenführerschein, etc.).
UAS Halter unterliegen der online Registrierungspflicht für Drohnen Betreiber bei der Austro Control. Doch schon vorher müssen Drohnen Betreiber eine gerätebezogene Drohnen Haftpflichtversicherung abgeschlossen haben. Da handelsübliche „Mini Drohnen“ (DJI Mavic Mini, DJI Mini 2, DJI Mini 3, etc.) auch über eine Kamera verfügen braucht man auch hier eine gesetzeskonforme Drohnenversicherung und eine Registrierung des Drohnen Betreibers (UAS Operator).

Muss man auch Drohnen unter 250 Gramm registrieren und versichern?

Ja! Wie oben besprochen gelten laut EU Drohnenverordnung alle Drohnen , die mit einem Sensor personenbezogene Daten aufnehmen können als UAS. UAS bedeutet soviel wie Unmanned Aircraft System (unbemanntes Luftfahrzeugsystem), was besagt, dass derartige Drohnen auch voll unter das Luftfahrtgesetz fallen. Somit bestehet die Pflicht zur Drohnen Registrierung sowie zur Drohnen Versicherung. Ausgenommen davon sind lediglich Kleinstdrohnen, die explizit unter die EU Spielzeugrichtlinie fallen.
Hier gibt’s mehr Infos zur falsch verstandenen Drohnen 250 Gramm Grenze.

Welche Drohnen sind in Österreich erlaubt?

Die neue EU Drohnenverordnung gilt in Österreich seit 01.01.2021! Gemäß der neuen Europäischen Drohnen Gesetze brauchen dann alle Drohnen Betreiber in Österreich eine behördliche Drohnen Registrierung, sofern ihre Multicopter mit einem Sensor personenbezogene Daten erfassen können. Sprich, sobald Drohnen mit Kameras ausgerüstet sind, muss sich der Drohnen Betreiber als Person registrieren. Dabei gilt diese Regelung explizit auch beim Betrieb von Mini Drohnen unter 250 Gramm (z. B. DJI Mavic Mini, DJI Mini 2)! Im Rahmen der Registrierung des Drohnen Betreibers muss dieser zudem auf sämtlichen seiner Drohnen die dann zugeteilte Drohnen Registrierungsnummer anbringen. Zulässig sind hierbei Drohnen mit einer CE Klassen-Kennzeichnung. Diese Form der Drohnen CE Kennzeichnung müssen die jeweiligen Hersteller schon beim Kauf mitliefern. Für ältere Drohnen und UAS, die noch ohne CE Klassen-Kennzeichnung ausgeliefert werden, gelten besondere Übergangsregelungen gemäß EU Drohnenverordnung.

Gibt es für bestehende DJI Drohnen auch rückwirkend eine CE Klassen-Kennzeichnung vom Hersteller?

Hier die Antwort direkt von DJI bezüglich einer rückwirkenden CE Klassen-Zertifizierung einer DJI Mavic Air 2 vom Oktober 2020:
„Wir würden tatsächlich gegen die Regeln verstoßen, indem wir sie kennzeichnen, ohne sicher zu wissen, ob sie den endgültigen Anforderungen genügen. Hoffentlich können wir einen Weg finden, die Einhaltung rückwirkend nachzuweisen und es den Menschen ermöglichen, die erforderliche vollständige Betriebsgenehmigung zu erhalten, sobald die Standards abschließend geprüft wurden.“
Ganz klar wäre eine rückwirkende CE Klassen-Kennzeichnung gemäß den neuen Drohnen Gesetzen auch in Österreich eigentlich ungesetzlich. Laut dem Österreichischem Verkehrsministerium sei man sich in der EU dieses Problems aber bewusst und man suche deshalb nach einer Lösung. Die Rede ist sogar von einem Softwareupdate (retrofit), um eine rückwirkende CE-Klassifizierung von technisch neueren Drohnen doch noch zu ermöglichen. Mehr dazu in unserem Beitrag zur Übergangsregelung für Drohnen der Open Kategorie ohne CE-Klassifizierung. Wie auch immer … wir halten Dich am Laufenden!
Hier nochmals Infos zu den Übergangsfristen der EU Drohnen Verordnung. Und hier unsere Drohnen Petition zur fehlenden CE-Klassen-Kennzeichnung.

Welche Fristen gelten laut EU Drohnen Gesetz Neu für „alte“ Drohnenbewilligungen aus dem Jahr 2020?

