Sie können zum Nachweis gegenüber Dritten (Behörden, Privatinstitutionen) eine Meldebescheinigung vorlegen. Sie enthält die Anschrift(en), die Sie bei Ihrer letzten Anmeldung bei Ihrer Meldebehörde (Bürgeramt) angegeben haben. Die Meldebescheinigung wird immer an diese letzte im Melderegister gespeicherte Anschrift versandt.
Einfache Meldebescheinigung (Online-Abwicklung oder schriftlich möglich)
Diese beinhaltet Ihre folgenden Angaben:- Familienname
- frühere Namen
- Vorname
- Doktorgrad
- Ordensname, Künstlername
- Geburtsdatum und -ort, sowie bei Geburt im Ausland auch der Staat
- die letzte(n) gemeldete(n) Anschrift(en), Haupt- und Nebenwohnung(en) in Berlin.
- frühere Anschrift(en) in Berlin
- Ehepartner/in, Lebenspartner/in, minderjährige Kinder, die mit Ihnen in einem gemeinsamen Haushalt gemeldet sind (sogenannte Haushaltsbescheinigung)
- Die Meldebescheinigung ersetzt nicht die An-, Ab- oder Ummeldung bei Ihrer Meldebehörde (Bürgeramt).
- Sie können die Meldebescheinigung auch als Lebensbescheinigung verwenden, zum Beispiel zur Vorlage bei Versicherungen oder Rententrägern im Ausland. Bitte geben Sie diesen Verwendungszweck bei Ihrer persönlichen Antragstellung an.
Online-Verfahren der Dienstleistung
Voraussetzungen
- Sie sind mindestens 16 Jahre alt
- Persönliche Vorsprache erforderlich
wenn Sie eine Lebensbescheinigung benötigen
Erforderliche Unterlagen
- bei Online-Abwicklung
Die Entrichtung der Gebühr erfolgt online per Kreditkarte, PayPal oder Giropay. Halten Sie deshalb bitte Ihre Kontodaten bereit.
- bei schriftlicher Antragstellung
- Der Antrag kann formlos gestellt werden - per E-Mail oder Post an das Bürgeramt.
- Fügen Sie bitte eine Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses bei.
- Überweisen Sie bitte die Gebühr auf das Konto des Bezirksamtes an das Sie Ihren Antrag richten (siehe "Weiterführende Informationen"). Als Verwendungszweck geben Sie bitte an: Meldebescheinigung für [Name]
- Geben Sie in Ihrem Antrag bitte das Datum der Überweisung an und reichen Sie Ihren Zahlungsnachweis zusammen mit den Unterlagen ein.
- bei persönlicher Vorsprache
Personalausweis oder Reisepass
- bei Antragstellung durch eine Vertreterin / einen Vertreter
eine konkrete schriftliche Vollmacht mit Ihren persönlichen Daten und Ihrer Unterschrift. Sie muss weiterhin Angaben zur Vertreterin / zum Vertreter enthalten und es muss deren / dessen Personalausweis oder Reisepass vorgelegt werden.
Ist Ihr eigener deutscher Personalausweis oder Reisepass nicht in Berlin ausgestellt bzw. handelt es sich um ein ausländisches Dokument, muss es als Original ebenfalls vorliegen.
- 10,00 Euro: bei Online-Abwicklung (Keine Befreiung von den Gebühren möglich.)
- keine: z.B. in Rentenangelegenheiten; weitere Befreiungsmöglichkeiten unter "Rechtsgundlagen"
- 10,00 Euro: je Person
- 10,00 Euro für die erste Person, 5,00 Euro jede weitere Person: für Familienangehörige, die bei identischen Meldezeiten auf einer Bescheinigung zusammengefasst werden.
Rechtsgrundlagen
- Bankverbindungen der Bezirksämter
Diese Dienstleistung können Sie bei allen Bürgerämtern in Anspruch nehmen.
Im Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten werden nur Meldebescheinigungen bearbeitet, die online beantragt wurden.
Für die schriftliche Antragstellung einer Meldebescheinigung nutzen Sie bitte das Online-Formular. Bitte halten Sie zum Zweck der Identifikation Ihr Ausweisdokument bereit.
Die einfache Meldebescheinigung enthält folgende Daten:
- Familienname
- frühere Namen
- Vornamen
- Doktorgrad
- Ordensname, Künstlername
- Geburtsdatum und Geburtsort sowie bei Geburt im Ausland auch den Staat
- derzeitige Anschriften, gekennzeichnet nach Haupt- und Nebenwohnung
In der erweiterten Meldebescheinigung können darüber hinaus noch aufgenommen werden:
- gesetzliche Vertretung, Ehegattin oder Ehegatte, Lebenspartner/-in und minderjährige Kinder jeweils mit Familienname und Vornamen, Doktorgrad, Geburtsdatum, Anschrift
- derzeitige Staatsangehörigkeiten
- frühere Anschriften
- Einzugsdatum, Auszugsdatum sowie
- Familienstand
Besonderheit zur Eheschließung in Leipzig: Sollten beide Eheschließenden ihren Haupt- oder alleinigen Wohnsitz in Leipzig haben, ist die Vorlage einer erweiterten Meldebescheinigung nicht nötig.
