Wie komme ich aus dem nachtdienst raus

Während die meisten Arbeitnehmer nachts in ihren Betten schlummern, beginnt für andere erst der Arbeitsalltag. Sie leisten Schichtarbeit und müssen zu wechselnden oder ständig zu ungewöhnlichen Zeiten arbeiten. Aus vielen Bereichen und Branchen ist diese Art der Arbeitsschicht nicht mehr wegzudenken.

Man denke z. B. nur an den Bäcker, der morgens um vier die Brötchen in den Ofen schiebt oder an den Schichtdienst im Krankenhaus, wo sich das Personal Tag und Nacht um Wohl und Gesundheit der Patienten kümmert. In anderen Betrieben wird aus rein wirtschaftlichen Gründen in Schichten geleistet.

Haben Nachtarbeiter Anspruch auf Zahlung eines Zuschlags?

Nachtarbeiter haben einen gesetzlichen Anspruch auf die Zahlung eines Nachtzuschlags oder einer angemessenen Zahl freier Tage. Unabhängig hiervon kann im Arbeitsvertrag, im Tarifvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung eine Schichtzulage vereinbart sein.

Welche Arbeitszeit ist bei Schichtarbeit vorgeschrieben?

Grundsätzlich gilt auch für Schichtarbeiter der 8-Stunden-Tag. Unter bestimmten Voraussetzungen kann dieser jedoch auf zehn Stunden erweitert werden. In besonderen Fällen lässt das Arbeitszeitgesetz auch eine Arbeitszeit zu, die über diese zehn Stunden hinausgeht.

Welche Rechte haben Nachtarbeiter noch?

Arbeitnehmer im Nachtdienst können sich kostenlos arbeitsmedizinisch untersuchen lassen. In besonderen gesetzlich geregelten Fällen kann ein Beschäftigter die Umsetzung auf einen Tagesarbeitsplatz verlangen, wenn keine dringenden Erfordernisse des Betriebes entgegenstehen.

Für Menschen in der Schicht ist diese Arbeit mit besonderen Belastungen verbunden: Schlafstörungen, Herz-, Kreislauf- und Magenbeschwerden sowie ein erhöhtes Unfallrisiko sind nur die eine Seite der Medaille. Auch Familie, Freunde und Freizeit leiden unter der Schichtarbeit.

Schichtarbeit bringt die innere Uhr des Beschäftigten durcheinander.

Wie verringern Sie die Gesundheitsrisiken trotz Schichtarbeit? Gelten besondere gesetzliche Regelungen in Bezug auf die Arbeitszeiten im Schichtdienst? Wie ist die Schichtarbeit im Arbeitsrecht geregelt? Welche finanziellen Vorteile kann diese Art der Arbeit mit sich bringen? All das lesen Sie in diesem Ratgeber.

Was ist Schichtarbeit: Eine Definition

Eine ausdrücklich gesetzliche Definition für Schichtarbeit gibt es nicht. Dennoch wird aus arbeitsrechtlicher Sicht nur dann von Schichtdienst gesprochen, wenn bestimmte Voraussetzungen vorliegen: So müssen bestimmte Arbeitsaufgaben über einen Zeitraum anfallen, der über die wirkliche Arbeitszeit eines Arbeitnehmers wesentlich hinausgeht.

Aus diesem Grund muss diese Arbeit von mehreren Arbeitnehmern in einer bestimmten, zeitlich geregelten Reihenfolge erbracht werden, und zwar teilweise auch außerhalb der allgemein üblichen Arbeitszeit. Wesentlich für die Schichtarbeit ist daher, dass nicht alle Arbeitnehmer zur selben Zeit arbeiten. Vielmehr arbeitet ein Teil der Beschäftigten, während die anderen Mitarbeiter zu dieser Zeit arbeitsfrei haben.

Schichtarbeit: Auch eine Frage des Geldes

Der größte Vorteil der Schichtarbeit ist meist im Geldbeutel zu spüren, z. B. in Form eines Nachtzuschlags.

Der größte Vorteil der Schichtarbeit mag für die meisten Betroffenen im Geldbeutel zu spüren sein, den sogenannten Zuschlägen und den Schichtzulagen.