Hier die Antwort direkt von der Austro Control (Stand: Juni 2020):
„Die Bewilligungen, welche jetzt nach nationalem Recht ausgestellt werden, sind gemäß den Übergangsregelungen der EU-VO bis maximal 31.12.2021 gültig. Ab der Anwendbarkeit der EU-VO (31.12.2020) können nur mehr Bewilligungen gemäß EU-Regulativ ausgestellt werden, eine Verlängerung bestehender nationaler Bewilligungen ist dann ohnehin nicht mehr möglich.“
Hier noch mehr Infos zu den EU Drohnen Verordnung Übergangsfristen.

Wo darf ich mit Drohnen nicht fliegen?

Laut Austro Control werden sich die in Österreich eingerichteten Drohnen Flugverbotszonen (bzw. No Drone Zones) einstweilen nicht ändern. So sind etwa Drohnen Flüge in der Nähe von Flughäfen oder militärischen Einrichtungen auch zukünftig strengstens verboten! Was die Nähe zu unbeteiligten Personen betrifft, so ist die Drohnen CE Kennzeichnung ausschlaggebend. Dabei sind z. B. Flüge über unbeteiligten Personen nur mit einer C0 Drohne (<250 Gramm) erlaubt. Mit C1 Drohnen (bis unter 900 Gramm) sind immer noch Flüge „nah am Menschen“ erlaubt. In diesen Beiträgen gibt’s noch mehr zum kommenden Drohnen Verkehrsmanagement (UTM für Drohnen) sowie zum neuen Drohnen U-Space.

Welche Drohne darf ich fliegen?

Wer Drohnen ab 250 Gramm betreibt, muss laut dem neuen Drohnen Gesetz in Österreich einen Online Kurs besuchen. Hierauf folgt eine eigener Online-Test mit insgesamt 40 Fragen im Multiple-Choice Format. Die Austro Control spricht hier vom sogenannten Drohnenführerschein. Für Drohnen aus höheren Kategorien kann überdies auch eine theoretische Prüfung bei der Luftfahrtbehörde (Austro Control) notwendig sein. Für Drohnen unter 250 Gramm genügt lediglich die behördliche Registrierung des Drohnen Betreibers. In jedem Fall aber müssen Multicopter (UAS) laut der neuen EU Drohnenverordnung eine Drohne CE Kennzeichnung aufweisen. Welche Drohne man also fliegen darf, hängt also vom technischen Stand des Copters sowie vom behördlichen Aufwand, den man auf sich nehmen will, ab.

Was kostet die neue Drohnen Registrierung?

Die neue Drohnen Registrierung für UAS Betreiber gilt seit 01.01.2021 und kostet 31,20 Euro. Die für die meisten Drohnen Piloten maßgebliche OPEN Kategorie reicht dann bis 25 Kilogramm Abfluggewicht. Nach erfolgter Drohnen Registrierung bekommt man eine Drohnen Betreibernummer, die man auf seinen Drohnen anbringt.

Wann brauche ich keine Drohnen Registrierung?

Von der Pflicht zur Drohnen Registrierung sind lediglich explizite Spielzeuge ausgenommen! Gemeint sind damit Drohnen, die unter die EU Spielzeugrichtlinie fallen. Und Diese gilt ausschließlich für Produkte, die für die Verwendung von Kindern unter 14 Jahren, sprich rein zum Spielen bestimmt und gestaltet sind. Aber Achtung: Sobald mit einem Sensor personenbezogene Daten erfasst werden können, bleibt eine Drohnen Registrierung Pflicht! Sprich, sobald eine Drohne eine Kamera mitführt, gilt sie mit Start der neuen EU Drohnenverordnung eben nicht mehr aus Spielzeug, sondern als UAS (Unmanned Aircraft System) bzw. als unbemanntes Luftfahrzeug (uLFZ).

Wie muss eine Drohne gekennzeichnet werden?