Steueridentifikationsnummer:
Seit 2008 gibt es bereits die individuelle Steueridentifikationsnummer. Sie gilt ein Leben lang. Die Steueridentifikationsnummer finden Sie unter anderem auf Ihrer jährlichen Lohnsteuerbescheinigung oder dem letzten Steuerbescheid.
Wenn Ihnen die Steueridentifikationsnummer nicht bekannt ist, können Sie diese gebührenfrei anfordern. Dafür stehen Ihnen folgende Möglichkeiten zur Verfügung:
- online beim Bundeszentralamt für Steuern (Zusendung auf dem Postweg, Bearbeitungszeit bis zu vier Wochen)
- persönlich in einem Bürgerbüro der Stadt Leipzig (direkte Aushändigung)
- schriftlich bei der Abteilung Meldeservice (Zusendung auf dem Postweg)
Bundeszentralamt für Steuern: Die steuerliche Identifikationsnummer im Überblick
Die nachfolgenden Informationen beschreiben das Verfahren zur:
- Beantragung einer einfachen sowie erweiterten Meldebescheinigung
sowie
- Anforderung der Steueridentifikationsnummer bei der Stadt Leipzig
Für die schriftliche Antragstellung einer Meldebescheinigung nutzen Sie bitte das Online-Formular. Bitte halten Sie zum Zweck der Identifikation Ihr Ausweisdokument bereit.
Bei persönlicher Vorsprache im Bürgerbüro wird der Antrag sofort bearbeitet. Die schriftliche Beantragung beim Meldeservice nimmt einige Tage in Anspruch.
Die Gebühr zur Erteilung einer Meldebescheinigung beträgt 12,00 Euro.
Bei persönlicher Beantragung im Bürgerbüro ist die Gebühr vor Ort zu entrichten.
Bei Beantragung in der Abteilung Meldeservice ist die Gebühr für die Bearbeitung des Antrages vorab auf folgendes Konto zu entrichten:
Sparkasse Leipzig
Konto: 101 000 1350; BLZ: 860 555 92
IBAN: DE76 8605 5592 1010 0013 50; BIC: WELADE8LXXX
Verwendungszweck: 505070086020 + Name, Vorname der antragstellenden Person
Im Online-Formular können Sie Ihren Zahlungsbeleg als Nachweis mit hochladen.
Steuer-ID
Die Erteilung der Steuer-ID ist gebührenfrei.
- Zahlungsart Bar
- Zahlungsart EC-Karte
Der neue Personalausweis
Am 1. November 2010 hat der neue Personalausweis im Scheckkartenformat den bisherigen Personalausweis ablösen. Das neue Dokument, Ihre wichtigste Karte, wurde gegenüber Ihrem alten Ausweis mit einigen hilfreichen Neuerungen versehen. Mit dem innovativen Ausweisdokument setzt Deutschland neue Maßstäbe im Identitätsmanagement.
Wie schon der bisherige Ausweis enthält auch das neue Dokument zahlreiche Sicherheitsmerkmale. Diese Merkmale machten schon den bisherigen Ausweis zu einem der fälschungssichersten Dokumente der Welt. Diese Standards werden mit dem neuen Personalausweis nicht nur übernommen, sondern noch verbessert.
Ihr neuer Personalausweis bietet Ihnen die Möglichkeit, die herkömmliche Nutzung von Ausweisen aus der „Papierwelt“ in die digitale Welt zu übertragen. Mit neu geschaffenen Funktionen bietet er Ihnen viele Einsatzmöglichkeiten vor allem im Internet.
Wenn Sie mehr über den neuen Ausweis mit seinen neuen Möglichkeiten erfahren möchten, können Sie sich auf den Seiten des Personalausweisportals der Bundesdruckerei umfassend informieren.
//www.personalausweisportal.de/Sie entscheiden
Um Ihnen in Zukunft die größtmögliche Wahlfreiheit darüber zu geben, wie Sie Ihren neuen Personalausweis nutzen möchten, können Sie über wichtige Funktionen und Eigenschaften selbst entscheiden.
Selektive Datenübermittlung
Mit dem neuen Personalausweis haben Sie die Wahl: Beim Online-Ausweisen im Internet entscheiden Sie – einfach per Mausklick – welche Angaben Sie an Ihr Gegenüber übermitteln wollen.