Schichtzuschläge

Einen gesetzlichen Anspruch auf Zuschläge gibt es nur für Nachtarbeit: Nach § 6 Abs. 5 ArbZG hat jeder Schichtarbeiter für Arbeitsstunden, die er in der Nachtzeit leistet, Anspruch auf

eine angemessene Zahl bezahlter freier Tage

oder

einen angemessenen Zuschlag auf das ihm hierfür zustehende Bruttoarbeitsentgelt.

Dies gilt jedoch nur, soweit keine tarifvertraglichen Ausgleichsregelungen existieren.

Nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom 9.12.2015 (10 AZR 423/14) gilt in der Regel ein Nachtzuschlag oder ein Freizeitausgleich von jeweils 25 % als angemessen. Bei Dauernachtschichten sind es 30 %.

Für diese Nachtzuschläge gilt bis zu einer bestimmten Höhe Steuerfreiheit nach § 3b Einkommenssteuergesetz (EStG).

Schichtzulagen

Schichtzulagen werden zusätzlich zum Grundgehalt bezahlt und sind steuer- und beitragspflichtig. Die Höhe dieser Zulagen wird im Arbeitsvertrag, im Tarifvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung geregelt.

Die Schichtarbeit legt der Arbeitgeber fest

Die Anordnung für den Schichtdienst gibt der Arbeitgeber, wobei der Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht hat. Das Recht zur Arbeitszeitregelung steht laut § 106 Gewerbeordnung (GewO) dem Arbeitgeber zu:

Der Arbeitgeber kann Inhalt, Ort und Zeit der Arbeitsleistung nach billigem Ermessen näher bestimmen.

So wird in vielen Berufen die Bereitschaft zum Schichtdienst vorausgesetzt. Trotzdem gelten für die Schichtarbeit strenge Gesetze, wie z. B. das Arbeitszeitgesetz .

Die Regelungen zur Schichtarbeit im Arbeitszeitgesetz zielen auf einen Ausgleich der Interessen von Arbeitnehmer und Arbeitgeber.

Dabei versucht dieses Gesetz, einen Ausgleich zwischen den Interessen des Arbeitnehmers und denen des Arbeitgebers zu finden: Auf der einen Seite steht die Sicherheit und der Gesundheitsschutz für den Beschäftigten. Auf der anderen Seite berücksichtigt das Gesetz das Bedürfnis der Unternehmen, die Arbeitszeit flexibel zu gestalten und dadurch die Wettbewerbsfähigkeit zu steigern. Aus diesem Grund sind von den gesetzlichen Regelungen über Arbeitszeit, Mindestruhepausen und Mindestruhezeiten Abweichungen vorgesehen. Diese abweichenden Regelungen werden in Betriebsvereinbarungen oder dem Tarifvertrag getroffen.

Schichtarbeit: Geltende Gesetze

Anwendungsbereich des Arbeitszeitgesetzes

Das Arbeitszeitgesetz findet hingegen keine Anwendung auf leitende Angestellte, Leiter von Dienst- und Personalstellen im öffentlichen Dienst sowie Chefärzte. Auch wenn der Arbeitnehmer mit der ihm anvertrauten Person in einer häuslichen Gemeinschaft lebt, ist dieses Gesetz nicht anzuwenden (18 Abs. 1 ArbZG).

Schichtarbeit: Altersgrenze für Jugendliche?

Für Jugendliche unter 18 Jahren gilt statt des Arbeitszeitgesetzes das Jugendarbeitsschutzgesetz (§18 Abs. 2 ArbZG).

Zum Schutz von Minderjährigen sieht das Jugendarbeitsschutzgesetz für Schichtarbeit bestimmte Alters- und Arbeitszeitgrenzen vor:

  • Grundsätzlich dürfen Jugendliche nur zwischen 6 und 20 Uhr arbeiten (§ 14 Abs. 1 JArbSch).
  • Ausnahmen und nach Alter gestaffelte Abweichungen hiervon sind in den folgenden Absätzen des § 14 JArbSchG geregelt.

Schichtarbeit zwischen 20 und 6 Uhr ist für werdende und stillende Mütter grundsätzlich nicht zulässig. Sie unterliegen dem Mutterschutz.

Einschränkung der Schichtarbeit im Mutterschutz

Neben dem Arbeitszeitgesetz (ArbZG) muss der Arbeitgeber auch das Mutterschutzgesetz (MuSchG) beachten.

