Sie können zum Nachweis gegenüber Dritten (Behörden, Privatinstitutionen) eine Meldebescheinigung vorlegen. Sie enthält die Anschrift(en), die Sie bei Ihrer letzten Anmeldung bei Ihrer Meldebehörde (Bürgeramt) angegeben haben. Die Meldebescheinigung wird immer an diese letzte im Melderegister gespeicherte Anschrift versandt. Show Einfache Meldebescheinigung (Online-Abwicklung oder schriftlich möglich) Diese beinhaltet Ihre folgenden Angaben:
Online-Verfahren der Dienstleistung Voraussetzungen
Erforderliche Unterlagen
Rechtsgrundlagen
Diese Dienstleistung können Sie bei allen Bürgerämtern in Anspruch nehmen. Im Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten werden nur Meldebescheinigungen bearbeitet, die online beantragt wurden.
Für die schriftliche Antragstellung einer Meldebescheinigung nutzen Sie bitte das Online-Formular. Bitte halten Sie zum Zweck der Identifikation Ihr Ausweisdokument bereit. Die einfache Meldebescheinigung enthält folgende Daten:
In der erweiterten Meldebescheinigung können darüber hinaus noch aufgenommen werden:
Besonderheit zur Eheschließung in Leipzig: Sollten beide Eheschließenden ihren Haupt- oder alleinigen Wohnsitz in Leipzig haben, ist die Vorlage einer erweiterten Meldebescheinigung nicht nötig. Steueridentifikationsnummer:Seit 2008 gibt es bereits die individuelle Steueridentifikationsnummer. Sie gilt ein Leben lang. Die Steueridentifikationsnummer finden Sie unter anderem auf Ihrer jährlichen Lohnsteuerbescheinigung oder dem letzten Steuerbescheid. Wenn Ihnen die Steueridentifikationsnummer nicht bekannt ist, können Sie diese gebührenfrei anfordern. Dafür stehen Ihnen folgende Möglichkeiten zur Verfügung:
Bundeszentralamt für Steuern: Die steuerliche Identifikationsnummer im Überblick Die nachfolgenden Informationen beschreiben das Verfahren zur:
sowie
Für die schriftliche Antragstellung einer Meldebescheinigung nutzen Sie bitte das Online-Formular. Bitte halten Sie zum Zweck der Identifikation Ihr Ausweisdokument bereit.
Bei persönlicher Vorsprache im Bürgerbüro wird der Antrag sofort bearbeitet. Die schriftliche Beantragung beim Meldeservice nimmt einige Tage in Anspruch.
Die Gebühr zur Erteilung einer Meldebescheinigung beträgt 12,00 Euro. Bei persönlicher Beantragung im Bürgerbüro ist die Gebühr vor Ort zu entrichten. Bei Beantragung in der Abteilung Meldeservice ist die Gebühr für die Bearbeitung des Antrages vorab auf folgendes Konto zu entrichten: Konto: 101 000 1350; BLZ: 860 555 92 IBAN: DE76 8605 5592 1010 0013 50; BIC: WELADE8LXXX Verwendungszweck: 505070086020 + Name, Vorname der antragstellenden Person Im Online-Formular können Sie Ihren Zahlungsbeleg als Nachweis mit hochladen. Steuer-IDDie Erteilung der Steuer-ID ist gebührenfrei.
Der neue Personalausweis Am 1. November 2010 hat der neue Personalausweis im Scheckkartenformat den bisherigen Personalausweis ablösen. Das neue Dokument, Ihre wichtigste Karte, wurde gegenüber Ihrem alten Ausweis mit einigen hilfreichen Neuerungen versehen. Mit dem innovativen Ausweisdokument setzt Deutschland neue Maßstäbe im Identitätsmanagement. Wie schon der bisherige Ausweis enthält auch das neue Dokument zahlreiche Sicherheitsmerkmale. Diese Merkmale machten schon den bisherigen Ausweis zu einem der fälschungssichersten Dokumente der Welt. Diese Standards werden mit dem neuen Personalausweis nicht nur übernommen, sondern noch verbessert. Wenn Sie mehr über den neuen Ausweis mit seinen neuen Möglichkeiten erfahren möchten, können Sie sich auf den Seiten des Personalausweisportals der Bundesdruckerei umfassend informieren. http://www.personalausweisportal.de/Sie entscheiden Um Ihnen in Zukunft die größtmögliche Wahlfreiheit darüber zu geben, wie Sie Ihren neuen Personalausweis nutzen möchten, können Sie über wichtige Funktionen und Eigenschaften selbst entscheiden. Selektive Datenübermittlung Digitale Fingerabdrücke Elektronische Unterschrift Viele Bürgerinnen und Bürger nutzen ihren Personalausweis schon heute im privaten Umfeld. Beim Eröffnen eines Bankkontos, beim Erwerb von altersbeschränkten Waren oder beim Abholen von Einschreiben bei der Post wird der Personalausweis benötigt. Mittlerweile verlagern sich viele Aktivitäten und Geschäfte des alltäglichen Lebens in das Internet oder werden durch digitale Anwendungen ergänzt oder gar ersetzt. Einen Standard-Identitätsnachweis für die Online-Welt gibt es bislang jedoch nicht. Die Nutzer müssen für viele Angebote mit jeweils eigenen Passwörtern, Geheimnummern oder mit einer Vielzahl von Zugangskarten zurechtkommen. Mit der Einführung des neuen Personalausweises wird diese Lücke geschlossen. Das Ausweisen in der Online-Welt oder an Automaten ist mit dem neuen Personalausweis genauso schnell, einfach und sicher, wie es das Vorzeigen des Ausweises heute bereits ist. Der neue Personalausweis wird die Möglichkeiten der Online-Kommunikation mit Behörden und Verwaltungen verbessern und so jedem Bürger helfen, Zeit und Geld zu sparen. Bei der persönlichen Beantragungen sind für alle zu beantragenden Dokumente folgende Unterlagen vorzulegen: Sie benötigen: - Die Gebühr für einen vorläufigen Personalausweis beträgt 10,00 €. Die Beantragung für Personen unter 16 Jahren erfolgt nur mit Zustimmung beider Elternteile oder Sorgeerklärung. Ein persönliches Erscheinen eines oder beider Elternteile ist Voraussetzung. Befreiung von der Ausweispflicht Es besteht die Möglichkeit für Personen, die auf Grund von körperlicher/geistiger Behinderung oder Immobilität eine Befreiung von der Ausweispflicht zu beantragen. Diese sollte jedoch genauesten überlegt sein, da diese mit Einschränkungen verbunden ist. (siehe Antragsformular) Gültigkeit und Gebühren für Dokumente im Überblick
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