Digitale Fingerabdrücke
Schon bei der Antragstellung können Sie wählen, ob Ihre Fingerabdrücke auf dem Ausweis gespeichert werden sollen oder nicht.
Elektronische Unterschrift
Auf Wunsch können Sie nach Erhalt des neuen Personalausweises ein so genanntes Signaturzertifikat erwerben und auf Ihren Ausweis nachladen (Voraussetzung: eingeschaltete Online-Ausweisfunktion). Mit der elektronischen Unterschrift können Sie Dokumente elektronisch signieren.
Viele Bürgerinnen und Bürger nutzen ihren Personalausweis schon heute im privaten Umfeld. Beim Eröffnen eines Bankkontos, beim Erwerb von altersbeschränkten Waren oder beim Abholen von Einschreiben bei der Post wird der Personalausweis benötigt.
Mittlerweile verlagern sich viele Aktivitäten und Geschäfte des alltäglichen Lebens in das Internet oder werden durch digitale Anwendungen ergänzt oder gar ersetzt. Einen Standard-Identitätsnachweis für die Online-Welt gibt es bislang jedoch nicht. Die Nutzer müssen für viele Angebote mit jeweils eigenen Passwörtern, Geheimnummern oder mit einer Vielzahl von Zugangskarten zurechtkommen.
Mit der Einführung des neuen Personalausweises wird diese Lücke geschlossen. Das Ausweisen in der Online-Welt oder an Automaten ist mit dem neuen Personalausweis genauso schnell, einfach und sicher, wie es das Vorzeigen des Ausweises heute bereits ist.
Der neue Personalausweis wird die Möglichkeiten der Online-Kommunikation mit Behörden und Verwaltungen verbessern und so jedem Bürger helfen, Zeit und Geld zu sparen.
Bei der persönlichen Beantragungen sind für alle zu beantragenden Dokumente folgende Unterlagen vorzulegen:
Sie benötigen:
- 1 biometrietaugliches Passbild- zwingend die Geburtsurkunde - bisherigen Personalausweis oder Reisepass, vorläufigen Ausweis oder Kinderreisepass- Gebühr für Personen unter 24 Jahren: 22,80 €- Gebühr für Personen über 24 Jahren: 37,00 €
- Die Gebühr für einen vorläufigen Personalausweis beträgt 10,00 €.
Die Beantragung für Personen unter 16 Jahren erfolgt nur mit Zustimmung beider Elternteile oder Sorgeerklärung. Ein persönliches Erscheinen eines oder beider Elternteile ist Voraussetzung.
Befreiung von der Ausweispflicht
Es besteht die Möglichkeit für Personen, die auf Grund von körperlicher/geistiger Behinderung oder Immobilität eine Befreiung von der Ausweispflicht zu beantragen. Diese sollte jedoch genauesten überlegt sein, da diese mit Einschränkungen verbunden ist. (siehe Antragsformular)
Gültigkeit und Gebühren für Dokumente im Überblick
Dokumentenart | Alter der Bewerber | Gültigkeit | Gebühr in € |
e Pass | unter 24 | 6 Jahre | 37,50 |
e Pass | ab 24 | 10 Jahre | 60,00 |
vorläufiger Reisepass | max. 1 Jahr | 26,00 | |
Kinderpass | bis 12 | 13,00 | |
Kinderpass (Verlängerung) | bis 12 | 6,00 | |
48-Seiten-Europass | unter 24 | 6 Jahre | 59,50 |
48-Seiten-Europass | ab 24 | 10 Jahre | 82,00 |
Express-Europass Ausstellung innerhalb 72 Stunden |
unter 24 | 6 Jahre | 69,50 |
Express-Europass Ausstellung innerhalb 72 Stunden |
ab 24 | 10 Jahre | 92,00 |
48-Seiten Express-Europass Ausstellung innerhalb 72 Stunden |
unter 24 | 6 Jahre | 91,50 |
48-Seiten Express-Reisepass Ausstellung innerhalb 72 Stunden |
ab 24 | 10 Jahre | 114,00 |
Personalausweis | unter 24 | 6 Jahre | 22,80 |
Personalausweis | ab 24 | 10 Jahre | 37,00 |
Vorläufiger Personalausweis | 3 Monate | 10,00 | |
eID - Karte | 10 Jahre | 37,00 | |
Ändern der Anschrift bei Umzügen | gebührenfrei | ||
Sperren der Online-Ausweisfunktion im Verlustfall | gebührenfrei | ||
erweiterte Meldebescheinigung | / | 2 Monate | 12,00 |
Meldebescheinigung | / | 3 Monate | 8,00 |
Auskunftssperren | / | 2 Jahre | / |
Führungszeugnis / Europäisches Führungszeugnis (für EU-Bürger) | / | 3 Monate | 13,00 |
Auszug aus Gewerbezentralregister | / | 3 Monate | 13,00 |