Werdende und stillende Mütter unterliegen dem Mutterschutz. Nachtarbeit zwischen 20 und 6 Uhr ist für sie gemäß § 8 Abs. 1 MuSchG grundsätzlich nicht zulässig.

Die Arbeitszeit im Schichtdienst: Grundsätzlich nur 8 Stunden (§ 6 Abs. 2 Satz 1 ArbZG)

Auch für Nachtarbeiter gilt der Grundsatz des 8-Stunden-Tags.

Hier ist zu beachten, dass nur die reine Arbeitszeit in diese acht Stunden fällt, nicht jedoch die Pausen oder der Arbeitsweg.

Nachtarbeit ist jede Arbeit, bei der mehr als zwei Stunden während der Nachtzeit geleistet werden (§ 2 Abs. 4 ArbZG).

Die Nachtzeit dauert von 23 bis 6 Uhr, in Bäckereien und Konditoreien hingegen von 22 und 5 Uhr (§ 2 Abs. 3 ArbZG).

Nachtarbeitnehmer sind Beschäftigte, die in der Regel Nachtschicht in Wechselschicht arbeiten oder an mindestens 48 Tagen pro Kalenderjahr Nachtschichten leisten müssen (§ 2 Abs. 5 ArbZG).

Zulässige Abweichungen von der 8-Stunden-Regel

Zu jedem Grundsatz gibt es Ausnahmen, so auch bei der 8-Stunden-Regel.

Die Nachtschicht darf nach § 6 Abs. 2 Satz 2 ArbZG auf zehn Stunden verlängert werden. Das gilt aber nur, wenn innerhalb eines Kalendermonats oder innerhalb von vier Wochen werktags durchschnittlich nur acht Stunden gearbeitet wurde. Diese Zeitspanne wird auch Ausgleichsrahmen genannt.

Eine Reihe von Vorschriften des Arbeitszeitgesetzes erlaubt dem Arbeitgeber, von dieser 8-10-Stunden-Regel abzuweichen und die Arbeitszeit zu erhöhen:

  • Über den Tarifvertrag kann die Arbeitszeit gemäß § 7 Abs. 1 Nr. 5 ArbZG über die zehn Stunden werktäglich hinaus verlängert werden,

    wenn in der Arbeitszeit regelmäßig und in erheblichem Umfang Arbeitsbereitschaft oder Bereitschaftsdienst fällt.

  • Auch in Notfällen und außergewöhnlichen Fällen, die anders nicht beseitigt werden können, darf nach § 14 Abs. 1 ArbZG mehr als zehn Stunden gearbeitet werden.
  • Die zuständige Aufsichtsbehörde kann gemäß § 15 ArbZG Überschreitungen der 8 bis 10 Stunden unter bestimmten Voraussetzungen zulassen, z. B. wenn dies im öffentlichen Interesse dringend notwendig ist.

Pausen und Ruhezeiten – Was beim Schichtwechsel zu beachten ist

Jeder Akku ist einmal aufgebraucht und auch die Energiereserven des Arbeitnehmers sind nach einer gewissen Zeit erschöpft. Aus diesem Grund schreibt das Arbeitsrecht Pausen, Ruhezeiten und Erholungszeiten vor.

Ruhepausen (§ 4 ArbZG)

Nach mehr als sechs Stunden Arbeit muss der Arbeitnehmer eine halbstündige Pause nehmen. Es ist aber auch möglich, dass der Beschäftigte zweimal für jeweils eine Viertelstunde pausiert. Nach spätestens sechs Stunden muss jedoch eine Pause eingelegt werden.

Arbeitet der Beschäftigte mehr als neun Stunden am Tag, steht ihm eine Pause von mindestens 45 Minuten zu.

Weil die Pause nicht zur Arbeitszeit gehört, ist der Arbeitnehmer in dieser Zeit von allen Arbeiten freizustellen.

Eine Abweichung von dieser Pausenregelung sieht § 7 Abs. 1 Nr. 3 ArbZG für Verkehrs- und Gaststättenbetriebe vor: Hier darf die Pause auf „Kurzpausen von angemessener Dauer“ aufgeteilt werden. Nach allgemeiner Auffassung gelten diese Pausen jedoch als Arbeitszeit, die entsprechend zu vergüten ist. In diesem Fall kann der Betriebsrat lediglich unbezahlte Pausen verlangen.