Schon beim Verkauf muss der Hersteller für jeden Copter eine sogenannte Drohnen CE Kennzeichnung mitliefern. Anhand dieser kann die Luftfahrtbehörde dann die Drohne klassifizieren (C0 bis C4). Nach erfolgter behördlicher Registrierung des Drohnen Betreibers erhält dieser dann eine sogenannte Drohnen Registrierungsnummer. Diese Drohnen Registrierungsnummer ist dann auf der Drohne anzubringen, wobei diese Form der Drohnen Kennzeichnung durchaus auch händisch erfolgen darf.
Stand April 2022: Man überlegt bereits, technisch neuere Drohnen mit einer rückwirkenden CE Klassifizierung zu versorgen. Die Rede ist dabei sogar von einem Software Update („retrofit“). Mehr hierzu im Artikel zur Übergangsregelung für Drohnen der Open Kategorie ohne CE-Klassifizierung.

Was ist eine Drohnen Betreibernummer bzw. Drohnen Registrierungsnummer?

Die Drohnen Betreibernummer bzw. „Drohnen Registrierungsnummer“ bekommt man nach erfolgter Drohnen Registrierung auf dem Portal dronespace.at der Austro Control. Diese Drohnen Registrierungsnummer hat in Österreich 16 Stellen und beginnt mit „AUT …“. Die Drohnen Registrierungsnummer steht zusammen mit anderen Daten auf der Drohnen Registrierungs-Bestätigung und man muss sie auf allen seinen Drohnen anbringen, wozu laut Austro Control auch ein wasserfester Stift reicht.

Ist eine Drohnen Versicherung Pflicht?

Ja, denn ohne Eingabe einer entsprechenden Policennummer kann laut dem neuen Drohnen Gesetz in Österreich keine Registrierung des Drohnen Betreibers erfolgen! Die Behörde will damit sicherstellen, dass jeder Drohnen Pilot auch eine gültige Drohnen Versicherung vorweisen kann. Da Drohnen als unbemannte Luftfahrzeuge (uLFZ) bzw. als UAS (Unmanned Aircraft System) gelten, sind hier ausschließlich Luftfahrt- bzw. Luftfahrzeug-Haftpflichtversicherungen zulässig. Diese müssen ganz konkret die Drohne als Gerät Versichern (mit Modell, Gewicht und Seriennummer in der Polizze). Zudem müssen sie eine Mindestversicherungssumme von 1 Million Euro sowie 750.000 SZR als Deckung aufweisen. Die als SZR bezeichneten Sonderziehungsrechte sind eine internationale Kennzahl und ein Standard im zwischenstaatlichen Flugverkehr. Versicherungen ohne 750.000 SZR oder gar herkömmliche private Haftpflichtversicherungen genügen bei Drohnen nicht den behördlichen Anforderungen für unbemannte Luftfahrzeuge! Hier noch mehr Infos zu Drohnen und 750.000 SZR. Hier noch das 1. Österreichische Gutachten zu den Pflicht Voraussetzungen für Drohnen Versicherungen. Und hier noch Schritt für Schritt die Anleitung zur Drohnen Registrierung. Bei AIR&MORE bekommst Du die Polizzennummer Deiner gesetzeskonformen Drohnen Haftpflichtversicherung gleich nach Online-Antragsstellung!

Welche Drohnen sind versicherungspflichtig?

Laut EU Drohnenverordnung gelten eben alle Drohnen, die mit einem Sensor personenbezogene Daten aufnehmen können als unbemannte Luftfahrzeuge bzw. als UAS (Unmanned Aircraft Systems). Damit sind also alle Kamera Drohnen laut Gesetz in Österreich versicherungspflichtig, wobei nur eine gültige Luftfahrt-Haftpflichtversicherung für Drohnen dem österreichischen Luftfahrtgesetz entspricht! Außerdem muss eine gesetzeskonforme Drohnen Haftpflichtversicherung in Österreich immer die konkrete Drohne (mit Gerätedaten wie Modell, Seriennummer Gewicht) beinhalten. Drohnen Versicherungen, die nur den UAS Betreiber oder den Piloten versichern (und nicht das UAS als Gerät) sind in Österreich per Gesetz nicht gültig! Dabei haften Drohnen Betreiber selbst für den Abschluss einer richtigen oder falschen Drohnen Versicherung.
Mehr zu den gesetzlichen Vorgaben für Drohnen Haftpflichtversicherungen in diesem Beitrag mit Drohnenversicherung FAQs. Hier findest Du ein entsprechendes rechtliches Gutachten zu den Pflicht Voraussetzungen für Drohnen Versicherungen >>>

Wie hoch darf ich mit einer Drohne in Österreich fliegen?