Ruhezeiten (§ 5 Abs. 1 ArbZG)

Von den Ruhepausen sind die sogenannten Ruhezeiten zu unterscheiden. Nachdem der Beschäftigte seine Arbeit beendet hat, steht ihm eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens 11 Stunden zu.

Insbesondere beim Schichtwechsel spielt das eine große Rolle: Wenn der Schichtarbeiter z. B. um 20 Uhr aus der Spätschicht kommt und am nächsten Morgen um 6 Uhr in die Frühschicht gehen soll, wird diese Mindest-Ruhezeit nicht eingehalten.

Auch bei den Ruhezeiten kann durch Tarifvertrag vom Grundsatz abgewichen werden. Laut § 7 Abs. 1 Nr. 3 ArbZG kann die Ruhezeit auf maximal neun Stunden verkürzt werden. Diese Kürzung muss jedoch innerhalb eines Ausgleichszeitraums ausgeglichen werden, welcher ebenfalls im Tarifvertrag festgelegt werden muss.

Schichtarbeit: Typische Modelle

Für die Schichtarbeit sind verschiedene Modelle denkbar, z. B. 3-Schicht-Arbeit oder Schichtdienst im 2-Schichtbetrieb.

Bei der Schichtarbeit variieren die Zeiten, zu denen die Beschäftigten arbeiten müssen, stark. Die Palette der Schichtarbeit-Modelle ist fast unüberschaubar und reicht von Zwei-Schichtsystemen über 3-Schicht-Arbeit bis hin zu sogar vier Schichten. Je nachdem, wie der Schichtdienst ausgestaltet ist, spricht man von kontinuierlicher Schichtarbeit mit Nacht- und Wochenenddiensten oder von diskontinuierlicher Schichtarbeit, die nur werktags und ohne Nachtarbeit geleistet wird.

Unternehmen, denen die entsprechende fachliche Kompetenz hierfür fehlt, können sich zum Thema ergonomische Schichtplangestaltung beraten lassen. Eine Beratung über Arbeitszeitmodelle in der Schichtarbeit ist auch empfehlenswert, weil sich deren Vor- und Nachteile kaum überblicken lassen und oft im Widerspruch zu ergonomischen Empfehlungen stehen.

Unabhängig davon, ob vollkontinuierlich in Schichten gearbeitet wird oder ein anderes Schichtdienstmodell gilt – für die Beschäftigten bringen diese Arbeitsformen immer gesundheitliche und soziale Belastungen mit sich. Eine gesundheitsverträgliche Schichtplangestaltung kann zwar nicht alle Beeinträchtigungen beseitigen. Dennoch ist sie wichtig, um Stress und Gesundheitsgefährdungen für die Arbeitnehmer zu minimieren.

Vollkontinuierliche Schichtarbeit

Dieses Modell gewährleistet eine 7-Tage-Woche rund um die Uhr. Oft gilt ein 3-Schicht-System mit Früh-, Spät- und Nachtschicht. Manchmal gibt es zusätzlich noch eine Tagschicht.

Beispiel für vollkontinuierliche Schichtarbeit

WocheMoDiMiDoFrSaSo
1FrühFrühSpätSpätNachtNachtFrei
2FreiFrühFrühSpätSpätNachtNacht
3FreiFreiFrühFrühSpätSpätNacht
4NachtFreiFreiFrühFrühSpätSpät

Teilkontinuierlicher Schichtdienst

Die teilkontinuierliche Schichtarbeit kann unterschiedlich gestaltet werden. So können die Schichten pro Arbeitnehmer von Montag bis Freitag verteilt werden, wobei an den Wochenenden nicht gearbeitet wird, sofern keine Überstunden anfallen (siehe Beispiel 1).

Beispiel 1 für teilkontinuierlichen Schichtdienst

WocheMoDiMiDoFrSaSo
1FrühFrühFrühFrühFrühFreiFrei
2SpätSpätSpätSpätSpätFreiFrei
3NachtNachtNachtNachtNachtFreiFrei
4FrühFrühFrühFrühFrühFreiFrei

Dieses Arbeitszeitmodell kann aber auch für 7 Tage pro Woche ohne Nachtschicht, ausgelegt sein (siehe Beispiel 2)

Beispiel 2 für teilkontinuierlichen Schichtdienst

WocheMoDiMiDoFrSaSo
1FrühFrühFrühFrühFrühFreiFrei
2SpätSpätSpätSpätSpätFreiFrei
3FreiFrühFrühFrühFrühFrühFrei
4FreiSpätSpätSpätSpätSpätFrei

Empfehlungen für die Schichtplanung

Um die Belastungen für Beschäftigte durch den Schichtdienst so gering wie möglich zu halten, empfiehlt es sich, folgende Faktoren so weit wie möglich bei der Planung zu berücksichtigen:

  • Kurze Wechsel zwischen den Schichten, z. B. zweimal Frühschicht, zweimal Spät- und zweimal Nachtschicht, anschließend frei.
  • Die Schichten sollten vorwärts rotieren statt rückwärts, also „Früh – Spät – Nacht“ statt „Früh – Nacht – Spät“. So kommen die Betroffenen besser mit dem Schichtdienst klar, weil diese Variante unserem natürlichen Rhythmus am meisten ähnelt.
  • Die Anzahl von aufeinanderfolgenden Nachtschichten ist möglichst gering zu halten, maximal dreimal nacheinander.

Als Ruhephase nach der nächtlichen Schichtarbeit sind mindestens 48 Stunden zu empfehlen.

  • Den Schichtarbeitern sollten möglichst lange Ruhephasen nach der Nachtschicht-Phase gewährt werden. 24 Stunden reichen hier kaum zur Regeneration. Besser sind 48 Stunden.
  • Auch wenn gesetzliche Ausnahmen möglich sind, sollten die Mindestruhezeiten von elf Stunden zwischen zwei Arbeitstagen möglichst eingehalten werden. Bei den Schichtfolgen „Spät-Früh“ und „Nacht-Spät“ ist die Mindest-Ruhezeit nicht gegeben.
  • Für eine ausreichende Regeneration sollte sich der Schichtdienst auf nicht mehr als fünf Arbeitstage nacheinander erstrecken.
  • Soweit möglich sollten einzelne Schichttage die 8-Stunden-Grenze nicht überschreiten und hinsichtlich ihrer Dauer der Schwere der Arbeit angepasst sein.
  • Zwei freie Tage am Block sind besser als einzelne freie Tage.
  • Die Frühschicht sollte nicht zu früh beginnen, sondern idealerweise erst ab 6 Uhr. Anderenfalls käme sie einer Nachtschicht schon sehr nahe, weil der Wecker schon mitten in der Nacht klingeln würde.
  • Je früher die Nachtschicht endet desto besser für den Schlaf. Nachtarbeiter, die früher ins Bett gehen, haben in der Regel einen längeren Tagschlaf.

Schutzrechte für Nachtarbeiter

Weil die Regelung der Arbeitszeit grundsätzlich dem Arbeitgeber obliegt, ist es schwierig, für die Befreiung von der Schichtarbeit konkrete Tipps zu geben. Im Folgenden werden einige Schutzrechte der Beschäftigten vorgestellt, die zu einer Befreiung von der Schichtarbeit führen können. Diese gelten gemäß § 6 ArbZG für Nachtarbeiter.

Die Arbeitsmedizinische Untersuchung im Schichtdienst

Trotz aller Empfehlungen und trotz ergonomischer Gestaltung der Schichtarbeit bleibt die Gesundheit gefährdet.

Arbeitnehmer, die in der Nachtschicht arbeiten, haben deswegen einen Anspruch auf eine arbeitsmedizinische Untersuchung

  • vor Beginn der Beschäftigung
  • anschließend im Abstand von nicht weniger als drei Jahren
  • Ab dem 50. Lebensjahr können sich Nachtarbeiter einmal jährlich untersuchen lassen.

Kosten entstehen dem Arbeitnehmer durch die arbeitsmedizinische Untersuchung nicht. Diese hat der Arbeitgeber zu tragen (§ 6 Abs. 3 ArbZG).

Ansprüche des Nachtarbeiters bei bestehender Gesundheitsgefährdung

Ergibt die arbeitsmedizinische Untersuchung, dass die Schichtarbeit die Gesundheit des Beschäftigten gefährdet, bedeutet dies nicht zwangsläufig, dass der Nachtarbeiter seinen Beruf gar nicht mehr ausüben kann. Schließlich kann die Gesundheit des Betroffenen durch eine entsprechende Schichtplanung angemessen berücksichtigt werden.