Mit Drohen der OPEN Kategorie darf man in Österreich 120 Meter hoch fliegen, wobei diese OFFENE Kategorie den Großteil aller Drohnenflüge mit direkter Sichtverbindung (VLOS, Visual Line of Sight) umfasst. Die Flughöhe eines UAS (Unmanned Aircraft System) kürzt man mit „AGL“ ab. AGL steht für Above Ground Level. Diese 120 Meter Flughöhe AGL gelten in Österreich per 2021 gemäß der neuen EU Drohnenverordnung. Die Drohnen Gesetze für Österreich, sprich das Luftfahrtgesetz (LFG), wurden hierfür noch hinterher angepasst.

Was ist das Mindestalter für Drohnen Piloten in Österreich?

Wer sich in Österreich als Drohnen Betreiber registrieren möchte, muss per Gesetz zumindest 18 Jahre alt und damit in Österreich volljährig sein. Anders ist es bei den sogenannten UAS Fernpiloten. Laut den Prüfungsfragen zum Drohnenführerschein der Austro Control können C0 Drohnen in Unterkategorie A1 durch Drohnen Fernpiloten ohne Mindestalter und ohne Drohnenführerschein betrieben werden. Allerdings gibt es auch Infografiken der Austro Control, die bei C0 Drohnen ein Mindestalter von 16 Jahren vorgeben?!

Und auch in der Drohnen-Durchführungsverordnung (EU) 2019/947 liest man etwas anderes! Denn gemäß dieser existiert für Drohnen Piloten nur unter dieser Bedingung kein Mindestalter: Nämlich, wenn Fernpiloten „ein UAS der Klasse C0 (…) in der Unterkategorie A1 (…) betreiben, bei dem es sich um ein Spielzeug im Sinne der Richtlinie 2009/48/EG handelt“ starten. Und genau diese EU Spielzeugrichtlinie beschreibt aber nur Kleinstdrohnen, die wirklich nur für Kinder unter 14 Jahren gedacht sind. Herkömmliche Mini-Drohnen mit z. B. 249 g Abfluggewicht sind aber gemäß der EU Spielzeugrichtlinie kein Spielzeug mehr. Deshalb gilt aus unserer Sicht auch hier ein Mindestalter von 16 Jahren für Drohnen Piloten!

Zu welcher Uhrzeit darf ich mit meiner Drohne fliegen?

Betreffend die Uhrzeit gelten in Österreich bestimmte Beschränkungen für den Flug mit einem UAS:
„Sie dürfen täglich von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang (BCMT bis ECET) fliegen“ – so die schriftliche Auskunft der Austro Control (März 2021). BCMT steht für „Begin of civil morning twilight“ und ist somit der Beginn der bürgerlichen Morgendämmerung. ECET steht für „End of civil evening twilight“ und ist somit das Ende der bürgerlichen Abenddämmerung. Da die Austro Control hier auch von „täglich“ spricht, ist davon auszugehen, dass die ursprüngliche Beschränkung auf die Werktage in der neuen Drohnen OPEN Kategorie mit 2021 wohl gefallen ist. Zu derartigen Detailfragen in Sachen Drohnen Gesetze für Österreich verweisen wir aber stets auf die Austro Control, die auf schriftliche Anfragen zügig antwortet.

Was geschieht bei Verletzungen der Privatsphäre durch Drohnen in Österreich?

Wer mit seiner Drohne andere Personen belästigt oder deren Privatsphäre verletzt riskiert eine Anzeige. Dabei sind Störungen oder die Verletzung von Persönlichkeitsrechten durch Drohnen in herkömmlichen Drohnen Haftpflichtversicherungen nicht gedeckt. Denn Privatsphärenverletzungen fallen in Österreich unter so genannte “immaterielle Schäden“ und sind damit eben keine reinen Vermögensschäden. Sind also derartige „immaterielle Schäden“ in der Polizze nicht klar versichert, so besteht hierfür kein Schutz. Hier mehr Infos zum Thema Drohnen und Schutz der Privatsphäre sowie zum Thema Drohnen, Datenschutz und Privacy.

Wir finden es toll, wenn Drohnen Piloten sich bestmöglich auf die neuen Drohnen Gesetze für Österreich vorbereiten. Deshalb haben wir hierfür ein eigenes Portal geschaffen. Auf Drohnenkurs.com gibt’s für Interessierte sogar auch einen eigenen Drohnen-Kurs-Kalender mit aktuellen Terminen von Drohnen Seminaren in Deiner Nähe.

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