Hier stärkte das Bundesarbeitsgericht (BAG) die Rechte von Nachtarbeitern durch ein Grundsatzurteil:

Der Arbeitnehmer darf vom Arbeitgeber nicht einfach als arbeitsunfähig eingestuft werden, wenn dieser aus gesundheitlichen Gründen keine Nachtschichten mehr leisten kann. Das hat das BAG in einem Urteil (Az. 10 AZR 637/13) aus dem Jahre 2014 entschieden: Vielmehr habe der Beschäftigte dann einen Anspruch auf Beschäftigung ohne Nachtschicht.

Das BAG gab damit einer Krankenschwester Recht, die nach 30 Jahren Nachtdienst gesundheitlich nicht mehr in der Lage war, Nachtschichten zu leisten. Der Arbeitgeber wertete dies als Krankheit, die zur Arbeitsunfähigkeit führe und schickte seine Arbeitnehmerin nach Hause. Doch das BAG urteilte anders: Die Klägerin sei durchaus nicht arbeitsunfähig, sondern könne alle Tätigkeiten einer Krankenschwester ausführen. Daher müsse das Krankenhaus Rücksicht nehmen auf die Gesundheit ihrer Arbeitnehmerin und den Schichtdienst daran ausrichten. So bekam die Krankenschwester ihre Arbeit zurück und einen rückwirkenden Anspruch auf Vergütung zugesprochen. Das BAG begründete dies damit, dass sie ihre Arbeit vertragsgemäß angeboten habe, das Krankenhaus jedoch die Annahme der Arbeitsleistung verweigerte.

Trotzdem empfiehlt es sich, bei einer bestehenden Gesundheitsgefährdung mit dem Arbeitgeber und dem Betriebs- oder Personalrat eine gemeinsame Lösung zu finden.

Zwar kann ein Nachtarbeitnehmer grundsätzlich seine Umsetzung auf einen für ihn geeigneten Tagesarbeitsplatz verlangen, wenn dieser Schichtdienst seine Gesundheit gefährdet (§ 6 Abs. 4a ArbZG). Allerdings ist dies nicht immer möglich. Das Arbeitszeitgesetz schreibt hier einen Interessenausgleich vor: Dringende betriebliche Erfordernisse müssen bei dieser Entscheidung ebenfalls berücksichtigt werden (§ 6 Abs. 4 ArbZG).

Betreuung von Kindern und Angehörigen (§ 6 Abs. 4b und c ArbZG)

Dieses Recht auf Umsetzung auf einen Tagesarbeitsplatz besteht auch in den folgenden beiden Fällen:

  • Im Haushalt des Arbeitnehmers lebt ein Kind unter zwölf Jahren, das nicht von einer anderen im Haushalt lebenden Person betreut werden kann.
  • Der Arbeitnehmer hat einen schwerpflegebedürftigen Angehörigen zu versorgen, der nicht von einer anderen im Haushalt lebenden Person betreut werden kann.

Doch auch in diesen beiden Fällen dürfen der Umsetzung keine dringenden betrieblichen Erfordernisse entgegenstehen.

Arbeitnehmern, die nachts arbeiten, muss der gleiche Zugang zu Weiterbildungen gewährt werden, wie Beschäftigten, die keine Schichtarbeit leisten.

Recht auf Weiterbildung (§ 6 Abs. 6 ArbZG)

Beschäftigten, die nachts arbeiten, dürfen aufgrund ihrer Schichtarbeit bei Weiterbildung und aufstiegsfördernden Maßnahmen gegenüber Tagarbeitern nicht benachteiligt werden. Vielmehr haben sie diesbezüglich die gleichen Rechte wie Kollegen, die zu regulären Zeiten arbeiten. Es dürfte auch im Interesse des Arbeitgebers liegen, seine Schichtarbeiter gleichermaßen zu schulen und zu fördern wie Tagarbeiter.

Auswirkungen der Schichtarbeit auf die Gesundheit

Unsere innere Uhr passt die Körperfunktionen der jeweiligen Tageszeit und den damit verbundenen Anforderungen an. Tagsüber werden wir mit Energie versorgt, während unser Körper nachts die Energiezufuhr drosselt, sodass wir schlafen und uns erholen können. Diese nächtliche Regenerationsphase braucht unser Körper. Wenn nun ein Nachtarbeiter zu dieser Zeit arbeiten soll, arbeitet er gegen seine innere Uhr, die sich nicht umstellen oder abschalten lässt. Dadurch wird Schichtdienst zu einer besonderen Belastung.

Unabhängig von dieser inneren Uhr gibt es Morgen- und Abendmenschen. Während Morgentypen eher Frühaufsteher sind, die früh am Tag aktiv sind, machen Abendtypen die Nacht lieber zu Tag. Aus Untersuchungen geht hervor, dass Letztere eher mit Schichtarbeit klarkommen als Morgenmenschen.

Während die einen also ihre Schichtarbeit gut bewältigen, kommen andere weniger gut damit zurecht. Wissenschaftliche Untersuchungen weisen jedoch darauf hin, dass sich die Rahmenbedingungen und das Verhalten der Betroffenen durchaus beeinflussen lassen. Die folgenden Tipps können zwar nicht alle Nachteile der Schichtarbeit beseitigen. Aber sie helfen dabei, mit diesen Problemen besser umzugehen.

Schlaftipps

Den sehnlichen Wunsch, einmal wieder richtig auszuschlafen, kennt jeder. Schichtarbeiter sind hiervon besonders betroffen, weil der Schlaf tagsüber nicht genauso erholsam ist wie nachts. Am Tage ist es lauter, heller und wärmer. Dadurch sind die für die Erholung wichtigen Tiefschlaf- und Traumphasen weniger intensiv als beim Nachtschlaf.

Um sich dennoch im Schlaf möglichst gut erholen zu können, werden folgende Maßnahmen empfohlen:

  • Telefon und Türklingel abstellen
  • Schlafzimmer gut lüften und abdunkeln
  • Schlaffördernde Medikamente und Alkohol vermeiden
  • Vier Stunden vor dem Zubettgehen Kaffee und andere koffeinhaltige Getränke vermeiden.
  • Auch feste Rituale helfen dem Körper abzuschalten und signalisieren ihm die bevorstehende Schlafenszeit.

Die richtige Ernährung im Schichtdienst

Richtige und regelmäßige Ernährung spielt gerade im Schichtdienst eine wichtige Rolle.

Absolute Priorität bei der Ernährung im Schichtdienst hat die Regelmäßigkeit der Mahlzeiten. Genauso wichtig ist es aber, was gegessen wird. Wenn Sie nachts fettes, schwer verdauliches Essen zu sich nehmen, stellen Sie Ihren tagaktiven Magen vor eine schwierige Aufgabe. Vollkornbrot, Joghurt und Rohkost sind hier bei weitem besser bekömmlich.

Drei Mahlzeiten sind das Minimum. Noch besser sind fünf kleine Mahlzeiten, die über den Tag verteilt werden.

Ebenso wichtig wie regelmäßige Mahlzeiten ist ausreichend Flüssigkeit, also zwei bis drei Liter pro Tag. Hierbei sollte wegen des hohen Zuckergehalts auf Cola und Limonade verzichtet werden.

Zu guter Letzt kommt es auch auf die richtigen Rahmenbedingungen an:
Essen ist mehr als reine Nahrungsaufnahme, sondern immer auch ein kleines gesellschaftliches Ereignis. Außerdem fördern gemeinsame Mahlzeiten mit den Kollegen die Kommunikation.

Fit wie ein Turnschuh statt Couchpotatoe: Ausreichend Bewegung trotz Schichtdienst

Auch für Arbeitnehmer in der Schichtarbeit gilt: Bewegung hilft beim Stressabbau.

Jede Arbeitsschicht ist für Körper und Geist immer mit großen Kraftanstrengungen verbunden. Die Versuchung, sich durch Nichtstun auf der Couch zu entspannen, ist sehr groß. Trotzdem lohnt es sich, den inneren Schweinehund zu besiegen und sich regelmäßig zu bewegen. Warum?

Fast alle sogenannten Zivilisationskrankheiten sind auf falsche Ernährung und Bewegungsmangel zurückzuführen, weil das Herz-Kreislauf-System seine Leistungsfähigkeit verliert. Außerdem degenerieren sich Wirbelsäule, Gelenke und Muskeln, wenn sie nicht regelmäßig bewegt werden. Menschen und gerade Arbeitnehmer im Schichtdienst, brauchen die Bewegung zum Stressabbau.

Doch wie sorgen Schichtarbeiter für den regelmäßigen Ausgleich?

  • Viele Sportarten kann man unabhängig von Clubs und Vereinen treiben: Schwimmen, Radfahren oder Joggen können Sie auch allein oder Sie schließen sich mit anderen Hobbysportlern oder Kollegen zusammen. Sie sind in der Regel flexibler als Vereine.
  • Viele Freizeitbäder haben an manchen Tagen auch spät abends geöffnet. Nutzen Sie die Gelegenheit.
  • Es muss nicht immer gleich Sport sein: Hobbygärtner finden zahlreiche Möglichkeiten, sich im Garten auszutoben.
  • Kämpfen Sie gegen Ihren inneren Schweinehund: auf der Treppe statt im Fahrstuhl, zu Fuß statt im Bus oder im eigenen Auto.
  • Krankenkassen bieten oft Kurse an, z. B. für Ihren Rücken.

Zeit für die Familie trotz Schichtdient

Unterstützung und Verständnis der Familie für die Schichtarbeit sind von großer Bedeutung.

Das Familienleben kommt bei schichtarbeitenden Beschäftigten oft zu kurz. Dabei bildet gerade die Familie einen wichtigen Halt und trägt wesentlich zu unserem Wohlbefinden bei. Und auch deren Unterstützung und Verständnis für die Schichtarbeit ist von wesentlicher Bedeutung.

  • Sprechen Sie mit Ihrem Partner und Ihren Kindern und finden Sie gemeinsam eine Lösung. Gute Absprachen spielen hier eine besonders große Rolle. Regelmäßige „Redezeiten“, eine konsequente Aufgabenplanung und fest geplante gemeinsame Wochenendaktivitäten sind sehr wichtig.
  • Auch kleine alltägliche Rituale tragen zu einem intakten Familienleben bei. Das können kleine Spaziergänge oder das gemeinsame Frühstück sein.
  • Zeit mit der eigenen Familie ist unbezahlbar. Ein Freizeitausgleich ist daher immer vorteilhafter als bezahlte Überstunden.

Die Schichtarbeit und ihre Vor- und Nachteile – Wie Sie eigene Lösungen finden

Trotz aller Tipps und Hinweise – eine allgemeingültige Lösung in Sachen Schichtarbeit gibt es nicht. Die individuellen Bedürfnisse jedes Einzelnen sind zu verschieden, um an dieser Stelle ein Patentrezept präsentieren zu können. Denn Schichtarbeit bringt immer Vor- und Nachteile mit sich, die jedoch von jedem anders wahrgenommen und bewertet werden.

Vielleicht haben Sie die eine oder andere Anregung aus diesem Ratgeber schon umgesetzt. Oder Sie haben sich bereits mit Ihrem Partner oder Ihrer Familie besprochen, wie Sie das gemeinsame Leben trotz Schichtdienst besser gestalten können. Falls nicht, möchten wir Ihnen noch eine kleine Entscheidungshilfe an die Hand geben:

  • Welche Vor- und Nachteile hat die Schichtarbeit für Sie persönlich?
  • Wie belastet fühlen Sie sich durch Schichtarbeit?
  • Warum arbeiten Sie im Schichtdienst?
  • Können Sie sich Alternativen hierfür vorstellen?
  • Wenn es eine Möglichkeit gäbe, würden Sie dann aus dem Schichtdienst ausscheiden?

Schichtarbeit: Vor- und Nachteile – Einige Beispiele

VorteileNachteile
Schichtzulagen (§ 6 Abs. 5 ArbZG)Schlaf- und Essstörungen
freie Vor- und NachmittageNachtarbeiter bekommen vom Leben nicht mehr viel mit, weil sie tagsüber schlafen.
freie Tage innerhalb der Woche (wenn am Wochenende gearbeitet wird)Keine oder zu wenig Zeit für Familie und Freunde
Stress mit dem Partner (z. B. weil er während der Nachtschicht den Löwenanteil an Haushalt und Kindererziehung allein übernehmen muss.)

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Schichtarbeit: Über Arbeitszeiten, Schichtzulagen und Gesundheitsrisiken

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